Ärzte, Wissenschaftler Politiker und Künstler protestieren gegen das Unrecht im Falle Aeneas Heller -> zum Inhaltsverzeichnis auf dieser Rubrik
letzte Aktualisierung: 24. März 2007
Gutachten international renommierter Fachleute unterstützen die Mutter von Aeneas
1. Affidavit der Medizinsoziologin Dr. Helen Hayward Brown, Australien
(Versicherung an Eides Statt)
"Meiner Ansicht nach ist dies einer der schwersten Fälle einer fälschlichen Anschuldigung von MSBP, die ich in meiner zehnjährigen Forschungsarbeit über dieses Thema erlebt habe."
-> Hier klicken für das englische Original
-> Amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche als PDF (anklicken)
-> Die deutsche Übersetzung als Lauftext
2. Psychiatrischer Bericht von Privatdozent Dr. med. Mario Gmür, Schweiz
(Begutachtung von Frau Heller) "Die Expl. ist zweifellos eine engagierte und sthenisch-durchsetzungsfähige, konfliktfähige Persönlichkeit. Dies zu pathologisieren käme m. E. einem Missbrauch psychiatrischer Diagnostik gleich."
-> Hier klicken für die Ansicht des Originaldokumentes
-> Hier klicken zur Ansicht als Lauftext am Bildschirm
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Dr.
phil. Karin Jäckel, 80-fache Buchautorin, Mitglied des deutschen
Journalistenverbandes unter der Rubrik "Elternkummer" im Link "Das
Jugendamt, eine Kinderklaubehörde?" auf ihrer Homepage:
"Ich
habe mit Petra Heller viele Stunden lang gesprochen, mir ihren
elterlichen Kummer angehört, Fragen gestellt, auch sehr kritische,
zweifelnde, und mich überzeugende Antworten erhalten. So bin ich zu der
Auffassung gelangt, dass Aeneas und seiner Familie Unrecht getan wurde
und weiterhin getan wird. Aus diesem Grund stelle ich mich an ihre
Seite und in die Reihe jener, die sich dafür stark machen, dass dieser
behördliche Alptraum schnellstens endet, die Verantwortlichen für ihre
Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden und die Bundesregierung
endlich eingreift, um behördliche Inkompetenz, Willkür und Grausamkeit
im Namen des Kindeswohls abzustellen."
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Borreliosespezialist Dr. Wolfgang Klemann, Pforzheim in seiner Stellungnahme in "SAM", Bericht von "Pro 7" vom 20. März 2006:
"Die
Antibiotikatherapie bei Aeneas ist meines Erachtens absolut
gerechtfertigt. Es ging ihm wie gesagt darunter besser. Der ganze
Vorgang der Geschichte Heller ist für mich unfaßbar. Ich kann das nicht
nachvollziehen, denn letztlich bedeutet es, daß hier eine dogmatische
Position einer Ärztegruppe mit sehr aggressiven Mitteln vertreten
wird." (zum Bericht von "Pro 7"; anklicken)
Dr.
Jones, Borreliosespezialist, Connecticut, USA in seiner
Stellungnahme für Frau Petra Heller zur Vorlage beim Amtsgericht
Bamberg vom 23.08.2004:
-> "Ich bin bereit, um in jeder erdenklichen Weise zu helfen, diesen tragischen Irrtum zu beheben."
Frau
Anneliese Oeschger, Präsidentin der Konferenz der
Nicht-Regierungs-Organisationen des Europarates, schreibt in einer
Stellungnahme an die Mitglieder des Petitionsausschusses des
Europäischen Parlamentes:
-> "...möge dies nun zur sofortigen Rückkehr von Aeneas Heller in seine Familie führen..."
In einem -> Schreiben vom 26. Juli 2007 an das Stadtjugendamt Bamberg fordert Frau Oeschger Recht für Aeneas und seine Mutter.
Wir
danken Frau Oeschger sehr herzlich für Ihre Unterstützung und für
Ihren buchstäblich v o r b i l d l i c h e n Einsatz
für die Kinder und Familien!
Leumundszeugnis von Edgar Sitzmann, Bezirkstagspräsident ausser Dienst, Bamberg "Ich
möchte vermuten, dass Frau Heller unter Pflegschaft gestellt werden
soll, damit sie nicht mehr aus eigener Kraft sich um ihr und des Kindes
Recht wehren kann."
Norbert Tscherner, Oberbürgermeisterkandidat in Bamberg
"Aussetzer oder sonstige geistige und körperliche Störungen konnte ich nicht feststellen. Auch die Wohnung von Frau Heller, sowie ihr Umfeld sind in vorbildlichem Zustand. Für eine Familienzusammenführung mit ihrem leiblichen Sohn werde ich mich jederzeit einsetzen."
1. Vorsitzender der Partei Bibeltreuer Christen, Kreisverband Bamberg-Forchheim
"Im
Übrigen ist im Verfahrensverlauf des Falles Aeneas Heller eine ganze
Reihe von Fehlern seitens der Behörden festzustellen: Missachtung der
ärztlichen Therapiefreiheit bei der Behandlung von Aeneas; Verzögerung
der sofortigen Anhörung beim Amtsgericht nach dem Kindesentzug;
Missachtung der Diagnosen, Gutachten und Laborbefunde der bisher
behandelnden Ärzte beim Sorgerechtsverfahren; Unterlassung eines
Familienhilfsplans (nach § 37 Kinder- u. Jugendhilfegesetz) durch das
Stadtjugendamt; nachweisliche Aktenunterdrückung; Verweigerung der
verfassungsmäßig garantierten Akteneinsicht für Frau Heller beim
Stadtjugendamt; Verfahrensverschleppung durch den Familienrichter (der
bereits im August 2004 in einem Radio-Interview versprach, innerhalb von zwei Wochen einen Beschluss zu fassen) etc."
-> zu weiteren Leumundszeugnissen für Petra Heller auf der Rubrik "Entmündigung der Mutter als letztes Mittel des Richters Herbst" (anklicken)
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Die
namhafte amerikanische Fachärztin für Psychiatrie Dr. med. Virginia T.
Sherr entlarvt in ihrem Fachartikel (publiziert in Medical Hypotheses
2005) das Münchhausen-by-proxy-Syndrom (MBP) als bloßen Vorwand für
unrechtmäßige Kindeswegnahmen.
Häufiger Anlass für eine MBP-"Diagnose" ist die Lyme-Borreliose - die Krankheit, um die es eben gerade im Fall Aeneas Heller und seiner Mutter
geht. Sehr deutlich wird aus dem Artikel, wie sich die konservative
Ärzteschaft mit buchstäblich allen Mitteln gegen neue Therapien der
Borreliose wehrt - auf dem Rücken der Mütter und Kinder. So entsteht
weltweit tausend- und abertausendfaches Leid, auch in Deutschland, auch
in Bamberg..
-> Zusammenfassung des Artikels in deutsch und englisches Original als pdf
-> Zitate wichtiger Abschnitte aus dem Artikel
Der
von Dr. Helen Hayward-Brown am 20.2.2006 gehaltene Vortrag gibt tiefe
Einblicke in die Gerichtspraxis bezüglich Kinder- und Jugendschutz im
Zusammenhang mit dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom
Helen
Hayward-Brown ist weltweit wohl eine der größten Kapazitäten auf diesem
Gebiet. In ihrem Vortrag deckt die in Australien lebende
Universitätsdozentin unheilvolle (und international leider durchwegs
vergleichbare!) Zustände in der Kinder- und Jugendschutzpraxis auf. Betroffen erkennt man im Fall von Aeneas Heller und seiner Mutter so manche Parallele dazu.
- Der Vortrag gibt aber auch Hoffnung mit Zitaten aus ethisch
hochstehenden Revisionsurteilen. Richter von wahrhaft menschlicher
Gesinnung - es gibt sie!
Helen Hayward-Brown
hat öffentliches Gewicht. In Australien haben in den letzten fünf
Jahren die Anklagen mit der Begründung "Münchhausen-by-proxy" drastisch
abgenommen. Wenn Dr. Hayward-Brown sich neben eine angeklagte Mutter stellt, so heißt das dort soviel wie "unschuldig". Jetzt hat sie für die Mutter von Aeneas die ebenfalls hier publizierte "Versicherung an Eides Statt" (Affidavit) abgegeben.
-> deutsche Übersetzung des gesamten Vortrages und PowerPoint-Präsentation in englisch als Link
-> Kernsätze aus dem Vortrag vom 20. Februar 2006 (Zusammenfassung)
Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom, "Erfindung" eines Falschgutachters - Sir Roy Meadow, Ritter von Grossbritannien?
Kurze Zusammenfassung der nachfolgenden Darstellungen:
Der
"Erfinder" der psychischen Störung "Münchhausen-by-proxy", Sir Roy
Meadow, verlor aufgrund falscher Zeugenaussagen als Gerichtsmediziner
seine Approbation als Arzt. Das Syndrom steht wegen Missbrauchs seit
Jahren unter starker Kritik der Öffentlichkeit, weil es in weitaus den
meisten Fällen Familien zu Unrecht und ohne Beweise in grösstes Unglück
und Verzweiflung gestossen hat. Jetzt, nachdem der "Erfinder" des
Syndromes der Falschgutachterei überführt wurde, müssen beispielsweise
in England 30`000 (!) Sorgerechtsentzüge neu überprüft werden.




"Professor`s Zeugenaussagen irreführend", urteilt der GMC (Artikel im "GUARDIAN", Donnerstag, 14. Juli 2005) (anklicken) NACH OBEN

Dr. med. Virginia T. Sherr, Fachärztin für Psychiatrie, in der Fachzeitschrift "Medical Hypotheses", Elsevier Verlag:
Münchhausen-by-proxy-Syndrom und Lyme-Borreliose: Ärztliche Hexenjagd oder diagnostisches Rätsel?
Munchhausen's Syndrome by proxy and Lyme disease: Medical misogyny or diagnostic mystery?
Virginia T. Sherr MD
Medical Hypotheses (2005) Vol. 65/3 pp 440-447
→ Englischen Originalartikel als PDF anzeigen
→ Deutsche Zusammenfassung als PDF anzeigen
Zusammenfassung (Vorschlag einer Übersetzung aus dem Originalartikel)
Die chronische,
tertiäre Lyme-Krankheit, eine aktiv übertragene Infektionskrankheit,
die am genauesten als Neuroborreliose bezeichnet werden kann, wird in
der Diagnose oft nicht als solche erkannt. Als Verursacher von
Infektionen des menschlichen Gehirns sind die Spirochäten der
Lyme-Borreliose neurotrop, ähnlich den Spirochäten der Syphilis. Die
Symptome beider Krankheiten können sich sowohl stabil und anhaltend
als auch vorübergehend und veränderlich oder kurz und heftig zeigen.
Die Merkmale scheinen oft unvereinbar mit dem etablierten Wissen über
neurologische Dermatome. Dem konventionellen ärztlichen Blick
erscheinen sie als anatomisch unmöglich; dadurch schaffen sie
Verwirrung bei Ärzten, Eltern und kindlichen Patienten.
Ärzte, die nicht vertraut sind
mit den wechselnden, scheinbar unbestimmten, emotional und/oder bizarr
tönenden Klagen der Lyme-Patienten, wissen oft wenig über
Spirochäten-verursachte Krankheiten im fortgeschrittenen Stadium. Daher
wird Müttern manchmal unterschoben, sie erfänden die Symptome ihrer
Kinder selber. Eben darin besteht die sogenannte Münchhausen-by-Proxy-
(MBP-)"Diagnose".
Als Folge des weiblichen
Autoritätsverlustes auf den Gebieten der Religion, der Ethik und des
Heilens, wozu auch Gebiete der frühen Medizin gehörten, hatten Frauen
durch die ganze Geschichte hindurch immer wieder Sündenbockfunktion.
In früheren Jahrhunderten wurden Frauen, die man der Gefolgschaft des
Teufels bezichtigte, Opfer von Hexenverfolgungen in ganz Europa und
Amerika. Millionen starben den Feuertod auf dem Scheiterhaufen.
Die Tendenz in der modernen
Medizin, wonach weibliche, vermeintlich "ausgefallene" Sorgen nicht
ernst genommen werden, sowie die Tatsache, daß die heutigen, unter
Zeitdruck stehenden Ärzte beider Geschlechter gerne den bequemen Weg
der Allheilmittel gehen, führen des öfteren zu frauenfeindlicher
Geringschätzung der Mütter, dies vor allem bei Ärzten, welche ein
naives Verhältnis zu den Spirochätosen haben. Wo eine verborgene
Neuroborreliose vorliegt, können diese Faktoren dann zur
Beschuldigung von MBP führen.
