UMGANGSKONTAKTE - Was ist Ihre Absicht, Frau Burger?
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-> Schreiben Sie uns: mail@petra-heller.com
letzte Aktualisierung: 17. Juli 2007
17. Juli 2007: ACHTUNG ERGÄNZUNG von gestrigem Schreiben des Vorstandes "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller":
Sehr geehrte Frau Burger!
Im Auftrag des Vorstandes des Vereines "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller" richtet der Bearbeiter der Seite die folgenden Ausfhrungen an Sie:
Der Verein "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller" muss seine Nachricht vom 16. Juli an Sie ergänzen und korrigieren:
Das Fax, das wir Ihnen mit dem Schreiben vom 16. April 2007 als Beilage gesendet hatten, enthielt die Seiten 19, 20 und 27 des Gutachtens vom Frau Isabella Jäger, Sachverständige im Umgangsrechtsverfahren Petra Heller gegen Stadtjugendamt Bamberg.
Die Seiten 19 und 20 hatten Sie damals von uns in der Beilage erhalten, um zu zeigen, wie inkompetent Frau Jägers Gutachterei bzw. wie falsch ihre Aussagen im Gutachten vom 22. April 2006 bezüglich der angeblichen Angst von Aeneas gegenüber seiner Mutter waren.
Auf die Seite 27, wo es sich um die schwere Trennungstraumatisierung von Aeneas handelt, wollten wir Sie im gestrigen Schreiben vor allen Dingen noch einmal aufmerksam machen, weil die Drohung des Dekans Jürgen Zinck, Aeneas zu verschieben, kürzlich geäussert wurde.
Sie erhalten das gestrige E-mail-Schreiben heute noch per Fax und bald mitn der Post.
Mit freundlichen Grüssen,
Der Vorstand des Vereines "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller"
________________________________________________________
Der -> Link auf die Seite 27 des jägerschen Gutachtens wird hier separat noch einmal gesetzt.
Sehr geehrte Frau Burger!
Ein Hilfeplangespräch steht an. Sie erklärten gegenüber Frau Petra Heller, es sei im ersten Hilfeplangespräch die Rückführung von Aeneas in seine Herkunftsfamilie nicht als Ziel gesetzt worden.
Wir fordern Sie hiermit auf, alles daran zu setzen, dass dieses Ziel im Hilfeplangespräch als geltendes Gesetz sofort für bindend erklärt wird und Ihre Kenntnisse über den Fall Heller, die sie sich inzwischen erworben haben, in das Gespräch mit einzubringen.
Insbesondere die Zwangspsychiatrisierung, die für Frau Petra Heller noch immer durch das Gericht verfolgt wird, sollte in dem Gespräch Thema sein. Durch dieses Verfahren wird verunmöglicht, dass Frau Heller an einem solchen Hilfeplangespräch teilnehmen kann. Auch die Aufhebung des
Verfahrens könnte inzwischen nur als eine Finte, um Frau Petra Heller nach Deutschland zu locken, betrachtet werden.
Der Verein "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller" rät Frau Petra Heller ausdrücklich davon ab, Deutschland zu besuchen, solange die Herren Richter Dr. Lassmann und Herbst noch in ihren Ämtern sind.
Wir fordern Sie hiermit auf, einen Auslandskontakt von Aeneas und Frau Petra Heller zu ermöglichen. Eine Begegnung zwischen Mutter und Kind muss ermöglicht werden.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die Gesamtsituation in diesem Hilfeplangespräch auf Grundlage der Akten, die auf www.petra-heller.com veröffentlicht sind, darstellen und entsprechend menschlich dafür plädieren, dass ein Kontakt im Ausland zwischen Mutter und Kind ermöglicht wird.
Für Organisation, unabhängige Beobachtung etc stellen wir Mitarbeiter des Vereines und weitere Menschen, die sich in dem Fall engagieren möchten, zur Verfügung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder elektronisch zur Verfügung.
Zu Ihrer Information:
Der Z W E I T E Offene Brief an die Mitglieder des Europäischen
Parlamentes über Ihre Methoden wurde vor zwei Tagen veröffentlicht und ergeht in wenigen Stunden an die ersten Parlamentarier:
http://www.petra-heller.com/fileadmin/user_upload/petra-heller/A/Estrangement_part_2.pdf
Ausserdem hat der Verein ein Gesprächsprotokoll über ein Telefonat des Dekan Jürgen Zinck mit Frau Gerda Munz veröffentlicht:
http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_nach_Datum.146.0.html#3260
Der Dekan droht mit einer weiteren Verschiebung von Aeneas aus der Geschwister-Gummi-Stiftung weg.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie Frau Petra Heller gegenüber in von uns protokollierten Gesprächen erklärten, sie hätten Aeneas immer wieder versichert, er könne in der Geschwister-Gummi-Stiftung bleiben, so lange er dies möchte.
Wir haben Sie in verschiedenen Schreiben aufgefordert, das Kind und die Familie nicht zu tangieren, wenn wir als Menschenrechtsgruppierung mit Ihnen das Gespräch suchen.
S I E , Frau Burger, verweigerten auch Frau Munz das Gespräch.
UNSER VEREIN WIRD S I E AUS IHRER VERANTWORTUNG KEINESFALLS ENTLASSEN, WENN SIE ES ZULASSEN, DASS AENEAS WIEDER WOANDERS HIN VERBRACHT WIRD.
Wir haben Ihnen mit Faxschreiben vom 16. April 2007 den Auszug aus dem -> Gutachten von Dipl. Psych. Isabella Jäger gesandt, der über die Trennungstraumatisierung von Aeneas deutliche Aussagen macht.
WOLLEN SIE SICH AN AENEAS EIN WEITERES MAL SCHWER VERSCHULDEN?
Der Verein veröffentlicht in der nächsten Woche alle unsere Schreiben an Sie, wenn Sie jetzt nicht e n t s c h e i d e n d p o s i t i v reagieren. Dadurch würde deutlich, wie viel Sie eigentlich wissen bzw. wissen müssten über die Angelegenheit Heller.
Wir fragen uns sowieso, wie Sie an diesem Hilfeplangespräch zum Wohle von Aeneas teilnehmen wollen, wenn Sie sich nicht an den Tatsachen orientieren, wie: Unter welchen Umständen lebt die Mutter, wie ist die Gesamtsituation politisch in Deutschland, welche Formen von Kinderhandel wird betrieben usw.?
Der Verein hat alle Gesprächsprotokolle der Telefonate zwischen Ihnen und Frau Petra Heller ins Reine geschrieben. Diese werden dem Europäischen Parlament ebenfalls übergeben, wenn Sie jetzt nicht positiv reagieren.
Wir haben erfahren, dass Sie mit Aeneas wieder auf die Internetseite www.petra-heller.com gehen wollen.
Wir hoffen, dies geschieht diesmal in der Absicht, das Kind nicht gegen seine Mutter oder gegen seine Verwandten a u f z u h e t z e n , wie es schon einmal geschehen ist. Beim letzten solchen Manipulationsversuch wurde durch die Aussagen von Aeneas gegenber seiner Mutter am Telefon deutlich, dass Aeneas nur bestimmte Informationen vorgehalten bekommt, andere nicht. Dadurch entsteht für ihn natürlich das Bild, wie er sich gegenüber seiner Mutter äusserte: "Da stehen lauter Lügen".
Die obengenannten Offenen Briefe in Englisch und Deutsch sind nur eine kleine Kostprobe für Ihren Umgang mit Aeneas und Frau Petra Heller in Wort und Tat.
Der -> erste der englisch-deutschen Briefe erging am 3. Juli an die Parlamentarier.
mail(at)petra-heller.com
Mit freundlichen Grüssen,
i. A. des Vorstandes des
Verein "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller"
- März 2007:
Die Manipulationen von Aeneas durch die Mitarbeiter der Geschwister-Gummi-Stiftung wurden nun schon mehrfach öffentlich nachgewiesen. Insbesondere Frau Burger, die Heimleiterin, will sich jedoch bisher keines Besseren besinnen - im Gegenteil: Sie gibt die Zensur der Gespräche zwischen Aeneas und Frau Petra Heller sogar noch schriftlich zu. Hier das -> bezeichnende Schreiben vom 15. Februar 2007 von Frau Edeltraud Burger an Frau Petra Heller.
- Frau Burger wurde nämlich im Gespräch vom 5. Februar des Versuches überführt, Aeneas zu belügen, weshalb die Betreuerin, die das Telefonat begleitete, meinte, das Telefon unterbrechen zu müssen:
-> Gesprächsprotokoll des Telefonates vom 5. Februar 2007
Hier der Versuch von Frau Burger, Aeneas von seiner Mutter zu entfremden, indem sie vor ihm behauptete, Frau Heller wisse das Alter des Jungen nicht mehr:
-> Gesprächsprotokoll des Telefonates vom 22. November 2006
-> Gesprächsprotokoll des Telefonates vom 13. November 2006
- 29.11.2006: Sozialreferent Rupert Grimm scheint es sich überlegt zu haben. Die Umgangskontakte zur Familie werden nun doch zugelassen. Die Sachlage hat sich zwar nicht geändert, da Aeneas seine Wünsche, die Verwandten zu sehen, immer in derselben Weise deutlich geäußert hatte. Den letzten Beweis für diese Wünsche hatte Aeneas jedoch im ersten Telefonat mit seiner Mutter am 5. November 2006 geliefert (siehe den -> Offenen Brief vom 11. November 2006, worin wir das Protokoll des ersten Gespräches seit mehr als zwei Jahren zwischen Aeneas und seiner Mutter veröffentlichten)
Hier also das Schreiben von Sozialreferent Rupert Grimm an Frau Beate Schön vom 24. November 2006 (das Datum 29. November auf dem Brief von Sozialreferent Grimm ist nicht korrekt; es handelt sich um eine elektronisch sich automatisch täglich anpassendes Datum):

- September 2006: Der Kampf um Umgang mit Aeneas nimmt äußerst groteske Züge an: Die Verantwortlichen versuchen verzweifelt, die letzten Argumente aus dem Sack zu ziehen, weshalb ein solcher Umgang zu den jeweiligen Mitgliedern der Familie nicht stattfinden kann und darf. So verstrickt sich nun auch der Sozialreferent Grimm, Vorgesetzter des Stadtjugendamtes Bamberg immer mehr in Widersprüche.
Er weist mit -> Schreiben vom 21. September
den Antrag der Tante von Aeneas, Frau Beate Schön, ab. Dazu nimmt der -> Offene Brief vom 23. September Stellung. Die Widersprüche könnten nicht deutlicher sein. Es wird mit jedem Schritt, den die Behörden in die falsche Richtung machen, deutlicher, daß es sich bei Aeneas Heller um den Versuch eines bewußten Kindesentzuges auf widerrechtlicher Grundlage handelt. So lautet denn auch die -> Beschwerde vor Oberlandesgericht vom 06. September 2006 von Frau Heller. Sie weist minutiös nach, wie der versuchte Entfremdungsprozeß bei Aeneas durch die Behörden betrieben wurde und - nach wie vor wird.
Was muß das Kind wohl noch an seelischer Folter erleiden, bis von oben die Bremse gezogen wird?
Am 27. Juli 2006 schlossen wir
einstweilen die Rubrik "Was ist Ihre Absicht, Frau Burger?", um Frau Burger ein Zeichen zu geben, daß es uns und der Familie Heller nur um das Wohl von Aeneas geht.
18. September 2006: Frau Burger ließ sich bisher nicht erweichen, den Wunsch von Aeneas, Markus-Papa (Ehemann von Frau Heller, Pflegevater von Aeneas) sehen zu dürfen, zu erfüllen, weshalb wir die Rubrik "Was ist ihre Absicht, Frau Burger" wieder sichbar machen müssen.
Frau Burger hält sich - im Gegensatz zu März 2006 - plötzlich nicht mehr für zuständig für die Regelung von Umgangskontakten:
-> Antrag von Hans Heller auf Umgang mit seinem geliebten Enkelsohn Aeneas
-> Brief von Frau Burger an Opa Hans Heller
Die verschiedenen Anträge der Familienmitglieder, Aeneas sehen zu dürfen, nachdem er vor Zeugen gesagt hatte, er möchte Kontakt zu verschiedenen Familienmitgliedern haben, wurden von Frau Burger entweder an "die zuständige Stelle" weitergeleitet oder nicht beantwortet!
BEWEIS: -> Eidesstattliche Erklärung von Markus Sperlein, daß Aeneas vor Zeugen geäussert hatte, verschiedene Mitglieder seiner Familie sehen zu wollen.
BEWEIS: -> Antrag von Markus Sperlein, Aeneas sehen zu dürfen
Mit der Antwort von Frau Burger an Herrn Markus Sperlein bestätigt sie indirekt ganz klar, daß Aeneas den Wunsch hatte, seinen Ziehvater zu sehen ("Dies habe ich auch Aeneas so mitgeteilt).ein weiterer Beweis für die Widerlegung von Gerichts-Gutachterin Jäger.
BEWEIS: -> Antwort von Frau Burger an Markus Sperlein
Markus Sperlein und Frau Beate Schön bezeugen eidesstattlich, von der Großtante von Aeneas, die seit Juni Umgangskontakte nit dem Kind hat, gehört zu haben, daß Aeneas ihr gesagt hat, er wolle nach Hause zu seinen Verwandten zurück:
BEWEIS: -> Eidesstattliche Erklärung von Markus Sperlein
BEWEIS: -> Eidesstattliche Erklärung von Frau Beate Schön
Ein authentischer Kontakt zwischen Mutter und Kind ist für einmal hergestellt!: Die Großtante, der der Umgangskontakt durch Richter Herbst zugestanden wurde, kann der Mutter von Aeneas einen Brief zukommen lassen, den der Junge in Gegenwart der Großtante geschrieben hat.
-> BRIEF von Aeneas an seine Mutter vom 1. September 2006
Die Heimleiterin Frau Burger muss allerdings einige Angst vor dem Willen des Kindes haben und mißbraucht es in widersprechender Weise gegenüber dem, was das Kind seiner Mutter geschrieben hat und läßt das Kind unterschreiben:
-> Fax von Frau Burger an Frau Heller vom 14. September 2006
Man vergleiche nur die beiden Unterschriften von Aeneas im Brief vom 1. September und im Fax vom 14. September!
