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"JURISTISCHES" - Richter Herbst reißt Aeneas aus seiner Familie

ENTMÜNDIGUNG der Mutter als letztes Mittel des Richters Herbst

PROTEST - Ärzte, Wissenschaftler, Politiker und Künstler kämpfen gegen das Unrecht

KONTAKT / Öffentliche Verhandlung für Aeneas und alle Kinder in ähnlicher Situation

MEDIENBERICHTE
Bilder von und für Aeneas

OFFENE BRIEFE an die Verantwortlichen
Wie man die Opfer zum Schweigen bringt
Das Wichtigste für Aeneas
Demonstrationen für Aeneas
Zeugnisse der Öffentlichkeitsarbeit für Aeneas

UMGANGSKONTAKTE - Was ist Ihre Absicht, Frau Burger?
Andere betroffene Kinder / gemischte Meldungen

PROF. RASCHER - Was der Gerichtsgutachter zu verantworten hat
Die Vorgaben Dr. Strauchs für Prof. Raschers Stellungnahmen
Die "Arbeit" des Jugendamtes

BORRELIOSE - ein Kampf nur gegen den Krankheitserreger?

 

Was der Gerichtsgutachter Prof. Rascher zu verantworten hat
->zum Inhaltsverzeichnis dieser Rubrik

-> Schreiben Sie uns: mail@petra-heller.com

 

 

Hier sind die Grundlagen für den Approbationsentzug bei Prof. Rascher, Universitätsklinikum Erlangen, Klinik mit Poliklinik für Kinder und Jugendliche, Loschgestrasse 15, 91054 Erlangen zu finden. Wir bitten um etwas Geduld, falls nicht alle Links funktionieren - die Seite ist in Bearbeitung.





-> Das neuste Video:

"Zwangsoperation an einem wehrlosen Kind durch Prof. Dr. Dr. h.c. Rascher"

 

-> The very latest video with english subtitles:

"Forced surgery with a defenceless child by Prof. Dr. med. Dr.h.c. Rascher, Director of the Children's Hospital of the University of Erlangen"

 


Demonstrationsflyer zum Ausdrucken und Verteilen bzw. Versenden: Medizinische Falschaussagen von Prof. Rascher in Gutachten vom 18.08.2004 und der Stellungnahme vom 13.09.2004

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Offener Brief vom 4. September 2006:

-> "Die selbsternannten Experten Prof. Rascher und Dr. Strauch"


Das Gutachten vom 18.08.2004 und die Stellungnahme vom 13.09.2004 von Prof. Rascher, Universitätsklinikum Erlangen zum Sorgerechtsverfahren Petra Heller gegen Stadtjugendamt Bamberg - bewußte medizinische Falschaussagen - Täuschung des Gerichtes?

Diese Rubrik ist ganz der Aufdeckung der widerrechtlichen Handlungen Prof. Raschers gewidmet. Sie ist noch im Aufbau. Wir bitten um Verständnis, daß die Links in der Zusammenfassung der Falschaussagen Prof. Raschers noch nicht gesetzt sind. Sie werden demnächst bearbeitet werden.

In den Offenen Briefen Nr. 5-9 wurden die Aussagen des Gerichtsgutachters Prof. Rascher im Falle Heller geprüft.

Die Stellungnahmen Prof. Raschers zeugen nicht nur von

-mangelhafter bzw. gar keiner Recherche, sie beinhalten auch viele

-medizinisch unhaltbare Aussagen,

-große Widersprüche innerhalb der Stellungnahmen selbst,

-üble Verleumdungen der Familie Heller und der Mutter Petra Heller,

-willkürliche Behauptungen bezüglich des Sachverhaltes,

-sowie nach allen Gesetzen der Wahrscheinlichkeit auch Versuche der bewußten Täuschung des Gerichtes.

Einen Zusammenschnitt der Analyse der Aussagen Prof. Raschers in seinem Gutachten vom 18.08.2004 und seiner Stellungnahme vom 13.09.2004 finden Sie weiter unten.

Des Weiteren finden Sie eine Zusammenfassung aller Falschaussagen und ärztlichen Fehlhandlungen von Prof. Rascher im Falle Heller.

Die Analyse von Stellungnahme und Gutachten zeigen eine so verblüffende Freizügigkeit und Willkür der Darstellungen Prof. Raschers, daß man es zunächst gar nicht fassen kann.

Der wiederholte Blick und die sachliche Prüfung führt jedoch unweigerlich zur Frage: 
Hat man es hier mit bewusster Falschgutachterei zu tun?

 

Die Problematik und tendentiöse Systematik des Gutachterwesens im Allgemeinen wird durch die Fachexpertin Dr. Helen Hayward-Brown, Universität Western Sydney, Australien, in ihrem Vortrag vom 20. Februar 2006, "Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom und das gerichtsmedizinische Gutachterwesen", sowie von der Psychiatrieärztin Dr. Virginia Sherr, USA, in ihrem Artikel "Münchhausen-by-proxy-Syndrom und Lyme-Borreliose - ärztliche Hexenjagd oder diagnostisches Rätsel?" auf der Rubrik "Ärzte, Wissenschaftler und Politiker protestieren gegen das Unrecht" aufgezeigt.

Prof. Raschers Stellungnahmen entsprechen diesen wissenschaftlichen Ausführungen in verblüffender Weise, so daß von einer gewissen Systematik gesprochen werden kann, mit der hier eine Mutter und ihr Kind, ja eine ganze Familie in die Verzweiflung hätten gestürzt werden sollen.

Das frapierendeste dabei ist - wie gesagt - die Offensichtlichkeit, mit der Prof. Rascher Unwahrheiten, Verleumdungen, Verdrehungen, Widersprüche frei heraus äussert. Er ging wohl nicht davon aus, daß seine Aussagen einmal genau geprüft werden könnten. Die vermeintliche Autorität als Universitätsprofessor scheint ihn auch lange Zeit vor einer solchen Überprüfung geschützt zu haben.

Gerade die Medizingeschichte zeigt jedoch in verschiedenen Fällen, daß die Autoritäten nicht immer für die Wahrheit zu haben waren. Und so tut jeder gut, der sich in unserer Kultur noch um Werte kümmert und nicht ein abgesondertes Dasein von den Weltgeschehnissen fristen will, Autoritäten immer wieder zu hinterfragen. Er wahrt damit seine Selbständigkeit und wird so auch den Anforderungen eines sozialen Zusammenseins am besten gerecht.

Man kann ihn als einen Behüter einer echten Demokratie und eines echten Rechtsstaates verstehen.

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-> Das "Gutachten" von Prof. Rascher vom 18.08.2004 im Original


-> Die Stellungnahme von Prof. Rascher vom 13.09.2004 im Original


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Der Zusammenschnitt der Offenen Briefe Nr. 5-9 bezieht sich auf die Zusammenfassung der Falschaussagen von Prof. Rascher in senem Gutachten vom 18.08.2004 und seiner Stellungnahme vom 13.09.2004, die Sie ebenfalls
-> unter dieser Rubrik finden (bitte anklicken - der Link führt Sie zu der Zusammenfassung)

 

Zusammenschnitt
der Offenen Briefe
Nr. 5 bis Nr. 9:

Analyse des Gutachtens
vom 18.08.2004
und der Stellungnahme
von 13.09.2004
von Prof. Rascher

(BITTE ANKLICKEN UND WARTEN - ES SIND 83 SEITEN)

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ZUSAMMENFASSUNG UND BEURTEILUNG
DER WIDERLEGTEN AUSSAGEN UND HANDLUNGEN PROF. RASCHERS
IM GUTACHTEN VOM 18.08.2004
UND IN DER STELLUNGNAHME VOM 13.09.2004

 

Die Grundlagen für die Beschlüsse vom 30.09.2004 durch das Amtsgericht und vom 06.12.2004 durch das Oberlandesgericht, die Stellungnahmen des Gerichtsgutachters Prof. Dr. Rascher vom 18.08.2004 und vom 13.09.2004    S I N D   W I D E R L E G T.

Im amtsgerichtlichen Beschluß vom 30.09.2004 beschließt Richter Bauer in Vertretung von Richter Herbst die vorläufige Aufrechterhaltung des Sorgerechtsentzuges bei Frau Heller.
Die Ausführungen des Amtsrichters stützen sich hierbei im Wesentlichen auf die genannten Stellungnahmen des Gerichtsgutachters Prof. Rascher.

Auch das Oberlandesgericht verweist mehrheitlich auf die Stellungnahmen von Prof. Rascher, ohne die Stellungnahmen der Aeneas vormals behandelnden und diagnostizierenden Ärzte überhaupt zu berücksichtigen. Es urteilt sogar explizit folgendermaßen (Seite 5 des Beschlusses):

 

 

"Soweit sich die Antragsgegnerin pauschal darauf beruft, die Langzeittherapie des Kindes sei nicht von ihr, sondern von mehreren behandelnden Ärzten auf Grund entsprechender Diagnosen angeordnet worden,
kann die Erklärung dieser Frage im einstweiligen Anordnungsverfahren dahinstehen."

Daß diese Frage den Hauptpunkt des Verfahrens darstellt, wird im Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 06.12.2004 nicht bestritten.