Tausende von Kindern, die an
komplexen Krankheiten litten, wurden zwangsweise ihren Müttern schon
weggenommen - jenen Müttern, die entgegen der herkömmlichen Beurteilung
darauf bestanden, daß ihre Kinder krank seien. Was nun gegen diese
Mütter vorgebracht wird, ist verbunden mit der Vorstellung, sie
glaubten ihre Kinder krank, um eigene innere Bedürfnisse zu
befriedigen. Und so werden denn "MBP-Mütter" verleumdet, oftmals
inhaftiert und öffentlich gedemütigt für die "Sünde", daß sie sich für
ihre Kinder eingesetzt haben. In Wirklichkeit geht es jedoch in vielen
Fällen um eine nicht erkannte Lyme-Borreliose, auf deren Vorhandensein
manche Mütter trotz negativer Tests bestehen.
Ärzte, welche die MBP-Taktik
gegen Mütter angewandt haben, wissen wahrscheinlich nicht, daß
Seronegativität [negatives Ergebnis der Blutserum-Untersuchung auf
Antikörper; d. Übers.] bei fortgeschrittener Borreliose oftmals die
Regel ist. Die Anwender der beiden herrschenden, publizierten und
fachlich begutachteten Behandlungsmethoden beziehen bezüglich dieser
Frage unterschiedliche Standpunkte. Ihre Behandlungsmethoden basieren
auf zwei verschiedenen Richtlinien für den Umgang mit der
Lyme-Krankheit: Das ältere System stellt die Existenz einer
persistierenden [anhaltenden] Lyme-Krankheit in Frage; das jüngere
System stützt sich auf feststehende klinische Kriterien.
Die Mütter müssen für ihre
Familie diejenige medizinische Behandlung bekommen können, die sie
bevorzugen. Ohne Angst vor Repressalien müssen sie unter den Ärzten,
die nach dem einen oder dem anderen System praktizieren, frei wählen
dürfen. Gemeinsam sollen dann Ärzte und Mütter in stetem gegenseitigem
Respekt die medizinischen Optionen untersuchen, die dem
gesundheitlichen Wohl der Kinder am besten dienen.
(Februar 2006)
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Auszüge aus dem Text des Artikels von Dr. Virginia Sherr, Psychiatrieärztin
"Viele
Ärzte und Erzieher haben sich nicht mit der Komplexität von Diagnose
und Behandlung der sich ausbreitenden Seuche der neurologischen
Lyme-Krankheit (Neuroborreliose, sub-akute Borrelioseenzephalitis und
zerebrale Vaskulitis) bei Kindern vertraut gemacht. Oft wissen sie
nicht um die substanziellen, durch Beurteilung unabhängiger
Fachkollegen bestätigten wissenschaftlichen Beweise, die die
Notwendigkeit einer Langzeitbehandlung dieser persistierenden
multisymptomalen, multisystemischen Infektionen belegen - einer
antibakteriellen Langzeitbehandlung, die z.B. bei der Behandlung von
Tuberkulose, Akne und Q-Fieber als vollkommen anerkannt gilt." (S.5)
"Die
Mütter, die ihrer grundlegenden Wahlmöglichkeiten beraubt sind, aber
doch nicht anders können, als im Sinne ihrer Kinder zu handeln, wurden
und werden heute noch gerichtlich verfolgt. Medizinisch gefährdete
Kinder werden ihren Müttern weggenommen ohne jeden Beweis, daß ihnen
zuhause Schaden zugefügt wurde oder zugefügt werden könnte. Es wurden
sogar Kinder plötzlich weggenommen aufgrund der Aussage schlecht
informierter Ärzte, ohne daß ihre Eltern überhaupt konsultiert wurden."
(S.5)
"Helen
Hayward-Brown, Ph. D., eine anerkannte Autorität auf diesem Fachgebiet,
schrieb (persönliche Mitteilung): 'Die üblichen Verhaltensmuster in
diesen Fällen sind Erfinden von Beweisen gegen Mütter, Manipulation von
Patientenunterlagen, unrichtige Patientenunterlagen oder Vermischen mit
Unterlagen anderer Kinder sowie böswillige Anschuldigungen, nachdem
Eltern sich beschwert hatten.' " (S.5)
"Obwohl
Anklagen bezüglich ,MBP' zahlreich sind, werden gut dokumentierte Fälle
in den USA und im Ausland von vielen Forschern und Autoren als selten
betrachtet. Anhörungen vor Gericht, die MBP betreffen, werden für
gewöhnlich unter totaler Geheimhaltung geführt, so daß man keinen
Zugriff auf Statistiken erhält und angewiesen ist auf die
,Schlußberichte' der Beteiligten, auf die Aussagen von Politikern und
auf recherchierte Zeitungsberichte. Mütter, die des MBP bezichtigt
worden waren, entließ man erst aus dem Gefängnis, nachdem die wahre
Ursache der Krankheit ihrer Kinder ans Licht kam, wenn ein Kind
tragischerweise an der eigentlich zugrundeliegenden Krankheit starb,
während es in staatlicher Fremdpflege war. Deswegen wird das Konzept
des MBP in der Öffentlichkeit sowie in gerichtlichen und
wissenschaftlichen Kreisen kritisch diskutiert" (S.3)
"Krankenversicherer,
Ärzte, gekaufte Zeugen als "Experten" und sogar Vertreter von
Schulbehörden können ökonomische Anreize darin sehen, eine MBP-Diagnose
zu begünstigen. Das kann besonders dann zutreffen, wenn eine
MBP-Diagnose zukünftige kostenintensive diagnostische Tests, teure
Behandlungen oder Erziehungshilfen vermeiden würde, oder wenn die
Diagnose aufgeblasene Gebühren für ärztliche Konsultationen als Entgelt
für Gerichtszeugnisse gegen die Eltern versprechen würde." (S.5)
"In
einem Zeitungsinterview in Großbritannien sprach die Kinderministerin
von der ,übergroßen Belastung, die entstehen würde, wenn Tausende von
fälschlicherweise des MBP angeklagte Familien nach Jahren der Trennung
wiedervereinigt werden müßten'. Der Artikel zitiert die
Kinderministerin: ,Wir können nicht Tausende von Müttern mit den
Kindern, die ihnen zu Unrecht weggenommen wurden, wieder
zusammenführen.' (Dieser Artikel von Melissa Kite im Daily Telegraph
vom 18.12.2004 spricht von wahrscheinlich 5000 MBP-Fällen in den
letzten 15 Jahren in Grossbritannien)." (S.3)
[Über die Anforderungen, die ein fachgerecht erstelltes gerichtsmedizinisches Gutachten erfüllen muß:]
"Die
,Vereinigung amerikanischer Psychologen für ethische Prinzipien' und
die 'Richtlinien für gerichtsmedizinische Psychologen' erklären, daß
ein Gutachter, der einen Gesundheitszustand gerichtsmedizinisch
abklärt, verpflichtet ist, alle logischen Alternativhypothesen zu Natur
und Ursachen einer angeblich künstlich erzeugten Krankheit zu
untersuchen." (S.6)
"In
allen Fällen des Verdachts eines MBP, die mit einer Lyme-Borreliose
oder einer anderen von Zecken verursachten Krankheit in Verbindung
gebracht werden, sollte die Zweitmeinung eines professionellen
Heilbehandlers verlangt werden, der jährlich mindestens hundert
Patienten mit einer persistierenden, durch Zecken verursachten
Krankheit betreut." (S.7)
NACH OBEN
Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom und das gerichtsmedizinische Gutachterwesen,
Vortrag von DR. PHIL. HELEN HAYWARD-BROWN,
Dozentin für Medizinsoziologie,
Wissenschaftskritik und Ethik, Universität Western Sidney, 20.02.2006.
Dissertation: "Erfahrungen von Eltern von Kindern mit schwierig zu
diagnostizierenden Krankheiten, insbesondere der falschen Unterstellung
eines Münchhausen-by-proxy-Syndroms (MBP)"
- PDF-Ansicht in Deutsch und zum Ausdrucken (anklicken)
- Powerpoint-Präsentation in englisch: MSBP AND MEDICAL EXPERT TESTIMONY (Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom und das gerichtsmedizinische Gutachterwesen) (anklicken)
- Vortrag vom 20. Februar 2006 in deutscher Übersetzung als Lauftext:
Mit meinem Dank an das Forschungszentrum für Sozialrecht und sozialen Wandel an der Universität von Western Sydney
MEINE AUSBILDUNG
-Medizinische Soziologie/Anthropologie -Ausgebildete und erfahrene Kindergärtnerin -Anwältin (oder: ausgebildete Beraterin) -Doktorarbeit über Erfahrungen von Eltern mit schwierig zu diagnostizierenden Krank- heiten, insbesondere irriger Anschuldigung des Münchhausen-by-proxy-Syndroms (MBP) -Zwei Postdoktorat-Stipendien - Forschungszentrum für Sozialrecht und sozialen Wandel, UWS -Dozentin für Medizinsoziologie, Forschungsmethoden und Ethik: "Ethische und rechtliche Probleme im Gesundheitswesen"
MSBP/FII
-MBP und seine jüngste Wiedergeburt, Fabricated and Induced Illness, sollten als gleichbedeutend betrachtet werden, trotz gegenteiliger semantischer Argumente.
-Der Begriff MBP wird verwendet, um ein Individuum (meist eine Mutter) zu bezeichnen, von welcher behauptet wird, sie führe eine Krankheit in ihrem Kind herbei oder übertreibe die Bedeutung einer solchen, um die Aufmerksamkeit der Medizin auf sich zu lenken.
MBP HAT NICHTS MIT WISSENSCHAFT ZU TUN
-MBP/FII ist als Störung/Verhalten/Syndrom nicht anerkannt. Es dient nur der Forschungs"diagnose".
- Anhang DSM IV (TR) 4. Ausgabe,
2000.
Siehe R v LM [2004] QCA 192.
-MBP-Experten streiten sich über: Terminologie (Störung, Diagnose, Syndrom, Verhalten) - "semantische Wiedergeburt" (nur Name geändert), Pädiatrie gegen Psychiatrie.
-MBP/FII basiert auf Spekulation, verfehlter Forschungsmethodik und persönlichen Vorurteilen der Praktizierenden (Meadow`s Originalartikel im Lancet von 1977; Website des BMJ; Aussage von Schreier)
MEIN STANDPUNKT: 1
-Einige Eltern mögen ihren Kindern in medizinischem Zusammenhang in der Tat Schaden zufügen, aber dies kommt extrem selten vor.
-Selbst wenn jemand auf der Existenz des MBP-Syndroms bestehen sollte, indem er sich auf das Theorem von Bayes stützt (Mart 2002), so ist MBP dennoch selten. Deshalb ist es meistens falsch, jemanden des MBP-Syndroms zu bezichtigen.
-Profile und unwissenschaftliche Etiketten müssen aufgegeben werden zugunsten handfester Beweise. Ist es eine Vergiftung oder ein Ersticken, so soll man es auch so nennen.
-Vor Gericht darf eine bloße Meinung die TATSACHEN NICHT ERSETZEN ODER VERDUNKELN.
MEIN STANDPUNKT: 2
-Viele Fehlurteile wurden und werden immer noch erlassen (vor allem in den USA und in Australien). Die beiden Fälle Clark und Cannings (Großbritannien) haben Alarm ausgelöst in Bezug auf die verbreiteten Schwierigkeiten mit dem gerichtsmedizinischen Gutachterwesen. Dies betrifft sowohl das Zivilrecht (Kinderschutz) als auch das Straf- recht.
-Es gibt keinen Grund, daß die im Kinderschutz Tätigen etwas befürchten müßten, wenn sie sich korrekt an die Regeln halten.
-Dieser Vortrag befasst sich mit dem gerichtsmedizinischen Gutachterwesen im Falle des MBP-Syndroms aus soziologischer Sicht. Im Brennpunkt stehen dabei die möglichen "Irrwege"
WER EINE FALSCHE MBP-ANSCHULDIGUNG RISKIERT (mit Bezug auf das Kind)
-Die Krankheit des Kindes ist nicht einfach zu diagnostizieren
-Das Kind leidet an einer Krankheit, über die ein Medizinerstreit besteht (z.B. Myalgische Encephalomyelitis ME/Chronisches Müdigkeitssyndrom CFS, Multiple Chemikalien-Sensiti- vität MCS, Lyme-Borreliose)
-Das Kind leidet unter einer Impf- oder Medikamentenreaktion (z.B. Cisapride)
-Das Kind war eine Frühgeburt
-Das Kind leidet unter Erbrechen und Magenproblemen
-Das Kind leidet unter postoperativen Problemen
WER EINE FALSCHE MBP-ANSCHULDIGUNG RISKIERT (mit Bezug auf die Mutter)
-Sie hat einen früheren Partner des sexuellen Mißbrauchs ihrer Kinder angeklagt (Eltern-Entfremdungs-Syndrom)
-Sie beklagt sich, medizinisch vernachlässigt zu werden, oder sie ist in einer Lage, in der sie sich über medizinische Vernachlässigung beklagen könnte (ohne es schon getan zu haben).