Im Brief vom 1. September an seine Mutter, wo er freudig schreibt, ist sie schwungvoll und großzügig - die Freude, seiner Mutter frei heraus schreiben zu können, ist deutlich erkennbar in der Unterschrift.
Demgegenüber die Unterschrift von Aeneas unter dem Fax von Frau Burger: Steif und eingeengt, der Zwang, unter dem Aeneas wohl gestanden haben muß, das Fax von Frau Burger zu unterschreiben, ist ebenso gut erkennbar.
Dann nehme man sich den direkten Widerspruch der beiden Aussagen von Aeneas und von Frau Burger vor:
Aeneas schreibt in seinem Brief vom 1. September 2006: "Die Idee mit der Geschichte finde ich sehr gut. Ich würd' vorschlagen, daß die Geschichte ein Komikheft wäre ..aber ich mein, daß es besser ist, wenn wir immer ein Bischen mehr als einen Satz schreiben würden; ich würde den Anfang machen..also, wenn ich weiß, wo die Geschichte spielt, schicke ich Dir den Anfang".
Frau Burger schreibt im Fax vom 14. September 2006 an Frau Heller: "es ist ihm zuviel, einzelne Sätze zu ergänzen und er mag lieber schreiben, wenn er Lust dazu hat"
-> Frau Burger weigert sich auch, den Erhalt der Briefe für Aeneas zu bestätigen
Eigenartige direkte Widersprüche im selben Satz von Frau Burger:
"der Weg geht nicht über mich oder unsere Mitarbeiter (lediglich die Weitergabe)"
- der Weg geht halt doch über jemanden Dritten, weil die Post weitergegeben wird durch die Mitarbeiter des Heimes! - ODER EBEN N I C H T
WEITERGEGEBEN WIRD!
Dann schreibt Frau Burger, man könne Aeneas direkt über Frau Ilse Greipel fragen, wie er damit umgehen möchte .und dann schreibt Frau Burger ein Fax, wie dasjenige vom 14. September 2006, wo Aeneas eigener Wille, den er mit dem Brief an die Mutter vom 1. September 2006 deutlich geäußert hat, dermassen umgedreht erscheint ..
Was will man da noch sagen?
Frau Burger, Frau Burger..?
Aeneas hat seit einigen Wochen Umgangskontakte mit seiner Großtante (wir berichteten in den -> Offenen Briefen vom 4. und 19. August 2006 über die Widersprüche, in die sich Richter Herbst am Amtsgericht Bamberg dadurch verstrickt hat, daß er diesen Umgangskontakt zuließ).
Nachdem der Kontakt zu Aeneas vordem fast zwei Jahre strikt unterbunden worden war, Briefe von Familienmitgliedern an Aeneas zensiert worden war, das Kind in völliger Isolation von seinem bisherigen Umfeld gehalten worden war und zuletzt durch Gutachterin Jäger wie Amtsrichter Herbst behauptet wurde, daß Aeneas sogar Todesängste vor seiner Mutter hätte - ist das ein Riesenerfolg.
Der nächste Erfolg ist, daß Aeneas in Gegenwart seiner Großtante einen Brief an seine Mutter geschrieben hat, der die Mutter erreichte.
Damit ist bis zu einem gewissen Maß wieder sicherer authentischer Kontakt zwischen Mutter und Kind möglich.
Der erste Brief seit zwei Jahren, von dem Frau Petra Heller sicher weiß, daß er von Aeneas kommt!
Aeneas geht in seinem Brief vom 1. September 2006 auf einige Fragen ein, die die Mutter in ihren Briefen vom 18. bis 24. August an ihn gestellt hat. Die Mutter hat nun endlich einen authentischen Brief von Aeneas erhalten!
Ob Aeneas jedoch alle Briefe seiner Mutter erhalten hat, wissen wir nicht. -> Die Mutter hatte Aeneas ausdrücklich gebeten, seine Antworten und Ideen in ihre Briefe einzutragen und diese dann der Großtante zu übergeben. Nur so hätten wir einen Beweis dafür, daß Aeneas auch wirklich die Briefe seiner Mutter bekommen hat und lesen konnte.

Wir fragen, warum das nicht funktioniert hat.
Aus dem letzen Brief von Aeneas sprach der Junge, den die Mutter kennt (siehe weiter oben).
Er geht begeistert auf den Vorschlag ein, mit der Mutter eine Geschichte zu schreiben. Ein Komikheft soll es werden. Er sagt ausdrücklich, er fände es nicht gut, wenn er jeweils nur einen Satz pro Brief für das Komikheft schreibt. - Logisch, bei der Phantasie, die der Junge immer schon hatte.
Die -> Idee von Frau Heller, so einen direkten Kontakt zu Aeneas herstellen zu können, ist nur teilweise gelungen.
Warum? Diese Frage dürfte durch die Analyse oben beantwortet sein.

NACH OBEN
Ein erschütterndes Dokument...
Auf dieser Seite findet der Leser aus aktuellem Anlass bald alles über die so genannte "Kontaktanbahnung".
Von anderen Fällen unrechtmässiger Sorgerechtsentzüge ist bekannt, daß diese sogenannte Kontaktanbahnung der Entfremdung des Kindes und nicht der Rückführung des Kindes in die Familie diente. Die Voraussetzungen, unter denen im Falle Aeneas der Kontakt zu den Familienmitgliedern stattfinden soll, müssen die Familie äusserst misstrauisch machen:
Es existieren seit dem 16. Februar 2005 Beschlüsse des Amtsrichters Herbst, wonach die Familienmitglieder sich für eine Kontaktaufnahme mit Aeneas psychiatrisch begutachten lassen müssen.
Beschlüsse zur psychiatrischen Begutachtung der Familienmitglieder (anklicken).
- Anwaltliche Beschwerde vom 03.03.2005 gegen die Beschlüsse vom 16.02.2005, die für die Kontaktaufnahme mit Aeneas eine Begutachtung der Familienmitglieder von Aeneas vorsehen. (anklicken)
Aeneas sei Anfang des Jahres offenbar verschoben worden. Er lebe nun auf Grund des Öffentlichkeitsdruckes auf die Pflegefamilie nicht mehr bei seiner Pflegefamilie, sondern in einem Heim, in welchem er gemäß einem Schreiben der Jugendamtsleiterin des Stadtjugendamtes Bamberg den ganzen Alltag "begleitet" werden könne. Also Kontrolle total.
Es ist klar, Aeneas wird nicht jünger. Am 17. April feiert er seinen elften Geburtstag - so hoffen wir wenigstens.
Die Familie Heller erfuhr erst Ende März, gut 2-einhalb Monate später davon, daß Aeneas verschoben worden sein soll. Eine Frau Burger der "Geschwister-Gummi-Stiftung" in Kulmbach stattete der Familie einen Überraschungsbesuch ab, versuchte sie mit einer sofortigen Kontaktaufnahme zu Aeneas zu überrumpeln, um die Mitglieder der Familie im Kontakt mit der Familie psychiatrisch begutachten zu können, so muß stark vermutet werden.
Im Folgenden der Schriftwechsel der Familienmitglieder von Aeneas mit Frau Burger von der "Geschwister-Gummi-Stiftung", Kulmbach
NACH OBEN
1. OFFENER BRIEF AN FRAU BURGER, GESCHWISTER GUMMI - STIFTUNG, Schießgraben 7, 95326 Kulmbach VOM 22. MÄRZ 2006
OFFENER BRIEF Öffentlichkeitsarbeit vom 22. März 2006
Der Brief deckt die Strategie des Amsrichters Herbst auf, die jener mit dem Einsatz von Frau Burger verfolgt.
2. OFFENER BRIEF AN FRAU BURGER UND MITARBEITER(INNEN)
VOM 25. MÄRZ 2006
Einleitung
Am Dienstag Morgen, dem 21. März 2006 erscheint eine der Familie Heller bis dahin unbekannte Frau Burger von der "Geschwister-Gummi-Stiftung" in Kulmbach unangemeldet an der Türe der Familie Heller.
Sie verspricht eine rasche Kontaktaufnahme mit Aeneas. Schon am Nachmittag desselben Tages um 16 Uhr soll ein Telefongespräch mit Aeneas stattfinden können. Ein Telefongespräch, das seit ein-einhalb Jahren verweigert wurde.
Seit ein-einhalb Jahren war die einzige Kontaktmöglichkeit der Familie Heller zu Aeneas diejenige per Brief. Niemand von der Familie, niemand von Bekannten, Verwandten oder Freunden durfte Aeneas sehen oder telefonisch sprechen. Einem vormals beratenden Arzt der Mutter wurde es ebenfalls gerichtlich verweigert, das Kind, von dem behauptet wurde, daß es gesund sei, sehen zu können.
Alle Vorschläge von der Mutter, um das Kind wieder sehen zu können, wie beispielsweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bezüglich der gesundheitlichen Sorge für Aeneas, welche vorschlug, den Bereich der Gesundheitssorge vollständig an das Jugendamt Bamberg zu übertragen, wurden mit fadenscheiniger oder gar keiner Begründung abgewiesen oder völlig ignoriert (eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bedeutet, daß die unterzeichnende Mutter Petra Heller für einen Verstoß gegen die von ihr unterzeichnete Erklärung strafrechtlich belangt hätte werden können - wenn Frau Petra Heller irgendeine Handlung begangen hätte, die die Gesundheitssorge von Aeneas betroffen hätte).
Die Mutter mußte vor der drohenden Gefahr, wieder in die Psychiatrie eingeliefert zu werden, flüchten. Sie wurde schon einmal Opfer eines Falschgutachtens, aufgrund dessen man ihr dann das Kind wegnahm.
Sie war den Behörden zu unangenehm geworden mit der Art, wie sie in der Öffentlichkeit um ihr Kind kämpft. Ein Entmündigungsverfahren war gegen die starke Frau eingeleitet worden. Sie soll einer psychiatrischen Begutachtung unterzogen werden, um gerichtlich zu beurteilen, ob sie ihre eigenen Angelegenheiten selber regeln kann und um ihr einen staatlich bestellten Vormund zu geben, der ihre Handlungen überwacht. Siehe zusammenfassender Bericht in "Pro 7" vom 21. März 2006 (anklicken).
Es ist klar, daß eine entmündigte Frau das Sorgerecht für ihr Kind nicht wiederbekommen kann.
Nun, nachdem die Familie auf diese Weise seit ein-einhalb Jahren keinen Kontakt mehr zu dem Kind mehr haben durfte, nachdem liebevolle Briefe von der Familie an Aeneas durch das Jugendamt der Zensur unterzogen wurden; nachdem die Familie unentwegt für die Rückkehr des Jungen gekämpft hat, nachdem Petra Heller schon seit Monaten sich versteckt halten muß, kommt die fremde und deshalb für die Familie Heller nicht durch negative Erfahrungen vorbelastete Frau Burger überraschend "eines schönen Morgens" ins Haus und bietet telefonischen Kontakt noch am selben Tag mit dem Kind und eine Besuchsmöglichkeit für den nächsten Tag, Mittwoch, 22. März, an.
Aeneas sei seit Januar nicht mehr bei einer Pflegefamilie, sondern im Heim der "Geschwister-Gummi-Stiftung", weil die Pflegefamilie den Öffentlichkeitsdruck nicht mehr ausgehalten hätte, so Frau Burger gegenüber Ilse Greipel und Markus Sperlein, Grosstante und Stiefvater von Aeneas.
Frau Burger verschweigt ihre Beauftragung durch das Gericht oder das Jugendamt Bamberg.
Sie macht keine Angaben über ihre fachliche Qualifikation.
Sie drängt darauf, die Öffentlichkeitsarbeit einzustellen, bis der Kontakt zu Aeneas hergestellt ist.
Das macht die Familie Heller mißtrauisch. Die Anwaltschaft der Familie Heller wird beauftragt, der Sache nachzugehen.
Ein Telefonat mit dem zuständigen Amtsrichter Herbst in Bamberg ergibt, daß Frau Burger die Familie Heller im Auftrag des Gerichts besucht hat und daß ihr von der Kinder- und Jugendpsychiatrie Erlangen und vom Gericht die Kompetenz zugesprochen worden war, die "Kontaktanbahnung" zwischen Aeneas und seiner Familie zu leiten.
Das Mißtrauen gegen diese Frau, die unangemeldet ins Haus kam, die ihre gerichtliche Beauftragung und ihre fachliche Qualifikation und ihre Kompetenzen bezüglich Aeneas verschwiegen hat, die darauf gedrängt hat, die Öffentlichkeitsarbeit einzustellen, die die Gefühle der Familie vielleicht dahingehend missbraucht hat, daß sie eine rasche Kontaktaufnahme zur Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens über Mitglieder der Familie Heller nutzen wird, wächst von Stunde zu Stunde.
Denn das Gericht hat mit Beschluß vom 16.02.2005 festgelegt, daß sich die Mitglieder der Familie Heller vorgängig psychiatrisch begutachten lassen müssen, wenn sie mit Aeneas Kontakt haben wollen.
Frau Burger erhält noch am Nachmittag des 21. März ein Fax von den beiden Familienmitgliedern, mit welchen sie am Morgen desselben Tages das Gespräch geführt hat. In dem Schreiben, das per Fax und per Post an Frau Burger geht, erklären Frau Greipel und Herr Sperlein, daß ein Besuch von Aeneas erst stattfinden könne, wenn die gerichtlichen Beschlüsse vom 16.02.2005 rechtsgültig aufgehoben worden sind. Andernfalls würden sie als von den Gerichtsbeschlüssen des 16.02.2005 Betroffene gegen die Gerichtsbeschlüsse verstoßen, was natürlich nicht geschehen dürfe.
Frau Burger bestätigt am Mittwoch, 22. März 2006 - tags darauf - um 15:37 Uhr den Erhalt dieses Faxes.
Frau Greipel und Herr Sperlein fordern mit einem weiteren Fax vorab bzw. mit postalischem Schreiben vom Mittwoch, 22. März Frau Burger auf, ihnen ihre fachliche Qualifikation, ihre Kompetenzen bezüglich Aeneas und die Frage nach der Beauftragung durch das Gericht oder das Jugendamt zu beantworten und fordern sie auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die beinhaltet, daß Frau Burger das am Dienstag, 21. März 2006 im Hause Heller geführte Gespräch nicht zur Erstellung einer psychiatrischen Stellungnahme mißbraucht, da sie die Gesprächsteilnehmer diesbezüglich nicht informiert und um Erlaubnis gefragt hatte. Sie erhalten bis Freitag-Mittag, 24. Februar keine Antwort von Frau Burger.