Die Hauptanschuldigung gegen die Mutter war ja von Anfang an, daß sie entweder durch bewusstes Verschulden oder durch eine psychische Erkrankung ihr Kind Aeneas misshandelt habe, auf Grund welcher ihr das Kind zunächst weggenommen wurde.

Es mussten die Fragen beantwortet werden:
Was ist der wahre Grund für die schulischen Fehlzeiten von Aeneas, für die Therapie, die er offensichtlich unter der Obhut seiner Mutter erhielt.

Hierbei war die erste Frage diejenige nach der Notwendigkeit dieser Therapie.
Diese Frage wurde von allen Ärzten, die Aeneas vor seiner Herausnahme behandelt oder/und untersucht hatten, eindeutig und unmißverständlich mit 

JA  beantwortet. Es waren deren insgesamt 9, die diese Antwort auf diese Frage gaben.

 

-> Die Stellungnahmen der vormals behandlenden und beratenden Ärzte

Diesen 9 stand gegenüber 
der Universitätsprofessor Wolfgang Rascher, der eine Langzeit-Antibiotikatherapie für "grundsätzlich nicht indiziert" erklärte.

 

 -> Stelle aus dem "Gutachten" vom 18.08.2004 von Prof. Rascher

Daß Prof. Rascher von Borreliose nicht sehr viel versteht, ist aus den untenstehenden Beweisen zu entnehmen. Jedenfalls aber stehen seiner Meinung, daß eine Langzeitantibiose grundsätlich nicht indiziert sei, abgesehen von den Meinungen und Erfahrungen der Frau Heller direkt beratenden Ärzten auch die Ansichten verschiedenster weiterer Forscher und Institutionen entgegen.

So beispielsweise die Forschungen der internationalen Gesellschaft zur Erforschung von Therapie und Diagnostik von Borreliose ILADS (www.ilads.org).

Eine genaue Betrachtung der Stellungnahmen und des "Gutachtens" von Prof. Rascher wurde in den
Offenen Briefen Nr. 5-9
(-> Rubrik "Offene Briefe...") vorgenommen, die Freunde der Familie Heller im Frühjahr 2006 verfassten. Diese über weite Strecken minutiös analytischen Betrachtungen zeigen eklatante Widersprüchlichkeiten, fachliche Fehlaussagen und inhaltliche wie formale Mängel der Stellungnahmen Prof. Raschers auf. In verschiedenen Punkten werden Prof. Rascher  Falschaussagen nachgewiesen (schwarz auf weiss) - selbst bezüglich seiner eigenen Aussagen über den Inhalt seiner eigenen Stellungnahmen.

Damit dürfte endgültig bewiesen sein, daß hier ein Streit unter Medizinern das Glück der Familie Heller zerstört hat.

Wir haben den Inhalt der analytischen Teile, die sich in den Offenen Briefen 5-9 auf die genau zitierten Stellungnahmen des Gerichtsgutachters Prof. Rascher beziehen, der Übersichtlichkeit  zusammengeschnitten und eine Zusammenfassung der durch die Analyse in den Offenen Briefen aufgezeigten Punkte zu gemacht. Die Anzahl der mangelhaften Punkte in den Stellungnahmen Prof. Raschers ist eine beachtliche - auch hier haben wir der Übersicht halber eine differenzierte Darstellung gemacht, wobei diese Aufstellungen nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Im Laufe der Zeit haben sich den verschiedenen Menschen, die sich für eine Analysearbeit an den Texten von Prof. Rascher bereit erklärt haben, immer wieder neue Fehler wie Widersprüche etc. gezeigt.


Die Mängel der Stellungnahmen können in verschiedene Themenbereiche gegliedert werden. Aus der Natur der Sache ist eine solche abstrakte Gliederung jedoch immer schwierig, da sich die Falschaussagen oft auf verschiedenen Gebieten geichzeitig bewegen, die als gutachterliche Fehler oder Mängel bezeichnet werden können.

Hier jedoch ein paar Begriffe, für die man alle in den nachfolgend mit Gegen-Beweisen aufgeführten Äusserungen Prof. Raschers jedenfalls verschiedene Beispiele finden kann.

- durch Fachkollegen und oft gar fachliche Spezialisten anders beurteilte medizinischen Fragen, die
  sich auch auf
wissenschaftliche Studien stützen können (medizinische Falschaussagen)
- in den Stellungnahmen selbst zu findende Widersprüche
-
logische Widersprüche innerhalb des Gutachtens und der Stellungnahme
- falsche Daten
- falsch wiedergegebene Zitate
- Verdrehungen von Aussagen und Zitaten
- Unterstellungen, Diffamierungen und Verleumdungen gegenüber den vormals beratenden und
  therapierenden Ärzten
- Weglassen wesentlichster Daten (anamnestische Mängel)
- unzutreffende Behauptungen ohne jeden Beleg
- Ablenkungsmanöver durch sprachliche Umdeutungen

Alle angeführten Belege befinden sich, soweit nicht anders angegeben, bereits in der Gerichtsakte.

 

Die Grundlage für die Entscheide von Amtsgericht und Oberlandesgericht gegen Petra Heller ist damit nicht mehr gegeben: Die Glaubwürdigkeit von Prof. Rascher.

Wird das Gericht auch in Zukunft den Darlegungen des Gerichtsgutachters Prof. Rascher folgen?

Eine Analyse von einer Angelegenheit, die viele Facetten aufweist, ist keine Angelegenheit, die oberflächlichen Naturen überlassen werden kann. Sie erfordert die Fähigkeit und die Geduld und die Zeit, die einzelnen Tatsachen der Materie in einen Gesamtzusammenhang stellen zu können, der erst ein reales Bild für die einzelne Tatsache schaffen kann. Der Mensch neigt natürlich dazu, die Dinge sofort zu beurteilen, bevor er die Gesamtheit aller Aussagen, die eine Sache betreffen, vor sich hat.

Mit dieser menschlichen Schwäche rechnet ein Falschgutachter natürlich. Er hofft, daß es dem Leser zuviel wird, alles, was Aussage ist, in einen solchen Gesamtzusammenhang zu stellen. Er wendet emotionale Mittel an, um den Leser in eine bestimmte Richtung der Interpretation zu drängen und ihm so ein bestimmtes Bild von der Sache zu vermitteln. Durch emotionale Beteiligung verschwimmen sofort die klaren Konturen der wesentlichen Hauptaussagen und man gewichtet die Dinge völlig anders, als sie in ihrem tatsächlichen, mit dem klaren Denken zu erfassenden Zusammenhang bedeuten.

Siehe dazu auch weiter unten:
-> Die Methodik in den Aussagen von Prof. Rascher

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WIDERLEGTE AUSSAGEN UND FEHLHANDLUNGEN DES GERICHTSGUTACHTERS PROF. RASCHER, LEITER DER KINDERKLINIK UNIVERSITÄT ERLANGEN

in seinem Gutachten vom 18.08.2004 und in seiner Stellungnahme 13.09.2004 zum Sorgerechtsverfahren Petra Heller gegen Stadtjugendamt Bamberg,         002 F 00 940/04, nach dem Inhalt der Offenen Briefe Nr. 5-9 auf www.petra-heller.com:

 

- Der Leser kann die Links (->)
anklicken und gelangt so zur betreffenden Stelle des Originaldokumentes (eingescannte, markierte und teilweise kommentierte Stelle aus dem "Gutachten" vom 18.08.2004 und aus der Stellungnahme vom 13.09.2004 von Prof. Rascher bzw. diese widerlegende Beweise).


- Die jeweils angegebenen Seitenzahlen (Offener Brief Nr...) beziehen sich auf den 
-> ZUSAMMENSCHNITT der Offenen Briefe Nr. 5-9 (bitte anklicken und warten, es sind 83 Seiten) , die das Gutachten und die Stellungnahme exakt zitieren und analysieren.


 

- Kommentar des Analytikers in grüner Farbe.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Namen teilweise geändert.


