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"JURISTISCHES" - Richter Herbst reißt Aeneas aus seiner Familie

ENTMÜNDIGUNG der Mutter als letztes Mittel des Richters Herbst

PROTEST - Ärzte, Wissenschaftler, Politiker und Künstler kämpfen gegen das Unrecht

KONTAKT / Öffentliche Verhandlung für Aeneas und alle Kinder in ähnlicher Situation

MEDIENBERICHTE
Bilder von und für Aeneas

OFFENE BRIEFE an die Verantwortlichen
Wie man die Opfer zum Schweigen bringt
Das Wichtigste für Aeneas
Demonstrationen für Aeneas
Zeugnisse der Öffentlichkeitsarbeit für Aeneas

UMGANGSKONTAKTE - Was ist Ihre Absicht, Frau Burger?
Andere betroffene Kinder / gemischte Meldungen

PROF. RASCHER - Was der Gerichtsgutachter zu verantworten hat
Die Vorgaben Dr. Strauchs für Prof. Raschers Stellungnahmen
Die "Arbeit" des Jugendamtes

BORRELIOSE - ein Kampf nur gegen den Krankheitserreger?

 

Entmündigung der Mutter als letztes Mittel des Richters Herbst
->zum Inhaltsverzeichnis dieser Rubrik

-> Schreiben Sie uns: mail@petra-heller.com

letzte Aktualisierung: 11. April 2007


Alle Infos auf www.kinderklau.net

 

Leumundszeugnis von Edgar Sitzmann, Bezirkstagspräsident ausser Dienst, Bamberg
"Ich möchte vermuten, dass Frau Heller unter Pflegschaft gestellt werden soll, damit sie nicht mehr aus eigener Kraft sich um ihr und des Kindes Recht wehren kann."

 

-> zu den Leumundszeugnissen für Petra Heller (anklicken)






 

Die Einleitung der Entmündigung von Frau Heller, ein Machtakt des im Sorgerechtsverfahren zuständigen Richters Herbst. Die Öffentlichkeitsarbeit der Familie Heller wurde Richter Herbst, der Aeneas` Entfremdung durch das Jugendamt deckt, zu unangenehm.

 

Das Entmündigungsverfahren gegen Petra Heller, Mutter von Aeneas Heller


ist ein letzter, verzweifelter Versuch der Behörden, Petra Heller mundtot zu machen, und den Sorgerechtsentzug aufrecht zu erhalten.


(siehe dazu den -> 2. Teil des Berichtes von "Pro 7" vom 20. März 2006; anklicken, sowie den Kommentar dazu unter "Aktuelles")
und es entlarvt sich bei einer analytischen Betrachtung der Verfügung des Amtsrichters Laßmann am Vormundschaftsgericht Bamberg als ein Konstrukt von unsachlichen Anschuldigungen, Unterstellung von Taten, die von Drittpersonen verantwortet werden und sogar nachweisbaren Falschzitaten.


Ein Beispiel der unsachlichen Anschuldigung und brutalen Vorgehensweise:


Frau Heller wird Seite 5 der Verfügung von Dr. Lassmann unterstellt, sie habe den Umgang mit Aeneas verhindert. Frau Heller aber will nicht noch einmal Opfer einer psychiatrischen Begutachtung werden, die Verleumdungen und Falschanschuldigungen enthält, so wie es ihr geschehen ist mit Dr. Strauch, dem leitenden Medizinaldirektor des Gesundheitsamtes Bamberg, dessen "Gutachten", das er hinter dem Rücken von Frau Heller verfaßte, von Verleumdungen überquillt.

-> "Gutachten" des Medizinaldirektors Dr. Strauch

-> ( siehe dazu die Eidesstattliche Versicherung des ehemaligen vorsitzenden Oberlandesrichters P; anklicken).
Daß man versucht hatte, während eines Umgangskontaktes von Frau Heller mit Aeneas weitere "Begutachtungen" vorzunehmen,

-> bezeugt der ehemalige Bezirkstagspräsident Oberfrankens, Edgar Sitzmann.

Weiter belegen dies die folgenden Dokumente: 
-> Beschluss des Amtsrichters Herbst vom 15. Februar 2005

, der sich auf die 
-> Stellungnahme des leitenden Psychiatriearztes Dr. Kratz vom 21.12.2004 bezieht. Die erste Seite des Beschlußes von Richter Herbst scheint Frau Heller einen unabhängigen Zeugen zur Mitnahme beim Umgang mit Aeneas zuzugestehen. Bei genauerem Hinsehen und Lesen der Seite 2 des Beschlußes und dann der Stellungnahme des Psychiatriearztes Dr. Kratz jedoch wird klar, daß dies mitnichten der Fall ist....


Ein Beispiel von nachweisbaren Falschzitaten:

Zitat Herr Dr. Lassmann in der Entmündigungsverfügung:
"So wurde weiterhin durch ein im Oktober 2005 vor dem Amtsgericht Bamberg verteiltes Flugblatt u. a. festgehalten,
'.dass sich die Mutter die Krankheit ihres Sohnes nicht einbilde, sondern dass Aeneas die Infusionstherapie dringend nötig hat.`"

Herr Dr. Lassmann lässt hier den ersten Teil des gerade zitierten
Satzes weg
, der vollständig heißt:

"Tatsache ist, dass dem Gericht Stellungnahmen von acht Ärzten, darunter sechs ausgewiesene Borreliosespezialisten vorliegen, die belegen, dass sich die Mutter die Krankheit ihres Sohnes nicht einbilde, sondern dass Aeneas die Infusionstherapie dringend nötig hat.'"

Zitat Herr Dr. Lassmann: "Die Betroffene hat diesen Darstellungen weder schriftsätzlich noch in der Presse widersprochen."

Das bedeutet, ein Satz wird falsch zitiert, indem man einen Teil desselben weglässt und dadurch sein Sinn entstellt wird. Man benutzt den so sinnentstellten Satz, um eine Anklage gegen Frau Heller zu erheben: Sie würde nach wie vor behaupten, daß Aeneas therapiert werden müße.
Der von Vormundschafts-"Richter" Dr. Lassmann zitierte Satz ist einem Demonstrations-Flyer entnommen. Hier der 

Beweis für das Falschzitat von "Richter" Dr. Lassmann:
-> LINK ZUM DEMONSTRATIONSFLYER

Der für die falsche Anschuldigung mißbrauchte Satz ist rot markiert.


 

Gegen die betreibenden Richter Dr. Lassmann und Richter Herbst wurden von verschiedenen Familienmitgliedern Dienstaufsichtsbeschwerden und Befangenheitsanträge eingereicht.

-> Link zu den entsprechenden Originaldokumenten

-> Die Verfügung zur Einleitung der psychiatrischen Begutachtung im Entmündigungsverfahren gegen Frau Heller wurde im -> IV. Offenen Brief an die Hauptverantwortlichen vollständig abgedruckt und analysiert (siehe auch weitere Analysen des Unrechtes in der Rubrik ->"Offene Briefe").

Die Vermutung liegt nahe, daß Frau Heller mittels des Entmündigungsverfahrens mundtot gemacht werden soll, so daß sie die himmelschreiende Ungerechtigkeit, ja Brutalität der Vorgehensweise der Verantwortlichen nicht mehr in der Öffentlichkeit monieren kann. Siehe dazu das Leumundszeugnis des Bezirkstagspräsidenten außer Dienst.

Auch kann eine entmündigte Mutter klarerweise das Sorgerecht für ihren Sohn nicht mehr ausüben, so vermutlich die Spekulation des verantwortlichen Richters Herbst.

 

Der Anwalt von Petra Heller hat gegen diese Verfügung -> Beschwerde eingelegt, welche durch den Amtsrichter Laßmann - wiederum mit sehr unsachlicher Begründung - zurückgewiesen wurde (-> Abweisung Dr. Lassmann).

Dr. Lassmann legte die Beschwerde der nächsten Instanz, dem Landgericht Bamberg, vor, welches die Beschwerde aus formaljuristischen Gründen ablehnt. Inhaltlich wird nicht auf die Beschwerde eingegangen. Außerdem trägt diese -> Beschwerdeabweisung durch die 3 Richter des Landgerichtes 
keine handschriftlichen Unterschriften, so daß dieses Dokument in rechtlicher Hinsicht als ungültig
bezeichnet werden muß.

Auf Seite 7 der Beschwerdeabweisung kann man lesen, daß sich "eine Rechtsverletzung für die Betroffene eher dann ergeben" würde, "wenn das Gericht ohne ausreichende Aufklärung des Sachverhaltes eine Entscheidung treffen würde."

 

Eben gerade dieses ist im Falle Heller in ungeheurem Ausmaße der Fall!

Siehe dazu den Beschluß des Amtsgerichtes Bamberg vom 30.09.2004, die -> "Sofortige Beschwerde" gegen den Beschluss des Amtsgerichtes und die Beschewerdeabweisung durch das Oberlandesgericht vom 06.12.2004 auf der Rubrik-> "Richter Herbst reißt Aeneas aus seiner Familie".

Eine Analyse dieser Beschwerde-Abweisung des Amtsrichters Dr. Lassmann wird folgen.

Petra Heller hat bei einem renommierten Facharzt für Psychiatrie ein -> Gutachten erstellen laßen, um den Anschuldigungen des Bamberger Vormundschaftsrichters fundiert entgegenzutreten.
-> Zum Gutachten von Dr. Mario Gmür als Lauftext


Es ist dieser Facharzt für Psychiatrie der erste wirkliche Fachmann für Psychiatrie, der in dem Verfahren tätig wurde, denn die richterlichen Unterstellungen basieren auf dem frei erfundenen -> "Gutachten" des Medizinaldirektors des Bamberger Gesundheitsamtes, aufgrund dessen Frau Heller am Tage des Kindesentzuges mit Gewalt in die geschloßene Abteilung der Psychiatrie Bamberg eingeliefert wurde und das Kind aus der Familie weggenommen wurde. Die Frage muß gestellt werden, weshalb Dr. Strauch auf der Home-Page des Landratsamtes Bamberg, Abteilung Gesundheit, sich nicht als Facharzt für Psychiatrie ausweist. Sein "Gutachten" kann die Frage wohl beantworten. Wie kam dieses Gutachten zustande? Dr. Strauch hat Frau Heller nur einmal gesehen. Bei diesem Treffen, in Gegenwart von zwei Zeugen, wurde Frau Heller von Dr. Strauch weder psychiatrisch noch medizinisch untersucht. Sie wurde auch nicht darüber aufgeklärt, dass über sie ein Gutachten erstellt werden sollte, infolge dessen hat sie auch nie ihr Einverständnis dazu gegeben. Siehe -> eidesstattliche Erklärung des bei jenem Gespräch anwesenden Zeugen, ehemaliger Oberlandesrichter.