Ein erneutes Fax von Markus Sperlein und Ilse Greipel zur Mittagsstunde des Freitag, 24. Februar, worin sie noch einmal um sofortige Unterschrift (noch am selben Tag) der Unterlassungserklärung bitten und darum, den Erhalt dieses Faxes ebenfalls zu bestätigen, sowie bei Nicht- Entgegenkommen von Frau Burger Konsequenzen in Aussicht stellen, wird von Frau Burger um 13:48 Uhr desselben Tages (Freitag) wie folgt beantwortet:
Sie schreibt handschriftlich stichwortartig auf das Fax von Frau Greipel und Herrn Sperlein vom Dienstag, 21. März 2006 (weshalb schreibt sie die Antwort nicht auf das eben eingegangene Fax vom Freitag, 24. März?):
"Ich habe Ihr Fax erhalten."
Welches Fax meint Frau Burger damit? Dasjenige vom Dienstag, 21. März, dessen Eingang sie ja schon am Mittwoch, 22. März bestätigt hatte und unter das sie nun neu diese bloss stichwortartigen Notizen schreibt? Sie mußte dieses Fax extra dafür noch einmal kopiert haben, da ja schon ihre Erhalt-Bestätigung vom Mittwoch, 22. März für das Dienstags-Fax darauf gestanden hatte! Oder meint sie dasjenige vom Mittwoch, 22. März mit der erstmaligen Bitte um Unterzeichnung der Unterlassungserklärung - oder dasjenige vom Freitag, 24. März mit der Mahnung zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung (siehe dazu weiter unten)?
"Stellungnahme und Bestätigung erfolgen Montag."
Stellungnahme zu was und Bestätigung wovon? Wenn es die Stellungnahme zu den Bedenken von Frau Greipel und Herrn Sperlein ist, übergeht sie deren Bitte um Angabe ihrer Kompetenzen und die Bitte um Unterzeichnung der Unterlassungserklärung mit dieser stichwortartigen Antwort ein zweites Mal! Sie übergeht auch die Bitte um Erklärung, weshalb sie die Unterlassungserklärung nicht umgehend unter- zeichnet!
"Bitte um Rückmeldung, ob Info bei Ihnen angekommen ist, da ich bereits reagiert hatte."
Worauf hatte Frau Burger reagiert? Welche Info meint sie? Es war ja nur eine Bestätigung des Erhaltes des Faxes vom Dienstag, 21. März bei Familie Heller eingegangen. Herr Sperlein und Frau Greipel hatten Frau Burger am Mittwoch, 22. März um sofortige Unterzeichnung und Fax-Rücksendung der Unterlassungserklärung gebeten, da eine Begutachtung widerrechtlich wäre und die Vertrauensbasis durch das Verschweigen der gerichtlichen Beauftragung etc. von Frau Burger im Gespräch am Dienstagmorgen im Hause Heller bereits sehr geschwächt worden war. Am Freitag,
24. März mußten Frau Greipel und Herr Sperlein nun wegen dieses Faxes vom 22. März mahnen. Weshalb also läßt Frau Burger mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung auf sich warten? Warum gibt sie auch jetzt noch nicht ihre fachliche Qualifikation oder ihre Kompetenzen an? Warum schreibt sie so rudimentär und mißverständlich? Weshalb schickt sie nochmals das Fax vom 21. März mit neuen handschriftlichen Notizen unterhalb des Textes von Herrn Sperlein und Frau Greipel, die so rudimentär sind, daß man nicht verstehen kann, was damit gemeint ist? ? Sie mußte dieses Fax ja extra nochmals kopieren, um einen neuen Kommentar dazu schreiben zu können. Weshalb gibt sie keine Begründung an dafür, daß sie die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, obwohl Herr Sperlein im Fax vom 24. und vom 22. März ausdrücklich um eine solche Erklärung bei Nicht-Unterzeichnung der Unterlassungserklärung gebeten hatte? Weshalb gibt sie keine Gründe dafür an, daß sie ihre Kompetenzen nicht offenlegt?
Markus Sperlein mahnt mit einem Fax am selben Tag, Freitag, dem 24. März 2006 um 20:40 erneut an. Er wiederholt die Bitte um Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und versucht Frau Burger noch einmal klar zu machen, in welch misslicher Situation sich die Familie in Bezug auf die Kontaktanbahnung und in Bezug auf die Identität von Frau Burger befindet. Er legt genau dar, weshalb die Antwort von Frau Burger mit Fax vom Freitag, 24. März, 13:48 Uhr nicht befriedigen kann und das Misstrauen gegen sie nur noch größer macht.
ZUR STELLUNGNAHME VON FRAU BURGER PER FAX VOM 27. MÄRZ 2006
ZU "OFFENE BRIEFE"
NACH OBEN
Wir drucken im Folgenden den Schriftwechsel von Frau Greipel und Herrn Sperlein mit Frau Burger ab und geben Einblick in die Originaldokumente (anklicken).
Fax vom Dienstag, 21.03.2006 von Frau Ilse Greipel und Herrn Markus Sperlein an Frau Burger
Ilse Greipel
Markus Sperlein
Greiffenbergstr. 33
96052 Bamberg
0951/ 49383
Frau Burger vorab per Fax
Geschwister-Gummi-Stiftung
Schießgraben 7
95326 Kulmbach 21.03.06
Sehr geehrte Frau Burger,
Wir, Herr Sperlein und ich, aber auch die Grosseltern von Aeneas, Susanne und Hans Heller, möchten baldmöglichst Aeneas treffen. Leider ist der Beschluss des Amtsrichters Herbst vom 16. 02.05 immer noch nicht aufgehoben worden, der besagt, das sowohl Heer Sperlein, Grossmutter Susannne und Großvater Hans als auch ich uns einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen müssen, bevor wir Aeneas sehen können. Ohne schriftliche Einwilligung des Richters, daß er diesen Beschluss aufhebt, können wir Aeneas noch nicht besuchen, da wir ja unmöglich gegen einen richterlichen Beschluss handeln dürfen. Unsere Anwältin bittet Richter Herbst unverzüglich um solch eine schriftliche Bestätigung. Sobald wir diese haben, werden wir uns an sie wenden.
Mit freundlichen Grüssen
Ilse Greipel Markus Sperlein
Wir möchten Sie höflichst bitten, uns den Erhalt dieses Faxes zu bestätigen.
ANSICHT DES ORIGINAL-DOKUMENTES (bitte anklicken)
ZU "OFFENE BRIEFE"
NACH OBEN
Fax-Antwort von Frau Burger an Ilse Greipel und Markus Sperlein
vom Mittwoch, 22. März 2006; 15:37 Uhr (Faxschreiben von Ilse Greipel und Markus Sperlein an Frau Burger vom Dienstag, 21. März; darunter die Antwort von Frau Burger handschriftlich):
Ilse Greipel
Markus Sperlein
Greiffenbergstr. 33
96052 Bamberg
0951/ 49383
Frau Burger vorab per Fax
Geschwister-Gummi-Stiftung
Schießgraben 7
95326 Kulmbach 21.03.06
Sehr geehrte Frau Burger,
Wir, Herr Sperlein und ich, aber auch die Grosseltern von Aeneas, Susanne und Hans Heller, möchten baldmöglichst Aeneas treffen. Leider ist der Beschluss des Amtsrichters Herbst vom 16. 02.05 immer noch nicht aufgehoben worden, der besagt, das sowohl Heer Sperlein, Grossmutter Susannne und Großvater Hans als auch ich uns einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen müssen, bevor wir Aeneas sehen können. Ohne schriftliche Einwilligung des Richters, daß er diesen Beschluss aufhebt, können wir Aeneas noch nicht besuchen, da wir ja unmöglich gegen einen richterlichen Beschluss handeln dürfen. Unsere Anwältin bittet Richter Herbst unverzüglich um solch eine schriftliche Bestätigung. Sobald wir diese haben, werden wir uns an sie wenden.
Mit freundlichen Grüssen
Ilse Greipel Markus Sperlein
Wir möchten Sie höflichst bitten, uns den Erhalt dieses Faxes zu bestätigen.
(darunter handschriftlich die Antwort von Frau Burger:)
erhalten
E. Burger 22.03.06
(darunter der Stempel der Stiftung:)
Geschwister
Gummi
Stiftung
Schießgraben 7
95326 Kulmbach
Fon 09221 82820
Fax 09221 828299
info(at)gummi-stiftung.de
www.gummi-stiftung.de
ANSICHT DES ORIGINAL-DOKUMENTES (bitte anklicken)
ZU "OFFENE BRIEFE"
NACH OBEN
Fax und postalisches Schreiben vom Mittwoch, 22. März von Ilse Greipel an Frau Burger
Ilse Greipel
Greiffenbergstr. 33
96052 Bamberg
Fax: 0951/49383
Frau Burger
"Geschwister-Gummi-Stiftung"
Schießgrabenstr. 7
95326 Kulmbach Bamberg, 22.03.06
Sehr geehrte Frau Burger,
sicherlich ist es im Sinne von Aeneas wichtig, daß Sie, sehr geehrte Frau Burger, und ich unsere Standpunkte klären, um so eine Vertrauensbasis für eine Kontaktanbahnung mit Aeneas, den ich baldmöglichst besuchen möchte, zu schaffen.
Gestern erschienen Sie ja für mich völlig überraschend ohne jede Voranmeldung in unserem Haus.
Ich möchte Sie deswegen bitten, mir folgende offen stehende Fragen schriftlich, möglichst vorab per Fax zu beantworten. Erschienen Sie gestern im Auftrage des Stadtjugendamtes Bamberg oder des Amtsgerichtes Bamberg bei mir?
Wie lautet bitte ihre genaue Fachqualifikation?
Was ist genau Ihre Aufgabenstellung bezüglich der Ausübung des Sorgerechtes des Stadtjugendamtes Bamberg für Aeneas?
Ich möchte Sie außerdem hiermit auffordern zu unterlassen, über das Gespräch, das ich gestern am Vormittag des 21.03.06 mit Ihnen bei mir zuhause in der Greiffenbergstr. 33, 96052 Bamberg, fast die ganze Zeit hindurch in Gegenwart von Herrn Sperlein führte, ein psychologisches, familienpsychologisches oder sozialpädagogisches Gutachten zu verfassen oder eine Stellungnahme irgendeiner Art abzugeben. Sie haben mich weder über eine solche Maßnahme informiert, noch um mein Einverstandnis diesbezüglich gebeten. Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben füge ich diesem Brief als Anlage bei. Ich bitte Sie, diese Bestätigung baldmöglichst an mich unterschrieben zurückzusenden. Zu einem Treffen mit Aeneas möchte ich neben Herrn Sperlein noch den Stadtrat Norbert Tscherner als Zeugen mitnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Greipel
Bestätigung der Unterlassungserklärung:
Hiermit bestätige ich, Frau Burger, Mitarbeiterin der "Geschwister-Gummistiftung" Schießgrabenstr. 7, 95326 Kulmbach, daß ich über das Gespräch, das ich gestern am Vormittag des 21.03.06 mit Ihnen Frau Greipel, bei Ihnen zuhause in der Greiffenbergstr. 33, 96052 Bamberg geführt habe, kein psychologisches, familienpsychologisches oder sozialpädagogisches Gutachten oder eine Stellungnahme irgendeiner anderen Art abgeben werde. Ich habe Sie weder über eine solche Maßnahme informiert, noch um ihr Einverständnis diesbezüglich gebeten. Fast das ganze Gespräch lang war Herr Markus Sperlein anwesend.
gezeichnet:
Datum, Unterschrift
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Fax und postalisches Schreiben vom Mittwoch, 22. März von Markus Sperlein an Frau Burger
Markus Sperlein, Greiffenbergstr. 33, 96052 Bamberg, Fax: 0951/49383
Frau Burger
"Geschwister-Gummi-Stiftung"
Schießgrabenstr.7
95326 Kulmbach Bamberg, den 22. März 2006
Sehr geehrte Frau Burger,
Zur Bildung einer Vertrauensbasis für eine Kontaktanbahnung mit Aeneas, sind folgende Punkte zu klären.
Erschienen Sie doch ohne jede Voranmeldung als uns unbekannte Person, die offenbar Kompetenzen bezüglich meinem Stiefsohn Aeneas hat, in unserem Haus.
Ich möchte Sie höflich bitten, mir folgende offen stehende Fragen schriftlich und vorab per Fax zu beantworten:
Was ist ihre genaue fachliche Qualifikation?
Handelten Sie am 21. März während Ihres Besuches in der Greiffenbergstrasse im Auftrage des Gerichtes oder des Stadtjugendamtes Bamberg?
Was sind Ihre Aufgabenstellung und ihre Kompetenzen bezüglich Aeneas?
Ich fordere Sie hiermit auf, zu unterlassen, über das Gespräch des 2 L März 2006 zwischen Ihnen, Frau Greipel und mir in unserem Haus in der Greiffenbergstr. 33, 96052 Bamberg, ein psychologisches, familienpsychologisches oder sozialpädagogisches Gutachten zu verfassen oder diesbezüglich Dritten gegenüber irgendeine schriftliche Stellungnahme ohne mein Einverständnis abzugeben.
Sie haben mich weder über eine solche Maßnahme informiert, noch um mein Einverständnis diesbezüglich gebeten. Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben füge ich diesem Brief als Anlage bei. Ich bitte Sie, diese Bestätigung baldmöglichst an mich unterschrieben zurückzusenden.
Ich möchte in jedem Falle bei einem Treffen mit Aeneas mit dabei sein und zusätzlich halte ich es für angebracht, einen weiteren, neutralen Zeugen beizuziehen, wofür sich Herr Norbert Tscherner, Stadtrat in Bamberg, bereit erklärt hat.