1) MEDIZINISCHE FALSCHAUSSAGEN

a)
-> Stichwort "burgdorfi"; Offener Brief Nr. 5, Seite 8, letzter Abs. / Gutachten vom 18.08.2004, Seite 8, erster Abs. (bitte anklicken für den Beweis)

Zweimal nennt Prof. Rascher den Erreger in seinem "Gutachten" vom 18.08.2004 in gleicher Weise falsch (öfter als zwei Mal wird der Erreger im "Gutachten" vom 18.08.2004 auch nicht genannt - also kein Tippfehler): borrelia burgdorfi anstelle des richtigen Namens borrelia burgdorferi.
Dies weist auf völlige Unkenntnis in Sachen Borreliose hin.


b)
-> Stichwort "spezifische Symptome"; Offener Brief Nr. 6, Seite 9 u. 10 / Gutachten vom 18.08.2004, Seite 6 und 7. (bitte anklicken für den Beweis)

Prof. Rascher spricht mit Überzeugung von "spezifischen Symptomen" einer für Borreliose, also einer typischen Symptomatik, was den Äußerungen von anerkannten Borreliosespezialisten wie Dr. Klemann, Pforzheim (-> Stellungnahme vom 23.08.2004, dem Gericht vorliegend), Mitglied des wissenschaftlichen Beirates der 2004 gegründeten Borreliose-Gesellschaft oder Frau Dr. U. (-> Stellungnahme vom 27.09.2004, Punkt 2, Seite 2), Mitglied von ILADS, internationale Gesellschaft zur Erforschung von Therapie und Diagnostik bei Borreliose, entgegensteht. Nach den Erfahrungen dieser Spezialisten ist eine typische Symptomatik für das Vorliegen von Borreliose keinesfalls die Regel.
Also ein Ärztestreit, der auf dem Rücken eines Kindes ausgetragen  wird.


c)
-> Stichwort "Therapiedauer"; Offener Brief Nr. 6, Seite 10 / Gutachten vom 18.08.2004, Seite 7, letzter Abs. und Offener Brief  Nr. 6, Seite 16 und 17 / Gutachten vom 18.08.2004, Seite 7, Abs. 5 (bitte anklicken für den Beweis)


Prof. Rascher ist Vertreter der "Kurzzeitbehandlung", das heißt Vertreter der Ansicht, daß ein bestimmter, festgelegter Zeitraum von wenigen Wochen (2-3) zur Behandlung und Ausmerzung von Borreliose ausreiche. Dieser steht wiederum die durch langjährige Erfahrung bestätigte Ansicht der Borreliosespezialisten, insbesondere der Mitglieder von ILADS entgegen. Auch gesicherte wissenschaftliche Studien belegen die Tatsache, daß der Erreger monatelangen Beschuß von Antibiotika überlebt:

-> Abstract "Intracellular persistence of Borrelia burgdorferi in human synovial cells" von H. J. Girschik, Prof. an der Universität Würzburg in "Rheumatologie international" 1996, 16. Ausgabe, Seiten 125-132;

-> PCR-Studie von Richard Horowitz:
"Die durchschnittliche Therapiedauer der Patienten lag bei 13 Monaten [Spanne 1 Monat bis 53 Monate]. Die längste Therapie erhielt ein Patient mit schwerer chronischer rezidivierender Enzephalopathie [Erkrankung bzw. Schädigung des Gehirns, Anm. d. Verf.]..Kein einziges Antibiotikum oder eine Kombination von verwendeten Antibiotika konnte die Infektion vollständig beheben, obgleich eine deutliche klinische [das Beschwerdebild betreffende; Anm. d. Verf. ] Besserung bei fortdauernder Antibiotikatherapie festgestellt werden konnte." [aus der Studie: "PCR-Nachweis einer chronischen Infektion - trotz ausgedehnter Antibiotika-Therapie - eine Retrospektive; aus 13. Internationale wissenschaftliche Konferenz zur Lyme-Erkrankung und anderen von Zecken ausgelösten Erkrankungen; Schwerpunkt: Kinderheilkunde & Neue Forschung;
24.-26. März 2000 Hartfort Marriott Farmington, CT, USA] In dieser Studie wurde das Bakterium Borrelia burgdorferi mittels PCR-Analyse nachgewiesen. Dies ist ein biochemisches Verfahren, das die ERBSUBSTANZ DES ERREGERS nachweist [also eine direkte und damit viel sicherere Methode als die in den gängigen Laboruntersuchungen verwendete Methode, die nur die ANTIKÖRPER nachweist und überwiegend schlechte Trefferquoten aufweist]. In der PCR-Analyse der oben genannten Studie überdauerte der Erreger bei allen 80 Patienten die Behandlung mit Antibiotika! Nach der obenerwähnten Studie von Dr. Horowitz kann niemand mehr behaupten, dass eine Borreliose mit einer 2 bis 3-wöchigen Therapie ursächlich ["kausal"] zu beheben wäre, weil die Ursache der Erkrankung, nämlich der Erreger, nach diesem kurzen Zeitraum eben noch immer vorhanden sein kann.)  

(-> Beweis: beglaubigte Übersetzung von  PCR-Nachweis einer chronischen Borrelieninfektion; Studie Dr. Richard Horowitz; 24.-26. März 2000)
Wenn es sogar solche gesicherte wissenschaftliche Beweise für die Langzeitantibiose gibt, handelt es sich also entweder bewußte Kindesentführung und Kindesentzug, medizinische Experimente mit dem Kind oder um geistige Krankheit bei den für den Sorgerechtsentzug Heller Verantwortlichen.


d)
-> Stichwort "Lumbalpunktion" bzw. "objektiver Befund"; Offener Brief Nr. 8, Seite 29  / Gutachten vom 18.08.2004, Seite 11, Abs. 2 und 4 (bitte anklicken für den Beweis)

Prof. Rascher behauptet, Borreliose sei leicht zu diagnostizieren und es gebe sichere Methoden, eine Borreliose auszuschließen (die Lumbalpunktion führt er mehrere Male an). Prof. Rascher behauptet die Möglichkeit eines sicheren Ausschlußes von Borreliose durch eine Untersuchung des Nervenwassers durch die Lumbalpunktion.

Dem stehen die Äußerungen von anerkannten Spezialisten für Borreliose und von Wissenschaftlern entgegen - auch von Wissenschaftlern aus dem Lager der "Kurzzeitbehandler" (Krause, Burmester)

-> aus "Lyme Borreliose" Krause, Burmester S. 17, 3.1.

-> Stellungnahme von Dr. med. Wolfgang Klemann vom 29.10.2004

-> Stellungnahme von Dr. med. U. vom 27.09.2004, Absatz 1

Also ein Ärztestreit, der auf dem Rücken eines Kindes ausgetragen  wird.


e)
-> Stichwort "Serologie"; Offener Brief Nr. 6, Seite 15  / Gutachten vom 18.08.2004, Seite 7, Abs. 2,4 und 7 (bitte anklicken für den Beweis)

Zur Ausschlußkraft oder Beweiskraft der Serologie äußert sich Prof. Rascher  ebenfalls uneindeutig bis widersprüchlich und stützt mit seiner Aussage "Sie (die Antikörper; Anm. d. Verf.) können aber über mehrere Jahre persistieren, unabhängig von einer antibiotischen Therapie oder von einem klinischen Verlauf." eher die Auffassung der "Langzeitbehandler" von Borreliose, die mehrheitlich von mehrjähriger - und so erst erfolgreichen - Austherapierung der Borreliose berichten. Jedenfalls aber täuscht er das Gericht, indem er vorgibt, daß eine Borreliose mittels Serologie  ausgeschlossen werden kann. (Beweise beispielsweise -> Gutachten des Borreliosespezialisten Dr. med. Ray Jones vom 23.08.2004 auf der Rubrik "Ärzte, Wissenschaftler und Politiker protestieren gegen das Unrecht" oder  -> "KASUISTIK des Jungen K.M." in der Beilage der Stellungnahme des Borreliosespezialisten Dr. Wolfgang Klemann in der dem Gericht vorliegenden Prozessakte, veröffentlicht auf der Rubrik "BORRELIOSE, ein Kampf nicht nur gegen den Erreger")

Auch hier stehen wieder die Äußerungen von Borreliosespezialisten entgegen:

-> Dr. med. Klemann, Stellungnahme vom 23.08.2004
-> Dr. med. U., Stellungnahme vom 27.09.2004

Also ein Ärztestreit, der auf dem Rücken eines Kindes ausgetragen  wird.


f)
-> Stichwort "Übertragung im Mutterleib" Offener Brief Nr. 6, Seite 17 u. 18 / Gutachten vom 18.08.2004, Seite 7, letzter Abs. und Seite 8 (bitte anklicken für den Beweis)

Prof. Rascher behauptet, es gebe für eine Übertragung der Borreliose im Mutterleib bei Aeneas keinen Anhalt, widerlegt sich einerseits in diesem Punkte jedoch selbst, indem er selbst ein Beispiel für eine intrauterine Übertragung von Borreliose auf ein Kind anführt, wo trotz antibiotischer Behandlung der Mutter bei der Autopsie im Gehirn des Neugeborenen der Erreger borrelia burgdorferi gefunden wurde; andererseits begibt er sich mit seiner Besprechung der perinatalen Übertragung auf einen fachlich gar nicht zur Diskussion stehenden Schauplatz, was wiederum nur zwei Gründe haben kann - bewusste Umgehung des tatsächlichen Diskussionspunktes oder fachliche Unkenntnis.


g)
-> Stichwort "Dünndarmbiopsie"; Offener Brief Nr. 7, Seite 21, letzter Abs./ Gutachten vom 18.08.2004, Seite 9, Abs.  2 (bitte anklicken für den Beweis)

Auch in der Frage der Diagnostik von Zöliakie hat Prof. Rascher sich nicht an die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Gegenwart gehalten und voreilig gehandelt: Durch die Dünndarmbiopsie versuchte er bei Aeneas, der schon über Jahre unter Diät lebte, die Zöliakie auszuschließen. 
-> Beweis:  DZG Medizin, Prof. Harms, München,  - die Neuauflage von 2005 entspricht nach Auskunft der Deutschen Zöliakiegesellschaft Stuttgart derjenigen von 1999.
Fachliche Unkenntnis oder bewußte Kindesmißhandlung - das Gericht ist in Kenntnis der fachlichen Fragen und Fakten (DZG Medizin), wie angeführt.