Nicht nur die Eidesstattliche Versicherung des ehemaligen Oberlandesrichters wird jedoch durch die Gericht völlig ignoriert - auch den -> Leumundszeugnissen von beliebten Komunalpolitikern, von einer Borreliose-Selbsthilfegruppen-Leiterin, von einem Oberstudiendiektor und katholischen Seelsorger setzen die Gerichte die bewußte Ignoranz entgegen (siehe unten).

NACH OBEN



Der -> Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen Richter Dr. Lassmann
wurde durch den Präsidenten des Landsgerichtes, Richter Kröppelt, zurückgewiesen. Die Begründung entbehrt jeder Logik. Ausserdem erlaubt sich Richter Kröppelt eine zynische persönliche Bemerkung am Schluß seines -> Schreibens vom 07.09.2006.

Das Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller verfasste einen erneuten -> Offenen Brief vom 12. Oktober 2006 an Frau Dr. Merk, Justizministerin von Bayern, um die Befangenheit von Richter Kröppelt nachzuweisen und die Justizministerin aufzufordern, sich persönlich um die Angelegenheit zu kümmern.



-> PSYCHIATRISCHES GUTACHTEN über Frau Petra Heller vom 14. Dezember 2005


PD Dr. med. Mario Gmür

FMH für Psychiatrie und Psychotherapie

GLIEDERUNG DES PSYCHIATRISCHEN GUTACHTENS von Dr. Mario Gmür

- Fragen des Anwaltes an den Gutachter

- Meine Stellungnahme stützt sich auf.

- Der Lebenslauf der Expl..

- Ergänzungen betr. die Krankheitsverläufe.

- Psychostatus / Meine eigenen psychopathologischen Befunde

- Beurteilung

- Abschließend beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

 

Rechtsanwälte....

den 14. Dezember 2005

Psychiatrischer Bericht über Frau Petra Heller, geb. 06.04.1963 / Betreuungsverfahren

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt

Mit Schreiben vom 30. November 2005 beauftragten Sie mich mit einer psychiatrischen Ab­klärung Ihrer oben erwähnten Mandantin und dabei folgende Fragen zu beantworten:

1. Leidet Frau Heller an einer psychischen Krankheit, geistigen oder seelischen Behinderung, insbes. an einer alles übersteigernden Egozentrik?

2. Kann Frau Heller ihren Willen frei bestimmen und nach dieser Einsicht handeln?

3. Leidet Frau Heller an einer Überhöhung der eigenen Person?

 

Meine Stellungnahme stützt sich auf  folgende Unterlagen:

1. Meine Untersuchungsgespräche mit Ihrer Mandantin (in der Folge von mir in der Re­gel "Explorandin / Expl. " genannt) in meiner Praxis vom 30.11.05 (2 Std. Dauer) und 05.12.05 (2 Std. Dauer).

2. Schriftliche Zusammenfassung der Vorgeschichte durch die Expl. zu meinen Händen ("Lebenslauf Petra Heller", 3 Seiten, "Die Geschichte eines grausamen Sorgerechts­entzuges", 5 Seiten, und "Ergänzung zur Chronologie", 8 Seiten).


3. Das mir von der Expl. zur Verfügung gestellte Dossier mit Unterlagen betr. ihre medi­zinischen Abklärungen und Behandlungen der Borreliose, die medizinischen und psy­chologischen Abklärungen ihres Sohnes und die z.T. damit zusammenhängenden Betreuungsverfahren:

 "Betr. Chronologie neuer Fall Aeneas ": 1. Beschwerde von RA....         an Amtsgericht Bamberg vom 29.11.05; 2. Verfügung des Amtsgerichtes Bamberg vom 10.11.05; 3. Beschluss des Stadtjugendamtes Bamberg vom 02.08.04;
"Laborwerte von Aeneas ": 1. Ärztliches Attest von Dr. med......
D-96.......
über Aeneas, vom 29.07.04; 2. ärztliches Attest von Dr. med...
(Adresse s. oben) über Aeneas, vom 06.08.04; 3. ärztliches Attest von Dr. med......... über Aeneas, vom 20.08.04; 4. ärztliche Bescheinigung von Dres. med..........   , D-9E...... , über Aeneas, vom
05.08.04; 5. ärztliche Bescheinigung von Dres. med...........   96..........        
über Aeneas, vom 23.07.04; 6. Bericht über konsiliarischen Be­such der Fam. Heller von Frau Dr. med.........
Schweiz, vom 17.07.04; 7. Laborwerte des Labors.........       über Aeneas,
z.Hd. von Frau Dr. med..........       vom 31.08.04; 8. Attest über Aeneas
von Drs........                       D-89.....     , vom 10.01.04; 9. ärztlicher Attest über
Aeneas von Drs.........                       D-89....  , vom 19.08.04; 10. Bescheinigung
über Aeneas von Dr. med........           Augenarzt, vom 06.10.03; 11. gutachter­liche Stellungnahme zu Diagnostik und Therapie bei Borreliose von Dr. med......, D-75......   , vom 23.08.04; 12. ärztlicher Bericht betr. Aeneas
von Dr. med...................            USA, vom 23.08.04; 13. ärztlicher Attest über Aeneas von Dr. med......
, D­ 75......    , vom 09.05.05; 14. Brief von Prof. Dr. med.....Facharzt für Innere Medizin, Arbeitsmedizin, der medizinischen Poliklinik der Universität Würz­burg, D-97...., z.Hd. von Frau RAIn.......  D-86....
vom 13.09.04; 15. ärztliche Stellungnahme von Prof. Dr. med......30......         
vom 16.09.04; 16. Testresultate von Medical Diagnostic Labora­tories, über Aeneas Heller, z.Hd. von Frau Dr. med....    
vom 20.07.04; 17. Untersu­chungsergebnisse des Labors Dr. med....., D-76...             , über Aeneas, vom 10.07.01; 18. Laborwerte betr. Aeneas von Labor.................,D-50.....   , z.Hd. von Frau Dr. med........   D-960 vom 12.07.00;
"Laborwerte von Petra Heller ": 1. Ärztliches Attest über Petra Heller von Dr. med.....
D-75 vom 27.07.04; 2. ärztlicher Bericht von Dr. med. D-75 über Petra Heller, z.Hd. von Dr. med. D­960 
vom 28.06.02; 3. ärztlicher Bericht von Dr. med. z.Hd. von Dr. med...  D-960......    vom 26.04.01; 4. ärztlicher Be­richt mit Laborwerten über Petra Heller, von Prof. Dr. med..... Medizinische Poliklinik, D-97....Würzburg, adressiert an die Patientin, vom 26.03.01; 5. ärztlicher
Bericht von Dr. med. ......
, Chefarzt, innere Abteilung der..Kliniken, D-96..vom 20.09.02;
"Krankengeschichte von Petra Heller ": 1. Laborärztlicher Befundbericht über Petra Heller, von Dr. med.......Laborarzt, D-97      
Würzburg, z.Hd. des Kreis­krankenhauses Bad......  D-976....vom 27.06.02; 2. La­borbericht des medizinischen Labors Dr.....   D-9....vom 02.02.01; 3. Laborbericht des Labors an der.... 25,1)-50.... , an Praxis Drs. med......, vom 21.08.00; 4. Laborbericht von Dr. med.....Medizini­sche Klinik IR, D-91...  Erlangen, vom 07.02.00; 5. Laborbericht des Marienhospi­tals Stuttgart, vom 14.01.00;
"Kinderärztliche Studie zur Langzeitantibiotika von Dr. Horowitz USA": Bericht von Dr. med. , Facharzt für Orthopädie, D-9E , über Petra Hel­ler, vom 27.05.04.
"Weitere Unterlagen": 1. Bericht von Drs....... D-89......., an Dr.med....            vom 19.05.01; 2. Bericht über Petra Heller von Dr. med.
D-75.....   , an Dr. med...D-96.., vom 26.04.01; 3. Bericht von Prof. Dr. med.....  Bayrische Julius-Maximilians­Universität Würzburg (mit Laborwerten), vom 26.03.01; 4. Bericht von Kliniken (Adresse s. oben), über Petra Heller (an sie adressiert), vom 20.09.02; 5. Be­richt von Dr. med.......D-75...an Dr. med.....vom 28.06.02; 6. Bericht von Dr. med. (Adresse s. oben) über Aeneas, vom 23.08.04; 7. Bescheinigung des Schulpsychologischen Dienstes Bamberg über Aeneas vom 17.04.95; 8. Zwischenzeugnis der Kunigundenschule Bamberg über Aeneas, vom 13.02.04; 9. Gedächtnisprotokoll von.....          Bezirkstagspräsident, D­ -96....     , vom 09.08.04; 10. Eidesstattliche Versicherung von.................Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, vom 07.08.04; 11. Bericht von
Dr. med. Strauch, Medizinaldirektor, Landratsamt Bamberg, Gesundheitswesen und Ernährungsberatung, z.Hd. des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, D-95021 Bam­berg, betr. Petra Heller, vom 02.08.04; 12. medizinisches Gutachten des Universitäts­klinikums Erlangen, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Rascher, Direktor der Klinik, an die Stadt Bamberg, Stadtjugendamt Bamberg, D-96301 Bamberg, vom 18.08.04; 13. ergänzen­der Bericht von Pro£ Rascher, Universitätsklinik Erlangen (s. oben) an das Amtsge­richt Bamberg, D-96047 Bamberg, über "Stadtjugendamt Bamberg, Bamberg, gegen Petra Heller, Bamberg, wegen elterlicher Sorge", 13.09.04; 14. Bericht der Abt. für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, D-91054 Erlangen (unterschrie­ben von Prof. Moll, Dr. med. Kratz und Dr. med. Pfaffenberger) an das Amtsgericht Bamberg, D- 96047 Bamberg, vom 13.09.04; 15. Zwischenbeschluss des Amtsge­richtes Bamberg vom 15.02.05; 16. Brief des Universitätsklinikums Erlangen, Abt. für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie D-91054 Erlangen (Dr. med. Kratz und Dr. med. Pfaffenberger), an die Stadt Bamberg, vom 21.12.04.


Der Lebenslauf der Expl. gemäss ihrer Darstellung in der Exploration

Die Expl. sei am 06.04.1963 als fünftes von sechs Kindern geboren worden. Ihr Vater war Diplom-Chemiker, die Mutter Hausfrau. Beide leben noch und wohnen im gleichen Hause wie sie in Bamberg. Die älteste Schwester ist Lehrerin von Beruf, der ältere Bruder Ingenieur, eine ältere Schwester Geografin und der jüngere Bruder Arzt, die jüngere Schwester Lehrerin.