-Sie fragt zuviel über die medizinische Behandlung ihres Kindes
-Sie gibt an, eine ärztliche Zweitmeinung einholen zu wollen.
-Sie scheint bestimmend oder und engagiert sich in Fragen der medizinischen Behandlung.
-Sie bringt ihr Kind ins Krankenhaus und sucht auf die Spezialisten einzuwirken.
-Sie sucht eine komplementärmedizinische Behandlung.
-Sie ist Pflegemutter eines Kindes, dessen leibliche Mutter drogen- oder alkoholsüchtig war.
ERSTE UND ZWEITE WELLE VON MBP-BESCHULDIGUNGEN
-Erste Welle:
-Kinder mit CFS/ME
-Kinder mit Entwicklungsstörungen des Magens, vor allem solche, an denen eine Fundoplikation durchgeführt wurde.
-Kinder mit Allergien und /oder Multipler Chemikalien-Sensitivität
-Zweite Welle:
-Kinder mit Lyme-Krankheit (Borreliose)
-Autistische Kinder oder Kinder mit Störungen, die zum autistischen Spektrum gehören
MBP ALS FALLSTUDIE ÜBER DAS GERICHTSMEDIZINISCHE GUTACHTERWESEN Meine Überprüfung konzentriert sich auf die einzelnen Irrwege:
-1. Die nicht untersuchte und unklare Rolle des Gutachterwesens in strafrechtlichen und in zivilrechtlichen (Kinderschutz-) Gerichtsfällen
-2. Angelegenheiten mit speziellem Bezug auf die Kindergerichtsbarkeit (Kinderschutzprozesse)
-3. Soziologische Angelegenheiten, die erweiterten Bezug zu Politik und Praxis in der Medizin haben, soweit diese das Gutachterwesen im zivil- und strafrechtlichen usammenhang beeinflussen
-4. Mögliche Abhilfen bei Schwierigkeiten
-5. Elterliche Stimmen
DAS MÜNCHHAUSEN-BY-PROXY (MBP-) SYNDROM ALS FALLSTUDIE ÜBER DAS GERICHTSMEDIZINISCHEGUTACHTERWESEN
STRAF- UND ZIVILRECHTLICHE FALLSTUDIEN AM ENDE DIESES VORTRAGS LIEFERN WEITERE ILLUSTRATIONEN UND DETAILS MIT BEZUG AUF DIE SCHLÜSSELSTELLEN DER ERSTEN VORTRAGSHÄLFTE
1. BEZIEHUNG ZWISCHEN STRAF- UND ZIVILRECHT
Unterschiede: Strafrecht - "jenseits vernünftigen Zweifels" Zivilrecht (Kinderschutz) - "Abwägen der Wahrscheinlichkeit" Die
komplexen Verhältnisse im gerichtsmedizinischen Gutachterwesen in
straf- und zivilrechtlichen Fällen des Kinderschutzes müssen sorgfältig
betrachtet werden, indem man fehlerhafte Gutachten über MBP-Fälle
untersucht.
A. Künstlich aufgeblähtes Ansehen von Gutachtern
Kinderschutzfälle
mit niedriger Beweisschwelle können das Ansehen von Gutachtern
künstlich aufblähen, was der Verantwortlichkeit abträglich ist und in
Strafrechtsfällen falsche Glaubwürdigkeit verleiht.
Es besteht
die Gefahr, daß sich diese Experten daran gewöhnen, ihre Gutachten auf
einem niedrigeren Erkenntnisstand abzugeben, den sie dann auch auf
strafrechtliche Fälle übertragen.
Geschieht dies durch einen Zeugen von hohem Ansehen, so denkt erst recht niemand an eine Überprüfung.
B. Das "Meadow`sche Gesetz" und MBP - Co-linked "Theorie"/Experten
Der Teufelskreis von Unterstellung und Spekulation - co-linked "theory":
Das "Meadow`sche Gesetz"
bezieht sich auf die Aussage "ein plötzlicher Kindstod ist tragisch,
zwei sind verdächtig, und drei sind Mord" (irrig)
MBP kann zivilrechtlich und
strafrechtlich vorkommen, während das "Meadow`sche Gesetz"
üblicherweise nur in strafrechtlichen Verfahren vorkommt
Die "Theorien" von MBP und
Meadow`schem Gesetz werden in Verbindung verwendet, um den Fall zu
Ungunsten eines strafrechtlich Angeklagten zu beeinflussen.
C. Querverbindungen-Einsickern von "Theorien"
Mehrfach-Experten: "Experten"
bezüglich Meadow`schem Gesetz oder nicht-natürlichem plötzlichem
Kindstod können auch bezüglich MBP "sachverständig" sein.
Das
gibt dem Experten die Möglichkeit, das Gericht mit "Theorien" wie MBP
zu infiltrieren, denen in niedrigen Gerichtsinstanzen mit geringeren
Anforderungen Glauben geschenkt wurde, die aber Normen wie z.B. den
"Daubert Test" (USA) nicht erfüllen würden.
Auf
diese Weise schlüpft "Junk Science" (unübersetzbarer Ausdruck für
Scheinwissenschaft, Scharlatanerie o.ä.) in die Gerichte, indem
der Gutachter nahtlos hin-und herrutscht zwischen den beiden
"Theorien", die beide trübend wirken.
D. Der unsichtbare Stempel - Präjudiz durch Verheimlichung
Es kommt vor, daß man sich auf
ein "evidentes" MBP-Syndrom bezieht, obwohl die (der) Angeklagte nie
direkt als "MBP-Fall" eingeschätzt worden ist (z.B. Meadow im Fall
Sally Clark)
MBP kann auch benutzt werden,
um die Mutter außerhalb der Gerichte damit abzustem- peln, auch wenn
dieser Stempel vor Gericht nicht angewendet wird. Dies ist der
"unsichtbare Stempel", wo ein bestimmtes Profil gegeben wird ohne die
dazugehörige Etikette. Das geschieht stillschweigend.
In beiden Situationen wird die
Mutter in der Regel mit MBP abgestempelt und als MBP-Fall behandelt,
ohne daß sie und/oder ihr Anwalt davon erfahren.
E. Der Experte als Symbol einer "Theorie"
Gewisse Experten mit "Profil"
symbolisieren unter Umständen selber eine "Theorie" wie MBP. Ihr
Erscheinen vor Gericht identifiziert daher den Fall als MBP und erzeugt
ein Vorur- teil, dies selbst dann, wenn ein entsprechendes "Verhalten"
nicht offen genannt oder sogar "verworfen" wurde.
Auf diesem Weg wird der Experte gewissermaßen zur Verkörperung der "Theorie" - sie werden "eins".
Wie aber soll man sich gegen das nicht Erklärte verteidigen?
2. DER MEDIZINISCHE GUTACHTER IM ZIVILPROZESS (KINDERSCHUTZ) EIN FEHLERBEHAFTETES SYSTEM:
-Nichtöffentliches Gericht
-Das Tabu
-Alternatives Schadensrisiko - Verantwortlichkeit des Zeugen
-Indizienbeweis und "Spin-Beweis"
-Gutachter betreibt Behinderung weiterer Beweisaufnahme
-Gutachter spielt "Richter"
-Übermäßige Vertrautheit zwischen Gutachter und Richter
-Mangelnde Objektivität der Beauftragten
NICHTÖFFENTLICHES GERICHT
Einerseits dienen geschlossene
Gerichtsverhandlungen dem Identitätsschutz der Kinder, andererseits
sind sie dadurch der Prüfung durch die Öffentlichkeit entzogen. Die
Gerichte arbeiten geheim.
Ein Rechtssystem benötigt
indessen die Möglichkeit der Prüfung. Das wird in Großbritan- nien
teilweise anerkannt durch neuere zivilrechtliche Urteile, in denen
Kinder mit ihren Initialen genannt sind (z.B. Re LU und Re LB [2004]
EWCA Civ 567).
Ein offenes System würde ermöglichen, daß in Kinderschutzprozessen die Prioritäten besser gesetzt werden können.
Forderung nach offenen Gerichtsverhandlungen durch Eric Pickles MP - Motion an das Britische Parlament
DAS TABU
Es ist tabu, Praktiken des
Kinderschutzes und der Kinderschutzteams zu kritisieren wegen Fehlern
aus "Übereifer", z.B. bei unrechtmäßiger Kindeswegnahme
So wird der Kinderschutz in diesen Fällen der öffentlichen Prüfung entzogen
So werden auch Beschwerden von
Eltern wegen falschen Anklagen nicht genügend untersucht. Eltern werden
sogar als "Lügner" betrachtet. Ergebnisse einer Voruntersuchung: Von 47
antwortenden Eltern waren rund 87% mit dem Verfahren nicht zufrieden.
So geschieht es auch, daß
ernste Fragen im Zusammenhang mit dem Gutachterwesen nicht
angemessen thematisiert werden und unter Verschluß bleiben.
ALTERNATIVES SCHADENSRISIKO - VERANTWORTLICHKEIT DES ZEUGEN
Justice Wall sagt (Expert Witnesses in Children Act Cases, Kapitel 5.4; zitiert in den Ergebnissen des BGMC im Fall Southall):
"Man
sollte sehr vorsichtig sein, wenn man einem Richter die Auffassung
mitteilt, es sei etwas Bestimmtes vorgefallen. Das sollte man nur tun,
wenn man alle relevanten Informationen zu haben glaubt."
Southall Szenario - Clark Diagnose via TV doco
Meadows Verteidigung im Disziplinarverfahren - "Man hält sich selbst nicht aus als Experte" - Verantwortlichkeit? (4. Juli 2005)
ALTERNATIVES SCHADENSRISIKO - UNRECHTMÄSSIGE KINDESWEGNAHME / MISSBRAUCH
Die niedrigere Beweisanforderung der "Risikoabwägung" berücksichtigt das alternative Schadensrisiko nicht - nämlich den
emotionalen Streß einer Untersuchung und/oder eine unrechtmäßige
Kindeswegnahme und einen möglichen Mißbrauch in der Pflegefamilie.
Eine Untersuchung ist kein
neutrales oder harmloses und wohltuendes Ereignis, sondern verursacht
dauerhafte seelische Schäden in Kindern (Underwager und Wakefield 1993).
Einige Autoren argumentieren, Mißbrauch komme in Pflegefamilien häufiger vor als im Bevölkerungsdurchschnitt (Wexler, 2004).
INDIZIENBEWEIS UND "SPIN-BEWEIS"
Indizienbeweise sind in Kinderschutzverfahren erlaubt. Aber Indizienbeweise der Eltern werden offenbar mißachtet, solche der Gutachter jedoch als Tatsache genommen.
"Theorien" wie MBP erzeugen
einen "Spin" - der "Spin" erhält Beweiskraft - und so führt der "Spin"
zur Manipulation oder ersetzt sogar die Tatsachen.
GUTACHTER VERHINDERT WEITERE BEWEISAUFNAHME
Wenn ein Kind auf provisorische
Anordnung weggenommen wird, so erhalten die Eltern nicht genügend Zeit,
sich auf die Gerichtsverhandlungen vorzubereiten ("Schocktaktik" -
Blakemore-Brown, 2004)
Die Eltern verlieren
vorübergehend die Sorge für das Kind. So aber können sie das Kind nicht
einem unabhängigen Arzt ihrer Wahl für ein Gutachten zuführen. Eine
Zweitmeinung wird dadurch verhindert.
Folglich gibt es oft nur einen Gutachter oder ein
Gutachterteam (gegen die Eltern), da diese ja daran gehindert werden,
ihren eigenen Gutachter zu bekommen. Das aber bedeutet, daß das
Gutachten nicht überprüft werden kann.
Dies ist ein Grund für das Versagen in zivilrechtlichen Fällen in Großbritannien.
GUTACHTER SPIELT "RICHTER"
Wenn ein Gutachter in
Kinderschutzfällen gegen einen Elternteil aussagt, so wird diese
Expertenmeinung durch die Sozialdienste, die in der Regel keine eigene,
unabhängige Untersuchung führen, als Tatsache genommen - dies trotz der
Ergebnisse von Butler-Sloss in der Cleveland-Untersuchung (1988) - Mart
2002; Pragnell (nicht datiert)
Wird das Zeugnis dieses
Gutachters neben die als zweifelhaft abgestempelte Schilderung der
Eltern gestellt, so wird es in der Regel als das maßgebliche Faktum
genommen. So wird der Gutachter zum "Richter by proxy" und bestimmt
damit den Ausgang des Prozesses (Neustein und Lesher, 2005)
ÜBERMÄSSIGE VERTRAUTHEIT ZWISCHEN GUTACHTER UND RICHTER
Da an Zivilgerichten zahlreiche Kinderschutzverfahren laufen, werden manche Gutachter mit dem Gericht gut bekannt.