h)
-> Stichwort "Komplikationen Port"; Offener Brief  Nr. 8, Seite 30 / Gutachten vom 18.08.2004, Seite 10, Abs. 2 / Stellungnahme vom 13.09.2004, Seite 5, Abs. 7 (bitte anklicken für den Beweis)

Ebenfalls in der Gerichtsakte befindlich ist die -> Stellungnahme des Kinderchirurgen und Chefarztes eines Krankenhauses, Dr. Q., der Aeneas seinerzeit den Port gelegt hatte. Er führt aus, daß die derzeitige Publikationslage Komplikationen mit einem Port bei einem Kind ausschließt. Probleme mit dem Port könnten sich nur durch unsachgemässe Bedienung ergeben - ein peinlicher Vorwurf für die Erlangener Universitätsklinik.
Fachliche Unkenntnis oder bewußte Kindesmißhandlung - das Gericht war in Kenntnis der fachlichen Fragen und Fakten, wie angeführt.


i)
-> Stichwort "Immunreaktion"; Offener Brief Nr. 8, Seite 30 / "Gutachten" vom 18.08.2004, Seite 11, Abs. 3 (bitte anklicken für den Beweis)

Hier ergeben sich dem Leser des 

-> Offenen Briefes Nr. 8, Seiten 3 und 4

aus den Erläuterungen der Verfasser ein weiteres Mal die zwei Möglichkeiten der Motivation für Prof. Raschers Aussagen: 1) bewußte  Irreführung oder 2) fachliche Inkompetenz
(Insgesamt 9 fachlich-medizinisch anfechtbare Aussagen von teilweise größter Tragweite für den "Fall Heller")



2) AUSGESPROCHENE UND SCHWARZ AUF WEISS NACHWEISBARE WIDERSPRÜCHE INNERHALB DER STELLUNGNAHMEN

a)
-> Aussage von Prof. Rascher in seinem "Gutachten" vom 18.08.2004: "seit wenigstens drei Jahren... tägliche Infusion zuhause"

(Seite 6, 5. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

- jedoch eigene dem widersprechende Angaben innerhalb des "Gutachtens"  (bitte anklicken für den Beweis).


b)
-> Aussage von Prof. Rascher in seinem "Gutachten" vom 18.08.2004: "Die Diagnose wird konstant von der Mutter und den Angehörigen der Familie behauptet."

(Seite 19, 6. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

- jedoch ist die Therapie gemäß Gutachten vom 18.08.2004 von verschiedensten Ärzten begleitet und als notwendig beschrieben (bitte anklicken für den Beweis).


c)
-> In seiner Stellungnahme vom 13.09.2004 behauptet Prof. Rascher: "Wie in meinem Gutachten vom 18.08.2004 ausgeführt
, handelt es sich bei genauerer Betrachtung nicht um ein klassisches Münchhausen-by-proxy-Syndrom, sondern um eine besondere Form der Kindsmißhandlung, da eine unnötige langjährige antibiotische Therapie und ein nicht notwendiger Gefäßkatheter die Würde des Kindes verletzt."


(Seiten 36/37, 8. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

- Man findet im "Gutachten" vom 18.08.2004 keinerlei solche Aussage (bitte anklicken für den Beweis).


d)
-> In seiner Stellungnahme vom 13.09.2004 behauptet Prof. Rascher weiter: "Auch muß Frau RA K. widersprochen werden, dass 'bis zum heutigen Tage keine gutachterliche Stellungnahme im Bezug auf das angeblich vorhandene Münchhausen-by-proxy-Syndrom vorliegt. Zu dieser Problematik habe ich in meinem Gutachten Stellung bezogen."


(Seite,.Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

- Man findet auch diesbezüglich nichts im "Gutachten" vom 18.08.2004  von Prof. Rascher (bitte anklicken für den Beweis).


e)
-> Die nächste markante Falschaussage von Prof. Rascher in seiner Stellungnahme vom 13.09.2004 über sein "Gutachten" vom 18.08.2004: "Somit ist die Behauptung von Frau RA K. unrichtig, die behauptet: "Weiter wird keine psychische Störung festgestellt."


(Seite 42, 9. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

- Im Gutachten vom 18.08.2004 wird wörtlich festgestellt: "keine psychische Störung festzustellen" (bitte anklicken für den Beweis).


f)
-> Prof. Rascher in seiner Stellungnahme vom 13.09.2004: "Er führt weiterhin aus, dass die Krankheit pränatal übertragen ist. Dazu hatte ich schon in meinem Gutachten vom 18.08.2004 Stellung bezogen."


 (Seite 61, 9. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

- Prof. Rascher nahm in seinem Gutachten vom 18.08.2004 nicht Stellung zur prä-natalen Übertragung, sondern bloß zur peri-natalen, was als medizinischer Fachbegriff -> nicht dasselbe bedeutet (bitte anklicken für den Beweis).


g)
-> Prof. Rascher fällt zwei sich widersprechende Urteile bezüglich der "Angstsymptomatik" - wie er es nennt - von Aeneas (bitte anklicken für den Beweis).  "wahrscheinlich" ist nicht gleich "offensichtlich".

Dieser Widerspruch zeigt auch viel über die emotionale Methodik von Prof. Rascher, die er in dem "Gutachten" anwendet.

(7 Aussagen, die sich durch ihre Widersprüchlichkeit auf Papier auszeichnen und als bewußte Verfälschung von Tatsachen gesehen werden müssen)

Daß das Amtsgericht  Bamberg solche Widersprüche nicht selbst entdeckt und gerügt hat, zeigt zur Genüge die Befangenheit des Richters Herbst.


3) LOGISCHE WIDERSPRÜCHE BZW. SUGGESTIVE UNTERSTELLUNGEN INNERHALB DES GUTACHTENS UND DER STELLUNGNAHME

a)
-> Gesundheitszustand körperlich: Keine Symptome - jedoch soll Aneas ein misshandeltes Kind sein
(Seite 5, 5. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

b)
-> Gesundheitszustand geistig: Brillantes Abschneiden im Intelligenztest - jedoch soll Aeneas ein misshandeltes Kind sein (Seite 7, 5. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)


c)
-> Gesundheitszustand seelisch. "Gutachten" vom 18.08.2004: "Aeneas zeigte sich während des stationären Aufenthaltes von Anfang an offen und kontaktfreudig.....zeigte Aeneas sich emotional schwingungsfähig und reagiert altersadäquat" (Seite 7, 5. Brief).

Und: "In Übereinstimmung mit den Verhaltensbeobachtungen der Erzieherin und des Stationspersonals sind bei Aeneas akut bei der stationären Aufnahme keine psychischen Störungen festzustellen". (Seite 8, 5. Brief).

Und: "Aeneas ist sehr aufgeschlossen und kooperativ...zeigt aber zu Beginn keine psychosomatischen Symptome." (Seite 8, Absatz 5, 5. Brief).

Und: "....von Anfang an offen und kontaktfreudig..." (Seite 7, 5. Brief)

- jedoch soll Aeneas ein misshandeltes Kind sein -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe


d)
-> Gutachten vom 18.08.2004: "D
ies beeinträchtigt die adäquate Interaktion mit Gleichaltrigen und Erwachsenen jedoch nicht." (Seite 8, 5. Brief)

Aeneas erweist sich also sozial kompetent, - aber soll wenig Kontakt zu anderen Kindern und gehabt haben, weil, so Prof. Rascher: "seine Mutter ihm den Zugang zu Freunden reglementierte"..."Kontakte zu Gleichaltrigen werden offensichtlich eingeschränkt " (Seite 7, 5. Brief)
-> Zusammenschnitt der Offenen Briefe

-> hier noch der Gegenbeweis in vielen Erklärungen von Eltern von Freunden und Freundinnen von Aeneas

e)
-> die Manipulation von Krankheitszeichen müßte ja Krankheitszeichen hervorbringen, so daß sie wenigstens kurz auch zu beobachten und zu dokumentieren wären; diese waren aber gemäß Prof. Rascher gar nicht vorhanden bei Aufnahme in die Klinik; und so konnten sie auch nicht verschwinden.