Die Expl. sei ein robustes und sportliches Mädchen gewesen, das nur selten krank gewesen sei. Sie besuchte von 1969 - 1974 die Grundschule in Bamberg, sodann von 1974 - 1983 das Gymnasium, das sie im Alter von 20 Jahren mit einem Abitur abschloss. Es folgte dann ein privates Schauspielstudium von 1983 - 1984, sodann von 1984 - 1987 ein privates Gesangs­studium. Von 1985 - 1987 absolvierte sie ein Studium am "Opernstudio Gernot-Haindl" / München. Sodann absolvierte sie von 1987 - 1992 ein Gesangsstudium an der "Akademie der musischen Künste" Prag, Hochschule für Musik, und erhielt auch ein Stipendium im Rahmen des internationalen Studienaustausches des "Deutschen Akademischen Austauschdienstes" DAAD. Dieses Studium sei an der Hochschule in Deutschland anerkannt worden. Die Expl. erhielt einen Abschluss mit Magister Artium.

Von 1987 - 1992 absolvierte die Expl. ein Ausdruckstanzstudium nach "Isadora Duncan" an der Schule von "Eva Blazickova/Jarmila Jerabkova/Prag".

Von 1992 - 1999 folgte eine rege Tätigkeit als Konzernsängerin in Bamberg, Würzburg, Nürnberg, München und in andern Städten. Dabei sei es auch zu einer Zusammenarbeit mit dem Streichquartett der Bamberger Symphoniker gekommen, wobei sie vorwiegend Bachkan­taten aufführte aber auch andere Liederabende gab. Daneben betrieb sie eine Tätigkeit als private Gesangslehrerin, als Tanzlehrerin in Volkshochschulen und in einer Musikschule in Bamberg und bis 1996 auch im Raum Thalmässing, wo der leibliche Vater von Aeneas wohn­te und als Bildhauer arbeitete (s. unten).

Von 1996 - 1999 hatte die Expl. einen Lehrauftrag im Fach Gesang an der Universität Bam­berg, Fakultät für Pädagogik, Abteilung Musik.

Am 17.04.1995 wurde ihr Sohn Aeneas als Frühgeburt in der 30. Schwangerschaftswoche geboren. Die Expl. wohnte damals zusammen mit dem leiblichen Vater von Aeneas, T..in der gemeinsamen Wohnung bei Thalmässing. Aeneas habe während ca. 1'/2 Jahren wegen Pulsabfällen und Atemstillständen per Monitor überwacht werden müssen. Auch später habe er jede Nacht an Schlafstörungen wegen Gelenkschmerzen gelitten. Zudem seien bei ihm Bauchschmerzen, später Kopfschmerzen, Sehstörungen und schlechtes Hören etc. aufge­treten. Ansonsten sei Aeneas ein aufgewecktes, fröhliches, kontaktfreudiges Kind gewesen, das sich gut entwickelt habe. Zu ergänzen sei, dass im Mai 1995 der geplante Hochzeitstermin mit T..      dem leiblichen Vater von Aeneas, wegen der Frühgeburt habe abgesagt werden müssen. Am O 1.0 L 1996 habe dann T...     sie und Aeneas verlassen. Die Expl. zog dann mit Aeneas nach Bamberg in das Zweifamilienhaus ihrer Eltern, die sie tatkräftig dabei unterstützt hätten, Aeneas grosszuziehen.

Die Wohnsituation stellte sich (bis heute) wie folgt dar: Im Zweifamilienhause wohnten ihre Eltern im Erdgeschoss, im 1. Stock die Grossmutter (Urgrossmutter von Aeneas) und ihre Tante, in der Dachwohnung Aeneas und die Expl.. Beide Eltern seien auch heute noch für ihr Alter recht rüstig, ebenfalls Tante und Grossmutter.

Im Winter 1998 - Aeneas war damals drei Jahre alt - lernte die Expl. ihren zukünftigen Ehe­mann, Herrn Markus Sperlein, kennen. Dieser hatte Geschichte und Musikwissenschaft stu­diert und auch mit einem Magister Artium abgeschlossen. Er ist Organist in mehreren katholi­schen Kirchen, Cembalist, Countertenor, Leiter eines Männervokalensembles...., durch Auftritte in Funk und Fernsehen bekannt und betreibt eine regelmässige Konzerttätigkeit mit Capella Antiqua Bambergensis.

Im Frühjahr 1999 sei die Expl. an Borreliose, mit Lyme-Arthritis und Meningitis erkrankt. Sie habe an Lähmungen gelitten, an Seh- und Hörstörungen, sei an Krücken gegangen und schliesslich auch rollstuhlabhängig geworden. Es sei dann ein jahrelanger Verlauf erfolgt, mit Rückfällen und intensiver Antibiotikatherapie. Seit einigen Monaten sei aber eine definitive Heilung eingetreten und die Expl. wieder in der Lage, ihre berufliche Tätigkeit aufzunehmen, die sie habe unterbrechen müssen.

Im Sommer 2000 habe Dr....   , Rheumatologe in..  , bei Aeneas erstmals die Diagno­se Borreliose gestellt. Die ärztlich verordneten Antibiotika hätten zunächst zu einer Besserung der Beschwerden bei ihm geführt. Die Krankenkasse habe die Kosten für die Therapie auf Antrag der behandelnden Ärzte übernommen. In Deutschland werde seit der Einführung der Budgets eine so teure Behandlung nur noch von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie medi­zinisch unbedingt notwendig sei.

Im November 2000 heiratete die Expl. ihren damaligen Lebenspartner, Markus Sperlein, nach zweijähriger Bekanntschaft.

Von 2000 - 2005 sei sie mit verschiedenen Antibiotikaregimen, bis zu ihrer Gesundung vor einigen Monaten, behandelt worden. Ende 2003 habe sie zum ersten Mal nach ihrer Erkran­kung wieder als Konzertsängerin auftreten können, mit "Messa di Voce". Von 2003 - 2005 habe sie Auftritte mit "Messa di Voce" einige Male wiederholen können.


Ergänzungen betr. die Krankheitsverläufe bei der Expl. und bei Aeneas

Wie bereits erwähnt, sei Aeneas am 17. April 1995 als hochgradige Frühgeburt in der 30. Schwangerschaftswoche in Erlangen geboren worden. Die Ärzte hätten die Wehen 70 Stun­den lang hinauszögern können, um die Reifung der Lunge noch im Mutterleib zu beschleuni­gen. Gleichzeitig habe sie eine Cortisonbehandlung erhalten, um die Gefahr einer Augenschädigung bis zur Erblindung des Neugeborenen zu verhindern. Als Ursache für die Frühgeburt hätten die Ärzte eine wahrscheinliche Infektion angegeben. Aeneas habe mehrere Tage nach seiner Geburt eine sehr hohe Anzahl von weissen Blutkörperchen aufgewiesen. Deshalb habe er für einige Tage Antibiotika erhalten. Lange habe er dann an Pulsabfällen und Bradykardien gelitten und habe daher noch mehrere Monate nach seinem ersten Geburtstag einen Atemüberwachungsmonitor gebraucht, wenn er nachts geschlafen habe. Nach der Geburt sei die Expl. wochenlang mit Aeneas im Krankenhaus geblieben, um ihn für das Stillen regelmässig anlegen zu können, da dieser an Saugschwäche gelitten habe. Im Frühjahr 1995 habe Aeneas einen ersten Zeckenbiss unter dem Schlüsselbein gehabt, wel­cher im Klinikum Nord in Nürnberg behandelt worden sei. Der Vater von Aeneas habe sie kaum unterstützt und sei oft abwesend gewesen.

Gegen Ende des Jahres 1995 sei die Expl. an einer Lungenentzündung erkrankt und sei kör­perlich völlig erschöpft gewesen, auch wegen der beruflichen Strapazen. Nach dem Wegzug von T......           und dem Umzug der Expl. zu ihren Eltern habe Aeneas plötzlich Ängste gehabt vor den Besuchen seines Vaters, der ihn bis damals über 1`/4 Jahre lang regelmässig ohne Probleme abgeholt hatte. Es sei in der Folge zu Spannungen zwischen ihr und T gekommen. Sie habe ihm vorgeschlagen, eine Therapie für getrennte Paare zu beginnen. Es sei dann zu einem umgangsrechtlichen Prozess gekommen. Bei der zweiten Instanz am Ober­landesgericht Bamberg sei dann eine Vereinbarung getroffen worden, dass das Besuchsrecht von T.....   für 1'/z Jahre ausgesetzt würde und Aeneas in Psychotherapie zur Kinder­psychologin... gehen soll. Die Expl. habe zugestimmt.

Seit Ende 1996 habe sie als Gesangslehrerin mit kleinem Lehrauftrag an der Fakultät für Pä­dagogik an der Universität Bamberg und als Privatlehrerin wieder zu arbeiten angefangen. Es kamen gelegentliche Konzerte und Auftritte als Ausdruckstänzerin hinzu. Aeneas wurde von der Tante ...  betreut, welche die Expl. darauf aufmerksam gemacht habe, dass er beim Schlafen heftig schwitze, sehr schlecht esse und fast nach jeder Mahlzeit über Bauch­schmerzen geklagt habe, dann auch über Gelenkschmerzen, vor allem in den Knien. Auf Drängen der Tante habe sie den Kinderarzt aufgesucht, von dem sie sich nicht ernst genom­men gefühlt habe wegen seinen Kommentars "das wächst sich aus". Im Frühjahr 1999 - Ae­neas war jetzt 4 Jahre alt, - sei sie dann an der Lyme-Arthritis erkrankt (s. oben). Im Sommer 1999 habe dann Aeneas eine Zecke unter dem Handgelenk gehabt, die sie selber entfernt ha­be. Ca. im Sommer 1999 habe Aeneas eines morgens Sehschwierigkeiten gehabt, sei auf allen Vieren gekrochen und habe dabei immer ein Bein gestreckt. Die Kinderklinik Bamberg habe bei der Ultraschalluntersuchung einen Flüssigkeitserguss in der linken Hüfte festgestellt. Der

Antikörper -Titer sei negativ gewesen. Zwei Jahre später habe dann Dr. med......im Arztbrief an den Kinderarzt Dr.....geschrieben, der Hüfterguss sei typisch für eine Borreliose-Erkrankung gewesen. Er meinte auch, man hätte schon damals in der Kinderklinik eine sog. Western-Blot-Blutuntersuchung bei Aeneas machen müssen, und er hätte damals schon Infusionen mit Antibiotika gebraucht. Zu diesem Zeitpunkt hätten sich dann die Kin­derärzte in Bamberg, welche alle in der genannten Kinderklinik ausgebildet worden seien, sich äusserst reserviert ihr gegenüber verhalten.