Der Besuchstermin von heute, Mittwoch, der von Ihnen gestern, Dienstag, 21. März 2006 vorgeschlagen wurde, können wir leider wegen der ungeklärten rechtlichen Situation nicht wahrnehmen. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis und hoffen auf Ihre baldige Beantwortung unserer Fragen, damit die Besuche dann bald sein können.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Sperlein
Bestätigung der Unterlassungserklärung:
Hiermit bestätige ich, Frau Burger, Mitarbeiterin der "Geschwister-Gummistiftung" Schießgrabenstr. 7, 95326 Kulmbach, daß ich über das Gespräch, das ich gestern am Vormittag des 21.03.06 mit Ihnen, Herr Markus Sperlein, bei Ihnen zuhause in der Greiffenbergstr. 33, 96052 Bamberg kein psychologisches, familienpsychologisches oder sozialpädagogisches Gutachten oder eine Stellungnahme irgendeiner anderen Art abgeben werde. Ich habe Sie weder über eine solche Maßnahme informiert, noch um ihr Einverständnis diesbezüglich gebeten. Während des Gespräches war mit Ilse Greipel anwesend.
gezeichnet:
Datum Unterschrift
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Mahn-Fax und postalisches Schreiben vom Freitag, 24. März um die Mittagsstunde von Markus Sperlein an Frau Burger
Markus Sperlein
Und Ilse Greipel
Greiffenbergstr. 33
96052 Bamberg
An Frau Burger,
Geschwister-Gummi-Stiftung,
Schießgraben 7,
95326 Kulmbach
24. März 2006
Sehr geehrte Frau Burger!
Am 22. März haben wir (Frau Ilse Greipel, Grosstante von Aeneas und ich, Markus Sperlein,
Stiefvater von Aeneas) Ihnen ein Schreiben zugefaxt und gleichzeitig per Post übersandt. In diesem Schreiben haben wir Sie gebeten, eine im Schreiben enthaltene Unterlassungs-erklärung zu unterzeichnen und uns umgehend zurückzufaxen bzw. wir baten Sie, das mit uns am Dienstag Morgen, dem 21. März 2006 geführte Gespräch nicht für eine Stellungnahme irgendeiner Art über unsere Personen zu verwenden, da Sie uns diesbezüglich in keiner Weise um Erlaubnis gebeten, noch uns eine solche Absicht erklärt hatten.
Sie haben uns bis heute die Unterlassungserklärung nicht zurückgesandt noch den Erhalt unseres Fax-Schreibens vom Mittwoch, 22. März bestätigt, worum wir Sie hiermit bitten.
Das Schreiben hingegen, mit welchem wir Ihnen ebenfalls am 22. März 2006 mitteilten, daß wir Aeneas nicht besuchen können, solange die Gerichtsbeschlüsse vom 16.02.2006 nicht gerichtlich und schriftlich aufgehoben sind, haben Sie uns umgehend am nächsten Tag (gestern) unterschrieben zurückgefaxt und den Erhalt bestätigt.
Gestern erhielten wir vom Gericht eine Aktennotiz, die wir Ihnen hier auch noch faxen, damit Sie wissen, wovon wir im Folgenden sprechen.
Aufgrund dieser Aktennotiz wird klar, daß Sie bei uns am Dienstag Morgen im Auftrage des Gerichts erschienen. Sie haben uns darüber nicht informiert. Sie haben uns Ihre Verbindung zum Jugendamt und zum Gericht nicht offen gelegt. Sie haben uns Ihre fachliche Qualifikation nicht gesagt. Wir haben Sie mit dem Fax vom 22. März aufgefordert, uns diese offen-stehenden Fragen bezüglich Ihrer Kompetenzen und Beauftragung zu beantworten. Daß Sie uns dieses Fax bis jetzt nicht beantwortet haben, und wir nun über die Anfrage unserer Anwaltschaft bei Gericht erfahren müssen, daß Sie im Auftrage eben dieses Gerichtes handelten und daß die Kinderpsychiatrie Erlangen äußerte, daß die Mitarbeiter der Geschwister-Gummi-Stiftung die Kompetenz hätten, ein familienpsychologisches Gutachten zu erstellen, muß uns äußerst mißtrauisch machen.
Wenn Sie uns nun nicht umgehend, daß heißt noch heute, die unterschriebene Unterlassungserklärung, die wir unten noch einmal abdrucken, zurückfaxen, gehen wir davon aus, daß Sie vorhaben, uns aufgrund des stattgefundenen Gespräches am Dienstagmorgen zu begutachten.
Dann werden wir geeignete Schritte gegen Sie einleiten müssen. Wir bitten Sie um Verständnis für den klaren Ton, den wir in diesem Schreiben anwenden.
Wir bitten Sie um Verständnis. Besuchen Sie unsere Website petra-heller.com.
Dort sind die Beweise für die Erlebnisse unserer Familie, die Beweise für die Unrechtmässigkeit der Wegnahme von Aeneas aufgeführt.
Bestätigung der Unterlassungserklärung:
Hiermit bestätige ich, Frau Burger, Mitarbeiterin der "Geschwister-Gummi-Stiftung", Schießgrabenstr. 7, 95326 Kulmbach, daß ich über das Gespräch (bei welchem Sie, Herr Sperlein, in weiten Teilen anwesend waren), das ich am Vormittag des 21.03.06 mit Ihnen, Herrn Markus Sperlein und Frau Ilse Greipel in der Greiffenbergstrasse 33, 96052 Bamberg geführt habe, kein psychologisches, familienpsychologisches oder sozialpädagogisches Gutachten oder eine Stellungnahme irgendeiner anderen Art abgeben werde. Ich habe Sie beide weder über eine solche Maßnahme informiert, noch um Ihr Einverständnis diesbezüglich gebeten.
Datum: gezeichnet:
Sehr geehrte Frau Burger,
wir bitten Sie ebenfalls, uns den Erhalt dieses Schreibens per Fax zu bestätigen und uns gegebenenfalls die Gründe zu nennen, weshalb Sie die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wollen.
Ilse Greipel Markus Sperlein
Unsere Faxnummer:...................
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Fax-Antwort von Frau Burger vom Freitag, 24. März an Ilse Greipel und Markus Sperlein (Faxschreiben von Ilse Greipel und Markus Sperlein an Frau Burger vom Dienstag, 21. März; darunter die Antwort von Frau Burger handschriftlich):
Ilse Greipel
Markus Sperlein
Greiffenbergstr. 33
96052 Bamberg
0951/ 49383
Frau Burger vorab per Fax
Geschwister-Gummi-Stiftung
Schießgraben 7
95326 Kulmbach 21.03.06
Sehr geehrte Frau Burger,
Wir, Herr Sperlein und ich, aber auch die Grosseltern von Aeneas, Susanne und Hans Heller, möchten baldmöglichst Aeneas treffen. Leider ist der Beschluss des Amtsrichters Herbst vom 16. 02.05 immer noch nicht aufgehoben worden, der besagt, das sowohl Heer Sperlein, Grossmutter Susannne und Großvater Hans als auch ich uns einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen müssen, bevor wir Aeneas sehen können. Ohne schriftliche Einwilligung des Richters, daß er diesen Beschluss aufhebt, können wir Aeneas noch nicht besuchen, da wir ja unmöglich gegen einen richterlichen Beschluss handeln dürfen. Unsere Anwältin bittet Richter Herbst unverzüglich um solch eine schriftliche Bestätigung. Sobald wir diese haben, werden wir uns an sie wenden.
Mit freundlichen Grüssen
Ilse Greipel Markus Sperlein
Wir möchten Sie höflichst bitten, uns den Erhalt dieses Faxes zu bestätigen.
(darunter handschriftlich von Frau Burger:)
Ich habe Ihr Fax erhalten.
Stellungnahme und Bestätigung erfolgen Montag.
Bitte um Rückmeldung, ob Info bei Ihnen angekommen ist, da ich bereits reagiert hatte.
E. Burger
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Mahn-Fax von Markus Sperlein vom 24. März 2006 abends, 20:40 Uhr:
24. März 2006 nachmittags
Sehr geehrte Frau Burger!
Heute um etwa 12 Uhr haben wir (Frau Ilse Greipel, Grosstante von Aeneas und ich, Markus Sperlein, Stiefvater von Aeneas) Ihnen unsere Sorge um die Motivation ihres überraschenden Besuches bei uns in der Greiffenbergstrasse 33 in Bamberg geschildert. Wir haben Sie gebeten, uns die Unterlassungserklärung bezüglich einer Begutachtung oder Stellungnahme noch heute zu unterzeichnen, um uns unsere Sorge diesbezüglich zu nehmen.
Wie Sie vielleicht wissen, wurde meine Frau Opfer eines Falschgutachtens des Medizinaldirektors des Gesundheitsamtes Dr. Strauch in Bamberg, der ihr im Gutachten vom 02.08.04 alle möglichen psychischen Erkrankungen unterstellte.
Aufgrund dieses Gutachtens, das Herr Dr. Strauch über meine Frau Petra Heller ohne sie vorher zu fragen, ob sie denn damit einverstanden sei, begutachtet zu werden, verfasst hatte, wurde Aeneas aus der Familie gerissen. Meine Frau wurde mit brutaler Gewalt in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingeliefert. Seit diesem Tag (dem 3. August 2004) haben wir Aeneas weder je wiedergesehen, noch konnten wir oder Freunde der Familie telefonischen Kontakt zu ihm aufnehmen.
Einem meine Frau vormals beratenden Arzt wurde ebenfalls verweigert, Aeneas zu sehen.
Sie können sich wohl vorstellen, welche Not dies bei uns, in unserer Familie und natürlich vor allen Dingen bei der Mutter von Aeneas, meiner Frau Petra Heller, ausgelöst hat.
Und nun kamen Sie überraschender Weise in unser Haus und boten sofortigen Kontakt zu Aeneas an. Das war natürlich für uns ein gefühlsmässiger Schock und gerne möchten wir glauben, daß Sie ohne böse Absicht zu uns gekommen sind und uns wirklich einen Kontakt mit Aeneas ermöglichen wollen, der uns und ihm nicht zum Nachteil gereichen wird.
Aber die nun schon ein-einhalb Jahre andauernde Tortur des Kampfes gegen die unerbittliche Mauer der Behörden hat uns vorsichtig werden lassen.
Wir haben Ihnen heute Morgen geschrieben, daß wir sehr verunsichert sind durch die Tatsache, daß sie uns in Absprache mit Richter Herbst besucht haben und uns darüber aber bei Ihrem Besuch nicht informiert haben. Wir haben Ihnen geschrieben, daß wir über unsere Anwaltschaft erfahren haben, daß Ihre Institution für eine Begutachtung unserer Personen während eines Kontaktes mit Aeneas zugelassen ist. Sie wissen, daß wir zu Aeneas keinen Kontakt pflegen dürfen, solange die richterlichen Beschlüsse vom 16.02.2005 bezüglich der psychologischen Begutachtung der Familienmitglieder von Aeneas nicht aufgehoben sind.
Sie könnten unsere Sorge ohne Aufwand beseitigen, indem Sie die Ihnen nun schon zweimal (gestern und heute Mittag) zugefaxte Unterlassungserklärung unterschreiben und uns vorab zurückfaxen und wenn das entsprechende Schreiben per Post bei Ihnen eingeht, es auch auf dem Postweg unterschrieben umgehend zurückzuschicken.
Wir möchten Sie also darum ein weiteres Mal herzlich bitten! Lassen Sie uns diesbezüglich nicht im Ungewissen!
Wir sehen nicht ein, weshalb dies Ihnen bei lauterer Absicht nicht möglich sein soll. Weshalb spannen Sie uns nun noch drei Tage auf die Folter diesbezüglich?
Weshalb beantworten Sie unser Schreiben von heute Morgen, 24. März, indem Sie uns das Schreiben vom 21. März, in welchem wir Ihnen dargelegt hatten, daß die Gerichtsbeschlüsse vom 16.02.2005 aufgehoben werden müssen, bevor wir Aeneas sehen können, nochmals zusenden? Weshalb faxen Sie uns nicht das Schreiben mit der Unterlassungserklärung zurück? Ist der Grund, daß sie die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wollen und uns nicht dieses Schreiben ohne Unterschrift zurückschicken wollen, weil wir dann, wie in dem Schreiben von heute Morgen angekündigt, Schritte einleiten werden?
Wenn Sie uns einen plausiblen Grund, der nicht gegen ein gutes Gewissen Ihrerseits spricht, nennen können, weshalb diese Unterschrift unter die Unterlassungserklärung bis Montag warten muss, können wir das gerne akzeptieren. Ob der Grund plausibel ist, müssen Sie allerdings unserer Beurteilung überlassen.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, daß die Eltern meiner Frau, Frau Greipel und ich als Reaktion auf den Beschluss vom 16.02.05 dem Gericht Anfang März 2005 über die Anwältin schriftlich erklärt haben, daß wir eine solche Begutachtung grundsätzlich ablehnen, weil dazu kein Grund besteht.
Sie würden sich, insbesondere wenn Sie uns über eine diesbezügliche Absicht Ihrerseits vorher nicht informiert haben, mit einer Begutachtung oder Stellungnahme über unsere Personen also strafbar machen. Deshalb kann es eigentlich keinen Grund geben, uns die Unterschrift für die Unterlassungserklärung zu verweigern.
Sie haben uns den Erhalt des Faxes vom 21. März bestätigt. Wir bitten Sie, uns den Erhalt des Faxes vom 22. März, worin die Unterlassungserklärung erstmals enthalten war, mit Bezug auf das Datum des Faxes zu bestätigen. Wir können aus Ihrem zweiten Fax von heute um 13.48 Uhr nicht entnehmen, welchen Faxeingang Sie damit bestätigen wollten. Auch bitten wir Sie, nicht nur stichwortartig, wie im diesem Fax von heute, 13.48 Uhr zu antworten, weil solche Stichworte die Kommunikation sehr erschweren.
Sie schreiben zwar in diesem Fax von 13.48 Uhr etwas von einer Bestätigung und einer Stellungnahme, so daß wir annehmen müssen, daß Sie unser Fax von heute Morgen, 24. März erhalten haben, aber wir möchten gerne eine sichere Auskunft von Ihnen, welche Faxe Sie erhalten haben und welche nicht.
Wir bestätigen Ihnen hiermit den Erhalt Ihres Faxes von heute, 13. 48 Uhr, 23. März sowie den Erhalt des Faxes von vorgestern, 22. März, 15.37 Uhr. Beide Meldungen sind unterhalb unseres Textes vom 2 L März handschriftlich von Ihnen verfasst.
Sie fragen im Fax von heute, 13.48 Uhr, ob eine Info bei uns angekommen ist. Wir erhielten jedoch nur diese im vorhergehenden Absatz genannten zwei Faxe von Ihnen: Dasjenige vom 22. März, 15.37 Uhr ist eine blosse Bestätigung des Erhaltes unseres Faxes vom 2 1. März. Es ist darin keine Info enthalten. Und das Fax von heute, 13.48 Uhr ist so stichwortartig gehalten, daß er uns über Ihre Absichten im Ungewissen lässt und wir darauf keine Antwort wissen.