So besteht die Gefahr, daß eine
zu starke Vertrautheit zwischen der richterlichen Amtsperson und dem
Gutachter entsteht. Dieser erhält dadurch einen übermäßigen
Glaubwürdigkeitsvorschuß.
MANGELNDE OBJEKTIVITÄT DER BEAUFTRAGTEN
Vom Gericht bestellte
Verfahrenspfleger (Guardian ad Litem) werden von Eltern als
voreingenommen und nicht objektiv empfunden (11 von 18 Antworten)
Die Anwälte, die als Vertreter
von Kindern bestimmt sind, werden von Eltern ebenso als voreingenommen
und nicht objektiv empfunden (13 von 16 Antworten)
Eltern geben an, daß Kinder in
Bezug auf das Pflege-Arrangement nicht konsultiert werden (von 20
Antworten: 17 nie, 3 nur oberflächlich konsultiert - weite Altersspanne
der Kinder)
3. WEITERE SOZIOLOGISCHE UND KULTURELLE ERGEBNISSE
-"Sich selbst bekräftigende Befangenheit"; "Beobachter Effekt"
-Negieren von Beweismaterial der Eltern
-Der hochangesehene Gutachter
-Der charismatische Gutachter
-Problematische Grundlage von Experten-Beweismaterial: "Theorie" und Prozeß
-Die "Grauzonen" - Rolle der Orthodoxie - Cannings
-Tabu-Verteidigung
-Risiko und Moralische Panik
-"Heile Welt"
-Ethischer Niedergang und Misogynie
EINE KULTUR DER "SICH SELBST BEKRÄFTIGENDEN BEFANGENHEIT" 1
Gutachter beharren auf ihrer
ursprünglichen Hypothese oder ihrem ursprünglichen Glauben selbst dann,
wenn sie sich dem Beweis des Gegenteils gegenübersehen (Mart, 2002;
Risinger et al, 2002)
Auf einem Präjudiz beharrende
Generalisten überschreiten leicht die Grenzen ihres eigenen
Fachgebietes, z.B. ein mikrobiologische Beweise liefernder Pädiater,
oder eine Kinderschutzbehörde (Jugendamt???) ohne ausreichendes
Spezialwissen (z.B. war der Fall SBS in Wirklichkeit ein Fall von
mikrovesikulärer Steatose; die beteiligten Fachkräfte wußten nicht, was
das ist)
EINE KULTUR DER "SICH SELBST BEKRÄFTIGENDEN BEFANGENHEIT" 2
Konformitätseffekt, Gruppendenken - die Achtung der Jüngeren gegenüber den Älteren (Risinger et al, 2002)
Übermäßiger Pflichteifer - der
superdogmatische Experte (Butler-Sloss) - der "Evangelikale"
(Fundamentalist???) (Freckelton, 2001)
Nicht-Übereinstimmung wird als Unwissenheit (Dissent als Ignoranz) betrachtet (Blakemore-Brown, 2004)
Feststellung im Gerichtswesen:
Die grössten Probleme mit Expertengutachten waren "Vorurteil des
Gutachters" (34.84%, gefolgt von "Grundlagen des Expertenurteils nicht
geliefert" (13.93%) (Freckelton et al, 1999)
BEOBACHTEREFFEKT
Der "Beobachtereffekt" - im
Zusammenhang mit der "sich selbst bekräftigenden Befangenheit"- besteht
darin, daß die von den Menschen gehegten Wünsche und Erwartungen die
Untersuchung beeinflussen
Unfähigkeit, den Fehler im
Schlußdokument (Gutachten; Bericht) zu finden; Auffassungsfehler (erste
Kenntnisnahme); Fehler in der Aufzeichnung; Gedächtnisfehler;
Berechnungsfehler; Fehler in der Schlußinterpretation (Risinger et al,
2002)
NEGIEREN VON BEWEISMATERIAL DER ELTERN 1
In MBP-Fällen geschieht es oft,
daß medizinische Gutachter die "Laienbeweise" ("anekdotische Beweise")
der Eltern negieren oder überhaupt ausschliessen
Miller (2004) argumentiert, daß
den "Laienbeweisen" viel mehr Glauben geschenkt werden sollte, weil die
wissenschaftlichen Beweise inhärent unzuverlässig seien (besonders wenn
behauptet wird, X verursache nicht Y, wozu es aber gar nicht veranlagt
ist). Erkenntnisse von Laienzeugen können sehr verlässlich sein; sie
können geprüft werden; sie können bezüglich Zuverlässigkeit gleich gut
oder besser sein als wissenschaftliche und gutachterliche Beweise.
NEGIEREN VON BEWEISMATERIAL DER ELTERN 2
Beweise von Laien werden von
medizinischen Experten als "Lügen" diskreditiert und nicht angehört;
oder sie werden gegenüber dem Beweismaterial des Gutachters als weniger
bedeutsam betrachtet
Das Beharren auf dem Präjudiz verstärkt die Zurückweisung des elterlichen Beweismaterials noch zusätzlich
Miller (2004) berichtet, daß
Beweise von Zeugen bloß "zweite Geige spielen" müssen oder überhaupt
nicht in Betracht gezogen werden
DER HOCHANGESEHENE GUTACHTER 1
Zeugen wie Sir Roy Meadow
[Erfinder des in Großbritannien jetzt gefallenen
Münchhausen-by-proxy-Syndroms; 200X wurde ihm die Approbation als Arzt
entzogen; d. Übers.] waren hoch angesehen, und daher wurde ihre
Gutachtertätigkeit nicht einer angemessenen Prüfung unterzogen.
Beweismaterial solcher Experten wird von Anklage und Verteidigung
gleichermaßen als strenger Beweis statt als (Evidence) Indiz
(???)gewertet.
Dem Beweismaterial des
hochangesehenen Gutachters wird ungebührlich hohes Gewicht gegeben, und
widersprechendes Beweismaterial anderer Experten wird allzu leicht
verworfen
Hochangesehene Gutachter können
so vermessen sein, über ihr eigenes Fachgebiet hinaus zu gehen, siehe
z.B. das Thema "Meadow und die Statistiken"
DER HOCHANGESEHENE GUTACHTER 2
Es besteht die Gefahr von
Verallgemeinerungen ohne unterstützendes Beweismaterial, siehe z.B. das
"Meadow`sche Gesetz" selbst. Oder in anderen Zusammenhängen, z.B.
Meadow im Fall Anthony: "Es war fraglich, ob Jordan einen Knopf hätte
verschlucken können, obwohl die Möglichkeit bestand, daß sie ihn hätte
ergreifen und in ihren Mund stecken können. Im allgemeinen verschlucken
Babies, die jünger als 12 Monate sind, selten Fremdkörper (Jordan war
11½ Monate alt).
Warnungen vor möglicherweise
unzuverlässigem Beweismaterial können übersehen werden, z.B. Meadows
Weigerung, seine Aussagen im Zusammenhang mit der Einlieferung im Fall
Clark zu unterzeichnen - daß Dr. Green von Ersticken berichtete
hatte, wo kein Blut in der Lunge gefunden wurde - trotz Tonbandaufnahme
(Batt)
DER CHARISMATISCHE GUTACHTER
Man kann geneigt sein, einem
Experten, der im Zeugenstand mit Autorität spricht und ein starkes
persönliches Charisma hat, über Gebühr und eher als anderen Zeugen zu
glauben
Der Inhalt des Zeugnisses sollte das Wesentliche sein, und nicht die Art und Weise, wie das Zeugnis vorgebracht wird
Andere Medizinerkollegen
schweigen lieber, statt mit einem gut auftretenden, profilierten
Kollegen in Konflikt zu geraten oder ihm gar (öffentlich) zu
widersprechen (vor allem in kleinen Medizinerkreisen wie z.B. in
Australien)
Zweitgutachter sind Trittbrettfahrer und sonnen sich im Prestige der hochangesehenen Experten und deren Theorien
PROBLEMATISCHE GRUNDLAGE VON EXPERTEN-BEWEISMATERIAL: "THEORIE"
Nach dem Ausschlussprinzip
aufgestellte "Theorien" wie MBP sind über-simplifizierend und verleiten
zu simplifizierenden Schlüssen
Rekursivität der medizinischen
Literatur - Wiederholung macht eine Behauptung nicht wahrer. Peer
Review ( = Überprüfung durch anerkannte Experten; d.Übers.) kann auch
ein "lausiger Lackmustest" sein (Koukoutchos, zitiert in McMullan,
nicht datiert)
Anwendung fehlerhafter
Statistiken (z.B Meadow im Strafverfahren Clark; Rosenberg bezüglich
Morbidität / Mortalität). Hohes Prestige der Statistiken gegenüber den
mündlichen Aussagen der Eltern.
Widersprüchliche / voreingenommene Aufstellung von Profilen (Persönlichkeitsprofilen???) - Mart`s Anti-Profil (2002)
MBP-"THEORIE" UND SCHULDZUWEISUNG
Die Schuldzuweisung:
Angenommen, MBP sei ein in der menschlichen Gesellschaft bekanntes
Verhalten, so hilft uns dieses Wissen nichts bei der Ermittlung der
Schuld des einzelnen Individuums (R v LM [2004] QCA 192)
Der Zirkelschluß: Woher weißt
du, daß sie "MBP" hat? - Weil sie es getan hat! - Woher weißt du, daß
sie es getan hat? - Weil sie MBP hat! (R v LM, Mart 2002)
Die Schwierigkeit, Fehler
nachzuweisen - eine "Theorie", die keine Substanz hat, so daß man sie
auch nicht widerlegen kann (Underwager und Wakefield 1993; Freckelton
2001)
DIE MBP-"THEORIE" - EIN MEHRFACH-PRÄJUDIZ
Ein Label (Etikette) ist ein
Zeichen von Präjudiz, nicht von Beweiskraft. Das Label enthält schon
das ganze Profil. Eine Person sollte mit einem Delikt oder einer Tat
belastet werden, nicht mit einem Label, einer "Theorie" oder einem
Profil.
Hohe Evidenz für ein Präjudiz - Rechtshilfe in Zivil- und Strafrecht wird versagt (Dietrich-Prinzip - Moles 2004)
Mehrfach-Präjudiz: Präjudiz
wird auf Präjudiz gebaut (die Vorgeschichte wird benützt, um den Fall
weiter zu präjudizieren, z.B. Clark)
PROBLEMATISCHE GRUNDLAGE VON EXPERTEN-BEWEISMATERIAL: DER PROZESS
Eltern werden ohne klinische
Konsultation als MBP-Fall eingeschätzt - Der Arzt kommt zur Diagnose
wie die Jungfrau zum Kind - Aussage von Schreier zum Fall Storck:
"[eine solche Befragung wäre zu nichts nütze gewesen, da er] in der
Befragung von Eltern nicht unterscheiden kann, wer die Wahrheit sagt
und wer nicht." (Bergeron 1996)
Die Eltern müssen
befragt werden, sonst riskiert der Arzt den Vorwurf (die Klage), nicht
alle Aspekte des Falles berücksichtigt zu haben (David 2005, 2004)
Die Einschätzung wird auch vorgenommen, ohne das Kind gesehen zu haben
Übersichten und
Zusammenfassungen wissenschaftlicher Studien sind nahezu wertlos - oft
beruhen sie bloß auf anderen medizinischen Zusammenfassungen oder
Berichten. Ohne Originaldokumente: Fehler in Überfülle! ("Hearsay
Squared", David 2005)
Im Fall des Mißbrauchs von Kindern können Fallgeschichten (histories of case) absichtlich in die Irre führen (David 2005)
Die psychiatrische "Diagnose"
ist bekannt für ihre Ungenauigkeit - Meinungsverschiedenheiten über die
Diagnose plus Unfähigkeit, die "Gefährlichkeit" vorauszusagen (Texas
Defender Service Study: Experten haben zu 95% Unrecht, zitiert in
Prejean 2005)
Versuchung für den Experten, "retrospektive Schlüsse" zu ziehen (Adshead 2005)
Informelle Kollusion von Zeugen
- Justice Wall, Expert Witnesses in Children Act Cases, Paragraph 10.5:
"Was das Gericht sorgsam zu verhindern sucht, ist eine jegliche nicht
aufgezeichnete, informelle Diskussion unter einzelnen Experten, die in
ihren Ansichten einflußreich oder bestimmend sind, und zu welcher die
Parteien des Verfahrens keinen Zugang haben".
Falsche Geständnisse an den Experten - unter Nötigung oder Erpressung mit dem Verlust von Kindern
Ökonomie: Zeugen, die von ihrer
Gutachtertätigkeit leben, liefern ihre Beweise für diejenige Seite
maßgeschneidert, von der sie angestellt sind, statt in erster Linie aus
Verantwortlichkeit für das Gerichtsverfahren
Ökonomie: Hohe Gutachterkosten - ungleich verteilte Geldmittel - Eltern gegen Staat
Der gegnerschaftliche Prozeß
selber (Kinderschutzverfahren werden in gegnerschaftlicher statt in
nachforschender Art und Weise geführt) - die Notwendigkeit, zu
gewinnen, statt die Wahrheit zu finden
GRAUZONEN - DIE ROLLE DER ORTHODOXIE
In vielen Fällen sind
Krankheiten mit im Spiel, über welche ein Ärztestreit besteht, z.B.