Im Sommer 2000 habe dann Dr......in Ulm eine Blutuntersuchung von Aeneas angera­ten resp. veranlasst, als er von dessen Frühgeburt erfuhr. Er habe die Vermutung geäussert, dass Aeneas bereits in der Schwangerschaft mit Borreliose infiziert worden sei. Sie habe da­mals das erste Mal von dieser Möglichkeit erfahren. Im Herbst 2000 habe Aeneas dann prompt mit einer Besserung der Bauchbeschwerden auf eine Antibiotikatherapie reagiert und habe erstmals -jetzt 5 Jahre alt - nachts durchgeschlafen. Die Gelenkschmerzen hätten sich

jedoch nicht gebessert. In der Folge habe Aeneas von Dr......immer wieder Antibiotika in Tablettenform erhalten, wenn nach Absetzen der Therapie Verschlimmerungen aufgetreten

seien. Im Februar 2001 dann Kontaktaufnahme mit zwei Spezialisten, Dr.....und Prof..., welche beide eine fortgesetzte und z. T. intensive Antibiotikatherapieempfahlen und ihr Hoffnungen auf eine definitive Heilung machten. Im April 2001 erlitt Ae­neas den dritten Zeckenbiss am linken Oberarm. Etwa zwei bis drei Wochen später hatte er Schwächezustände, habe vorübergehend nicht allein stehen können und sei apathisch im Bett gelegen. Er habe gesagt: "Mama, ich kann meinen Arm nicht mehr heben". Dr....habe nun eine ausgedehnte Infusionstherapie für unumgänglich gehalten. Aeneas habe ambulant in der Kinderklinik Bamberg über mehrere Wochen hinweg täglich Infusionen erhalten. Vormit­tags habe er den Kindergarten besucht. In der Folge Weiterbehandlung von Aeneas auf Emp­fehlung von Dr. ....mit Infusionen im "gepulsten Regime". Endlich sei ein Hausarzt gefunden worden, der bereit war, die teure Behandlung auf sein "Medikamenten-Budget" zu nehmen. Die Beschwerden von Aeneas hätten sich sehr langsam gebessert, die Lähmungser­scheinungen hätten sich zurückgebildet. Im Herbst 2001 Kontakt mit Dr. med. Hellenthal (über die Sendung "Fliege"), einem Spezialisten für die Ausheilung chronischer Borreliose und für die Stützung des Immunsystems während Antibiotika-Therapien. Verordnung (resp. Empfehlung) einer glutenfreien Ernährung, täglicher Bewegungstherapie und von Vitaminen und Spurenelementen. Im Frühjahr 2002 Einschulung von Aeneas in die Regelschule. Aus äusseren Gründen Wechsel des Kinderarztes, der die von der Kasse finanzierte Therapie

übernimmt und nach Anweisungen von Dr.. durchführt. Im Mai 2002 erleidet die Expl. eine pseudomembranöse Kolitis als Folge eines Absetzens von Laktobazillen. Daher Absetzen der iv.-Antibiotikatherapie mit nachfolgender deutlicher Verschlechterung des Ge­sundheitszustandes. Nach Wiederaufnahme der iv.-Antibiotikabehandlung wegen eines Me­ningismus durchschlagender Erfolg, Abklingen der Lähmungserscheinungen und der

Schwindelanfälle. Ende 2002 Kontaktaufnahme mit Dr.       in den USA, einem Kinderarzt mit grosser Erfahrung in der Behandlung von Lyme-Borreliose. Dieser rät aufgrund eines Aktenstudiums (Laborwerte) eine durchgehende Behandlung von Aeneas ohne Intervalle. In der Folge Verabreichung von Infusionen an fünf Tagen pro Woche. Als Folge davon Abklin­gen der Symptomatik. Ende der 2. Klasse (nach einem Fahrradunfall von Aeneas) Lesestö­rungen bei Aeneas, die im Widerspruch zu seiner allgemeinen Sprachbegabung gestanden habe. Die Klassenlehrerin habe auf die Beunruhigung der Expl. abweisend reagiert. Der Au­genarzt Dr. Hellenthal habe die Leseschwäche mit Sehstörungen als Folge der Borreliose er­klärt. Er vermutete die Ursache der Sehstörung im Gehirn, nachdem eine augenärztliche Un­tersuchung in Bamberg keinerlei Schaden am Auge selber ergeben habe. Im Herbst 2003 habe

Dr.....   bei einer Telefonberatung empfohlen, eine Behandlung 7 Tage die Woche durchzu­führen, weil seit dem Fahrradunfall die Symptome sich ungenügend zurückgebildet hätten. Frau Dr...     habe diese Empfehlung befolgt.

Die Schule habe allgemein für die Borrelioseerkrankung von Aeneas sehr wenig Verständnis gezeigt. Seine Lehrerin habe sich geweigert, die ärztlichen Atteste anzusehen. Die Schullei­tung erklärte sich bereit, das Prüfungs- und Unterrichtsmaterial für Aeneas vergrössern zu lassen, um die vom Augenarzt bestätigten Visus-Abfälle zu kompensieren. Aeneas habe trotz seiner Erkrankung mit Erfolg alle Hauptfächer des Unterrichtes besucht und einmal pro Wo­che die Vorstufe des Domchors. Seine Schulkameraden mieden aber zusätzlich zunehmend den Kontakt mit ihm. Von seiner Lehrerin fühlte er sich wegen ihrer psychologisch unge­schickten Art gekränkt. Die Expl. und ihr Ehemann baten den Direktor und die Schulrätin, auf die Lehrerin einzuwirken, Aeneas nicht länger zu hänseln. Aber auch die Schulrätin habe sich am Telefon taktlos verhalten und das Gespräch ohne Einwilligung der Expl. auf Mithören gestellt.

Im März 2004 konnten Aeneas von seinem Internisten Dr...und von der Ärztin Frau Dr...keine Infusionen mehr gesteckt werden. Dr..                                   habe daher Aeneas in die Chirurgie überwiesen, um ihm einen Port legen zu lassen. Dank dem unproblematischen Zugang für die Infusion habe nun die Therapie viel konsequenter durchgeführt werden können. Eine vorü­bergehende Verschlimmerung der Symptome bei Aeneas sei mit sog. Jarisch-Herxheimer­Reaktionen von den Ärzten erklärt worden. Diese seien aber als unerwünschte Nebenwirkun­gen im Grunde genommen ein Beweis für den Erfolg der Therapie. Auf Verordnung von Frau Dr... habe die Expl. einen Kurs im Legen von Port-Infusionsnadeln besucht, so dass sie zu Hause problemlos die verordneten Infusionen selbst habe verabreichen können. Das sei ab März 2004 der Fall gewesen und nicht, wie Pro£ Rascher geschrieben habe "seit wenigstens 3 Jahren", sondern eben erst seit 4 Monaten vor Wegnahme von Aeneas. Aeneas sei mit dem Port völlig problemlos umgegangen. Wenn er keine Beschwerden gehabt habe, sei er ge­schwommen, Fahrrad gefahren, habe Fussball gespielt und sich mit seinen Freunden gebalgt. Die Lehrerin habe gewollt, dass Aeneas deshalb die 3. Klasse wiederholen solle. Die Expl. und ihr Ehemann hätten aber ein Vorrücken in die 4. Klasse auf Probe beantragt.

Bald darauf hätten sie plötzlich ein Schreiben der Schulrätin erhalten, welche angekündigt habe, Aeneas müsse sich einer schulärztlichen Untersuchung unterziehen, weil die Therapie angeblich keinen Erfolg zeitige. Der Vorgesetzte der Schulrätin, der leitende Regierungs­schuldirektor.. in Bayreuth, habe aber diese Untersuchung als nicht notwendig erach­tet, da "unzählige Atteste" vorlägen, welche die Behandlung für indiziert bezeichneten. Er habe darauf in zwei Telefongesprächen mit Schul- und Gesundheitsamt die schulärztliche Untersuchung abgesagt. Ausserdem habe er den probeweisen Besuch der 4. Klasse bewilligt.

Wenige Tage später habe die Expl. nach Dienstschluss einen Anruf vom ihr völlig unbekann­ten Dr. Weichert vom Gesundheitsamt erhalten. Dieser habe unverzüglich Auskunft verlangt darüber, wo Aeneas seinen Port gelegt bekommen habe. Als die Expl. nicht einem für sie "wildfremden Anrufer" am Telefon habe Auskunft geben wollen, habe er gedroht",... die Polizei und das Gesundheitsamt vorbei zu schicken". Ein Freund ihrer Eltern, ehemaliger vor­sitzender Richter am Oberlandgericht Bamberg habe ihnen gegenüber bestätigt, dass das Verhalten von Dr. Weichert vollkommen unkorrekt gewesen sei. Er habe selber den Vorgesetzten von Dr. Weichert, den Medizinaldirektor Dr. Strauch, angerufen, um das Fehlverhalten zu monieren. Herrhabe dann für den 19.07.2004 ein klärendes Gespräch zwischen Dr. Strauch, der Exp. und ihrem Mann in seiner Anwesenheit vereinbart. Inhalt dieses Gespräches seien Fragen gewesen bezüglich der Borreliose. Die Expl. sei aber von Dr. Strauch bei diesem Gespräch nicht untersucht worden. Er habe dafür auch keinen behördlichen Auftrag gehabt. Aeneas habe er nie gesehen. Er habe ihr nicht gesagt, dass er ein Gutachten über sie anfertigen wolle.

Am 03.08.04 sei die Expl. morgens um 09.00 Uhr von Mitarbeitern des Jugendamtes mit der Polizei überfallen worden. Man habe ihr das Kind, Aeneas, weggenommen, und sie in die Nervenklinik eingeliefert. Sie sei völlig ahnungslos gewesen. Weder das Jugendamt, noch das Gericht, hätten zuvor in irgendeiner Form Kontakt mit ihr aufgenommen.

Dr. Strauch, Medizinaldirektor des Gesundheitsamtes Bamberg, habe in seinem Gutachten vom 19.07.04 ihr ein "Münchhausen-by-proxy-Syndrom" unterstellt, ohne sie untersucht zu haben oder sie um ihr Einverständnis für ein Gutachten zu bitten.