- Deshalb ist die Aussage im "Gutachten" vom 18.08.2004 "Da absichtlich und künstlich (artifiziell) herbeigeführte Störungen bzw. reine Manipulationen verschwinden, wenn die Patienten aus dem engen Sozialgefüge isoliert werden, haben wir bei Aeneas die bisherigen Therapien nicht fortgeführt und den Spontanverlauf beobachtet." wenn überhaupt, so jedenfalls auf Aeneas nicht zutreffend, da Aeneas bei Aufnahme in die Klinik keine Symptome aufwies. (Seite 9, 5. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

-> Auch in der Stellungnahme vom 13.09.2004 hält Prof. Rascher an seiner sehr theoretischen Theorie weiterhin fest: "Im Gegensatz zur Ansicht von RA K. spricht mein Gutachten vom 18.08.2004 für eine schwere Gefährdungssituation, die bei Rückführung in die Familie weiterhin fortbestünde. Wie bei dem üblichen Vorgehen bei Kindsmißhandlung ist eine Trennung und Kontaktsperre der einzige Weg, Manipulation und artifizielle Störungen aufzudecken. Das Fehlen von krankheitsspezifischen Symptomen nach Absetzen der den Jungen belastenden Therapiemaßnahmen ist in unserer Sicht ein Beweis für eine artifizielle Störung. Frau RA K. dreht die Argumentation um und führt aus, dass bei einem gesunden Jungen mit fehlenden klinischen Symptomen ein stationärer Aufenthalt in der Kinderklinik bzw. in der Kinderpsychiatrie nicht notwendig ist. Gerade der Beschluß des Familiengerichtes, Aeneas Heller aus seiner Familie zu nehmen, haben erst die Diagnose einer artifiziellen Störung bzw. manipulierten Störung ermöglicht."(Seite 39, 8. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)
- Die Symptome fehlten bei Aeneas jedoch nach Gutachten vom 18.08.2004 nicht erst nach Absetzen der "den Jungen belastenden" Therapiemassnahmen, sondern bei Eintritt in die Klinik; d.h. sein Gesundheitszustand bzw. die Symptomatik veränderte sich bei Aeneas gar nicht während des Klinikaufenthaltes, womit diese Art der "Beweisführung" für eine Kindesmisshandlung von Seiten der Mutter widerlegt.

-> Siehe dazu auch Punkt a) Gesundheitszustand körperlich


f)
-> "Gutachten" vom 18.08.2004: "Zudem wird Aeneas ohne Grund von der Schule in großen Teilen ferngehalten und damit in seiner Entwicklung erheblich behindert." - ohne Grund hat eine vollkommen suggestive Qualität, da ja zumindest der Aussage der Verwandten und der vormals behandelnden Ärzte nach der Grund derjenige der Therapie war. (Seite 24, 6. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

-> Beweis in einem ärztlichen Attest als Beispiel


g)
-> "Gutachten" vom 18.08.2004: "Warum holt die Mutter ein Attest von einem Chirurgen (!) ein, um schriftlich die Unbedenklichkeit gegen eine Langzeitantibiotikatherapie bei einem Kind attestiert zu bekommen"
(Seite 41, 8. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe).
Dies ist von
-> 9 Ärzten der einzige, der sich mit Borrliose nicht besonders gut auskennt.
Die Mutter tat natürlich alles, um ihre Rehabilitation zu stützen. Also holte sie verständlicherweise auch bei ihm ein Attest.

-> Beweis: Die Stellungnahmen von 7 weiteren Ärzten zur Langzeitantibiose bei Aeneas


i)
-> Stellungnahme vom 13.09.2004: "Zu dieser unsachlichen, suggestiven Behauptung führt er keine sachdienlichen Beweise hinzu. Aus Antikörperbefunden kann er dies nicht ableiten." (Seite 76, 9.Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe) - Eine Aussage von Prof. Rascher gegen Dr. Jones, deren 2. Satz sachlich völlig unmotiviert im Raume steht, da Dr. Jones in seiner 
-> Stellungnahme vom 23.08.2004, auf die sich Prof. Rascher hier bezieht, in keiner Weise behauptet, durch Antikörperbefunde etwas über die Folgeschäden einer Borreliose ausmachen zu können, was ihm Prof. Rascher unterstellt.


k)
-> Stellungnahme vom 13.09.2004: "Es ist verständlich, dass die behandelnden Ärzte nun bereitwillig Gutachten abgeben, die aber den Kriterien eines fundierten Gutachtens nicht genügen. Sie haben sicherlich Angst, dass im Rahmen von Ermittlungen ihre Patientenunterlagen durch Gutachter gerichtlich geprüft werden und Regresse anstehen." (Seite 68, 9. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)
- Es ist nicht verständlich, wie diese zwei aufeinanderfolgenden Sätze nach psychologischer Logik (Psycho-Logie) für richtig befunden werden könnten: Wie könnten die Ärzte Angst vor einer Überprüfung haben und doch bereitwillig noch mehr Material liefern, das man überprüfen könnte.?

Die Transparenz als Forderung an einen Gerichtsgutachter ist nicht nur nicht erfüllt. Das Aufstellen von alternativen Hypothesen wird nirgends in "Gutachten" und Stellungnahme praktiziert. Die Logik lässt schwer zu wünschen übrig. Insgesamt jedenfalls keine wissenschaftliche Arbeit von Prof. Rascher.
(10 Aussagen, die Logik vermissen lassen bzw. suggestive Unterstellungen enthalten)


4) FALSCHE DATEN
a)
-> chronische Borreliose sei in der Schweiz diagnostiziert worden; richtig ist Deutschland
     (Seite 3, 5. Brief)

b)
-> falsche Jahreszahl (Seite 4, 5. Brief)

c)
-> Der Geburtsort von Aeneas ist Erlangen, nicht Bamberg (Seite 5 unten, 5. Brief)

d)
Adresse eines der behandelnden Ärzte (wir müssen auf den Beweis hier aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichten)

e)
-> Dauer Atemüberwachungsmonitor: 1,25 Jahre, nicht 9 Monate (Seite 5 unten, 5. Brief)

(5 falsche Daten)
Prof. Rascher hielt es nicht für nötig, ihm mündlich gemachte Angaben zu überprüfen, verwechselte Jahreszahlen und gab falsche Ortsnamen an - Grundlage jeden Gutachtens: Genauigkeit. Man sei sich bewußt: dieses "Gutachten" stützt einen Sorgerechtsentzug!


5) FALSCH WIEDERGEGEBENE ZITATE

a)
-> Schreibfehler (bitte anklicken für den Beweis; Seite 4, 5. Brief) -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

b)
-> zeitliches Durcheinander (bitte anklicken für den Beweis; Seite 4, 5. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

c)
-> Schreibfehler (bitte anklicken für den Beweis; Seite 41, 8. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

d)
-> schluddrig übernommen
(bitte anklicken für den Beweis; Seite 51, 8. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)


(4 falsch wiedergegebene Zitate)
Grundlage jeden Gutachtens: Genauigkeit



6) VERDREHUNGEN VON AUSSAGEN UND  ZITATEN VON STELLUNG NEHMENDEN ÄRZTEN UND RECHTSANWÄLTEN

a)
-> Prof. Rascher in seiner Stellungnahme vom 13.09.2004: "Herr Dr. C. R. Jones spricht von über 7000 Kindern, die er mit Antibiotika behandelt habe, aber er führt nicht auf, wie viele er intravenös behandelt hat. Somit relativierte sich die Aussage, dass keines dieser Kinder mit angemessener langfristiger Antibiotikatherapie (was ist angemessen?) 'in Folge der Antibiotikatherapie einen Organ- oder Systemschaden' davontrug." (Seite 64, 9. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe) - Die Stelle von Dr. Jones, auf die sich Prof. Rascher hier bezieht, lässt keine nebensächlichen Fragen offen (bitte anklicken für den Beweis) - abgesehen davon hätte man Dr. Jones jederzeit auch solche Fragen stellen können, schreibt er doch selbst am Ende seines Gutachtens: -> "Ich bin bereit, um in jeder erdenklichen Weise zu helfen, diesen tragischen Irrtum zu beheben." (bitte anklicken für den Beweis).


b)
-> Prof. Rascher in seiner Stellungnahme vom 13.09.2004: "Leider nimmt die RÄ Frau K. die Argumentation von Herrn Dr. C. R. Jones auf und droht mit Wiederauftreten von schwerwiegenden Krankheiten, v. a. auch solchen, die bei Aeneas Heller nie beobachtet wurden." (Seite,.Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe) - Das Studieren des eigentlichen Zitates von Frau RA Ehlers zeigt eine perfide Technik von Prof. Rascher, unsachlich zu argumentieren und den Argumenten des Gegenübers auszuweichen bzw. das Gericht zu täuschen (bitte anklicken für den Beweis):

1) Von  W i e d e r - Auftreten sprach Frau Rechtsanwältin Ehlers nicht.

2) Sie greift keine Argumentation auf, sondern sie referiert die durch Dr. Jones aufgezählten möglichen körperlichen Fogeschäden bei unbehandelter Borreliose eins zu eins.

Die Verfälschungstechnik von Prof. Rascher funktioniert so, daß er dem Gegner eine Aussage in den Mund legt, die jener nicht gemacht hat um diese vorgebliche Aussage des Gegners dann zu widerlegen.

Im Falle von Frau Rechtsanwältin Ehlers legt er ihr ein "W i e d e r - Auftreten" (von Krankheiten; Anm.) in den Mund und konstruiert so einen Widerspruch, der von Frau Rechtsanwältin Ehlers damit zu den Krankheiten, die sie "in ihrer Argumentation aufgreife", nämlich "solchen (Krankheiten; Anm.), die bei Aeneas nie beobachtet wurden" gemacht worden sei. Etwas, was nie beobachtet worden ist, kann auch nicht wieder auftreten. So der von Prof. Rascher unterstellte Widerspruch von Frau Rechtsanwältin Ehlers.