Wir wissen also nicht, ob Sie die Unterlassungserklärung überhaupt erhalten haben, weil sie die letzte Faxempfangsbestätigung wieder auf unser Fax vom 21. März geschrieben haben. Deshalb bitten wir Sie noch einmal: Bestätigen Sie den Erhalt mit Datum und Zeit des
Erhaltes (am besten, indem Sie uns dasselbe Fax, dessen Erhalt Sie bestätigen möchten, einfach unterschrieben zurücksenden).
Weil wir also aufgrund der bisher vorliegenden Meldungen Ihrerseits nicht wissen können, ob Sie unsere Unterlassungserklärung erhalten haben, faxen wir sie Ihnen noch einmal zu.
Entschuldigen Sie dieses lange Schreiben. Wenn Sie sich in Zukunft etwas ausführlicher und genauer halten, werden wir uns kürzer halten können.
Um uns die Sache zu vereinfachen, und Sie sicher wissen, wovon wir in diesem Schreiben sprechen, haben wir untenstehend das Fax von heute Mittag, 24. März in wesentlichen Teilen mit der Unterlassungserklärung einfach noch einmal in fetter Schrift abgedruckt.
Wir bitten Sie also noch einmal, uns die Unterlassungserklärung umgehend unterschrieben zurückzufaxen und zu bestätigen, daß sie uns per Post übersandt wird, andernfalls wir geeignete Schritte gegen Sie einleiten werden. Wir bitten Sie, dies uns weder übel zu nehmen, noch es als leere Drohung aufzufassen. Wir bitten Sie, informieren Sie sich auf der Website www.petra-heller.com über das unserer Familie zugefügte Unrecht.
Mit freundlichen Grüssen,
Markus Sperlein, Stiefvater von Aeneas
Hier das Fax von heute Mittag, 24. März:
Sehr geehrte Frau Burger!
Am 22. März haben wir (Frau Ilse Greipel, Grosstante von Aeneas und ich, Markus Sperlein, Stiefvater von Aeneas) Ihnen ein Schreiben zugefaxt und gleichzeitig per Post übersandt. In diesem Schreiben haben wir Sie gebeten, eine im Schreiben enthaltene Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und uns umgehend zurückzufaxen bzw. wir baten Sie , das mit uns am Dienstag Morgen, dem 21. März 2006 geführte Gespräch nicht für eine Stellungnahme irgendeiner Art über unsere Personen zu verwenden, da Sie uns diesbezüglich in keiner Weise um Erlaubnis gebeten, noch uns eine solche Absicht erklärt hatten.
Sie haben uns bis heute die Unterlassungserklärung nicht zurückgesandt noch den Erhalt unseres Fax-Schreibens vom Mittwoch, 22. März bestätigt, worum wir Sie hiermit bitten.
Das Schreiben hingegen, mit welchem wir Ihnen ebenfalls am 22. März 2006 mitteilten, daß wir Aeneas nicht besuchen können, solange die Gerichtsbeschlüsse vom 16.02.2006 nicht gerichtlich
und schriftlich aufgehoben sind, haben Sie uns umgehend am nächsten Tag (gestern) unterschrieben zurückgefaxt und den Erhalt bestätigt.
Gestern erhielten wir vom Gericht eine Aktennotiz, die wir Ihnen hier auch noch faxen, damit Sie wissen, wovon wir im Folgenden sprechen.
Aufgrund dieser Aktennotiz wird klar, daß Sie bei uns am Dienstag Morgen im Auftrage des Gerichts erschienen. Sie haben uns darüber nicht informiert. Sie haben uns Ihre Verbindung zum Jugendamt und zum Gericht nicht offen gelegt. Sie haben uns Ihre fachliche Qualifikation nicht gesagt.
Wir haben Sie mit dem Fax vom 22. März aufgefordert, uns diese offen-stehenden Fragen bezüglich Ihrer Kompetenzen und Beauftragung zu beantworten. Daß Sie uns dieses Fax bis jetzt nicht beantwortet haben, und wir nun über die Anfrage unserer Anwaltschaft bei Gericht erfahren müssen, daß Sie im Auftrage eben dieses Gerichtes handelten und daß die Kinderpsychiatrie Erlangen äußerte, daß die Mitarbeiter der Geschwister-Gummi-Stiftung die Kompetenz hätten, ein familienpsychologisches Gutachten zu erstellen, muß uns äußerst mißtrauisch machen.
Wenn Sie uns nun nicht umgehend, daß heißt noch heute, die unterschriebene Unterlassungserklärung, die wir unten noch einmal abdrucken, zurückfaxen, gehen wir davon aus, daß Sie vorhaben, uns aufgrund des stattgefundenen Gespräches am Dienstagmorgen zu begutachten.
Dann werden wir geeignete Schritte gegen Sie einleiten müssen. Wir bitten Sie um Verständnis für den klaren Ton, den wir in diesem Schreiben anwenden.
Wir bitten Sie um Verständnis. Besuchen Sie unsere Website petra-heller.com.
Dort sind die Beweise für die Erlebnisse unserer Familie, die Beweise für die Unrechtmässigkeit der Wegnahme von Aeneas aufgeführt.
Bestätigung der Unterlassungserklärung:
Hiermit bestätige ich, Frau Burger, Mitarbeiterin der "Geschwister-Gummi-Stiftung", Schießgrabenstr. 7, 95326 Kulmbach, daß ich über das Gespräch (bei welchem Sie, Herr Sperlein, in weiten Teilen anwesend waren), das ich am Vormittag des 21.03.06 mit Ihnen, Herrn Markus Sperlein und Frau Ilse Greipel in der Greiffenbergstrasse 33, 96052 Bamberg geführt habe, kein psychologisches, familienpsychologisches oder sozialpädagogisches Gutachten oder eine Stellungnahme irgendeiner anderen Art abgeben werde. Ich habe Sie beide weder über eine solche Maßnahme informiert, noch um Ihr Einverständnis diesbezüglich gebeten.
Datum: gezeichnet:
Unsere Faxnummer: ...............
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Fragen zu der Stellungnahme von Frau Burger vom 27. März 2006
Mit einem Fax vom Montag, 27. März 2006 nimmt Frau Burger endlich Stellung. Betrachtet man die chronologische Abfolge des bisherigen Schriftwechsels der Familie Heller mit Frau Burger, so muß man feststellen:
Sie geht jedoch auf die wichtigsten Sorgen der Familie Heller nicht ein: Sie unterzeichnet die Unterlassungserklärung nicht, sie gibt dafür keine Begründung an, ja erwähnt sie nicht einmal. Sie schreibt zwar, sie sei nicht in der Absicht gekommen, sich ein psychiatrisches Bild der Familie Heller zu machen. Dies jedoch kann eine rechtsgültige Erklärung dafür, daß Frau Burger keine psychiatrische Stellungnahme abgeben wird, nicht ersetzen, da ein blosses Fax ohne Originalunterschrift nicht rechtskräftig ist.
Auch auf das Problem der Beschlüsse vom 16.02.2005, wonach die Mitglieder der Familie Heller psychiatrisch begutachtet werden sollen, bevor ein Kontakt zu Aeneas stattfinden kann, geht sie mit keinem Wort ein, obwohl ihr dieses Problem ausdrücklich dargelegt wurde und ja im Grunde den Kern des Mißtrauens der Familie Heller darstellen muss.
Drei Sätze aus der Stellungnahme von Frau Burger ergeben in ihrer Zusammenschau ein deutliches Bild von der Haltung Frau Burgers gegenüber der Familie Heller: "Für den Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es für uns notwendig, daß sich Ihre Maßnahmen am Kind und seinen Bedürfnissen orientieren, daß Aeneas ernst genommen wird in seiner Situation und daß Sie genau zuhören, was er Ihnen mitteilt. Ich lasse nicht zu, daß er oder auch unsere MitarbeiterInnen benutzt werden und bitte Sie, den Vertrauensvorschuß, den Sie durch und mit meinem Besuch erhalten haben, nicht zu missbrauchen. Wir sind offen, ehrlich und direkt und erwarten dies auch von Ihnen....Ich lese diese Informationen nicht (dieser Homepage; Anm. d. Verf.), bin also zukünftig nicht darüber informiert, ebenso meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."
Da kann nur gefragt werden: Weshalb will Frau Burger die Vergangenheit nicht zur Kenntnis nehmen? Hat sie genau hingehört, was die Sorgen und Nöte der Familie Heller waren und sind? Ist so eine ehrliche Zusammenarbeit im Sinne des Kindeswohles möglich?
Viele Fragen bleiben offen.
Mit einem Fax vom Montag, 27. März 2006 nimmt Frau Burger endlich Stellung.
Sie geht jedoch auf die wichtigsten Sorgen der Familie Heller nicht ein: Sie unterzeichnet die Unterlassungserklärung nicht, sie gibt dafür keine Begründung an, ja erwähnt sie nicht einmal. Sie schreibt zwar, sie sei nicht in der Absicht gekommen, sich ein psychiatrisches Bild der Familie Heller zu machen. Dies jedoch kann eine rechtsgültige Erklärung dafür, daß Frau Burger keine psychiatrische Stellungnahme abgeben wird, nicht ersetzen, da ein blosses Fax ohne Originalunterschrift nicht rechtskräftig ist.
Auch auf das Problem der Beschlüsse vom 16.02.2005, wonach die Mitglieder der Familie Heller psychiatrisch begutachtet werden sollen, bevor ein Kontakt zu Aeneas stattfinden kann, geht sie mit keinem Wort ein, obwohl ihr dieses Problem ausdrücklich dargelegt wurde und ja im Grunde den Kern des Mißtrauens der Familie Heller darstellen muss.
Drei Sätze aus der Stellungnahme von Frau Burger ergeben in ihrer Zusammenschau ein deutliches Bild von der Haltung Frau Burgers gegenüber der Familie Heller: "Für den Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es für uns notwendig, daß sich Ihre Maßnahmen am Kind und seinen Bedürfnissen orientieren, daß Aeneas ernst genommen wird in seiner Situation und daß Sie genau zuhören, was er Ihnen mitteilt. Ich lasse nicht zu, daß er oder auch unsere MitarbeiterInnen benutzt werden und bitte Sie, den Vertrauensvorschuß, den Sie durch und mit meinem Besuch erhalten haben, nicht zu missbrauchen. Wir sind offen, ehrlich und direkt und erwarten dies auch von Ihnen....Ich lese diese Informationen nicht (dieser Homepage; Anm. d. Verf.), bin also zukünftig nicht darüber informiert, ebenso meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."
Da kann nur gefragt werden: Weshalb will Frau Burger die Vergangenheit nicht zur Kenntnis nehmen? Hat sie genau hingehört, was die Sorgen und Nöte der Familie Heller waren und sind? Ist so eine ehrliche Zusammenarbeit im Sinne des Kindeswohles möglich? Kann Frau Burger nicht nachvollziehen, daß auf Grund der Vergangenheit; auf Grund der Erfahrungen der Familie Heller mit den für die Kindeswegnahme Verantwortlichen die Art und die Umstände ihres Besuches nicht als Vertrauensvorschuß ihrerseits gewertet werden kann? Hat Frau Burger verstanden, daß die Familie Heller traumatisiert ist durch diese Erlebnisse in der Vergangenheit? Weshalb verweigert Frau Burger die Aufnahme der für die Situation der Familie Heller massgebenden Fakten? Wie kann sie, ohne sich über diese Vergangenheit ein klares Bild zu verschaffen, überhaupt die Situation der Familie von Aeneas verstehen, geschweige denn diese eventuell sogar gegenüber den für diese Situation Verantwortlichen vertreten?
Weitere Fragen: Weshalb geht sie mit Aeneas die Internet-Seite durch? Welche Schwerpunkte hat sie wohl bei diesem Durchgehen gesetzt? Kann das als wertvolle Massnahme gewertet werden oder als ein weiterer Versuch, Aeneas in einer gewissen Richtung zu beeinflussen? Man versetze sich in einen 10-jährigen Knaben, der mit einer solchen Fülle von Information konfrontiert wird (auch wenn er noch so intelligent ist) - kann er sich da selbst überhaupt ein Bild machen? Ist er nicht vielmehr abhängig davon, welche Informationen er von der Person erhält, die mit ihm die Seite durchgeht? Wie frei war Aeneas bei diesem Durchgehen der Seite? Konnte er sich die Informationen selber aussuchen, die er da lesen konnte? Frau Burger beruft sich darauf, daß Aeneas im Telefonat, das er am Dienstagnachmittag, dem 21. März mit der Familie führte, von ihr gestattet wurde, alles zu sagen, was er wollte. Sie gibt dies für eine vertrauenserwe- ckende Hilfestellung ihrerseits an (Aeneas ging nach Angaben der Familie Heller während des Telefonats mehrere Male zu Frau Burger hin, um sie zu fragen, ob er über eine bestimmte Sache Auskunft geben dürfe). Bei den Erfahrungen, die die Familie Heller in der Vergangenheit gemacht hatte, kann diese Tatsache jedoch nur als Ein- schränkung von Aeneas gesehen werden, nicht als Freiheit. Jemand musste Aeneas ja vorgängig darauf hingewiesen haben, daß er bei bestimmten Themen erst fragen müsse, ob er sprechen darf. Weshalb wird Aeneas denn in seiner Meinungsäußerung also eingeschränkt? Ist das natürlich und dem Kindeswohl entsprechend?
Versucht Frau Burger die Familie und insbesondere den Stiefvater in eine weitere Zwickmühle zu treiben, indem sie das Thema Klavierunterricht ausbreitet? Es dürfte ihr ja wohl bekannt sein, daß der Stiefvater von Aeneas ein angesehener Musiker und Organist ist, da sie von "Experten" spricht. Wird Markus Sperlein sich nicht wohl wünschen, Aeneas vielleicht unterrichten zu können, damit auf diese Weise ein Kontakt zu dem Kind wieder möglich wird?! Wie gerne möchte man glauben, daß Frau Burger es wirklich ehrlich meint!! Wie gerne möchte man das glauben!!