Chronisches Müdigkeitssyndrom CFS / Myalgische Enzephalomyelitis ME;
Lyme-Krankheit (Borreliose); mehrfacher plötzlicher Kindstod; Multiple
Chemikalien-Sensitivität MCS; Impfschäden
In neuen Fachgebieten kann der
"Allgemeine Akzeptanztest" problematisch sein (Waye 1998). Der
"Daubert-Test" hingegen wäre geeignet im Falle neu sich bildenden
Wissens, das die Krankheit eines Kindes erklären könnte und auch eine
wissenschaftliche Grundlage hätte. "Peer Review" (Begutachtung durch
anerkannte Experten) verhindert allerdings über das Publikationswesen
zur Zeit noch oft, daß alternative Gesichtspunkte zur Geltung kommen
können (Miller und Miller, 2005).
Fehlleistungen des
Justizapparates kommen dann vor, wenn "Orthodoxie" vorherrscht und
andere Theorien verworfen werden. "Das automatische Ablehnen von
Sichtweisen, die mit der eigenen nicht übereinstimmen, sondern für das
konventionelle Wissen eine Herausforderung darstellen, ist ein
gefährlicher Selbstbetrug. Denn fast jede allgemein anerkannte
Sichtweise war einst für exzentrisch oder ketzerisch gehalten worden"
(Mc Mullan).
MBP-Fälle können auch seltene
Krankheiten oder ungewöhnliche Vorfälle einschließen, die in
epidemiologischen Daten bisher nicht berücksichtigt sind (aber jetzt
als Erkenntnisse geschätzt sind; Miller und Miller 2005)
Douglas (1980/1966): mehrdeutige Zustände - Tabu. Eine nicht diagnostizierte oder umstrittene Krankheit ist ein solcher Zustand.
GRAUZONEN - DAS URTEIL IM FALL CANNINGS
Bedeutung des Urteils im Fall
Cannings: Wir müssen akzeptieren, daß wir nicht immer begreifen können,
warum ein Kind stirbt oder krank wird.
Wir müssen akzeptieren, daß das medizinische Wissensgebiet nicht endlich ist.
Wir müssen akzeptieren, daß es
zwei verschiedene Expertengruppen geben kann, die nicht derselben
Ansicht sind. Wenn dies jedoch die einzige Basis eines Falles ist, dann
sollte das Verfahren gestoppt werden (Einzelheiten siehe unten).
"TABU-VERTEIDIGUNG"
Gewisse Arten der Verteidigung
[z.B. solche mit Kritik gegenüber den Kinderschutzbehörden infolge
Übereifer, siehe oben; d.Übers.] sind tabu bei der medizinischen
Orthodoxie, in der Praxis des Kinderschutzes und auch bei einigen
Vertretern des Gerichtswesens.
Eltern haben Angst, vor Gericht
eine "Tabu-Verteidigung" zu führen, obwohl sie der Ansicht sind, es sei
eine wahrhaftige und korrekte Verteidigung.
Manche Eltern machen
"Geständnisse" um zu erklären, was geschehen ist, statt daß sie auf
ihrer Überzeugung von der Richtigkeit einer "Tabu-Verteidigung"
bestehen.
Gutachter, welche Eltern in
einer "Tabu-Verteidigung" unterstützen, werden angegriffen, z.B. GP in
Großbritannien. Dies schreckt vor solchen Verteidigungen ab.
RISIKOGESELLSCHAFT UND MORALISCHE PANIK
Beck: Wir leben in einer post-modernen Welt voller Risiken.
Durch bekannte Studien wurden
die Begriffe der moralischen Panik und der Hysterie in Bezug auf die
Mütter eingeführt, z.B. im Fall Allitt (Clothier fand kein MBP,
Pragnell 1998)
Fehlerhafte Logik - Vergleiche mit Dr. Harry Shipman - Sollen alle Ärzte auch als Mörder verdächtigt werden?
Moralische Panik führt zu einer
punitiven (Straf-) Kultur und zu einer Atmosphäre der Verdächtigung -
Die meisten Anzeigen wegen Mißbrauch sind unbegründet (im allgemeinen
etwa 85%; NSW AIHW 2004-5: 88%)
Mitleid wird als verdächtig und als Schwächezeichen gewertet
Die hohe Bedeutung von Vertrauen und Sozialem Kapital
"HEILE" WELT
In früheren Zeiten wurde der
Tod von Kleinkindern als natürlich empfunden. Die Verminderung der
Kindersterblichkeit hat es mit sich gebracht, daß solche Todesfälle nun
mit Argwohn betrachtet werden. Babies und Kleinkinder dürfen nicht mehr
sterben.
Vermeidbare Todesfälle in
Krankenhäusern (Wilson-Bericht 1995): Extrapolierte Anzahl von
Todesfällen im Jahr 1992 = 18 000. Einige vermeidbare Todesfälle
geschehen in Kinderkrippen - eher der Iatrogenese als den Eltern
anzulasten?
In einer abnehmend toleranten
Gesellschaft müssen Mütter "perfekt" sein und "perfekte" Kinder haben.
Den Müttern, welche kranke oder behinderte Kinder erzeugen, wird die
Schuld daran zugeschoben. Mütter mit postnataler Depression (PND) und
Münchhausen by proxy (MBP)
ETHISCHER NIEDERGANG
Meineid (mit Einschluß von "verballing")
Erfinden von Beweisen
Fälschung von Dokumenten
Ausschluss von Beweisen, z.B. Williams Goldsmith 27.11.2004: "Wenn der Experte mögliche Alternativen erst im Kreuzverhör eingesteht, dann riskiert er, sich selbst als fahrlässig, unfachmännisch oder - noch schlimmer - als Scharlatan darzustellen."
Böswillige Behauptungen, z.B. Biswas [2003] EWHC 2342 (Admin)
Misogynie (Weiberfeindlichkeit; d.Übers.)
MÖGLICHE ABHILFE: GENAUIGKEIT UND ÜBERPRÜFUNG
Öffentliche Verhandlungen in Kinder-Angelegenheiten zugunsten der Überprüfungsmöglichkeiten und des Setzens von Präzedenzfällen
Alle medizinischen Zusammenfassungen müssen auch die originalen medizinischen Daten enthalten
Genauere Protokolle in der gerichtsmedizinischen Pathologie und Mikrobiologie und für Sektionsbefunde
Ein Pathologiegutachten sollte
auch die Arbeits- und Randnotizen enthalten, nicht bloß die
Schlußresultate. Eine unabhängige Überprüfung des Gutachtens ist
notwendig.
Es darf keine psychiatrische / pädiatrische Abklärung geben ohne klinische Konsultation der Familie
Verlassen des educated guess (Vermutung basierend auf Fachwissen; d.Übers.) zu Gunsten der robust evidence (handfeste Beweiskraft; d.Übers.)
Generalistische, in
Krankenhäusern wohlgeschützte Kinderschutz-Teams, die die Grenzen ihres
Fachgebiets überschreiten und als "Spin-Vermittler" wirken, müssen
entfernt werden
Statt dieser Generalisten
braucht es bestausgebildete Spezialisten (mehr als einer) auf den
entsprechenden, relevanten Gebieten der Medizin mit dem Willen zur
gegenseitigen Absprache
Kinderärztliche Konsultationen
für Gerichtszwecke sollten elektronisch aufgezeichnet werden. Ist dies
nicht möglich, sollen schriftliche Aufzeichnungen der Sitzung den
Eltern gezeigt und erklärt sowie von beiden Seiten unterzeichnet
werden. Sobald der Bericht im Entwurf fertiggestellt ist, soll er in
einem Treffen mit den Eltern und deren Anwalt auf sachliche Richtigkeit
kontrolliert werden (Bamford 2005).
Übersichten wissenschaftlicher
Studien sollten von Kinderärzten, Psychologen, Psychiatern und
Allgemeinpraktikern nicht akzeptiert werden. Sie können höchstens dann
zugelassen werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Interpretation
von Labortests durch Spezialisten stehen.
Urteile in Kinderschutz-Prozessen sollen zum Schutz der Identität nur mit den Initialen publiziert werden.
Auf dem Gebiet des
Kinderschutzes sollten den Bedürfnissen besser angepasste Vorschriften
(case law???) aufgestellt werden, dies unter Verwendung bereits
publizierter Präzedenzfälle.
Jegliche Gutachtertätigkeit, auch diejenige hervorragender Experten, muß besser geprüft werden
Der Gebrauch von "Labels" (Etiketten) mit der Begleiterscheinung des "Spin" muß aufgegeben werden.
MÖGLICHE ABHILFE: ANHÖRUNG ALTERNATIVER SICHTWEISEN
Für Laienrichter und Advokaten
ist es nicht leicht, medizinische Angelegenheiten zu beurteilen - die
Ursache vieler Probleme (Miller 2006, pers. Mitt.). Deshalb sollte eine
alternative, auf guter Forschungsgrundlage stehende Verteidigung gegen
die medizinische Orthodoxie mit Einschluß der "Tabu-Verteidigung"
(siehe oben) respektvoll behandelt und gebührend in Betracht gezogen
werden.
Besserer Zugriff auf Gutachter-Experten für Zweitmeinungen und für diejenigen, die sich keine Gutachter leisten können.
Gegen Joint expert witnesses
und vom Gericht eingesetzte Gutachter (Woolf-Bericht, NSW
Gesetzesreformkommission Bericht 109), weil das nicht funktioniert im
Zusammenhang mit MBP. Solche Gutachter werden der Orthodoxie folgen und
Alternativen ausschließen. Sie sind ungeeignet für komplexe
medizinische Materie. Es besteht das Risiko von Erpressungen.
Widerspruch sollte ermutigt werden (Sunstein 2003)
Arbeitsgespräche, um unterschiedliche Expertenmeinungen zu diskutieren
"Hot tubbing": concurrent evidence (Parallele Beweise???) (Wilson 2005) sind in diesem Zusammenhang vorzuziehen
MÖGLICHE ABHILFE: VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN
Schutz der Rechte der Familie
Bessere Bearbeitung von
Beschwerden (complaints) - durch unabhängige Stellen - aufhören mit der
Selbstuntersuchung durch Behörden
Wenn sich Zeugenaussagen als
falsch oder irreführend erweisen, sollte das Gerichtsverfahren sofort
unterbrochen und das Nötige unternommen werden
Strafen für falsche oder ungenaue Zeugenaussagen (Berlin 2003) trotz Argumenten bezüglich Immunität des Zeugen. Besser Disziplinarmaßnahmen durch Berufsverband als Zivilprozeß.
Medizinische Fachkräfte sollten
ermutigt werden, Fehler zuzugeben. Sie sollten sich für Irrtümer
entschuldigen und dieselben wenn möglich richtigstellen (Woolf-Bericht
1996). Es sollte nicht vorkommen, daß böswillige Behauptungen gemacht
werden aus Furcht, gerichtlich verfolgt zu werden.
Gutachter müssen die
Verantwortung für ihr Zeugnis übernehmen und die Konsequenzen einer
unrechtmäßigen Kindeswegnahme oder Inhaftierung bedenken. Andernfalls
besteht die Gefahr einer Strafanzeige wegen unrechtmäßiger Wegnahme. Re
LU und Re LB [2004] EWCA Civ 567. In Großbritannien klagen jetzt Kinder
wegen unrechtmäßiger Wegnahme infolge satanischer Rituale.
Bei Gericht soll eine
Auflistung der bisherigen Fälle eines Gutachters zur Verfügung stehen
(damit die Verteidigung allfälligen früheren Missetaten nachgehen kann)
-(Berlin und Williams 2000)
MÖGLICHE ABHILFE: AUSBILDUNG
Juristische Amtspersonen
sollten ausgebildet werden bezüglich Steckenpferd-Theorien (fad
theories) ohne wissenschaftliche Grundlage
Juristische Amtspersonen müssen alternativen medizinischen Auffassungen und Laienaussagen Glaubwürdigkeit zuerkennen
Schulungstechniken für
medizinische Fachkräfte, damit Patienten, Mütter und Frauen respektvoll
statt mit Argwohn behandelt werden
Schulungstechniken - Gutachter sollen HÖREN auf Patientenberichte UND auf alternative Fachkompetenz
Schulung für medizinische Fachpersonen bezüglich Gutachterwesen und Gerichtsverfahren
Schulung bezüglich der BEDEUTUNG VON GENAUIGKEIT
MÖGLICHE ABHILFE: DAS SYSTEM
Reformen im traditionellen,
gegnerschaftlich ausgerichteten Justizsystem: Das Ansehen sollte auf
der Ethik basieren, nicht auf der Zahl der "Siege" vor Gericht, wo die
Wahrheit dem Erfolg untergeordnet wird.