Am 04.08.2004 sei die Expl. auf Beschluss des Vormundschaftsrichters Dr. Lassmannzur entlassen worden.

Im August 2004, anlässlich eines Gespräches im Jugendamt Bamberg in Gegenwart mehrerer Zeugen, habe die Expl. den Kompromissvorschlag gemacht, die medizinische Sorge von Ae­neas sei dem Jugendamt zu überlassen, wenn das Kind sofort nach Hause käme. Im August dann plötzliche Anhörung vor Gericht, nach einem Pressebericht, nachdem diese vorgängig auf die lange Bank geschoben worden sei. Im September 2004 Verweigerung der Kontaktauf­nahme der Expl. mit Aeneas. Am 30.09.04 Beschluss, der Mutter die elterliche Sorge weiter­hin vorläufig zu entziehen. Im Herbst 2004 veröffentlichte der Stadtanzeiger Bamberg eine Stellungnahme zum Fall Aeneas. Ende Oktober 2004 Entfernung des Port, was Fastenaktio­nen von Ärzten auslöst. Im November 2004 befasst sich die Expl. mit einem ähnlichen Fall (,,N.K.") eines Knaben, der eine zehnjährige Leidenszeit hinter sich hatte, in welchem mehre­re Kliniken dessen Borreliose-Erkrankung nicht erkannt hätten. Am 03. Dezember 2004 erster Bericht in der Augsburger Allgemeinen, 09. Februar 2005 Anhörung durch das Amtsgericht Bamberg mit Beschluss der Begutachtung von ihr durch einen Psychiater betr. Erziehungsfä­higkeit/Sorgerechtsverfahren. Im Februar 2005 Beschluss des Amtsgerichtes Bamberg, alle vier Angehörigen (Stiefvater, Grossmutter, Grossvater und Grosstante) müssten sich einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen, bevor sie Aeneas sehen dürften. Alle Beteiligten legten Widerspruch dagegen ein. In der Folge wiederholte Verweigerungen einer Kontaktauf­nahme mit Aeneas durch die Mutter und Bekannte von ihr, z.B. auch Dr. Hellenthal, und fort­gesetzte Berichterstattungen über den Fall in vielen Fernsehstationen und Printmedien. Seit September 2005 Veranstaltung von sog. Samstags-Demonstrationen (Protestaktionen).


Psychostatus / meine eigenen psychopathologischen Befunde

Die Expl. nahm mit mir telefonisch Kontakt auf, nachdem sie von einem Kinderpsychiater, Dr. med...,                                              der einige ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen über die Affä­re gelesen hatte, an mich weiterempfohlen worden war. Sie ersuchte dringend um einen Ter­min, um ihr Anliegen erläutern zu können. Dabei wurde deutlich, dass sie in einer Notlage war und für die Behebung ihrer misslichen sozialen Situation und insbes. die Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche Unterstützung und Schützenhilfe suchte. Sie erklärte, dass ihr zu Unrecht ein "Münchhausen-by-proxy-Syndrom" angelastet werde und dass sie daher für ihren neuen Anwalt ein Gutachten brauche. Sie erklärte, dass sie in der Schweiz Zuflucht vor einer neuerlichen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, mit welcher sie rechnen müsse, gesucht habe. Sie zeigte ein starkes Widerstreben, meine Fragen, mit denen ich mich kurso­risch über ihr Anliegen ins Bild setzen wollte, am Telefon zu beantworten, und insistierte auf einem persönlichen Vorbeikommen.

Zur ersten Besprechung erschien sie dann auf meinen Wunsch mit einer Zusammenstellung eines Dossiers mit den wichtigsten Dokumenten betr. ihre Affäre und mit Übersichtsdarstel­lungen der Vorgeschichte und des Verlaufes.

Vom Habitus her war die Expl. unauffällig, mittelgross gewachsen und schlank, ordentlich, ohne nennenswerten Auffälligkeiten gekleidet. Sie erscheint von kräftig-drahtiger Konstituti­on, wirkte aber etwas abgehärmt und erschöpft, wie innerlich zerrieben von der sie belasten­den Affäre um ihren Sohn und um ihr Sorgerecht.

Es ist festzuhalten, dass sie grundsätzlich bei klarem Bewusstsein war, allseits, d.h. in Bezug auf ihre persönlichen Verhältnisse, den Zeit und den Ort klar orientiert. Auch ihre Auffas­sung, d.h. das Verständnis der Gesprächssituation, erschien nicht beeinträchtigt. Merkfähig­keit und Gedächtnis waren intakt, sie hatte viele Daten präsent, konnte auf im Gespräch ange­sprochene Themen wieder Bezug nehmen und hatte auch ihr Dossier "im Kopf'. Sie machte einen intelligenten und gebildeten Eindruck, drückte sich korrekt und auch in gehobener Sprache aus, entsprechend ihrem weit überdurchschnittlich hohen Bildungsniveau.

Ihr Zustand war geprägt von einer starken Emotionalisierung und Unruhe, die ganz im Zu­sammenhang mit der sie bedrückenden Affäre und Krise im Zusammenhang schienen und nachvollziehbar wirkten. Sie war innerlich erregt und aufgewühlt, wirkte nervös und über­reizt, aufgelöst und verzweifelt. Ihr Gesprächsverhalten war entsprechend drängend und ungeduldig, mit einem starken Erwartungsdruck, z.T. auch etwas ausufernd und weitläufig, re­petitiv. Es bereitete ihr Mühe, ein Gesprächsthema zu beenden und auf sich beruhen zu lassen, weil sie von den aufgewühlten Emotionen weitergetragen wurde und sich dann in Details ver­lor, die sich ihrer Erinnerung aufdrängten. Das emotionale Mitteilungsbedürfnis nahm immer wieder Überhand und wirkte auf den Gesprächspartner überfahrend und konnte das Bedürfnis nach besonnener klärender Darstellung oft nur schwer befriedigen. Z.T. erschien sie auch mo­torisch etwas unruhig, agitiert, erhob sich vom Sitz, wie um ihren Äusserungen verstärkten Nachdruck zu verleihen. Z.T. verfiel sie dann auch in fassungsloses Weinen, wenn sie von Gefühlen der Empörung über die von ihr als demütigend erlebten Unbilden erfasst wurde. Ihr Zustand war auch beherrscht von der Angst, nicht genügend verstanden und ernst genommen zu werden. Diesbezüglich offenbarte sie eine deutliche Überempfindlichkeit, eine Beeinträch­tigungshaltung, die aber im Lichte der Brisanz der sie belastenden Erlebnisse und Ereignisse nicht realitätsfremd erschien.

Grundsätzlich bestand bei ihr keine Symptomatik, welche etwa auf eine Psychose schizophre­ner oder manisch-depressiver Art hinweisen würde. Das Denken war weder beschleunigt, wie bei manischen Zuständen, noch verlangsamt, wie bei depressiven Verfassungen. Abgesehen von der beschriebenen Emotionalisierung und ausufernden Weitläufigkeit, welche den Wunsch einer konzisen, sich auf das Wesentliche beschränkenden Darstellung missachteten, war es aber nicht in psychopathologisch relevantem Sinne aufgelockert, sprunghaft oder gar inkohärent und verfolgte, insbes. auch in den von ihr verfassten schriftlichen Unterlagen, eine klare, nachvollziehbare Linie. Es war, unabhängig von der Richtigkeit der von ihr bezogenen Positionen in der sich über Monate und Jahre hinziehenden Streitangelegenheit, folgerichtig und logisch. Es bestanden keine Wahnstimmung, keine Wahnbereitschaft, keine Wahneinfälle und Wahngedanken im Sinne der psychopatbologischen Lehre der Schulmedizin. Dezidierte und feste Meinungen betrafen ausschliesslich die Borreliosethematik. Ihre Haltung erschien dabei insoweit nicht autistisch, als es keine eigensinnig-verschrobene Züge aufwies, sondern sich auf ärztliche Autoritäten bezog, die sie konsultiert hatte und die sie mit medizinischem Beweismaterial versorgt hatten. Ihre Argumente waren auch nicht magischer oder mystischer Art, sondern bezogen sich auf Erfahrungen der Realität, wie z.B. die Zeckenstiche bei ihrem Sohn, gewisse Zusammenhänge zwischen Ein- und Absetzen der Medikation und Entwick­lung (Besserungen und Verschlechterungen) ihrer Symptomatik, ebenso wie bei ihrem Sohn. Ihre Kritik an dem Vorgehen der Behörden bezog sich ebenfalls an realen Vorkommnissen und entsprach, unabhängig von allfälligen parteilichen Einseitigkeiten und allfälligen üblichen Missverständnissen, einer durchaus vertretbar-logischen Argumentation.

Es waren auch keine Anzeichen eines übersteigerten Fanatismus im Sinne eines Abhebens in ideologische Verstiegenheit zu erkennen. Vielmehr beschränkte sich ihre kämpferische Hal­tung auf das Anliegen, das Kind und ihre Mutterrechte wieder zurückzuerhalten. Der mediale Rummel ist für sie nur Mittel zu diesem Zweck und ihr im übrigen unangenehm, weil sie die

Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nicht in dieser Sache, sondern als Künstlerin und Kon­zertsängerin sucht. Ihre Muttergefühle, die Sehnsucht nach dem Kind und die Sorge um sein Schicksal, drückt sie mit nachvollziehbarer, von Trauer und Wut geprägter Emotionalität aus. Bezüglich ihrer von der universitären Medizin in Frage gestellten und als abwegig gewerteten Ansichten hält sie sich ganz an die von den von ihr konsultierten Fachkompetenzen und - referenten zur Verfügung gestellten Materialien und Befunde.


Beurteilung

Einleitung

Die psychiatrische Beurteilung Ihrer Mandantin, Frau Petra Heller, geb. 06.04.1963, beruht auf einer zweimal zwei Stunden dauernden psychiatrischen Exploration und Untersuchung in meiner Praxis, drei schriftlichen Darstellungen der Vorgeschichte durch die Expl. und dem mir zur Verfügung gestellten Dossier betr. Krankheitsgeschichte und Sorgerechtsverfahren. Diese Unterlagen sind im Quellenverzeichnis (s. S. 2-4) aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass sie dem Leser meines Berichtes zur Verfügung stehen. Auch halte ich fest, dass die jeweils rechtsanwendende Instanz abschliessend die gültigen Sachverhalte fest zu stellen hat und der psychiatrische Experte sich in seiner unabhängigen, rein fachlichen Beurteilung darauf abzu­stützen und bei diesbezüglichen Aenderungen allf. notwendige Korrekturen und/oder Ergän­zungen vorzunehmen hat.