Weshalb schreibt Frau Burger kein einziges Wort des Verständnisses für die Familie Heller? Weshalb stellt sie keine einzige weitere Frage bezüglich der Ausgangslage und der Erfahrungen der Familie mit den Behörden? Weshalb nimmt sie nur Stellung zum Fax vom Mittwoch, 22. März und nicht auch zum Fax vom Freitagabend, 24. März, in welchem so wesentliche Fragen an sie gerichtet waren? Ist das Ignorieren des Gegenübers, seiner Äusserungen im Sinne einer "vertrauensvollen Zusammenarbeit"?
Sie meint gar, den moralischen Zeigefinger gegen die Familie erheben zu müssen. Sie spricht davon, daß sie Aeneas und ihre MitarbeiterInnen vor dem Missbrauch des Vertrauensvorschusses, den sie der Familie durch ihren Besuch gewährt habe, schützen müsse und spricht von halben Ehrlichkeiten von Seiten der Familie.
Wie muss das weh tun, wie muss das schmerzen angesichts des glücklichen und vertrauten Zusammenlebens mit dem Kind in der grossen Familie einst unter einem Dach! Soll die Familie nun mit einer solchen Taktik seelisch noch vollkommen aufgerieben werden?
Sollen sich die Mitglieder der Familie, die bis dahin so tapfer miteinander für die Rückkehr von Aeneas gekämpft haben, sich nun zerstreiten?
Wird es der Familie gelingen, auch dieser Probe standzuhalten?
ZU "OFFENE BRIEFE" NACH OBEN
Stellungnahme per Fax am Montag, 27. März 2006 von Frau Burger
Kulmbach, den 27.03.06
Sehr geehrte Familie Heller!
Gern nehme ich Stellung zu Ihren Fragen per Fax vom 22.03.06
Als Einrichtung, in der Aeneas jetzt lebt, haben wir die Chance, uns ganz auf das Kind, seine Entwicklung und Förderung zu konzentrieren. Wir sind nicht involviert in Entscheidungen, die vor Aufnahme eines Kindes getroffen worden sind und haben auch keinerlei Kompetenzen, die weitere grundsätzliche Entscheidungen betreffen. Dementsprechend ist kein Mitarbeiter oder keine Mitarbeiterin der Geschwister-Gummi-Stiftung beauftragt, ein Gutachten über die Familie eines Kindes zu erstellen. Ich hatte weder einen Auftrag dazu, noch bin ich mit der Absicht gekommen, mir ein psychiatrisches Bild von ihrer Familie zu machen. Da Sie überwiegend zu zweit im Gespräch mit mir waren, ist Ihnen sicherlich auch deutlich geworden, dass ich keine Fragen in entsprechender Richtung gestellt habe. Aeneas hat seine Familie seit Herausnahme nicht mehr gesehen. Es war ihm ein Anliegen, wieder Kontakt zu seiner Mutter und seiner Tante Ilse aufzunehmen. Da er wusste, dass sich das Jugendamt um einen Umgang bemüht, seine Mutter jedoch nicht zu einem Gespräch im Jugendamt erschienen ist, habe ich mit ihm besprochen, was er denn denkt, was seiner Mutter helfen könnte, ihn in der Gummi-Stiftung zu besuchen. Aeneas meinte, ich solle doch hinfahren und seine Mutter und Tante Ilse nach Kulmbach einladen, damit er ihnen seine neue Umgebung, sein Zimmer etc. zeigen könne. Nachdem ich diese Verfahrensweise mit dem Jugendamt abgesprochen hatte, bin ich dann am vergangenen Dienstag zu Ihnen gefahren. Es war eine Handlung die ganz am Kind und seinen Bedürfnissen orientiert war. Ich hatte gehofft, Ihnen zu signalisieren, dass wir einer Kontaktanbahnung sehr offen gegenüberstehen und Ihnen Vertrauen schenken möchten. Deshalb sind Drohungen, wie ich sie jetzt im web an mich gerichtet verstehe, überflüssig.
Nach meiner Wahrnehmung habe ich keine Forderungen gestellt. Ich habe Sie lediglich gebeten, die Öffentlichkeit über Aeneas solange nicht zu informieren, bis Sie mit ihm gesprochen bzw. ihn besucht haben, um ihn vor so viel Öffentlichkeit zu schützen. Aeneas hat mir immer wieder signalisiert, daß er nicht will, dass alle wissen, wie seine ganz private Situation ist. Sie sind diesem Wunsch nicht nachgekommen und haben einen anderen Weg gewählt.
Für den Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es für uns notwendig, dass sich Ihre Maßnahmen am Kind und seinen Bedürfnissen orientieren, dass Aeneas ernst genommen wird in seiner Situation und dass Sie genau zuhören, was er Ihnen mitteilt. Ich lasse nicht zu, dass er oder auch unsere Mitarbeiterlnnen benutzt werden und bitte Sie, den Vertrauensvorschuss, den Sie durch und mit meinem Besuch erhalten haben, nicht zu missbrauchen. Wir sind offen, ehrlich und direkt und erwarten dies auch von ihnen.
Im Telefonat am Dienstag war Aeneas erfreut, natürlich auch aufgeregt.
Nachdem er so lange keinen Kontakt zu Ihnen hatte, ist dies verständlich. Daher hat er mich gefragt, ob er alles erzählen kann. Es wäre ehrlich gewesen, an dieser Stelle im web auch deutlich zu machen, dass ich ihm geantwortet habe, dass er alles erzählen darf und keine Geheimnisse haben muss. Er ist so intelligent und hat so viel Gespür, dass ihm diese halben Ehrlichkeiten auffallen. Ich bin noch am selben Tag die web-site mit ihm durchgegangen, seine Reaktionen darauf wird er Ihnen selbst mitteilen wollen.
Wir als Einrichtung sind nicht interessiert an einer Kommunikation übers Internet. Ich lese diese Informationen nicht, bin also zukünftig darüber nicht informiert, ebenso meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Briefe an Aeneas von der Mutter können zukünftig direkt geschickt werden. Wenn Sie etwas wissen möchten oder Absprachen bezüglich Aeneas treffen möchten, tun wir das gern persönlich und stehen Ihnen dafür jederzeit gern auch telefonisch zur Verfügung.
In der Hoffnung, dass Sie meine Worte so ehrlich wahrnehmen, wie ich sie verstanden haben möchte, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
E. Burger (handschriftlich)
Edeltraud Burger
Leitung Hilfen zur Erziehung der Geschwister-Gummi-Stiftung
Diplom-Pädagogin
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Systemische Paar- und Familientherapeutin
P.S.
Wie Aeneas im Telefonat mitteilte, möchte er Klavierunterricht haben und soll auch in den nächsten Tagen dazu angemeldet werden. Er soll Einzelunterricht erhalten.
Da uns im Moment in der Geschwister-Gummi-Stiftung kein gutes Klavier zur Verfügung steht, bitte ich Sie als "Experten" um ihre Unterstützung. Haben Sie vielleicht ein Klavier, das im Moment nicht benutzt wird für Aeneas oder einen guten Tipp, an wen wir uns wenden können, um ein Klavier zu kaufen etc? Vielen Dank für Ihr Bemühen.
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Fax-Antwort der Familie Heller-Greipel-Sperlein auf die Stellungnahme von Frau Burger vom 27. März 2006 am Nachmittag desselben Tages
Susanne Heller,
Hans Heller,
Ilse Greipel,
Markus Sperlein,
Greiffenbergstr. 33,
96052 Bamberg
An Frau Burger
Geschwister-Gummi-Stiftung
Schießengraben 7
95326 Kulmbach 27. März 2006
Sehr geehrte Frau Burger!
Wir danken Ihnen für Ihr Fax vom 27. März 2006.
Einerseits sind wir natürlich beruhigt darüber, daß Sie schreiben, am Dienstag nicht in der Absicht gekommen zu sein, sich ein psychiatrisches Bild von unserer Familie zu machen. Andererseits aber schreiben sie, daß sie die Informationen, die über die Internetseite www.petra-heller.com über unser und Aeneas' Schicksal zur Verfügung stehen, nicht lesen. Dies können wir leider nicht ganz verstehen, da es Ihnen doch im Sinn des Wohles von Aeneas durchaus darum zu tun sein müsste, zu erfahren, unter welchen Umständen wir als seine Familie leben und unter welchen Umständen das Kind uns weggenommen wurde.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß wir auf jeden Fall weiter dafür kämpfen werden, daß Aeneas zu uns zurückkehren kann.
Deshalb hat es uns auch wiederum enttäuscht, daß Sie auf den zentralen Punkt, den wir Ihnen schon in unserem Fax bzw. postalischen Schreiben vom 21. März erklärt haben, in Ihrem jetzigen Fax vom 27. März nicht eingegangen sind:
Es bestehen weiterhin die Beschlüsse des Amtsgerichtes Bamberg vom 16.02.2005, daß wir alle uns einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen hätten, bevor wir mit Aeneas Kontakt haben dürfen. Da Sie sich nicht per Internet über diese Tatsache informieren möchten, lassen wir Ihnen gerne hiermit einen der betreffenden Beschlüsse per Fax zukommen (nächste Seite 2).
Es ist klar, daß wir zu Aeneas keinen Kontakt pflegen können, solange diese Beschlüsse nicht durch das Amtsgericht rechtskräftig aufgehoben sind. Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit dem Wohle des Kindes und mit dem "Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit", wie Sie schreiben, so möchten wir Sie herzlich bitten, sich beim Amtsgericht dafür einzusetzen, daß diese Beschlüsse zur psychiatrischen Begutachtung vom 16.02.2005 aufgehoben werden.
Dies muß in rechtskräftiger Weise geschehen.
Anders werden wir den Kontakt zu Aeneas nicht aufnehmen können, so unendlich schmerzhaft dies auch ist. Ich (Markus Sperlein) habe Ihnen schon dargelegt, weshalb wir auf dieser rechtskräftigen Aufhebung der Beschlüsse bestehen müssen: Meine Frau wurde Opfer von Falschgutachterei, weshalb man uns Aeneas weggenommen hat.
Wir bitten Sie um Ihre Stellungnahme und um einen Vorschlag, wie wir dieses Problem gemeinsam aus der Welt schaffen können. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit im Sinne des Wohles von Aeneas.
Wir möchten Sie auch bitten, uns ihre Schreiben jeweils auch per Post zu übersenden, damit sie rechtskräftige Gültigkeit haben.
Mit freundlichen Grüssen,
Susanne Heller Hans Heller Ilse Greipel Markus Sperlein
(handschriftliche Unterschriften)
Auf Seite 2 des Faxes: Faksimile eines der Beschlüsse vom 16.02.2005
(zur Ansicht des Originals anklicken).
(Dann Kommentar, mit Maschine geschrieben:)
Beschluß 16.02.2005: "Zur Klärung der Frage, ob ein Umgangsrecht der Antragsteller Hans und Susanne Heller, gegebenenfalls in welchem Umfang, dem Wohl des Kindes Aeneas dient, ist ein schriftliches Sachverständigengutachten zu erholen. Mit der Erstattung des Gutachtens wird Herr Dr. Kratz, Abt. für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Erlangen beauftragt." Mittlerweilen ist für diese Begutachtung nicht mehr Herr Kratz, sondern eine Frau Isabella Jäger, Diplompsychologin, beauftragt.
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Mahnung der Familie Heller an Frau Burger vom 4. April 2006
- Seite 1 von 3 -
Susanne und Hans Heller, Ilse Greipel, Markus Sperlein
Greiffenbergstrasse 33
96052 Bamberg
Faxnummer: 0951...
An Frau Edeltraud Burger
Geschwister-Gummi-Stiftung
Schießgraben 7
95326 Kulmbach
4. April 2006
Sehr geehrte Frau Burger!
Wir möchten Sie mit diesem Schreiben an unser Fax vom 27. März erinnern, das wir untenstehend nochmals an Sie gelangen lassen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für eine rasche und dauerhafte Aufhebung der Beschlüsse vom 16.02.2005 (siehe ein Exemplar davon auf Seite 3 dieses Faxes) einsetzen würden.
Auch hatten Sie ja den Auftrag, der Mutter von Aeneas, Petra Heller, den Umgangskontakt in der Geschwister-Gummi-Stiftung anzubieten.
Daß derzeit von Seiten der Mutter ein solches Besuchsrecht deshalb nicht wahrgenommen werden kann, weil gegen sie auf rechtswidriger Grundlage ein Entmündigungsverfahren eingeleitet wurde, ist wohl ebenso einsichtig. Deshalb bitten wir sie auch, sich bei Richter Herbst, der dieses Entmündigungsverfahren eingeleitet hat, schriftlich dafür einzusetzen, daß dieses ebenfalls rechtsgültig und dauerhaft gestoppt wird.
Solange wir nicht in solcher Art schriftsätzlich und rechtsgültig gegen eine weitere Falschgutachterei abgesichert sind, können wir von uns aus keinen Kontakt mit Aeneas aufnehmen.
Es wäre uns ein grosses Anliegen, daß Sie die diesbezüglichen Bemühungen ebenfalls schriftsätzlich tätigen und uns jeweils eine Kopie der Schriftsätze zukommen lassen. Das könnte unser Vertrauen in Sie auch wieder stärken.
Gerne möchten wir Sie noch fragen, weshalb Sie mit Ihrer Stellungnahme vom 27. März nur unser Fax vom 22. März beantwortet haben und weshalb Sie uns bis heute die Unterlassungs-erklärung bezüglich einer psychologischen Stellungnahme, uns Angehörige von Aeneas betreffend, nicht gesendet haben.
Wir senden Ihnen dies vorab per Fax. Wir senden Ihnen das Schreiben auch per Post, um sicher zu gehen, daß Sie es erhalten - gab es doch vielleicht schon einmal diesbezügliche Schwierigkeiten in unserem Schriftverkehr.
Wir bitten Sie, uns Ihre Antwort ebenfalls auf beiden Wegen zukommen zu lassen.
- Seite 2 von 3 -
Mit freundlichem Gruss und Dank,
(handschriftliche Unterschriften)
Susanne Heller Hans Heller Ilse Greipel Markus Sperlein
Hier auf Seite 2 und 3 dieses Faxes vom 4. April nochmals das FAX vom 27. März 2006:
Sehr geehrte Frau Burger!
Wir danken Ihnen für Ihr Fax vom 27. März 2006.
Einerseits sind wir natürlich beruhigt darüber, daß Sie schreiben, am Dienstag nicht in der Absicht gekommen zu sein, sich ein psychiatrisches Bild von unserer Familie zu machen.
Andererseits aber schreiben sie, daß sie die Informationen, die über die Internetseite www.petra-heller.com über unser und Aeneas' Schicksal zur Verfügung stehen, nicht lesen.