Mit dieser Unterstellung glaubt Prof. Rascher den Leser täuschen zu können und gibt vor, Frau Rechtsanwältin Ehlers zu widerlegen. Der Leser springt auf den konstruierten Widerspruch auf, anstatt sich um die sachliche Argumentation zu kümmern. Das Gericht folgte den Ausführungen Prof. Raschers.


c)
Wir zeigen hier an einem weiteren Beispiel aus einer weiteren Stellungnahme von Prof. Rascher vom 29.09.2004 die  Methodik seiner Falschaussagen gegen Frau Petra Heller: Dieses Schreiben von Prof. Dr. Rascher beschäftigt sich immerhin mit der Stellungnahme Prof. Dr. med. O, Universität Würzburg, der im Gegensatz zu Prof. Dr. Rascher die Langzeitantibiose bei Borreliose befürwortet. Dieses Schreiben hat für den Entscheidungsprozeß des Gerichtes also einiges Gewicht.

Prof. Dr. Rascher unterstellt Prof. Dr. med. O. in seinem Schreiben vom 29.09.2004 kurzerhand eine Falschaussage, um so die Position von Prof. Dr. O. als Gutachter zu untergraben: "Herr Prof. Dr. O. beruft sich auf Herrn PD Dr. H. J. Girschick, Universitäts-Kinderklinik Würzburg. Dieser Wissenschaftler hat sehr gute Arbeiten in Zellkultursystemen über die Wirkweise von Borrrelien veröffentlicht. Ich habe ihn angerufen und ihn über die von Prof. Dr. O. erwähnte Kooperation befragt. Er teilte mir mit, daß ein einziges Vorgespräch mit Herrn Prof. O. über den Einsatz von Fluconazol in vitro (Untersuchungen in Zellsystemen im Reagenzglas in seinem Labor) stattgefunden habe. Er weist mit aller Schärfe folgenden Satz als unwahr zurück: ,in Kooperation mit dem Privatdozenten Dr. Girschick.......wurde von mir Prof. Dr. O., (Anm. des Verfassers) eine ergänzende Therapie mit Fluconazol entwickelt.' Herr PD Dr. H. J. Girschick hat die Therapie nicht entwickelt, ist bzw. war aber bereit, diese Substanz im Zellsystem zu untersuchen."

-> Hier Prof. Rascher im Original aus der Stellungnahme vom 29.09.2004


Bei genauerem Lesen bemerkt man, daß Prof. Dr. Rascher Prof. O. hier eine Falschaussage unterstellt, die jener nie gemacht hat. Die vollständige auf Dr. Girschik bezogene Satz aus der Stellungnahme von Prof. O. heißt:
"In Kooperation mit dem Privatdozent Dr. Girschik (Universitäts Kinderklinik, Würzburg)
der grundlegende Untersuchungsergebnisse über die intrazelluläre Existenz und Vermehrung von Borrelien publizierte, wurde von mir eine ergänzende Therapie mit Fluconazol entwickelt." (Siehe die vollständige Stellungnahme von Prof. O. vom
13.09.2004 auf den Seiten 3-5).

Prof. Dr. O. schreibt: "... wurde von mir eine ergänzende Therapie mit Fluconazol entwickelt." Er schreibt NICHT, daß PD Dr. Girschick die Therapie entwickelt habe. Dies die von Prof. Rascher Prof. O. gegenüber dem Gericht unterstellte Falschaussage.

-> Hier die Stellungnahme von Prof. Dr. med. O. für Frau Petra Heller

Prof. Rascher am Ende seiner Stellungnahme gegen Prof. Dr. O.: "Zudem spricht die Einbeziehung eines anerkannten pädiatrischen Borrelienforschers mit falschen Zitaten gegen die Glaubwürdigkeit dieses Gutachters."

Ein starker Vorwurf gegen Prof. Dr. med. O! Das Gericht folgte Prof. Rascher.

Die Methodik Prof. Raschers ist es also, den für Frau Heller Stellung nehmenden Dinge in
den Mund zu legen, die sie nicht geäußert haben, um sie dann zu widerlegen und
herabzuwürdigen. Diese Methodik zeigt Prof. Rascher an verschiedenen Orten seiner
"gutachterlichen Stellungnahmen".

Also mehrfache bewußte Täuschung des Lesers und damit des Gerichtes durch Prof. Rascher.

Die ganze Analyse der Stellungnahme vom 29.09.2004 von Prof. Rascher wird demnächst veröffentlicht werden.

(3 Beispiele von Verdrehungen und Unterstellungen)


7) WEGLASSEN WESENTLICHSTER DATEN

a)
-> Vereinbarung vor Oberlandesgericht vom 5. April 2001 (bitte anklicken für den Beweis)
(Seite 7, 5. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

b)
-> Zeckenbißanamnese (bitte anklicken für den Beweis)

c)
-> Laborwert Borreliose Nr.1
-> Laborwert Borreliose Nr.2
-> Laborwert Borreliose Nr.3

(bitte anklicken für den Beweis)

d)
-> Blutwerte im Verlauf der Borreliosetherapie bei Aeneas (bitte anklicken für den Beweis)

e)
-> Internationale Gesellschaft zur Diagnostik und Behandlung von Borreliose ILADS
(Seiten 28/29, 7. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)


Offensichtlich bewußtes Weglassen von wichtigen Beweisbeständen und damit wohl eher - so eine mögliche Hypothese - ein bewußt geplantes Verbrechen.
(5 wesentliche Daten)


8) UNZUTREFFENDE BEHAUPTUNGEN UND VERLEUMDUNGEN OHNE JEDEN BELEG

a)
-> "daß eine Gefährdung von Leib und Leben durch den Vater offensichtlich vorgespielt werden."
(Seite 25, 7. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

-> Gegenbeweis 1 (Aus der Sofortigen Beschwerde vor Oberlandesgericht)

-> Gegenbeweis 2 (Vereinbarung vor Oberlandesgericht bezüglich der Therapie von Aeneas und des Kontaktes zum leiblichen Vater)


b)
-> "So darf er wegen der 'Gefährdung' nicht allein zu Schule oder von der Schule nach Haus gehen."
(Seite 26, 7. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

Gegenbeweis siehe Buchstabe a), Beweis 1, aus der Sofortigen Beschwerde Seite 16 unten


c)
-> "Aber sie sind auf die Schilderung der Symptome durch die Mutter abhängig."
(Seite 27 unten, 7. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

-> Gegenbeweis 1 (Hausärztin von Frau Heller, die die Symptome bei Aeneas beobachtete)

-> Gegenbeweis 2 (Heilpraktikerin der Familie Heller)

-> Gegenbeweis 3 (Gross-Stiefvater von Aeneas)


d)
-> "Offensichtlich wurden zahlreiche Ärzte konsultiert und dadurch eine gründliche Diagnostik 
durch das Verhalten der Mutter erschwert."
  (Seite 28, 7. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

-> Gegenbeweise:

1) logisches Denken: Je mehr Ärzte involviert sind, desto gründlicher die Diagnostik

2) Werte bezüglich Borreliose bei Aeneas von anerkannten Referenzlabors (siehe unter Punkt 7 "Weglassen wesentlichster Daten")

-> 3) unzählige ärztliche Atteste, die die Borreliose bei Aeneas bestätigen


e)
-> "da eine fachärztliche Diagnostik und Behandlung durch Kinder und Jugendärzte, die die altersspezifischen Entwicklungen berücksichtigen, verweigert wurde."
(
Seite 31, 7. Brief
-> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

-> Gegenbeweis (Gutachten des K i n d e r a r z t e s und bekannten
     Borreliosespezialisten in den USA, Dr. Jones, Connecticut


f)
-> "So wird nicht eine Klinik für Kinder und Jugendliche (z. B. in Bamberg) für die intravenöse Therapie gewählt."
(Seite 31, 8. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

-> Gegenbeweis (Arztbrief, der besagt, daß Aeneas in der Kinderklinik Bamberg nicht
     richtig diagnostiziert worden war mit Bezug auf die Stelle aus der Sofortigen
     Beschwerde vom
10.12.2004)


g)
-> "Die geschilderten Symptome (z. B. Gelenkschmerzen, Befindlichkeitsstörungen, intermittierende Fieberschübe, usw.) werden von der Mutter dargelegt und wahrscheinlich aggraviert."
- Unterstellung Münchhausen-by-proxy-Syndrom (Seite 32/33, 8. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

Gegenbeweise siehe Buchstabe c)


h)
-> "Sie überträgt ihre medizinischen und psychischen Probleme offensichtlich auf Aeneas, der dadurch in seiner Persönlichkeitsentwicklung gravierend gestört wird. Weitere Mitglieder der Familie decken dieses Verhalten, bzw. haben jahrelang das unverschuldete Versagen der Mutter mitgetragen"(Seite 42, 8. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

Gegenbeweise siehe Buchstaben a), c) und d)


i)
-> "Aeneas hat als Kind Anspruch auf eine normale Entwicklung, in der er weder durch die Eltern, Familienmitglieder (Großfamilie) oder behandelnde Ärztinnen und Ärzte instrumentalisiert werden darf. Dies ist bisher für die angenommenen körperlichen Krankheiten, wahrscheinlich auch für die psychischen, ohne jeden Zweifel geschehen."
(Seiten 33/34, 8. Brief
-> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

Gegenbeweise siehe Buchstaben c) und d)


k)
-> "Aufklärung des Gesundheitszustandes der Mutter, da auch bei ihr eine Fehlbehandlung oder eine Münchhausen-Problematik ernsthaft diskutiert werden muss."
(Seite 35, 8. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