Die diagnostische Beurteilung

Es stellt sich zunächst die Frage, ob die Expl. an einer psychiatrischen Krankheit resp. einer psychischen Störung leidet, die gemäss ICD-10 oder DSM IV diagnostiziert werden kann. Als Grundlage für die Beantwortung dieser Frage muss man sich erstens auf die Lebensgeschichte und zweitens auf den aktuellen Zustand beziehen.

Nimmt man die Lebensgeschichte in den Blick, so ist festzustellen, dass, gemäss den vorhan­denen Informationen, die Expl. nie an einer psychiatrischen Krankheit gelitten hat. Sie war auch nie in stationärer oder ambulanter psychiatrischer Behandlung. Folgende Krankheiten können ausgeschlossen werden: Eine schizophrene oder manisch-depressive Psychose, eine Suchtkrankheit resp. ein Abhängigkeitssyndrom wie Tablettensucht, Alkoholismus und Dro­genabhängigkeit; eine Minderintelligenz und Minderbegabung; psychosomatische Krankhei­ten wie z.B. Herzneurose, Hypochondrie etc. (gemäss ICD-10 sog. Somatisierungsstörungen).

In Anbetracht der auffallend guten beruflichen Lebensbewährung und der geordneten und harmonischen privaten Verhältnisse ist auch eine Neurose und eine Persönlichkeitsstörung von klinisch relevanter Ausprägung diagnostisch auszuscheiden.

Bis zu ihrer Erkrankung an einer Borreliose (s. unten) im Frühjahr 1999, war die psychiatri­sche Anamnese (Vorgeschichte) bei ihr bland. Die Lebens- und soziale Bewährungsgeschich­te weisen die Expl. als überdurchschnittlich intelligente, begabte, tüchtige, anpassungsfähige und konfliktfähige Persönlichkeit aus. Sie hat erfolgreich eine Abitur absolviert, anschlies­send eine solide, qualifizierte und vielseitige Ausbildung als Konzertsängerin und Künstlerin, und sich dann als Solistin in zahlreichen Konzertveranstaltungen einen Namen gemacht. Sie hat sich dabei als sehr lernfähig, initiativ und kooperativ erwiesen, indem sie auch kreativ­innovative Formen der Interpretationskunst mitrealisieren half Ihrer Konzerttätigkeit nach zu schliessen war sie nicht eine Künstlerin der schrillen Töne, sondern zeichnete sich eher durch einen feinsinnigen und distinguierten Stil aus. Ihr beruflicher Leistungsausweis lässt auch auf hohe Professionalität, Disziplin und Umstellfähigkeit schliessen. Am Rande darf bemerkt werden, dass die Expl. auch über einen guten Leumund verfügt, ohne Vorstrafen.

Sie ist ferner auch in geordneten und intakten Verhältnissen aufgewachsen, zeigte keine An­zeichen von Schwererziehbarkeit oder dissozialen Verhaltensstörungen in Kindheit und Ju­gend. Und sie lebt heute in einer einvernehmlichen und stabilen Beziehung sowohl zu ihrem Ehemann, dem Stiefvater ihres Kindes, als auch zu ihrer Herkunftsfamilie (Eltern, Grosseltern und Tante), mit der sie seit Jahren gemeinsam das gleiche Haus in Bamberg bewohnt

Ferner ist hervorzuheben, dass die Expl. Schwierigkeiten und Unbilden im Leben jeweils mit bemerkenswerter Zähigkeit, Tapferkeit und Geschick bewältigt hat: Die schwere Frühgeburt mit den nachhaltigen Störungen ihres Kindes (1995), die Trennung von dessen Vater, der sich von ihr distanzierte (1996), den Streit um das Umgangsrecht und schliesslich ihre eigene schwere Erkrankung an einer Borreliose. Dabei fällt auf, dass die Expl. nicht etwa eigensinnig und stur ihre eigenen Lösungen durchzuboxen versuchte, sondern auch durch konziliantes und entgegenkommendes Einlenken Kompromisse ermöglichte, was sich etwa bei der Einigung mit dem Kindesvater im erwähnten umgangsrechtlichen Prozess am Oberlandesgericht Bam­berg und bei der Unterstützung einer Psychotherapie für ihr Kind zeigte. In diese Richtung weist auch ihre Bereitschaft, auf anderer Leute Rat zu hören und deren Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Folgen der körperlichen Erkrankungen der Expl. und ihres Kindes und deren diagnosti­sche Bedeutung

Eine Zäsur im Leben der Expl. stellt ihre Erkrankung an einer Borreliose dar. Ich gehe davon aus, dass diese von Ärzten aufgrund der festgestellten Symptomatik und Laborwerte gestellte Diagnose nicht angezweifelt ist, wenn auch in der akademischen Diskussion ein theoretischer Zweifel nie von vornherein ganz auszuschliessen ist. Diese Krankheit bescherte ihr schmerz­hafte und vorübergehend invalidisierende Symptome durch die Lyme-Arthritis, Meningitis, Lähmungen, Seh- und Hörstörungen. Diese Symptomatik ging auch mit einer Beeinträchti­gung ihrer sozialen Integrität einher. Sie war psychisch und beruflich aus der Bahn geworfen. Sie konnte ihre Konzerttätigkeit, schon gar nicht mehr im bisherigen Umfang, nicht weiter­führen und war auch in der Ausübung familiärer Pflichten beeinträchtigt und auf Hilfe ange­wiesen. Theoretisch kann ich nicht ausschliessen, dass bei der Symptombildung auch eine funktionelle Überlagerung mitgewirkt haben dürfte, was durch die Ängstlichkeit und Verunsi­cherung verständlich wäre. Es besteht aber hier die Gefahr einer Fehlinterpretation.

Bereits vor der schweren Erkrankung an einer Borreliose war die Expl. durch die Frühgeburt und die Folgeschäden bei ihrem Kind einer starken Belastung als Mutter ausgesetzt. Sie be­mühte sich lange, ihre Doppelrolle als Mutter und berufstätige Künstlerin weiterzuführen und zeigte sich auch flexibel in der Inanspruchnahme der Hilfe ihrer Verwandten. Unabhängig von der Frage, ob nun Aeneas tatsächlich an einer Borreliose oder an den psychischen Aus­wirkungen von Überängstlichkeit, Projektionen und Fehldiagnosen litt, waren insbes. die wei­tere Entwicklung des Störungsverlaufes und die im Zusammenhang damit aufgetretenen Spannungen bis hin zum Kindsentzug eine aussergewöhnliche seelische Belastung für die Expl. Diese war auch in dem von mir beschriebenen psychopathologischen Bild, welches von gesteigerter Emotionalisierung, Nervosität, Unruhe, Reizbarkeit etc. gekennzeichnet war (s. S. 11), deutlich zu erkennen. Dieses Zustandsbild entspricht diagnostisch einer depressiven Ent­wicklung, einer Erschöpfungsdepression, wobei die genaue Zuordnung zu einer ICD-10 Dia­gnostik möglicherweise von verschiedenen psychiatrischen Diagnostikern nicht identisch ge­handhabt würde. Es käme m.E. die Diagnose einer Belastungsstörung (ICD-10 F 43.0) (aller­dings im Vergleich zu der diesbezüglichen ICD - Beschreibung eine protrahierte und auch nur mildere Form), einer Anpassungsstörung (ICD-10 F 43.2) aber auch einer sog. andauernden Persönlichkeitsänderung gemäss ICD-10 F 62.8 differenzialdiagnostisch in Frage. Vor allem die erzwungene Trennung vom Kind und das damit verbundene politische Seilziehen um dieses sind die wesentlichen Faktoren, welche den beschriebenen Zustand hervorriefen.­

Das Verhalten der ExpL gegenüber ihrem Kind Aeneas hinsichtlich der Betreuung seiner ge­sundheitlichen Störungen

Es ist bekannt, dass die Borreliose eine Krankheit ist, die bezüglich Aetiologie (Ursache) und Erscheinungsformen erst seit ein bis zwei Jahrzehnten genauer erforscht und erkannt worden ist und beispielsweise Mitte des letzten Jahrhunderts im Unterschied zu den meisten andern Infektionskrankheiten so gut wie unbekannt war. Ferner gehört die Borreliose auch heute noch zu jenen Krankheiten, die auch auf akademischer Ebene umstritten und kontrovers beur­teilt und diskutiert werden. Die Streitpunkte betreffen sowohl Diagnostik als auch die Indika­tion von therapeutischen Massnahmen. Hinsichtlich der Diagnostik bestehen vor allem unter­schiedliche Auffassungen bezüglich den Stellenwert der Serologie (Laborbefunde). Prof. Ra­scher weist in seinem Gutachten von 18.08.2004 auf S. 8, Abschn. 2 - 3, darauf hin. Ebenfalls vertritt die universitäre Schuldmedizin die Ansicht, dass eine langjährige antibiotische Thera­pie wegen einer Borreliose im Folgestadium medizinisch nicht begründet und nicht indiziert sei (s. Prof. Rasch, S. 8, drittunterster Abschn.).

Für die Beurteilung der Expl. entscheidend ist aber hier schlicht die Tatsache, dass sie mit ihrer Erkrankung und mit dem Auftreten von gesundheitlichen Störungen bei ihrem Sohn (un­abhängig davon, wie diese diagnostisch zu werten sind) in ein Spannungsfeld von Diskussio­nen geriet, erstens innerhalb der akademischen Zunft, zweitens zwischen einer universitär­institutionellen und einer peripheren hausärztlichen Medizin und drittens zwischen Schulme­dizin und paramedizinischen Theorien, die sich um das Krankheitsbild der Borreliose ranken.

Es kann nicht an mir sein, in der Frage der richtigen Diagnose bei Aeneas gewissermassen das Schlusswort zu sprechen. Falls Aeneas an einer Borreliose leiden sollte, so wäre er zweifellos das Opfer einer Fehlbeurteilung durch die universitäre Medizin. Falls er, wie Prof. Rascher offenbar annimmt, nicht an Borreliose erkrankt ist (auch aufgrund einer angeblich fehlenden Borreliose-Serologie), so wäre er (und auch die Expl.) das Opfer einer Irreführung durch Überinterpretation, Überdiagnostik und Übereifer seitens der von ihr konsultierten Ärzte und Labors.