[Forderung nach einer]
"Kriminalfall-Überwachungskommission" in Australien, damit
Fehlleistungen des Justizwesens korrigiert werden können (Moles 2004).
Richtlinien für die Überwachung von Kinderschutz-Fällen in ähnlicher Art wie CCRC
Daten-Aufbewahrungssysteme von
medizinischen und sozialen Diensten sollten gegen [nachträgliche]
Änderungen von Daten immunisiert werden - Systeme, die nach der
originalen Eingabe keine Änderung mehr gestatten.
ELTERN BERICHTEN ÜBER DAS JUSTIZSYSTEM (International)
"Das System in Großbritannien
ist auf Schulterschluß gegen die Angeklagten angelegt. Man wird durch
die Familiengerichte geknebelt."
"Daß die Verhandlungen an den
Familiengerichten nicht öffentlich sind, schließt Gerechtigkeit aus. Es
schützt die Fachleute und verhindert die unabhängige Prüfung der
Beweise."
"Wenn eine Mutter allein gegen
die Doktoren und die Sozialdienste steht, so begünstigt der Richter
deren Aussagen und wird von ihnen beherrscht, statt daß er die ganze
Szene betrachtet."
"Ich war überrascht, daß Mitarbeiter von Kinderschutzdiensten nie belangt wurden für das Lügen unter Eid."
ELTERN BERICHTEN (Fortsetzung)
[Das Justizsystem] saugt.
[Das Justizsystem] ist langsam, langsam.
"Der Bericht des Kinderschutzes enthielt vergiftete Beweise [contaminated evidence]."
"Es gibt keine Gerechtigkeit. Kaum wurde MBP erwähnt, verloren wir unseren Sohn."
ELTERN BERICHTEN, WAS DIE ANKLAGE BEI IHNEN BEWIRKTE
Das erschütterte uns alle.
Meine Tochter wollte nicht mehr zum Doktor gehen. Wir versuchen unser
Leben weiterzuführen, aber es ist wie ein Leben im Gefängnis.
Schock, Angst, Panik, Scham
Erschütterung, Unglaube, Streß, Furcht
Ich kann niemandem trauen, bin ständig deprimiert und voller Angst.
Das hat eine intakte [close] Familie zerstört.
Fürchterlicher seelischer Streß, finanzielle Verluste, Bankrott, Zerrüttung einer Familie voll sorgender Liebe.
Ich fühle mich elend und schmutzig.
Ich bin unfähig, jemandem zu trauen, ich fühle mich wie eine Gefangene.
FALLSTUDIEN-DETAILS
DIE FOLGENDEN LICHTBILDER ENTHALTEN DETAILS BEDEUTENDER GERICHTSFÄLLE DES STRAF- UND ZIVILRECHTS (KINDERSCHUTZ)
FALLSTUDIEN: STRAFRECHT
R v Sally Clark [2003] EWCA Crim1020; 2 FCR 447
R v Angela Cannings [2004] 1 A11 ER 725
R v LM [2004] QCA 192
R v Patel (zitiert in [2004] EWHC 411 (Fam))
R v Donna Anthony [2005] EWCA Crim 952
Vergleich dieser Fälle mit:
R v Folbigg [2005] NSWCCA 23
DER FALL SALLY CLARK
Sally Clark, Anwältin, wurde
1999 verurteilt wegen Mordes an ihren einige Wochen alten Kindern
Christopher und Harry. Sie verbrachte drei Jahre im Gefängnis.
Die erste Berufung wurde im Oktober 2000 abgelehnt.
Die zweite Berufung hatte
Erfolg. Die Verurteilung zu lebenslänglicher Haft wegen zweifachen
Mordes wurde aufgehoben am 29. Januar 2003. Nach der Entlassung aus dem
Gefängnis kehrte sie zu ihrem Mann und ihrem Sohn zurück.
Auch wenn Sally nicht direkt
des MBP-Syndroms bezichtigt wurde, so bezog sich Meadow in seiner
Beweisführung doch auf MBP und schuf dadurch ein Präjudiz. Seinen
Beweisen gegen Sally lag das "Meadow`sche Gesetz" ["Ein plötzlicher
Kindstod ist eine Tragödie, zwei sind verdächtig und drei sind Mord";
Anm. d. Übers.] zugrunde.
DIE BEDEUTUNG DES FALLES CLARK
Der Fall warf ein Licht auf
schwere Mängel im medizinischen Gutachterwesen und hatte zur Folge,
dass drei medizinische Fachpersonen vom BGMC [British General Medical
Council; d.Übers.] schwerwiegender Vergehen gegen die Regeln ihres
Berufsstandes schuldig erklärt wurden.
Er zeigte auch, dass für
eine erfolgreiche Verteidigung gegen derartige Anklagen beträchtliche
ökonomische, soziale und ausbildungsbezogene Ressourcen benötigt
werden, und dass sie selbst dann äußerst schwierig zu führen ist.
Eine "Tabu-Verteidigung" [Verteidigung mit Kritik an den Behörden; d.Übers.] wird vor Gericht nicht akzeptiert.
ERGEBNISSE: ERFOLGREICHE BEGRÜNDUNGEN FÜR DIE BERUFUNG
Die Anklage hatte es unterlassen, mikrobiologische Beweise offenzulegen, welche der Verurteilung den Boden entzogen
Durch die statistischen Informationen wurde die Seltenheit zweier plötzlicher Kindstode in derselben Familie stark überbewertet
DISZIPLINARVERFAHREN: MEADOW
Sir Roy Meadow, Kinderarzt,
Nierenspezialist und Urheber des MBP-Syndroms, wurde am 15. Juli 2005
aus dem Ärzteregister gestrichen
Gründe: Überschreiten der
Grenzen des eigenen Fachgebietes bei der Beweisführung; mit den
Erwartungen vom Medizinerberuf unvereinbares Benehmen
Meadow sagte im Fall Sally
Clark aus, es bestehe eine Wahrscheinlichkeit von nur 1 zu 73
Millionen, dass zwei plötzliche Kindstode in derselben Familie vorkämen
und brachte den Vergleich mit dem Setzen auf den Favoriten des Grossen
Nationalen Pferderennens
Meadows ist kein Statistiker oder Experte für den plötzlichen Kindstod
"Sie sind ein hervorragender
Facharzt für Pädiatrie von Weltruf, und daher brachten Ihr Rang und
Ihre Autorität auch eine einzigartige Verantwortung mit sich, in einem
derart schwierigen Fall peinliche Sorgfalt walten zu lassen. Sie hätten
sich nicht in Gebiete außerhalb Ihrer eigenen Fachkompetenz begeben
sollen."
"Ihr irregeleiteter Glaube an
die Wahrheit Ihrer Argumente, an dem Sie während der in Frage stehenden
Zeitspanne, ja während der ganzen Untersuchung festhielten, ist
zugleich beunruhigend und gefährlich."
MEADOWS VERTEIDIGUNG IN DER DISZIPLINARISCHEN VERNEHMUNG (2005)
Bezüglich seiner Fachkompetenz
hinsichtlich Kindesmißbrauch: "Ich biete mich nicht an. Ich präsentiere
mein Curriculum und lasse andere urteilen." - "Einige Kinderärzte boten
einen regulären Rufdienst an. in diesem Sinn. war ich in meiner Stadt
kein Experte in Kindesmißbrauch."
Er sagte aus, dass er nie schriftliche Instruktionen betreffend das Erstellen medizinischer Gutachten erhalten habe.
Er sagte aus, er habe Statistiken anderer Experten zitiert (CSEDI-Bericht), aber er beachtete deren Vorbehalte nicht.
Er war nicht imstande, die Originaldaten aus der Studie von 1999 vorzuweisen - diese war im Aktenvernichter gelandet.
Zur Zeit ist er in Berufung am High Court
DISZIPLINARFALL WILLIAMS
Der Pathologe Dr. Alan Williams
wurde am 3. Juni 2005 schwerer beruflicher Vergehen für schuldig
befunden - für 3 Jahre wurde ihm die Tätigkeit für die Gerichte
untersagt.
Gründe: Fehlerhafte
Sektionsbefunde bei Christopher und bei Harry; gab wichtige Beweise
nicht pflichtgemäß an Polizei oder Anklage weiter; machte keine
ordnungsgemäßen Aufzeichnungen
Nicht berücksichtigtes Beweismaterial: Die Kinder waren an einer Infektion gestorben (Staphylococcus Aureus).
Gerichtspräsident: "Ein
korrektes, von Ihrem Beweismaterial abhängiges Gerichtsverfahren. Aber
Ihre Irrtümer und Auslassungen waren ungeheuerlich."
Appellationsgericht: Nahm eine andere Position ein (Refshauge)
WILLIAMS VERTEIDIGUNG IN DER DISZIPLINARUNTERSUCHUNG
16. "Sie sagten den Richtern,
wenn Experten der Verteidigung Ergebnisse von Tests haben wollten, die
Sie als nicht relevant betrachten, so hätten sie danach verlangen
müssen; oder die Polizei hätte beim Sammeln der Aufzeichnungen
sicherstellen müssen, dass die Ergebnisse der mikrobiologischen Tests
vor Prozessbeginn vorhanden waren. Aber die Richter verließen sich auf
Ihre vorrangige Verantwortung, diese Ergebnisse in Ihrem Bericht
aufzuführen."
DISZIPLINARFALL SOUTHALL
Professor David Southall wurde
am 7. Juni 2004 schwerer beruflicher Vergehen für schuldig befunden,
und die Tätigkeit im Kinderschutz wurde ihm für 3 Jahre untersagt.
Gründe: Er verfasste einen
Bericht über die Familie Clark, worin er aussagte, Stephen Clark habe
unzweifelhaft seinen Sohn ermordet. Dieser Bericht basierte auf einem
Fernseh-Dokumentarfilm, sonst aber auf keinerlei medizinischen
Aufzeichnungen, Berichten, Untersuchungen, Laborresultaten, Sektionen,
Röntgenaufnahmen oder Befragungen der Familie. Es existierte kein
Vorbehalt, wonach der Bericht auf Grund eingeschränkter Informationen
verfasst worden war.
Der British General Medical
Council (BGMC) beurteilte seine Handlungen als "unangemessen,
unverantwortlich, irreführend und als Schädigung des Ansehens des
Berufsstandes"
DER FALL CANNINGS: EIN MEILENSTEIN IN DER RECHTSPRECHUNG
[Angela Cannings] wurde im
April 2002 verurteilt wegen Mordes an ihren beiden Söhnen Jason, der
1991 im Alter von 7 Wochen starb, und Matthew, der 1999 im Alter von 18
Wochen starb.
Im Dezember 2003 wurde sie vom Mord an ihren beiden Söhnen freigesprochen.
Eine Abfindung wurde ihr zunächst verweigert.
Angela sagte in der Sendung
"Cherished" des BBC Real Life Programms, sie wäre lieber ins Gefängnis
gegangen als ihr Kind vor Gericht für eine Adoption weggeben zu müssen.
Cannings und MBP - angeblich verworfen
BEDEUTENDES ERGEBNIS: MEILENSTEIN IN DER RECHTSPRECHUNG
178. "Wenn der Ausgang des
Verfahrens ausschließlich oder fast ganz von Meinungsverschiedenheiten
zwischen hervorragenden und achtbaren Experten abhängt, so ist es
oftmals unklug und gefährlich, weiterzufahren."
Das medizinische Wissen ist
nicht abschließend. Viele neue genetische Krankheiten werden jedes Jahr
entdeckt. Auch die Großmutter von Angela Cannings erlebte zwei
Todesfälle von Kleinkindern. Milchprodukte-Allergie im erweiterten
Familienzusammenhang.
Ursachen sollten nicht im
Ausschluss-Verfahren gesucht werden. Wenn wir nicht wissen, was den Tod
(oder die Krankheit) verursacht hat, dann sollte die Mutter nicht
automatisch beschuldigt werden.
BEDEUTENDES ERGEBNIS: WARNUNG VOR EXPERTEN
Meadows Ansehen in Frage gestellt:
17. . das fehlerhafte
Beweismaterial, das er im Prozess von Sally Clark geliefert hat,
untergräbt sein hohes Ansehen und seine Autorität als Zeuge im
gerichtsmedizinischen Verfahren. Es zeigt zum einen, dass . sogar
der achtbarste Experte irren kann, zum andern liefert es eine heilsame
Warnung vor den möglichen Gefahren eines allzu dogmatischen Vorgehens
des Experten.