-> Gegenbeweis 1 (Beschluss zur Entlassung von Frau Heller aus der Nervenklinik
     Bamberg)

-> Gegenbeweis 2 (Psychiatrisches Gutachten über Frau Heller vom 14. Dezember
     2004)

-> Gegenbeweis 3 (als Beispiel: Westernblot von Frau Petra Heller mit für Borreliose
     hochspezifischen Werten)


l)
-> "Unter dem Vorwand dieser Erkrankungen und durch die Art der nicht notwendigen langjährigen antibiotischen Behandlung, ist Aeneas Heller in seiner Würde als Kind beschädigt und sein Entwicklungspotential gravierend eingeschränkt, auch durch die Behinderung eines altersentsprechenden Schulbesuchs."
(Seite .. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

-> Gegenbeweise 1 (Schulzeugnisse, Bestätigung für das Vorrücken in die vierte
     Klasse)

-> Gegenbeweis 2 (der Intelligenztest bei Aeneas, der
     von Prof. Rascher im "Gutachten" vom 18.08.2004 selbst angeführt wird
)



m)
-> "Somit liegt eine medizinisch gesicherte Diagnose vor, die durch die Diagnostik in der Kinderpsychiatrie erhärtet werden wird."
(Seite 41, 8. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe) - Die Diagnose der Kinderpsychiatrie lautete: "Kein klinisch-psychiatrisches Syndrom nach ICD-10." (bitte anklicken für den Beweis); also keine gesicherte Diagnose und keine Erhärtung von Kindesmisshandlung in der Kinderpsychiatrie.

-> Gegenbeweis 1 (Stellungnahme der Kinderpsychiatrie Erlangen)

-> Gegenbeweis 2 (Schulzeugnisse von Aeneas)

-> Gegenbeweis 3 (Stellungnahme einer Diplompsychologin zum "Gutachten" des    
     "selbsternannten Experten für psychische Störungen" Prof. Rascher)

-> Gegenbeweis 4 (Verhaltensbeschreibung von Aeneas durch die Leiterin des
     Figurentheaters Bamberg)

Gegenbeweis 5 (Aussagen von Prof. Rascher selber, dessen "Gutachten"
seiner eigenen unzulässigerweise auf psychologischem Gebiet gestellten "Diagnose"
widerspricht). Siehe dazu Punkt 3 a), b) und c)

-> Siehe ausserdem zu dieser Äusserung von Prof. Rascher den letzten Satz in der Stellungnahme einer Diplompsychologin zum "Gutachten" vom 18.08.2004



n)
-> "Diese Passage des Gutachtens zeigt, wie sich die Langzeit-Antibiotikatherapie begründet: Angst bei Patienten zu schüren und ihnen zu drohen."

-> Gegenbeweis 1 (Das Gutachten, welches Prof. Rascher hier in den Schmutz zieht)

-> Gegenbeweis 2 (Die Stellungnahmen von weiteren Frau Heller beratenden oder/und
     behandelnden Ärzten bezüglich Langzeitantibiose vor Gericht)

-> Gegenbeweis 3 (ein weiterer deutlicher ärztlicher Bericht
     über Frau Hellers Erkrankung und die Behandlung mit einer Langzeittherapie)

-> Gegenbeweis 4 (Aussagen des hochrenommierten Wissenschaftlers und
     Borreliosespezialisten Dr. Daniel Cameron am Symposium vom 2. Juli 2006 "Gebt
     mir mein Kind zurück - Borreliose, Münchhausen-by-proxy-Syndrom und
     medizinisches Gutachterwesen - Der Fall Aeneas Heller, Bamberg")

-> Wer ist Dr. Cameron? (Bitte anklicken für eine Kurzvorstellung)

(Seite 68, 9. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe) - Man fragt sich (nach dem Studium der sachlichen Widerlegung von Prof. Raschers Behauptung bezüglich der Notwendigkeit der Portentfernung durch den Fach-Kinderchirurgen Dr. Stöhr) welchem Zwecke dann die folgende Äußerung Prof. Raschers diente (unter Buchstabe o):


o)
-> "Ich fordere dringend die Entfernung des Gefäßkatheters, da dieser nicht notwendig ist und potentiell durch Infektion und Thrombosen mit Embolien der Lungengefäßbahn und damit eine weitere Schädigung von Aeneas verursachen kann."
(Seite 72, 9.Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe)

-> Gegenbeweis 1 (Stellungnahme des Kinderchirurgen, der Aeneas den Port gelegt
     hatte

-> Gegenbeweis 2 (Telefonnotiz des Kinderchirurgen, der Aeneas den Port gelegt hatte)

-> Gegenbeweis 3 (Beweisführung in einem Offenen Brief vom..., daß der Port Aeneas
     nicht gefährdet hatte)

Grundlagen jeden Gutachtens: Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit - Unter anderem macht  Prof. Rascher psychische Diagnosen ohne psychiatrische Ausbildung und ohne den angeblichen Patienten (Frau Heller) je gesehen und untersucht zu haben.
(14 Behauptungen ohne jeden Beleg, die vor Gericht widerlegt wurden)


9) ABLENKUNGSMANÖVER, SPRACHLICHE UMDEUTUNGEN - TÄUSCHUNG DES LESERS - TÄUSCHUNG DES GERICHTES


a)
-> "Ein klassisches Münchhausen-by-proxy-Syndrom liegt nicht vor, aber eine schwere Form der Kindsmisshandlung." (Seite 39, 8. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe) - es gibt keine "klassische" oder, im Gegensatz dazu "unklassische" Form des Münchhausen-by-proxy-Syndromes, ja dieses Syndrom ist nicht einmal in der internationalen Klassifikation der psychiatrischen Erkrankungen ICD-10 aufgeführt.

-> Das Gericht übernimmt in seinem Beschluß vom 30.09.2004 diese Argumentation von Prof. Rascher
(bitte anklicken für den Beweis; Amtsgerichtsbeschluß).

Also handelt es sich hier um bewußte Täuschung des Gerichtes.

Ausserdem ist Prof. Rascher kein Psychiatriearzt und dürfte sich gar kein Urteil bezüglich eines psychiatrischen Syndromes anmaßen! Nur schon diese Tatsache, daß das Gericht die psychiatrische Diagnose von Prof. Rascher in seinem Urteil vom 30.09.2004 übernimmt und nicht hinterfragt, daß hier ein Kinderarzt eine solche Aussage tätigt, spricht Bände zur Befangenheit des Amtsrichters.


10) ART DER STELLUNGNAHMEN GEGENÜBER DEN  VORMALS BEHANDELNDEN ÄRZTE - DIFFAMIERUNGEN - TÄUSCHUNG DES GERICHTS


Prof. Rascher  zeigt überdies durch seine Art der Stellungnahmen zu den Attesten und Gutachten der Frau Heller vormals beratenden oder/und Aeneas behandelnden Ärzte, daß es ihm nicht um eine sachliche Diskussion geht, sondern darum, die Kollegen zu diskreditieren.

So gegenüber dem hochangesehenen Dr. Jones, Borreliosespezialist, USA:


a)
-> Dieser hätte nur ein einziges Mal veröffentlicht (Seite 4, erster Absatz der Stellungnahme vom 13.09.2004); und an anderer Stelle


b)
-> "Dies sollte ein Pädiater wissen, auch wenn er sich ausschließlich mit Borreliose beschäftigt."
(Seite 4, letzter Satz der Stellungnahme vom 13.09.2004; bitte anklicken für den Beweis)


c)
-> Prof. Rascher in seiner Stellungnahme vom 13.09.2004: "In diesem Sinne ist auch das Gutachten von Herrn Dr. Charles Ray Jones vom 23.08.2004 zu betrachten. Wann hat er Aeneas untersucht?"
(Seite 74, 9. Brief -> Zusammenschnitt der Offenen Briefe) - Vielleicht eine berechtigte Frage - doch ohne Frau Heller je gesehen zu haben, stellt Prof. Rascher bei ihr eine Diagnose, die sich keinesfalls aus der Wahrnehmung ihres Kindes, welches nach den Aussagen Prof. Raschers bei Aufnahme in die Kinderklinik Erlangen völlig symptomfrei ist, ableiten läßt:

-> "Sie überträgt ihre medizinischen und psychischen Probleme offensichtlich auf Aeneas, der dadurch in seiner Persönlichkeitsentwicklung gravierend gestört wird." Wann hat Prof. Rascher Frau Heller untersucht? (bitte anklicken für den Beweis)

d)
So gegenüber den Stellung nehmenden den Ärzten im Allgemeinen:

-> "In dieser Hinsicht sind auch die vorgelegten Gutachten bzw. Stellungnahmen mangelhaft und wirken wie Persilscheine" ( Seite 3, Stellungnahme vom 13.09.2004; bitte anklicken für den Beweis)


e)
So gegenüber der Rechtsanwältin Susanne Ehlers,
-> deren Aussagen er für falsche Behauptungen erklärt, was sich mit Leichtigkeit widerlegen läßt (-> z. B. Seite 2, Stellungnahme vom 13.09.2004; bitte anklicken für den Beweis)


f)
So gegenüber Prof. Dr. med. O.,
-> den er in der Stellungnahme vom 29.09.2004 sogar eines Falschzitates bezichtigt und seine gutachterliche Glaubwürdigkeit so in Frage stellt (bitte anklicken für den Beweis).