Entscheidend ist aber, dass die Expl. selber nicht ein genuines unvernünftiges Verhalten an den Tag gelegt hat. Sowohl bei der eigenen diagnostischen Auffassung bezüglich der Krankheit von Aeneas als auch bei der Einleitung  und Durchführung von therapeutischen Massnahmen hat sie sich immer an die Auskünfte und Ratschläge von diplomierten und lizensierten Ärzten gehalten. Auch ihre eigenen Schlussfolgerungen beruhten jeweils auf einer aus dem Erfahrungs- und Verständnishorizont eines Laien nachvollziehbaren Evidenz. Es ist nachvoll­ziehbar, dass ihr die These "Borreliose-Krankheit" von Aeneas einleuchten musste, wenn er dreimal eine Zecke eingefangen hatte. Es gibt auch keinen Grund anzunehmen, weshalb sie Befunde und Erläuterungen von Ärztinnen und Ärzten refüsieren sollte. Dass sie eigene Beo­bachtungen z.T. selektiv interpretiert und in ein Gesamtbild einfügt, ist ein normalpsychologi­scher Vorgang. Ihre Vorstellungen von der Krankheit ihres Sohnes tragen keine wahnhaften Züge im Sinne eines unkorrigierbaren Irrtums, einer autistischen (eigensinnigen) Beurteilung, sie sind auch nicht geprägt von magischen und mystischen oder irgendwelchen verschrobenen Zügen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sie die Borrelioseerkrankung mit Ausserirdi­schen in Verbindung bringen würde oder mit anderen abstrusen Zusammenhängen begründen würde.

M.a.W. könnte es sich im Falle einer Fehldiagnose bei Aeneas schlicht um einen Irrtum han­deln und bei der Unterstützung einer exzessiv-unverhältnismässigen Behandlung um eine falsche Strategie aus einer unbegründeten Hoffnung heraus, jedoch nicht um eine eigentliche Wahnerscheinung.

Auch der Kampf um das Kindsrecht resp. Sorgerecht, darf m.E. nicht als uneinsichtig und fanatisch abqualifiziert werden, dieser ist einfühlbar und nachvollziehbar. Auch die Sorge um das Kindswohl und die Empörung über die drastischen Vorgehensweisen der Behörden er­scheinen nachvollziehbar und stehen in keinem wahnhaft oder absurd-verstiegenen  Zusam­menhang, sondern sind Ausdruck einer kämpferischen Interessenwahrnehmung.

Geht man davon aus, dass bei Aeneas eine fehldiagnostizierte Borreliose und somit ein in­adäquater Behandlungsexzess vorliegt, oder dass jedenfalls diese Auffassung seitens der Schul- und Gesundheitsbehörden in Bamberg vorherrschte, so wäre eine Intervention der Be­hörden zwar verständlich und angebracht gewesen. Indessen erscheint die Vorgehensweise der Behörden, soweit auf die berichteten Erfahrungen der Expl. abzustellen ist, unsensibel, plump, verletzend und verunsichernd. Es gibt m.E. keinen Anhaltspunkt dafür, dass mit der Expl. und ihren Angehörigen nicht wiederholte vernünftige aufklärende Gespräche hätten geführt werden können. Sie ist in der Lage, soviel ich selber auch im Gespräch mit ihr erfah­ren habe, verschiedene Gesichtspunkte und Argumente anzuhören, zu verstehen und diese gegeneinander abzuwägen. Das Vorgehen der Behörden erscheint aus psychologischer Sicht (von den formaljuristischen Fragen, die ich nicht beurteilen will, abgesehen) als sehr traumatisierend. Es ist auch nachvollziehbar, daß bei der Expl. daher ein Vertrauensverlust ist.

Zur Frage einer übersteigerten Egozentrik und Überhöhung der eigenen Person

Die Ausdrücke ,übersteigernde (oder übersteigerte) Egozentrik und ,Überhöhung der Person' sind zunäthst kein fachpsychiatrischen Begriffe. Eine derartige Persönlichkeitseigenschaft kommt aber im Bereiche psychiatrischer Diagnostik vor allem bei Manien, bei Schizophre­nien, bei Wahnkrankheiten, bei schweren narzisstischen Persönlichkeitsstörungen, manchmal auch bei Suchtkrankheiten, vor. Wie ich bereits ausgeführt habe, liegen solche Krankheitsbil­der und psychischen Störungen bei der Expl. nicht vor. Eine grosse Sorge um das Wohlbefin­den des eigenen Kindes, das engagierte Interesse an den medizinischen Befunden und Zu­sammenhängen, die Teilnahme an der auch in der Öffentlichkeit geführten Diskussion und auch der Kampf um den Erhalt des Erziehungsrechtes sind nicht Ausdruck einer Egozentrik von pathologischem Mass. Die Expl. ist zweifellos eine engagierte und sthenisch­ durchsetzungsfähige, konfliktfähige Persönlichkeit. Dies zu pathologisieren käme m. E. einem Missbrauch psychiatrischer Diagnostik gleich.

Die Bestimmung des freien Willens und der Handlungsfähigkeit gemäss ihrer Einsicht

Es gibt keine Hinweise dafür, dass die Expl. ihren Willen nicht frei bestimmen kann. Im Ge­genteil, sie erweist sich ja eben als willensstarke Person. Sie ist kritikfähig und auch in der Lage, sich von neuen Argumenten und Gesichtspunkten leiten zu lassen und diese in ihrer Einsichtsbildung zu berücksichtigen. Sie zeigt m.E. eine natürliche Autoritätsgläubigkeit, in­dem sie Fachärzte und Experten konsultiert und ihre Handlungen danach ausrichtet. Die Tat­sache, dass sie in einer kontroversen Frage sich auf die eine Seite schlägt, und allenfalls auch auf die falsche Seite schlagen könnte, dass sie auch Opfer eines Irrtums werden könnte, ist kein Hinweis auf eine pathologisch fundierte Unfähigkeit, ihren eigenen Willen zu bestimmen und nach ihrer Einsicht zu handeln.

 

Abschliessend beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Frage 1.:

Frau Heller leidet an keiner psychischen Krankheit wie Schizophrenie, manisch-depressives Kranksein, Minderintelligenz, Minderbegabung, Abhängigkeitssyndrom (Tablettensucht, Al­koholismus und Drogenmissbrauch), hirnorganische Störung, Persönlichkeitsstörung, Neuro­se,  psychosomatische Krankheiten. Es besteht bei ihr keine krankhafte Egozentrik ("alles übersteigernde Egozentrik"). Es besteht bei ihr allerdings aufgrund der starken Belastung durch ihre eigene Erkrankung an Borreliose, die Frühgeburt ihres Sohnes und die Folgen da­von, sowie durch die Streitigkeiten um das Sorgerecht für ihren Sohn und die Trennung von ihm eine Veränderung ihrer Persönlichkeit im Sinne einer (differenzialdiagnostisch) Belas­tungsreaktion, Anpassungsstörung oder Persönlichkeitsänderung (s. ICD-10 Zuordnung oben). Im Übrigen handelt es sich bei ihr um eine sehr intelligente, kultivierte, tüchtige, durchsetzungsfähige und konfliktfähige sowie auch anpassungsfähige Persönlichkeit.

Frage 2:

Frau Heller kann ihren Willen frei bestimmen und nach dieser Einsicht handeln. Sie ist, wie alle Durchschnittspersonen, vor Irrtum und vor Opfer falscher Beratungen nicht gefeit.

Frage 3.:

Frau Heller leidet nicht an einer "Überhöhung der eigenen Person".


Mit freundlichen Grüssen

 

(handsschriftliche Unterschrift)

PD Dr. med. M. Gmür

NACH OBEN


 

 

S A T I R E:

Nachdem man das Vertrauen von Frau Petra Heller in die Behörden vollkommen zerstört hat, indem man sie mit Gewalt in die Psychiatrie eingeliefert hatte, sie dort ohne medizinische Indikation über 6 Wochen medikamentieren wollte, ihr das Kind genommen hat, es in Isolation zwangsoperiert hat und alle Beweise für Frau Hellers Unschuld ignioriert hat, will man Frau Heller nun weismachen, man hätte doch nichts Schlimmes mit ihr vor und man wolle doch nur beurteilen, wie es um ihre Sorgerechts-Befähigung stehe und ob sie denn ihr Kind wirklich wolle...

Dafür müsse man sie unbedingt persönlich sehen, denn das sei ja zur Überprüfung der Beweislage sicher notwendig... Wenn sie nicht zum Gerichtstermin erscheine, habe sie aber leider mit einer Strafe zu rechnen - ja, so leid es einem ja tue, aber das müsse halt sein....sozusagen zur Aufrechterhaltung des RRRRECHTSSTAAAAAATES, jawoll!

Also man ist ja schliesslich Richter im Amt, hehe!

Die Richter haben ja schliesslich auch eine psychologische Ausbildung und können so wie so beurteilen, ob jemand alle Tassen im Schrank hat, oder nicht, schliesslich, jawoll! Und wenn die Frau Heller - ja, die will man da haben - dann leibhaftig (tatsächlich immer noch [?], hm, was machen wir da?) vor uns Richtern steht, dann wird sie nämlich ganz klein. Ja, kleinriegen müssen wir sie, das ist ja das Ziel, hmmmm.

Überzeugen Sie sich selbst von unserer Glaubwürdigkeit, hm, jawoll:

-> Schreiben des Oberlandesgerichtes Bamberg, Frau Petra Heller müsse bei Strafandrohung zum Gerichtstermin erscheinen, Richter Dr. Lassmann garantiere freies Geleit

-> Erklärung von Richter Dr. Lassmann, dass er sicher nichts Böses vorhat


 

Leumundszeugnisse für Petra Heller im Original (anklicken)

Verschiedene Politiker protestierten für Petra Heller wegen des gegen sie eingeleiteten Entmündigungsverfahrens. Sie wurden jedoch bei Gericht nicht gehört.

- Bezirkstagspräsident ausser Dienst

- Stadtrat

- Oberstudiendirektor und katholischer Seelsorger

- Leiterin einer Borreliose-Selbsthilfegruppe

- Vorsitzender Partei Bibeltreuer Christen, Kreisverband Bamberg/Forchheim

NACH OBEN


 

Leumundszeugnisse für Petra Heller als Lauftext:

Bezirkstagspräsident a. D. , Bamberg

 

Amtsgericht Bamberg Vormundschaftsgericht

 

Herrn Richter am Amtsgericht
Dr. Hans Lassmann
Synagogenplatz
96047 Bamherg

 

Bestellung einer Pflegschaft für Frau Petra Heller, Greiffenbergstrasse 33, Bamberg

Sehr geehrter Herr Dr. Lassmann,

 

Fau PetraHeller, eine Mutter, die nun länger als ein Jahr auf die Rückkehr ihres Sohnes Aeneas wartet, ja darum mit allen Mitteln unseres Rechtsstaates kämpft, soll nun mit einem Pflegschaftsverfahren belastet werden.