BEDEUTENDES ERGEBNIS: WECHSEL DER BETRACHTUNGSWEISE
Wechsel von der "Jagd nach dem Schuldigen" zum "Schutz des Unschuldigen"
179. "Wir anerkennen, dass in
einer kleinen Zahl von Fällen vielleicht nicht Gerechtigkeit geübt
worden ist, wo eine Mutter ihr Baby absichtlich getötet hat, aber
keinerlei Beweise für das Verbrechen gefunden wurden. Das ist [im
Einzelfall] gewiss nicht ein erwünschtes Ergebnis, aber es vermeidet
ein schlimmeres. Wenn Mord nicht bewiesen werden kann, so kann die Verurteilung nicht eine sichere sein.
BEDEUTENDES ERGEBNIS Fortsetzung
Forts. 179
"In einem Kriminalfall
genügt es einfach nicht, dass man die - wenn auch hohe -
Wahrscheinlichkeit einer Schuld feststellen kann. Solange wir uns einer
Schuld nicht sicher sind, bleibt immer die schreckliche Möglichkeit,
dass eine durch den Tod ihres oder ihrer Babies schon brutal genug
gezeichnete Mutter sich für deren angebliche Tötung lebenslänglich im
Gefängnis wiederfindet, obwohl sie überhaupt nicht dorthin gehört. In
unserer Gesellschaft, und in jeder zivilisierten Gesellschaft, ist dies
verabscheuungswürdig."
BEDEUTENDES ERGEBNIS: REVISION VON KRIMINALFÄLLEN
Britischer Generalstaatsanwalt Lord Goldsmith - unverzügliche Revision von 258 Kriminalfällen, erhöht auf deren 297.
Ergebnis: Ungefähr 1 auf 8 Fälle muss revidiert werden (Medienbüro der britischen Staatsanwaltschaft)
Bericht: Protokoll für
Behandlung und Erforschung von Fällen des Plötzlichen Kindstodes, Sept.
2004, Royal College of Pathologists / Royal College of Paediatrics and
Child Health
BEDEUTENDES ERGEBNIS: REVISION VON ZIVILGERICHTSFÄLLEN
Die Revision von
Zivilgerichtsfällen ist bis jetzt in Großbritannien heiß umstritten.
Etwa 5000 Fälle müssten aufgerollt werden (Hansard UK)
Revision nur in Fällen von
Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Experten - dies schließt viele
Fälle aus, in denen dem Experten, z.B. Meadows, kein anderer Experte
entgegentrat.
Anstelle eines unabhängigen Gremiums unternahmen die lokalen Behörden die Revision selber.
Ergebnis: Notwendigkeit einer Revision nur in einem einzigen Fall!
Probleme bezüglich Abfindung und Wiedervereinigung von Familien
DER FALL L.M.
L.M. wurde in einem Klagepunkt
wegen Misshandlung und in andern Klagepunkten wegen Körperverletzung
und Verabreichung einer toxischen Substanz verurteilt. Das Urteil
lautete auf 14 Jahre (gleichzeitig - 7 Jahre abzusitzen). Sie war
direkt angeklagt, MBP / FDP (Factitious Disorder by Proxy =
stellvertretend vorgetäuschte Krankheit) zu "haben".
Sie appellierte erfolgreich, und es wurde ihr die Wiederaufnahme des Verfahrens gewährt.
Der Einbezug weiteren
Beweismaterials führte dazu, dass der Mutter eine Alternative zur
Wiederaufnahme des Verfahrens angeboten wurde.
Das Urteil des
Appellationsgerichtes ist bindend für die unteren Instanzen in
Queensland und ist ein Präjudiz in anderen Staaten (zivil- und
strafrechtlich)
L.M.: APPELLATIONSGRÜNDE
Die Tatsache, dass MBP als Beweispunkt verwendet wurde
Die Tatsache, dass ein Kommentar auf Videoband zugelassen wurde
Richterlicher Fehler der
Rückweisung an das Geschworenengericht. Erster und dritter Anklagepunkt
aufrechterhalten, zweiter teilweise aufrechterhalten (Neubeurteilung)
L.M.: BEDEUTENDE ERGEBNISSE
Factitious Disorder by Proxy
(FDP) oder MBP hat keinen Bezug zu einer organisierten oder anerkannten
und glaubwürdigen Wissens- oder Erfahrungsgemeinschaft. Beweismaterial
von Psychiatern und Pädiatern, in welchem MBP verwendet wird, ist
unzulässig - ist schädlich statt beweiskräftig.
Das "Label" beschreibt bloß ein Verhalten - erlaubt keine Einsicht in Schuldhaftigkeit in einem bestimmten Zusammenhang.
MBP basiert auf einem
Zirkelschluss - Vorwegnahme der Schuld: Woher wissen Sie, dass sie dem
Kind ein Leid antat? - Weil sie MBP hat. - Woher wissen Sie, dass sie
MBP hat? - Weil sie dem Kind ein Leid antat.
ANDERE BEKANNTE KRIMINALFÄLLE
R. c/ Patel zitiert in [2004]
EWHC 411 (Fam): Freispruch von Mord an ihren drei Babies (unter 3
Monate alt) durch Ersticken. Man fand, dass ihre eigene Großmutter in
Indien 5 Babies aus ungeklärten Gründen verloren hatte.
R. c/ Donna Anthony [2005] EWCA
Crim 952: An das Gericht zurückgewiesen durch die CCRC (Kommission für
die Revision von Kriminalfällen). Verurteilung wegen Mordes an zwei
Kindern (11 Monate, 5 Monate). Die Appellation wurde gutgeheißen.
Anklage wegen MBP durch Meadow. MBP beeinflusste und präjudizierte die
Verfahren, trotz der schließlichen Gutheißung der Appellation.
IM FALL FOLBIGG ZU STELLENDE FRAGEN Von Anfang an präjudizierend?
Ursprünglich ein MBP-Fall
Ophovens "Meadow'sches Gesetz" vor Gericht
Verwerfung einer Ähnlichkeit mit dem Fall Cannings:
Das Obergericht verwarf eine
Ähnlichkeit mit dem Fall Cannings auf der Grundlage des
beweiserheblichen Gewichtes von Tagebucheintragungen.
Bedenken:
Im ursprünglichen Verfahren
wurde das Meadow'sche Gesetz mehrfach angewandt, auch wenn die
entsprechenden Statistiken diesbezüglich nicht verwendet wurden.
Die Beweisführung der Dres.
Herdson, Berry und Beal befasste sich mit dem Problem, dass diese 4
Todesfälle ohne Beispiel und mit keiner Diagnose erklärbar waren. Dr.
Beal meinte, er könne sich keine natürliche Ursache denken, die nicht
auszuschliessen gewesen wäre.
Das Urteil im Fall Cannings
bezieht sich besonders auf die Tatsache, dass wir gerade deshalb, weil
wir nicht wissen, warum ein Kind gestorben ist, nicht den Begriff des
Ausschlusses [von Ursachen] anwenden dürfen, um festzustellen, dass es
die Mutter war.
Nur weil es in der
medizinischen Literatur keine entsprechenden Aufzeichnungen gibt, heißt
das noch lange nicht, dass etwas nicht so geschehen ist - und Patels
Großmutter? (5 Kinder)
STUDIEN ÜBER ZIVILE GERICHTSFÄLLE
Zusammengefasste Fallstudie
Ein Bezirksgericht, eine Mutter, ein Vater und X, Y, Z [2005] EWHC 31 (Fam)
Andere bekannte Fälle:
Erste Übersicht von Zivilgerichtsfällen: Re L.U. und Re L.B. [2004] EWCA Civ 567
D. c/ East Berkshire Community NHS Trust; M.A.K. c/ Dewsbury Healthcare NHS Trust; R.K. c/ Oldham NHS Trust
P.C. und S. c/ Britische
Regierung [2002] 2FLR 631 ECHR (NB Fälle aus den Niederlanden, aus
Finnland und ein anderer britischer Fall - siehe mein ISPCAN-Artikel
2004)
ZUSAMMENGEFASSTE FALLSTUDIE
Nach drei Fehlgeburten wurde
einer jungen Mutter 6 Wochen zu früh ein männliches Baby geboren. Nach
acht Wochen bekam das Baby Anfälle von Apnoe (Atemstillstand) und
entwickelte sich nicht mehr. Das Kind wurde gegen Reflux und
Magenprobleme behandelt und einer Fundoplikation unterzogen. Es
entwickelte schweres Erbrechen, Durchfälle und Ohnmachtsanfälle. Das
Kind schien auch einer Rückentwicklung und Verhaltensstörungen
unterworfen. Die Mutter erschien zu einer der Verabredungen mit einem
Arm in der Schlinge. Das Kind entwickelte eine Atemwegsinfektion und
wurde in das Krankenhaus eingeliefert. Im Krankenhaus entwickelte das
Kind eine bakterielle Infektion.
ZUSAMMENGEFASSTE FALLSTUDIE: MUTTER ANGEKLAGT Diese Mutter wurde wegen MBP angeklagt:
Sie habe ihre Fehlgeburten selber verursacht
Sie habe ihr Kind vergiftet und ihm Nahrung vorenthalten
Sie habe die Symptome ihres Kindes und ihre eigenen übertrieben
Sie habe ihr Kind schlecht behandelt, weil es mit ihr keinen richtigen Augenkontakt aufnahm
Sie sei allzu häufig im Krankenhaus erschienen
Sie habe Bakterien in das Kind injiziert, um eine Infektion zu verursachen
Alle ihre Kinder außer eines einzigen wurden ihr weggenommen.
ZUSAMMENGEFASSTE FALLSTUDIE: WEITERE FAKTEN
Die Fehlgeburten wurden durch während der Schwangerschaften vorhandene antiphospholipide Antikörper verursacht.
Es existiert kein schriftlicher
Beweis über irgendeine Vergiftung - ein "positiver" mündlicher Bericht
und ein bezüglich Vergiftung negativer schriftlicher Bericht - aber
Vergiftung wird in Berichten von Mehrfach-Spezialisten als Tatsache
wiederholt aufgeführt. Die Mutter ist an dem Tag, an welchem die
Vergiftung stattgefunden haben soll, nicht im Krankenhaus.
Der Reflux wurde verschlimmert
durch Cisapride, wie in den Krankenhausnotizen dokumentiert. Die
Dosierung lag über der empfohlenen Menge. Cisapride wurde seither wegen
schwerer Nebenwirkungen vom Markt zurückgezogen -
Schadenersatz-Zahlungen durch Janssen Pharmaprodukte in den USA.
In Wirklichkeit nahm das Kind
in der Pflege der Mutter an Gewicht zu, wie in den Aufzeichnungen des
Krankenhauses festgehalten, aber dies wurde nicht zur Kenntnis genommen
und die Aufzeichnungen von den Spezialisten nicht konsultiert.
Atemprobleme des Kindes,
Rückentwicklung und Darmprobleme traten unmittelbar nach der
8-Wochen-Impfung auf. Das Impfdatum wurde nicht entsprechend der
Frühgeburt korrigiert, und das Kind war bei der Impfung nicht bei guter
Gesundheit.
Dem Kind wurde das Asperger Syndrom diagnostiziert - der Grund für den fehlenden Augenkontakt.
Manche "Präsentationen" der
Mutter im Krankenhaus waren in Wirklichkeit ärztliche Überweisungen von
regionalen zu städtischen Krankenhäusern.
Darmprobleme und Erbrechen nach
chirurgischem Eingriff wegen Komplikationen im Zusammenhang mit der
360-Grad-Fundoplikation und dumping syndrome.
Das sind aus der heutigen medizinischen Literatur gut bekannte
Schwierigkeiten; den behandelnden Spezialisten waren sie unbekannt.
Vorhandene Röntgenbilder der
Armfraktur [der Mutter] wurden dem Gericht nie gezeigt; daher die in
medizinischen Darstellungen wiederholt behauptete "Erfindung" dieser
Fraktur.
Das Kind entwickelte
Haemophilus Influenzae Typ B trotz Impfung. Damit verbunden war eine
bakterielle Infektion. Erneute Infektion nach der Entlassung.
Video-Überwachung zeigte keinerlei falsches Verhalten [der Mutter].
Ein Bezirksgericht, eine Mutter, ein Vater und X, Y, Z [2005] EWHC 31 (Fam)
Richter Ryder schloss:
§ 179: [Kind] Z wurde mit
anscheinend wirklichen Symptomen unter Einschluß von Epilepsie, Ataxie
und Entwicklungsverzögerung an verschiedene Spezialisten verwiesen. Die
Mutter dramatisierte Z's medizinische Bedürfnisse, aber zur
Misshandlung von Z kam es erst bei einer Eskalation der sich
überstürzenden Umstände.
§ 182: "Dieser Fall hätte
spätestens ab 1999 anhand multidisziplinärer Strategiesitzungen, zu
welchen die Eltern hätten eingeladen werden sollen, bewältigt werden
müssen."