Dies können wir leider nicht ganz verstehen, da es Ihnen doch im Sinne des Wohles von Aeneas durchaus darum zu tun sein müßte, zu erfahren, unter welchen Umständen wir als seine Familie leben und unter welchen Umständen das Kind uns weggenommen wurde.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß wir auf jeden Fall weiter dafür kämpfen werden, daß Aeneas zu uns zurückkehren kann.
Deshalb hat es uns auch wiederum enttäuscht, daß Sie auf den zentralen Punkt, den wir Ihnen schon in unserem Fax bzw. postalischen Schreiben vom 21. März 23klärt haben, in Ihrem jetzigen Fax vom 27. März nicht eingegangen sind:
Es bestehen weiterhin die Beschlüsse des Amtsgerichtes Bamberg vom 16.02.2005, daß wir alle uns einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen hätten, bevor wir mit Aeneas Kontakt haben dürfen.
Da Sie sich nicht per Internet über diese Tatsache informieren möchten, lassen wir Ihnen gerne hiermit einen der betreffenden Beschlüsse per Fax zukommen (nächste Seite 2).
Es ist klar, daß wir zu Aeneas keinen Kontakt pflegen können, solange diese Beschlüsse nicht durch das Amtsgericht rechtskräftig aufgehoben sind. Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit dem Wohle des Kindes, und mit dem "Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit", wie Sie schreiben, so möchten wir Sie herzlich bitten, sich beim Amtsgericht dafür einzusetzen, daß diese Beschlüsse zur psychiatrischen Begutachtung vom 16.02.2005 aufgehoben werden.
Dies muß in rechtskräftiger Weise geschehen.
Anders werden wir den Kontakt zu Aeneas nicht aufnehmen können, so unendlich schmerzhaft dies auch ist. Ich (Markus Sperlein) habe Ihnen schon dargelegt, weshalb wir auf dieser rechtskräftigen Aufhebung der Beschlüsse bestehen müssen: Meine Frau wurde Opfer von Falschgutachterei, weshalb man uns Aeneas weggenommen hat.
Wir bitten Sie um Ihre Stellungnahme und um einen Vorschlag, wie wir dieses Problem gemeinsam aus der Welt schaffen können. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit im Sinne des Wohles von Aeneas.
Wir möchten Sie auch bitten, uns Ihre Schreiben jeweils auch per Post zu übersenden, damit sie rechtskräftige Gültigkeit haben.
- Seite 3 von 3 -
(Abdruck des Beschlusses - exemplarisch derjenige für Susanne und Hans Heller - des Amtsrichters Herbst vom 16. Februar 2005: Die Familienmitglieder haben sich psychiatrisch begutachten zu lassen, bevor sie mit Aeneas Kontakt aufnehmen dürfen.)
- zur Ansicht der Beschlüsse bitte anklicken
(Unter dem abgedruckten Beschluss bezüglich Hans und Susanne Heller wegen schlechter Lesbarkeit nochmals mit Maschine geschrieben:)
Beschluß 16.02.2005: "Zur Klärung der Frage, ob ein Umgangsrecht der Antragsteller Hans und Susanne Heller, gegebenenfalls in welchem Umfang, dem Wohl des Kindes Aeneas dient, ist ein schriftliches Sachverständigengutachten zu erholen. Mit der Erstattung des Gutachtens wird Herr Dr. Kratz, Abt. für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Erlangen beauftragt." Mittlerweise ist für die Begutachtung nicht mehr Herr Kratz, sondern eine Frau Isabella Jäger, Diplompsychologin, für zuständig erklärt worden.
Zur Ansicht des Originaldokumentes bitte anklicken
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Stellungnahme der Familie Heller zum Fax vom 5. April von Frau Laininger i. A. Frau Burger am 7. April 2006
Susanne und Hans Heller, Ilse Greipel, Markus Sperlein
Greiffenbergstrasse 33
96052 Bamberg
Faxnummer: 0951...
An Frau Edeltraud Burger
und deren Stellvertretung Laininger
Geschwister-Gummi-Stiftung
Schießgraben 7
95326 Kulmbach
7. April 2004
Sehr geehrte Frau Laininger, sehr geehrte Frau Burger!
Wir haben das Fax von Ihnen, Frau Laininger erhalten, womit Sie den Eingang unseres Faxes und des Schreibens per Post vom 4. April bestätigen. Das Fax ist nicht handschriftlich unterzeichnet, weder von Ihnen, Frau Laininger, noch von Frau Burger.
Nun läßt Frau Burger also Sie für sich antworten, Frau Laininger. Wir kennen Sie nicht, Frau Laininger (oder Herr Laininger? Wir bleiben einstweilen bei "Frau" - bitte um Verzeihung).
Wir wissen nicht, inwiefern Sie Einblick in unseren Schriftwechsel mit Frau Burger bisher hatten und wir wissen nicht, ob Sie sich über die Situation unserer Familie schon informiert haben und wie die Informationen sind, die Ihnen da zugekommen sind. Wir wissen nur aus einem Schreiben der Jugendamtsleiterin des Stadtjugendamtes Bamberg, Frau Behringer-Zeis, vom 14. März 2006 an Richter Herbst, das über unsere Anwaltskanzlei zu uns gelangte, daß die Vorgeschichte von Aeneas der Einrichtung der Geschwister-Gummi-Stiftung "durch entsprechende Unterlagen, sowie dem Vorgespräch bekannt" sei. Wie diese "entsprechenden Unterlagen" beschaffen sein müssen, können wir nur erahnen.
Wir können Ihnen nur, wie vorgängig Frau Burger, unsere Informationen und auch unsere Beweise anbieten.
Wir bitten Sie, sich auf der Website www.petra-heller.com zu informieren.
Vorab schon einmal die Frage: Weshalb antwortet Frau Burger nicht selbst auf unsere Anschreiben? Weshalb antworten Sie nur an Ilse Greipel, wo wir doch das Fax vom 4. April alle unterzeichnet hatten?
Sie schreiben, daß Frau Burger uns eine unterzeichnete Stellungnahme zukommen ließ.
Sie beziehen sich wohl auf die Stellungnahme von Frau Burger per Fax vom 27. März bzw. per Post vom 29. März, worin Frau Burger ausführt: "Wir sind nicht involviert in Entscheidungen, die vor Aufnahme eines Kindes getroffen worden sind und haben auch keinerlei Kompetenzen, die weitere grundsätzliche Entscheidungen betreffen. Dementsprechend ist kein Mitarbeiter oder keine Mitarbeiterin der Geschwister-Gummi-Stiftung beauftragt, ein Gutachten über die Familie eines Kindes zu erstellen."
Weiter schreibt Frau Burger in ihrer Stellungnahme: "Ich hatte weder einen Auftrag dazu, noch bin ich in der Absicht gekommen, mir ein psychiatrisches Bild von Ihrer Familie zu machen. Da Sie überwiegend zu zweit im Gespräch mit mir waren, ist Ihnen sicherlich auch deutlich geworden, daß ich keine Fragen in entsprechender Richtung gestellt habe."
Es ist hier gleich anzumerken, daß auch Dr. Strauch, Leiter des Gesundheitsamtes Bamberg meiner Frau Petra Heller "keine Fragen in entsprechender Richtung gestellt" hatte, bevor er sein verleumderisches Gutachten gegen meine Frau (Markus Sperlein) schrieb, das die Grundlage für den Sorgerechtsentzug wurde!
Abgesehen davon geht es nicht darum, ob Ihnen ein Auftrag zur Begutachtung vorliegt, wie Sie schreiben, sondern um eine grundsätzliche Vertrauensfrage.
Das Vertrauen in Ihre Einrichtung, ihre Mitarbeiter(innen) und insbesondere in Frau Burger ist durch das Verhalten von Frau Burger sehr geschwächt. Wir haben Frau Burger ausführlich dargelegt, weshalb.
Das Verhalten von Frau Burger hat sich allerdings seither nicht geändert. Weiter läßt Sie unsere Faxe unbeantwortet und unterzeichnet die Unterlassungserklärung nicht. Nun schiebt sie auch noch Sie, Frau Laininger, dazwischen.
Nochmals zum Inhalt der Stellungnahme von Frau Burger:
Sie schreibt, daß Sie als Mitarbeiter der Geschwister-Gummi-Stiftung nicht involviert seien "in Entscheidungen, die vor Aufnahme eines Kindes getroffen worden sind" und "auch keinerlei Kompetenzen, die weitere grundsätzliche Entscheidungen betreffen", hätten.
Und Sie, Frau Laininger, doppeln diesbezüglich nach und schreiben: "Von unserer Seite gibt es keine Möglichkeiten, auf die Beschlüsse des Amtsgerichts einzuwirken. Dies ist nicht unsere Aufgabe."
Das kann nur sehr unglaubwürdig klingen, denn Sie haben Aeneas jetzt in Ihrer Obhut.
Sie sind verantwortlich für sein Wohl. Das werden Sie nicht bestreiten wollen. Also müßten Sie klarerweise auch - zumindest beratender Weise mit viel Gewicht - Möglichkeiten haben, grundsätzliche Entscheidungen für Aeneas mit zu beeinflussen.
Oder könnten Sie denn zuschauen, wenn Aeneas ganz klar ein Bedürfnis äußern würde, und diesem von der zuständigen Stelle nicht stattgegeben würde?
Wo bliebe da die soziale Komponente, die Sie gegenüber Dritten präsentieren?
Für das Soziale gibt es nun einmal keine "zuständigen Stellen", sondern nur den nächsten Menschen - wenn Sie wollen, in ganz und gar christlichem Sinne.
Damit haben Sie die Verantwortung, Aeneas zu verstehen. Sie hätten damit die Verantwor-tung, auch seine Vergangenheit zu verstehen. - Damit hätten Sie die Verantwortung, seine Familie zu verstehen, in der er aufgewachsen ist. - Damit hätten Sie die Verantwortung, die Informationen, die wir als Familie von Aeneas Ihnen anbieten, entgegenzunehmen und sich für unsere Lage, für unseren Standpunkt und für unsere Anliegen zu interessieren.
Es wäre also in gegebenem Falle auch sicher gerade Ihre Aufgabe, nachdem Sie sich selbständig mit unseren Anliegen auseinandergesetzt haben "auf die Beschlüsse des Amtsgerichtes einzuwirken", indem Sie mit dem Richter Ihre Sichtweise der Sachlage besprechen. Bei solcher Verantwortlichkeit werden Sie unglaubwürdig, wenn Sie uns, wie Frau Burger in Ihrer Stellungnahme wissen lassen, daß Sie die Informationen im Internet nicht lesen, die wir Ihnen anbieten (Frau Burger schrieb: "Ich lese diese Informationen nicht, bin also zukünftig darüber nicht informiert, ebenso meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter").
Im jetzigen konkreten Fall geht es darum, daß Aeneas das Bedürfnis geäußert hat, daß er Kontakt zu uns haben will. Dieses Bedürfnis läßt sich aber nur bei Aufhebung der Beschlüsse vom 16.02.2006 realisieren. Also ist es ihre soziale Pflicht gegenüber Aeneas, sich diesbezüglich zu engagieren.
Auch würden Sie durch die Auseinandersetzung mit unserer Sichtweise ganz neue Gesichtspunkte gewinnen, die Ihnen und uns allen und in erster Linie sicher Aeneas das Leben ganz gewaltig erleichtern würden.
Wir haben selbstverständlich - und das haben wir Frau Burger in unserem ersten Fax vom 21. März 2006 geschrieben - sofort auch unserem Anwalt eingeschaltet, um beim Richter Herbst die Aufhebung der Beschlüsse vom 16.02.2005 zu bewirken. Unsere Erfahrung diesbezüglich in diesen 18 Monaten der seelischen Tortur war es aber, daß Richter Herbst sich um anwaltliche Anfragen nur dann kümmert, wenn es ihm gerade paßt. Ausserdem ist unsere Anwaltschaft ja sozusagen Partei und da hätte eine Stellungnahme Ihrerseits natürlich eine andere Ausgangslage.
Sie wissen wohl durch die von hilfsbereiten Mitmenschen geschriebenen Offenen Briefe, aus Medienberichten und auch aus dem Inhalt der Faxe, die Frau Burger bisher von uns erhalten hat, daß die Öffentlichkeit hinter uns steht und daß wir als Familie absolut nicht bereit sind, die rechtswidrige und brutale Vorgehensweise des Gerichtes und des Jugendamtes, die uns Aeneas auf Grund von Falschgutachten genommen haben, zu akzeptieren.
Wir sind nicht bereit, auf rechtlich nicht abgesichertem Wege Kontakt zu Aeneas aufzunehmen!
Dagegen haben wir uns nun über ein Jahr gewehrt und wir lassen uns auch nicht von Menschen, die uns irgendwelche Versprechungen machen, ohne uns die nötige rechtliche Sicherheit zu geben, dazu verführen, um im Nachhinein dann feststellen zu müssen, daß doch wieder Falschgutachterei betrieben wird und Aeneas uns deshalb nie mehr wird sehen können.
Wie sind Sie als Mitarbeiterinnen der Geschwister-Gummi-Stiftung mit uns bisher umgegangen?
Frau Burger hat sich für ihren Besuch bei uns am 21. März 2006 nicht angemeldet. Es wäre dies das Selbstverständlichste auf der Welt gewesen, sich für einen so wichtigen Besuch wie diesen voranzumelden. Frau Burger hatte dafür 4 Tage Zeit, da sie den Auftrag für diesen Besuch des Richters Herbst gemäß dessen Aktennotiz vom 21. März 2006 am 16. März erhalten hat. Wir meinen, daß Frau Burger uns überraschen wollte, um einen schnellen Kontakt mit Aeneas herbeizuführen, den man dann zur Begut-achtung hätte gebrauchen können.
Frau Burger verschwieg ihren Auftrag durch Jugendamt und Gericht am 21. März während des Besuches in unserem Hause. Herr Richter Herbst hatte sie zu diesem Besuch beauftragt. Das ist der Richter, der auch die Beschlüsse vom 16.02.2006 erlassen hat, die eine Begutachtung von Großtante, Großeltern und Stiefvater von Aeneas als Voraussetzung für einen Umgang mit Aeneas verfügen. Frau Burger verschwieg ihren Auftrag, ihre Kompetenzen und Qualifikationen. Sie verweigerte uns in ihrer Stellungnahme vom 27. März, sich für unseren Standpunkt zu interessieren, indem sie abschlug, die Informationen auf der Website www.petra-heller.com anzusehen.