Ich darf mit diesem Schreiben an Eides statt versichern, dass ich Frau Heller als völlig gesunde und vor allem vom Verstand her sehr rege und aufgeschlossene Frau erachte. Mit klarem Verstand und logischen Denkschritten fordert sie Ihr Recht. Sie ist in all den Monaten, in denen ich sie erleben konnte, für mich weder selbst- noch fremdgefährlich aufgefallen.

Frau Petra Heller kämpft mit allen in einem Rechtsstaat zugelassenen Mitteln für ihr Recht. Diese Mittel sind der Einsatz von Rechtsanwälten, der Einsatz der Medien und vor allem der Einsatz von gleich gesinnten Menschen, die durch genehmigte Demonstrationen in friedlicher Weise auf ein baldiges Ende des Verfahrens hinweisen.

Ich möchte vermuten, dass Frau Heller unter Pflegschaft gestellt werden soll, damit sie nicht mehr aus eigener Kraft sich um ihr und des Kindes Recht wehren kann. Ich bitte Sie, ihrem bisherigen, verantwortungsbewussten Handeln gemäss auch hier zu urteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Edgar Sitzmann

 

Ansicht des Originaldokumentes (bitte anklicken)

NACH OBEN



 

 

PBC Partei Bibeltreuer Christen

Kreisverband Bamberg-Forchheim

z. Hd. Joachim Hübel (1.Vorsitzender)
Im Kulm 13
96170 Priesendorf
Tel.: 09549 / 5195

Vormundschaftsgericht

z. Hd. Herr Dr. Lassmann                                          
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg


Priesendorf, 9. Nov. 2005

Betrifft: zum Betreuungsverfahren von Frau Petra Heller

 

Sehr geehrter Herr Dr. Lassmann,

ich bin in Kenntnis gesetzt worden, dass gegen Frau Petra Heller ein Betreuungsverfahren eingeleitet worden ist. Darüber bin ich äußerst überrascht. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein diesbezüglicher Antrag ungerechtfertigt ist.

Wir vom Vorstand des PBC-Kreisverbands unterhalten seit 4 Monaten einen andauernden intensiven Kontakt zu Frau Heller. Dabei hatte ich vielfach Gelegenheit, Frau Heller näher kennen zu lernen. Ich kann bezeugen, dass Frau Heller völlig bei klarem Verstand ist. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass sie für sich selbst oder für andere eine Gefährdung darstellt. Außerdem ist sie durchaus fähig, sich selbst zu versorgen. Ich habe Frau Heller als eine Mutter kennen gelernt, die ihren Sohn Aeneas innig liebt und sehr unter der Trennung von ihm leidet. Seit über einem Jahr leistet sie Außerordentliches bei dem Bemühen, ihr Kind zurück zu be­kommen.

Wir vom Vorstand des PBC-Kreisverbands haben uns mit dem Fall Aeneas Heller eingehend befasst. Im Juli 2005 hatten wir eine außerordentliche Vorstandssitzung, bei der Frau Heller und deren Ehegatte Herr Sperlein (seit 7 Jahren Stiefvater von Aeneas) anwesend waren. Es erfolgte eine ausführliche Anhörung und Befragung, bei der sich der Vorstand ein klares Bild von den Zusammenhängen des Falles verschaffen konnte. Außerdem ist uns von Frau Heller umfangreiches Aktenmaterial zur Verfügung gestellt worden. Vom Vorstand wurde anschließend der Beschluss gefasst, die Familie Heller/Sperlein intensiv darin zu unterstützen, ihr Kind Aeneas wieder zurück zu erhalten. Dieser Beschluss wurde an den Landesvorsitzenden weiter­geleitet und von diesem angenommen.

Für den Vorstand des PBC-Kreisverbands stellt sich der ganze Sachverhalt folgendermaßen dar: Frau Heller ist ganz ungerechtfertigt in das Visier der Behörden geraten. Das geschah in erster Linie durch das rechtswidrig erstellte Gutachten von Herrn Dr. Strauch, Amtsleiter der Bamberger Gesundheitsbehörde. Die gutachtliche Stellungnahme erfolgte ohne Vorankündigung hinter dem Rücken von Frau Heller. Das Gutachten, das Frau Heller einen "Wahn, sie und ihr Sohn litten unter einer chronischen Neuroborreliose" anhängt, wurde vom leitenden Medizinaldirektor nach einem ganz allgemeinen Gespräch über Borreliose und deren Therapiemöglichkeiten erstellt. Die für ein Gutachten erforderliche medizinische und psychiatrische Exploration hat jedoch nie stattgefunden! Dem Medizinaldirektor lagen auch keine Krankenakten vor. Dieser Sachverhalt ist von Frau Heller und den beiden Zeugen, die bei besagtem Gespräch anwesend waren, in eidesstattlicher Erklärung gegenüber dem Amtsgericht bezeugt worden. (Einer der beiden Zeugen ist ein ehemaliger Vor­sitzender Richter des Oberlandesgerichts Bamberg.) Außerdem bezieht sich Herr Dr. Strauch in seinen Ausführungen ausschließlich auf die Aussagen Dritter. Ein Gutachten aber allein nach Akten­lage - das sich also nur auf die Auswertung der Stellungnahmen anderer stützt - ist unzulässig.

 
Das negative Profil, das Frau Heller vom Medizinaldirektor angehängt wurde, ist leider vom Jugend­amt und vom Familiengericht im Wesentlichen übernommen und noch vertieft worden. Auch in dem Beschluss, mit dem das OLG auf die eilige Beschwerde von Frau Heller reagierte, wird diese völlig verzerrt als Psychopatin dargestellt, die gar kein überzeugendes Interesse an einem Umgang mit ihrem Sohn Aeneas habe. Die vom Stadtjugendamt vorgeworfene "mangelnde Kooperationsbereit­schaft" der Mutter ist von dieser Behörde offensichtlich provoziert worden - durch das Aufstellen unannehmbarer Konditionen und durch mehrere kurzfristige Terminabsagen. Ihr wird die Begleitung eines Zeugen und Beistands zu einem Treffen mit ihrem Sohn Aeneas - und sei es ein Geistlicher - kategorisch verwehrt. Nach ihren traumatisierenden Begegnungen mit Amtspersonen, die zu ihrer ungerechtfertigten kurzzeitigen Zwangseinweisung in die Psychiatrie führten, ist es für Frau Heller undenkbar, allein in der Kinderpsychiatrie Erlangen zu erscheinen. Außerdem raten ihr Rechtsbei­stände, Ärzte und Menschenrechtler ab, sich ohne Zeugen dem Risiko einer Begegnung mit ihrem Sohn in Gegenwart eines Psychiaters auszusetzen. Das Gleiche gilt für die geforderte psychiatrische Begutachtung von Frau Heller. Darüber hinaus werden Frau Heller absurde Dinge unterstellt: Es sei anzunehmen, dass Frau Heller nach Rückkehr ihres Sohnes die Langzeitantibiose heimlich fortsetzen werde, weil es für sie undenkbar sei, dass dieser gesund sei. Dabei hatte Frau Heller in Gesprächen immer wieder betont, dass es für sie als Mutter nichts Schöneres gäbe, als festzustellen, dass ihr Sohn gesund sei.

Im Übrigen ist im Verfahrensverlauf des Falles Aeneas Heller eine ganze Reihe von Fehlern seitens der Behörden festzustellen: Missachtung der ärztlichen Therapiefreiheit bei der Behandlung von Aeneas; Verzögerung der sofortigen Anhörung beim Amtsgericht nach dem Kindesentzug; Missach­tung der Diagnosen, Gutachten und Laborbefunde der bisher behandelnden Ärzte beim Sorgerechts­verfahren; Unterlassung eines Familienhilfsplans (nach § 37 Kinder- u. Jugendhilfegesetz) durch das Stadtjugendamt; nachweisliche Aktenunterdrückung; Verweigerung der verfassungsmäßig garan­tierten Akteneinsicht für Frau Heller beim Stadtjugendamt; Verfahrensverschleppung durch den Familienrichter (der bereits im August in einem Radio-Interview versprach, innerhalb von zwei Wochen einen Beschluss zu fassen) etc.

Wir haben den Eindruck, dass es sich bei der ganzen Angelegenheit um einen Medizinerstreit handelt, der auf dem Rücken einer Familie ausgetragen wird.

Als Vorstand vom PBC-Kreisverband bitte ich Sie daher, Herr Dr. Lassmann, dem Antrag auf Betreuung von Frau Heller nicht zu entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

 

(handschriftliche Unterschrift)

Joachim Hübel

(1. Vors. d. PBC-Kreisverb. Ba-Fo)

 

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BBB Bamberger Bürger-Block e.V.

Amtsgericht
-Vormundschaftsgericht-
­Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

07.11.05

In Sachen Frau Petra Heller, Greiffenbergstr. 33, 96052 Bamberg

 

Sehr geehrter Herr Dr. Lassmann,

hiermit versichere ich

an Eides statt,

dass ich mit Frau Petra Heller und deren Familie befreundet bin. In den letzten Monaten waren wir mehrmals zusammen und haben oft über 2 - 3 Stunden über verschiedene Themen unterhalten.

Aussetzer oder sonstige geistige und körperliche Störungen konnte ich nicht feststellen.

Auch die Wohnung von Frau Heller, sowie ihr Umfeld sind in vorbildlichem Zustand.

 

Für eine Familienzusammenführung mit ihrem leiblichen Sohn werde ich mich jederzeit einsetzen.

Mit freundlichen Grüssen,

(handschriftliche Unterschrift)

Norbert Tscherner

(Handy 01...........)

1 Vorsitzender Norbert Tscherner, Markusplatz 10, 96047 Bamberg

 

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Inhaltsverzeichnis "Entmündigung der Mutter als letztes Mittel der Richters Herbst"


- Das Entmündigungsverfahren gegen Petra Heller, Dokumentation und Kommentar

- Psychiatrisches Gutachten über Petra Heller von PD Dr. Mario Gmür

- Leumundszeugnisse für Petra Heller -> als Originaldokumente (Links auf PDF) und -> als Lauftext

- Befangenheitsantrag gegen Richter Dr. Lassmann vom 3. August 2006 von Frau Petra Heller

- Satire über die Absicht der Gerichte in Bamberg, Frau Petra Heller nach zwei Jahren Folter vorzuladen

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Familie Heller
Greiffenbergstraße 33
96052 Bamberg

mail@petra-heller.com