Bei genauer Analyse wird völlig offensichtlich, wer hier der Falschgutachter ist.


11) LEERE VERSPRECHUNGEN

a)
-> Die Abklärungen bei der kassenärztlichen Vereinigung, die Prof. Rascher am Ende seines Gutachtens verspricht, sind wohl nie gemacht worden. In der Gerichtsakte jedenfalls sind keine diesbezüglichen Dokumente zu finden - klarerweise, denn diese Abklärungen hätten auch nur ergeben, daß Prof. Rascher mit seiner Misshandlungstheorie "an der Wand steht".


12) KOMPETENZÜBERSCHREITUNGEN

Prof. Rascher hat keine psychiatrische Ausbildung. Trotzdem maßt er sich an, bei Frau Heller,
die er nie gesehen hat, psychiatrische Diagnosen zu stellen, bzw. ein Münchhausen-by-proxy-Syndrom auszuschliessen.

-> Stellen aus "Gutachten" und Stellungnahme, an welchen Prof. Rascher sich diesbezüglich äussert.


13) BEHANDLUNGEN VON AENEAS ENTGEGEN DEM STAND DER WISSENSCHAFT, ENTGEGEN GESUNDEM MENSCHENVERSTAND ODER ETHISCHEN GRUNDSÄTZEN - STRAFTAT- BESTÄNDE (KINDESMISSHANDLUNGEN)

a)
- Dünndarmbiopsie bei Aeneas in Isolation, obwohl er sich jahrelang glutenfrei ernährt hatte, was 
  wissenschaftlich ein Unsinn ist

-> Beweis: DZG Medizin der Deutschen Zöliakiegesellschaft


-> Körperverletzung (bitte anklicken für den Beweis).


b)
- Entfernung des Portes in Isolation, obwohl keine Gefährdung

-> Beweis 1: Stellungnahme Dr. med. X, Chefarzt Krankenhaus ...
-> Beweis 2: Telefonnotiz Gespräch mit Prof. Rascher von Dr. med. X.

-> Beweis 3: sachliche Erklärung des Vorganges der Portspülung

-> Körperverletzung (Beweise bitte anklicken).


c)
- totale Isolation von den Familienmitgliedern und von dem gesamten früheren sozialen Umfeld

-> Beweise: Versuche, Aeneas in der Klinik zu besuchen, unter anderem von einem
     Seelsorger

Freiheitsberaubung und seelische Folter (Beweise bitte anklicken).


d)
- Beihilfe zur Entfremdung von Aeneas von seiner Familie

-> Stellen aus dem "Gutachten" und aus der Stellungnahme vom 13.09.2004 bezüglich der Fremdunterbringung von Aeneas


-> Beweis: anwaltliches Schreiben vom 18.08.2004

seelische Folter


e)
- Fast 3-Monate langes Festhalten in Klinik und Psychiatrie (während der Schluferien), obwohl bei Aufnahme in die Kinderklinik Erlangen am 03. 08.2004 von Prof. Rascher und Personal festgestellt wurde, daß Aeneas keinerlei psychische Symptome aufwies (Beweis: Gutachten Rascher vom 18.08.2004 und Stellungnahme der Diplompsychologin)

Freiheitsberaubung und seelische Folter; eventuell sogar Krankheitserzeugung bei Aeneas (Betreibung von "Münchhausen-by-proxy") (Beweise bitte anklicken).

-> Beweis 1: Einweisungsdatum in die Psychiatrie aus dem "Gutachten" von Prof. Rascher und Entlassungsdatum im Brief des Jugenamtes vom 25. November 2004


-> Beweis 2: Stellen aus dem "Gutachten" von Dipl.-Psych. Isabella Jäger, die von Todesängsten von Aeneas gegenüber seiner Mutter (!) spricht und einer Traumatisierung von Aeneas durch die Trennung von seiner Familie.

Solche Todesängste vor seiner Mutter können bei Aeneas nur durch die Menschen, mit denen er in der Fremdpflege zusammen war, erzeugt worden sein!



f)
- Verhinderung eines regelrechten Schulbesuchs von Aeneas; dadurch Verschlechterung der schulischen Leistungen bei Aeneas

-> Beweis 1: Schulzeugnisse von Aeneas vor der Wegnahme


-> Beweis 2: Zeugnis der Schule für Kranke nach der Wegnahme


Verletzung des Grundrechtes eines Kindes auf Bildung (Beweise bitte anklicken).


g)
- Medizinische stationäre Behandlung auf der Intensivstation von Aeneas, obwohl er ja gemäss Prof. Rascher bei Aufnahme in die Klinik gesund war. Was da behandelt wurde und wie, ist nicht ersichtlich.

-> Beweis: Brief von Aeneas aus der Kinderklinik Erlangen ("Ich hänge an einem
     Monitor...")

-> Fragen zum Brief von Aeneas von Petra Heller


physische Quälereien eines Kindes

(Insgesamt 7 schwerwiegende Tatbestände)


NACH OBEN


Die Methodik in den Aussagen von Prof. Rascher


Wie oben angedeutet, fällt demjenigen, der sich mit rechtsstaatlichen Grundsätzen auseinandergesetzt hat, auf, mit welcher Selbstverständlichkeit Prof. Rascher seine unbewiesenen Behauptungen und Widersprüche in den Raum stellt.

Der Grundsatz "in dubio pro reo - im Zweifelsfall für den Angeklagten" scheint Prof. Rascher nicht in Bedenken gestürzt zu haben und ihn etwas vorsichtiger argumentieren lassen.

Das heisst ERSTENS, er war sicher, daß seine Stellungnahmen bei Gericht auf jeden Fall ohne Überprüfung durchgehen würden.

ZWEITENS musste er sicher davon ausgehen, daß eine Frau Heller nicht so lange beharrlichen Widerstand leisten würde oder könnte, bis seine Verleumdungstaktik ans Licht und in die Öffentlichkeit kommen könnten. die Zangspsychiatirsierung von Frau Heller und das Entmündigungsverfahren gegen Frau Heller hätten dem Schutz von Prof. Rascher allerdings wohl gedient. Beides misslang jedoch.

Die Ignoranz des Grundsatzes "in dubio pro reo" durch das Amtsgericht erlaubte Prof. Rascher also von vornherein, alle Register der Verleumdung zu ziehen, ohne einen Beweis liefern zu müssen.

Die Methoden, die er dabei anwendet, sind emotionaler Natur.

Durch Weglassen von Fakten, leicht verschobene Darstellungen von Tatsachen, Vortäuschen von Widerlegungen seiner "Gegner" mittels Abkanzelung bzw. vorgetäuschter Überführung der konstruierten Unwahrhaftigkeit seiner "Gegner" erzeugt Prof. Rascher ein Bild der Unfehlbarkeit seines Urteils.

Es ist ihm tatsächlich kein hinterlistiges Mittel zu schade, das Bild der Kindesmisshandlung von Frau Heller aufrecht zu erhalten.

Natürlich notwendigerweise vertrickt sich Prof. Rascher so in diverse Widersprüche - vor allem im Fortgang des Prozesses, als er wahrnimmt, daß die vormals behandelnden Ärzte weiterhin zu der von ihnen angewandten Therapie stehen.

Wie die Vorgehensweise von Richter Herbst lebt auch Prof. Raschers erzeugtes Bild einer Kindesmisshandlerin von dem Versuch, Tatsachen unter den Tisch fallen zu lassen.

 

 

 




Inhaltsverzeichnis "Was der Gerichtsgutachter Prof. Rascher zu verantworten hat"


- Einführung

- Zusammenschnitt der Offenen Briefe Nr. 5 bis Nr. 9:
Analyse des Gutachtens vom 18.08.2004 und der Stellungnahme von 13.09.2004
von Prof. Rascher

- Zusammenfassung und Beurteilung der widerlegten Aussagen und Handlungen Prof. Raschers im Gutachten vom 18.08.2004 und in der Stellungnahme vom 13.09.2004

- Demonstrationsflyer zum Ausdrucken und Verteilen bzw. Versenden: Medizinische Falschaussagen von Prof. Rascher in Gutachten vom 18.08.2004 und der Stellungnahme vom 13.09.2004

- Das "Gutachten" vom 18.08.2004 und die Stellungnahme vom 13.09.2004 als Originaldokument

- Video "Zwangsoperation an einem wehrlosen Kind" (Prof. Rascher operiert Aeneas in vollständiger Isolation von seinem vertrauten Umfeld)

- Offener Brief vom 4. September 2006: Die selbsternannten Exerten Prof. Rascher und Dr. Strauch

- Das "Gutachten" vom 18.08.2004 und die Stellungnahme vom 13.09.2004 als Lauftext

- Analyse der Stellungnahme vom 29.09.2004 von Prof. Rascher

- Die Stellungnahme vom 29.09.2004 von Prof. Rascher als Originaldokument

- Die Methodik in den Aussagen von Prof. Rascher


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