Sie meinte gar, den moralischen Zeigefinger gegen uns erheben zu müssen, indem sie schrieb, sie lasse es nicht zu, daß Aeneas oder die Mitarbeiter(innen) der Geschwister-Gummi-Stiftung benutzt würden. Wir sollten den Vertrauensvorschuß, den Sie uns mit ihrem Besuch gegeben habe, nicht mißbrauchen.
Letzteres ist eine unglaubliche Verdrehung!
Vertrauen kann man nicht aktiv geben. Man kann aber wohl Handlungen setzen, die Vertrauen einflössen.
Die Handlungen von Frau Burger waren bisher ein einziger Mißbrauch des Vertrauens, das wir anfänglich doch so gerne in Frau Burger gesetzt hätten - ist es doch ungeheuer schmerzlich, nun dieses Vertrauen auch dahinschmelzen sehen zu müssen und damit die Möglichkeit, Aeneas endlich wieder zu sehen!!
Frau Burger gibt mit Ihrer Aussage vor, sie hätte uns Vertrauen gegeben, indem sie uns besucht hätte ( - Oder will sie gar sagen, sie hätte uns besucht, weil sie uns vertraut hätte? Was wäre das dann wohl für ein Bild, das man ihr von uns vorgängig hat einreden müssen, wenn sie trotz dieses mißtrauen-erweckenden Bildes von uns den Besuch bei uns doch gewagt hätte? Worauf hätte dann dieses Vertrauen zu uns basieren sollen? Sie kannte uns ja nicht! Wenn man es so ansieht, wäre die Frage, was ihr das Vertrauen in uns wegen unseres Verhaltens hätte nehmen können... Da ist einfach etwas faul.)
Frau Burger bot uns sofortigen Kontakt zu Aeneas, nachdem wir ihn über 18 Monate nicht mehr sehen, nicht mehr sprechen durften, nachdem liebevolle Briefe von Oma Susanne und Opa Hans durch das Jugendamt zensiert worden waren, nachdem wir feststellen mußten, daß die Entfremdung von Aeneas von uns, von seiner Familie schon betrieben worden war, noch bevor überhaupt die gerichtlichen Grundlagen da waren für den Sorgerechtsentzug, nachdem wir die Verschleppung des Verfahrens durch die Gerichte erleben mußten, nachdem alle Kompromißvorschläge und Beweise etc. etc. ignoriert worden waren, nach dem gegen meine Frau mit nachweisbar tatsachen-widriger Begründung ein Entmündigungsverfahren eingeleitet wurde.
Frau Burger schlug uns vor, die Öffentlichkeitsarbeit einzustellen. Frau Burger beantwortete unsere dringend an sie gerichteten Fragen nur auf mehrfaches Insistieren unsererseits - zu den wichtigsten Anliegen nahm sie lange keine Stellung. Und nun schiebt sie auch noch Sie, Frau Laininger, vor.
Sie schreiben, sie würden davon ausgehen, daß wir Ihre Schreiben erhalten. Wir können umgekehrt nicht davon ausgehen, da Frau Burger verschiedene Faxe unsererseits nicht beantwortet hat und auch jetzt nur wieder nach mehreren Tagen auf eine Mahnung unsererseits eine Antwort auf das Fax vom 27. März bei uns eingegangen ist. Wir haben Frau Burger schon in früheren Faxen darum gebeten, uns den Erhalt unserer Faxe zu bestätigen und im Fax vom 27. März, uns ihre Schreiben auch per Post zu übersenden, was Frau Burger dann freundlicherweise mit dem Schreiben vom 29. März 2006 getan hat - aber weshalb antwortete Frau Burger nicht auch gleichzeitig auf unsere Antwort noch am selben Nachmittag auf ihre Stellungnahme vom 27. März per Fax oder bestätigte dieses zumindest umgehend? Es ist doch klar, daß es sich um eine für uns äußerst mißliche Situation handelt, die uns in größte innere Konflikte stürzen muß!! Jetzt, nach diesen grausamen 18 Monaten brutalster Trennung von Aeneas sollen wir uns noch weiter Woche um Woche hin und her reißen lassen? Wir können Aeneas nicht sehen, sonst verstoßen wir gegen richterlichen Beschluß und wir wollen ihn doch unbedingt sehen!!
Weshalb ließ Frau Burger jetzt wieder eine Woche verstreichen, um nun jemand anderen darauf abschlägig mit nicht sachgemäßer Begründung antworten zu lassen? Ist das ein Eingehen auf das menschliche Gegenüber, noch dazu einem Gegenüber, das sich seit 18 Monaten in jeder Hinsicht höchst belastenden Umständen befindet?
Wenn Frau Burger, und Sie, Frau Laininger, es ehrlich und ernst mit uns meinen würden, würden Sie ohne langes Diskutieren eine Unterlassungserklärung bezüglich der Begutachtung von uns unterzeichnen und uns diese per Post im Original zukommen lassen.
Was ist das für ein Aufwand, der hier von Ihnen betrieben wird, nur um uns diesen kleinen Wahrhaftigkeitsbeweis von drei Minuten Arbeit nicht erbringen zu müssen!
Auch ist Ihre Begründung, Frau Laininger, weshalb Sie dies nicht tun wollen, ist in sich unlogisch:
Sie schreiben: "Da wir keinen Auftrag zu einer psychologischen Stellungnahme vorliegen haben, gibt es keinen Grund für eine Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung."
Man braucht keinen Auftrag für etwas von jemandem, um einem anderen zu versichern, daß man dieses bestimmte Etwas nicht tun wird.
Überdies ist es für uns auch keinerlei Sicherheit, von Ihnen zu erfahren, daß Ihnen diesbezüglich kein Auftrag vorliegt, denn dieser Auftrag könnte noch heute oder auch später irgendwann bei Ihnen eingehen. Außerdem hatte der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Strauch hatte für sein Falschgutachten keinerlei Beauftragung von niemandem.
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"Wir sind offen, ehrlich und direkt und erwarten dies auch von Ihnen", schreibt Frau Burger in ihrer Stellungnahme vom 27. März 2006.
Nun, wir sind es immer gewesen und sagen Ihnen deshalb das Folgende:
Sie schreiben, es sollte wieder ein kurzfristig anberaumtes Telefonat mit Aeneas stattfinden. Wir verzichten auf das Spiel mit unseren Gefühlen Aeneas gegenüber!
Diese Überraschungstaktik wird bei uns nicht mehr funktionieren.
Außerdem lehnen wir es grundsätzlich ab, mit Aeneas "begleitete" Telefonate zu führen. Es gibt keinen Grund, weshalb ein solches Telefonat "begleitet" sein sollte. Aeneas ist nun bald 11 Jahre alt, hoch intelligent und sehr sprachbegabt.
Ein psychologisch geschulter Mensch kann auch im Nachhinein feststellen, ob ein Gespräch eines Kindes mit seinen früheren Bezugspersonen dem Kind geschadet hat, oder nicht. Was soll also diese Kontrolle über die Telefonate? Es ist ganz klar, daß Aeneas' freie Meinungsäußerung unterdrückt wird.
Das lassen wir uns nicht länger bieten.
Wir werden weiterhin mit allen möglichen rechtmäßigen Mitteln in der Öffentlichkeit für die Rückkehr von Aeneas kämpfen.
Die Geschwister-Gummi-Stiftung hat sich nicht glaubwürdig verhalten.
Wir haben keine Zeit für diese Art von Energieverschwendung für eine nicht stattfindende Kommunikation zwischen Frau Burger und uns.
Frau Burger schreibt in ihrer Stellungnahme vom 27. März, daß Briefe an Aeneas künftig direkt an ihn geschrieben werden könnten.
Diese Möglichkeit werden wir wahrnehmen.
Wir werden sehen, ob unsere Briefe durch die Stiftung "Geschwister-Gummi" ebenso zensiert werden, wie früher schon durch das Jugendamt Bamberg.
Wir werden, wenn der Druck der Öffentlichkeit genug groß geworden ist, sicher erfahren, ob Aeneas unsere Briefe erhalten hat. Wir werden Aeneas auch bitten, uns die Fragen, die wir ihm stellen werden, konkret zu beantworten.
Weiter wird im Juni an einem Wochenende eine Großdemonstration mit einer integrierten alternativen Gerichtsverhandlung in Bamberg stattfinden, bei welcher alle Fakten und die Handlungsweise der Behörden öffentlich diskutiert werden.
Nehmen Sie, Frau Laininger, ihre Verantwortung war und machen Sie sich kundig.
Wir lassen es nicht zu, daß Aeneas weiterhin instrumentalisiert wird!
Wir werden Aeneas wieder zurück bekommen und dann werden die Verantwortlichen für ihr Handeln gerade stehen müssen.
Mit freundlichen Grüssen,
(handschriftliche Unterschriften)
Susanne Heller Hans Heller Ilse Greipel Markus Sperlein
Zur Ansicht des Originalbriefes bitte anklicken
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NEUESTER STAND DER "GUMMI-GESCHICHTE"
Frau Burger läßt sich vertreten: "i. A. Laininger".
Frau Burger von der Geschwister-Gummi-Stiftung in Kulmbach hat der Familie Heller auf ihr Schreiben vom 27. März noch nicht geantwortet. Die Familie Heller bittet also Frau Burger am 4. April 2006 nochmals, sich bei Amtsrichter Herbst dafür einzusetzen, dass die Gerichtsbeschlüsse vom 16. 2. 2005 aufgehoben werden und das Entmündigungsverfahren gegen Frau Heller eingestellt wird, um endlich einen Umgangskontakt der Familie mit Aeneas möglich zu machen. Am 5. April erfolgt die Antwort - nicht von Frau Burger (zur Ansicht bitte anklicken; der Schriftwechsel wird hier bald auch als Lauftext zu finden sein).
Brief vom 4. April 2006 an die Geschwister-Gummi-Stiftung
Antwort der "Geschwister-Gummi-Stiftung" vom 5. April auf die Mahnung der Familie Heller vom 4. April 2006
Aufkündigung dieser Art von Kommunikationsstil durch die Familie Heller mit Schreiben vom 7. April 2006
Sie können den Text der PDF-Dokumente im Link dadurch vergrössern, daß Sie die "Control"-Taste drücken und gleichzeitig mit der Maus "scrollen" oder indem sie die "Enter"-Taste bedienen.
Der gesamte Schriftverkehr als Originaldokumente mit einer Analyse der Gesamtsituation im Sorgerechtsverfahren ist im Offenen Brief vom 15. April 2006
Eine der Anwaltschaften von Frau Heller erhält mit Datum vom 23. März 2006 die folgenden Unterlagen durch das Amtsgericht Bamberg zugesandt. (anklicken)
Die Kompetenzen und Absichten der "Geschwister-Gummi-Stiftung" werden deutlicher.
- Anschreiben der Urkundsbeamtin des Amtesgerichtes
- Anfrage des Amtsrichtes Herbst an die Kinder- und Jugendpsychiatrie Erlangen betreffs der
Kompetenzen der Geschwister-Gummi-Stiftung vom 01.02.2006
- Schreiben der Kinder- und Jugendpsychiatrie Erlangen an das Amtsgericht 15. Februar
2006
- Brief einer Mitarbeiterin des Stadtjugendamtes Bamberg vom 23.02.2006 an Frau Heller
- Schreiben des Amtsrichters Herbst an das Stadtjugendamt betreffs Klärung der
Kompetenzen der Geschwister-Gummi-Stiftung vom
24.02.2006
- Schreiben der Jugendamtsleiterin Bamberg, Frau Behringer-Zeis an das Amtsgericht
Bamberg betreffs der Gesamtsituation vom
14.03.2006
- Verfügung des Amtsrichters Herbst betreffend das Sorgerechtsverfahren vom 21. März
2006
- Aktenvermerk des Amterichters Herbst vom 21. März 2006
ANALYSE FOLGT UNTER "OFFENE BRIEFE"
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- 26. Juli 2006: Kurzbericht über erfreuliche Ereignisse in unserer Sache: Die Grosstante von Aeneas hat nun auf Grund des Öffentlichkeitsdruckes regelmässig Umgang mit Aeneas.
Der schlaue und mutige Junge
sagte Mitte Juli bei einem solchen Besuch von seiner Großtante in Gegenwart von Zeugen, er wolle auch seinen Markus-Papa sehen!!!!
->Hier der Antrag auf Umgang von Markus Sperlein an Frau Burger von der Geschwister- Gummi-Stiftung, Kulmbach
Am 27. Juli 2006 schlossen wir
einstweilen die Rubrik "Was ist Ihre Absicht, Frau Burger?", um Frau Burger ein Zeichen zu geben, daß es uns und der Familie Heller nur um das Wohl von Aeneas geht.
- 16. September 2006: Frau Burger ließ sich bisher nicht erweichen, den Wunsch von Aeneas, Markus-Papa (Ehemann von Frau Heller, Pflegevater von Aeneas) sehen zu dürfen, zu erfüllen, weshalb wir die Rubrik "Was ist ihre Absicht, Frau Burger" wieder sichbar machen müssen.
Frau Burger hält sich plötzlich nicht mehr für zuständig für die Regelung von Umgangskontakten
Die verschiedenen Anträge der Familienmitglieder, Aeneas sehen zu dürfen, nachdem er vor Zeugen gesagt hatte, er möchte Kontakt zu verschiedenen Familienmitgliedern haben, wurden von Frau Burger entweder an "die zuständige Stelle" weitergeleitet oder nicht beantwortet!
Frau Burger hat ein weiteres Mal ihr wahres Gesicht gezeigt.
BEWEIS: -> Eidesstattliche Erklärung von Markus Sperlein, daß Aeneas vor Zeugen geäussert hatte, verschiedene Mitglieder seiner Familie sehen zu wollen.
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Inhaltsverzeichnis "UMGANGSKONTAKTE - Was ist Ihre Absicht, Frau Burger?"
- Einleitung
- Fax-Verkehr der Familie Heller mit Frau Burger von Dienstag, 21. März bis 24. März 2006
- Fragen zu der Stellungnahme von Frau Burger vom 27. März 2006
- Stellungnahme von Frau Burger vom 27. März 2006
- Faxantwort von der Familie Heller vom 27. März 2006
- Zum jeweils NEUESTEN STAND DIESER "GUMMI-GESCHICHTE"
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