BEDEUTUNG EINES FALLES VOR DEM UK HIGH COURT
R. c/ L.M. wurde als
Präzedenzfall verwendet, indem MBP/FII verworfen wurde, dies trotz der
Tatsache, dass es sich um ein ziviles Verfahren, nicht um ein
Strafverfahren, sowie um eine fremde Rechtsprechung handelte.
Richter Ryder in § 174:
"Ich trage dem Strafgesetz und
den Zusammenhängen mit der fremden Rechtsprechung vollumfänglich
Rechnung, aber ich bin überzeugt von dem folgenden Argument, das ebenso
gültig ist für das englische Gesetz (law of evidence) wie es auch im Kinderverfahren anwendbar ist."
Richter Ryder in § 178:
"Beweise bezüglich der Existenz
von MBP oder FII in irgend einem Einzelfall sind wohl eher Beweise für
eine bloße Neigung, die in der Phase der Ermittlung der Fakten jedoch
unzulässig wäre (siehe Re CB und JB oben). Was mich selbst
betrifft, so würde ich das Label "MBP" den Geschichtsbüchern übergeben,
und wie nützlich FII für den im Kinderschutz tätigen Praktiker
scheinbar auch immer sein mag, so würde ich doch vor seinem Gebrauch
warnen, es sei denn für eine sachliche Beschreibung einer Abfolge von
Vorkommnissen oder Verhaltensweisen, die dann aber genau
auseinandergesetzt werden sollten."
Besonders hervorgehobene Bedenken bezüglich schriftlicher Darstellungen ohne klinische Konsultation, § 49:
"Schriftliche, zusammenfassende
Übersichten können eine künstliche Begrenzung des zu den ganzen
Zusammenhängen gehörenden Materials bewirken, über welches eine Meinung
und insbesondere eine diagnostische Meinung gegeben wird, und sie
können die Qualität und Triftigkeit der Ansicht des
gerichtsmedizinischen Experten mindern, der sich mehrfach auf das
Hörensagen verlässt.
ERSTE ÜBERSICHT VON ZIVILGERICHTSFÄLLEN Re L.U. und Re L.B. [2004] EWCA Civ 567
Wo man an der Ebene der Beweise haften bleibt, warnt Richter Butler-Sloss, Vorsicht walten zu lassen im Hinblick auf
"den überdogmatischen Experten,
und zwar den Experten, dessen Selbstliebe auf dem Spiel steht, oder den
Experten, der ein wissenschaftliches Vorurteil entwickelt hat".
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF: EIN MBP-FALL P.C. und S. c/ Britische Regierung [2002] 2FLR 631 ECHR
* Kindeswegnahme bei der Geburt wegen vorheriger Behauptung von MBP: Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Familienleben)
* Verweigerung der gesetzlichen Vertretung: Verletzung von Artikel 6, Absatz 1 (Anhörungsrecht)
* Falsches Vorgehen bezüglich Antrag für medizinische Behandlung und Befreiung für Adoptionsanordnung Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Familienleben)
ZIVILGERICHTSFÄLLE: KINDER KÖNNEN KLAGEN - UNRECHTMÄSSIGE KINDESWEGNAHME
D. c/ East Berkshire Community NHS Trust
M.A.K. c/ Dewsbury Healthcare NHS Trust
R.K. c/ Oldham NHS Trust
Drei Testfälle wurden angehört
vor drei Richtern, präsidiert von Lord Phillips, Appellationsgericht
für England und Wales. Erwägungen im öffentlichen Interesse -
ausgenommen Ansprüche infolge falscher Diagnose - wurden durch den
Human Rights Act (Gesetz der Menschenrechte) weggewischt (Oktober
2000). Behörden haben gegenüber Kindern eine allgemeine gesetzliche
Sorgepflicht, dies auch in den Fällen, wo der Human Rights Act erst nach den betreffenden Ereignissen in Kraft trat.
BEDEUTENDE ERGEBNISSE
Auf Grund dieses Urteils können
gegen lokale Behörden und Krankenversicherer bis zu 21 Jahre später
noch Ansprüche wegen Fahrlässigkeit
geltend gemacht werden, weil die dreijährige Frist für eine
Klageerhebung erst zu laufen beginnt, wenn das Kind 18 Jahre alt ist.
Das bedeutet, dass ein Kind wegen unrechtmäßiger Wegnahme aus seiner Familie selber klagen kann.
Das Gericht urteilte allerdings
auch, dass es gegen das öffentliche Interesse wäre, wenn Eltern wegen
ihres eigenen Schadens klagen könnten, den sie infolge der falschen
Diagnose an ihrem Kind erlitten.
EINER DIESER FÄLLE
Durch Professor David Southall
vom Nord Staffordshire Hospital wurde ein sechsjähriger Knabe zum Opfer
einer erfundenen Krankheit erklärt. Die Mutter des Knaben machte
geltend, sie leide an akuten Angstzuständen und Depressionen als Folge
der Belastung durch die gegen sie erhobenen Anklagen. Ihr Sohn wurde
nach drei Monaten aus dem Risiko-Register wieder gestrichen, nachdem
sein Zustand mit der Diagnose eines breiten Spektrums schwerer
Allergien erklärt worden war.
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NACH OBEN
Kernsätze aus Vortrag "Das
Münchhausen-by-proxy-Syndrom und das gerichtsmedizinische
Gutachterwesen" vom 20. Februar 2006 von Dr. Helen Hayward-Brown
(bearbeiteter Auszug):
Zur Ansicht als PDF und zum Ausdrucken bitte anklicken
Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom und das gerichtsmedizinische Gutachterwesen
von Dr. Helen Hayward-Brown
Dozentin für Medizinsoziologie, Wissenschaftskritik und Ethik, University of Western Sidney
Der Begriff des Münchhausen-by-proxy-Syndroms (MBP)
Der
Begriff des MBP wird verwendet, um ein Individuum (meist eine Mutter)
zu bezeichnen, von welcher behauptet wird, sie führe eine Krankheit in
ihrem Kind herbei oder übertreibe die Bedeutung einer solchen, um die
Aufmerksamkeit der Medizin auf sich zu lenken. MBP und seine jüngste
Wiedergeburt, Fabricated and Induced Illness (FII), sollten als
gleichbedeutend betrachtet werden, trotz gegenteiliger semantischer
Argumente.
MBP hat nichts mit Wissenschaft zu tun
MBP/FII
ist als Störung/Verhalten/Syndrom nicht anerkannt. Es dient nur der
Forschungs"diagnose", siehe Anhang des DSM IV (Diagnostic and
Statistical Manual of Mental Disorders, IV. Ausgabe). MBP basiert
auf Spekulation, verfehlter Forschungsmethodik und persönlichen
Vorurteilen der praktizierenden Ärzte. In vielen Fällen sind
Krankheiten mit im Spiel, über welche ein Ärztestreit besteht, z.B.
Chronisches Müdigkeitssyndrom CFS / Myalgische Enzephalomyelitis ME;
Lyme-Krankheit (Borreliose); mehrfacher plötzlicher Kindstod; Multiple
Chemikalien-Sensitivität MCS; Impfschäden.
Der Standpunkt der Autorin
Einige
Eltern mögen ihren Kindern in medizinischem Zusammenhang in der Tat
Schaden zufügen, aber dies kommt extrem selten vor. Viele Fehlurteile
wurden und werden immer noch erlassen (vor allem in den USA und
in Australien). Die beiden Fälle Clark und Cannings (Großbritannien)
haben Alarm ausgelöst in Bezug auf die verbreiteten Schwierigkeiten mit
dem gerichtsmedizinischen Gutachterwesen. Dies betrifft sowohl das
Zivilrecht (Kinderschutz) als auch das Strafrecht.
Wer riskiert eine fälschliche MBP-Anschuldigung?
Mit Bezug auf das Kind: Das
Kind leidet an einer schwierig zu diagnostizierenden Krankheit; es
leidet an einer Krankheit, über die ein Medizinerstreit besteht (z.B.
ME, CFS, MCS, Lime-Borreliose; siehe oben); es leidet unter einer Impf-
oder Medikamentenreaktion (z.B. Cisapride); es war eine Frühgeburt; es
leidet unter Erbrechen und Magenproblemen; es leidet unter
postoperativen Problemen; es ist autistisch oder hat eine Störung, die
zum autistischen Spektrum gehört.
Mit Bezug auf die Mutter: Sie
hat einen früheren Partner des sexuellen Mißbrauchs ihrer Kinder
angeklagt (Eltern-Entfremdungs-Syndrom); sie beklagt sich, medizinisch
vernachlässigt zu werden, oder sie ist in einer Lage, in der sie sich
über medizinische Vernachlässigung beklagen könnte (ohne es schon getan
zu haben); sie fragt zuviel über die medizinische Behandlung ihres
Kindes; sie gibt an, eine ärztliche Zweitmeinung einholen zu wollen;
sie scheint bestimmend und engagiert sich in Fragen der medizinischen
Behandlung; sie bringt ihr Kind ins Krankenhaus und sucht auf die
Spezialisten einzuwirken; sie sucht eine komplementärmedizinische
Behandlung; sie ist Pflegemutter eines Kindes, dessen leibliche Mutter
drogen- oder alkoholsüchtig war.
Auswirkungen des Ansehens gerichtsmedizinischer Gutachter
Kinderschutzfälle
mit niedriger Beweisschwelle können das Ansehen von Gutachtern
künstlich aufblähen, was der Verantwortlichkeit abträglich ist und in
Strafrechtsfällen falsche Glaubwürdigkeit verleiht. Es besteht die
Gefahr, daß sich diese Experten daran gewöhnen, ihre Gutachten auf
einem niedrigeren Erkenntnisstand abzugeben, den sie dann auch auf
strafrechtliche Fälle übertragen. Geschieht dies durch einen Zeugen von
hohem Ansehen, so denkt erst recht niemand an eine Überprüfung. -
Zeugen wie Sir Roy Meadow [Erfinder des in Großbritannien jetzt
gefallenen Münchhausen-by-proxy-Syndroms; 2005 wurde ihm die
Approbation als Arzt entzogen] waren hoch angesehen, und daher wurde
ihre Gutachtertätigkeit nicht einer angemessenen Prüfung unterzogen.
Beweismaterial solcher Experten wird von Anklage und Verteidigung
gleichermaßen als strenger Beweis gewertet.
Was ist im Gerichtsverfahren tabu? Es
ist tabu, Praktiken des Kinderschutzes und der Kinderschutzteams zu
kritisieren wegen Fehlern aus "Übereifer", z.B. bei unrechtmäßiger
Kindeswegnahme. So wird der Kinderschutz in diesen Fällen der
öffentlichen Prüfung entzogen. So werden auch Beschwerden von Eltern
wegen falschen Anklagen nicht genügend untersucht. Eltern werden sogar
als "Lügner" betrachtet. Ergebnisse einer Voruntersuchung: Von 47
antwortenden Eltern waren rund 87% mit dem Verfahren nicht zufrieden.
So geschieht es auch, daß ernste Fragen im Zusammenhang mit dem
Gutachterwesen nicht angemessen thematisiert werden und unter Verschluß
bleiben.
Weitere Probleme des Gutachterwesens
Gutachter verhindert weitere Beweisaufnahme:
Wenn ein Kind durch provisorische Verfügung plötzlich weggenommen wird,
so erhalten die Eltern nicht genügend Zeit, sich auf die
Gerichtsverhandlungen vorzubereiten ("Schocktaktik"). Verlieren sie
aber vorübergehend die Sorge für das Kind, so können sie dieses nicht
einem unabhängigen Arzt ihrer Wahl für ein Gutachten zuführen. Eine
Zweitmeinung wird dadurch verhindert. Folglich gibt es oft nur einen Gutachter oder ein
Gutachterteam (gegen die Eltern), da diese ja daran gehindert werden,
ihren eigenen Gutachter zu bekommen. Das aber bedeutet, daß das
Gutachten nicht überprüft werden kann. - Dies ist ein Grund für das
Versagen in zivilrechtlichen Fällen in Großbritannien.
Gutachter spielt Richter:
Wenn ein Gutachter in Kinderschutzfällen gegen einen Elternteil
aussagt, so wird diese Expertenmeinung durch die Sozialdienste, die in
der Regel keine eigene, unabhängige Untersuchung führen, als Tatsache
genommen. Wird das Zeugnis dieses Gutachters neben die als
"zweifelhaft" abgestempelte Schilderung der Eltern gestellt, so wird es
in der Regel als das maßgebliche Faktum genommen. So wird der Gutachter
zum "Richter by proxy" und bestimmt damit den Ausgang des Prozesses.
Soziologische und kulturelle Erscheinungen
Eine Kultur der "sich selbst bekräftigenden Befangenheit":
Gutachter beharren auf ihrer ursprünglichen Hypothese oder ihrem
ursprünglichen Glauben selbst dann, wenn sie sich dem Beweis des
Gegenteils gegenübersehen. Als Generalisten überschreiten sie dann
leicht die Grenzen ihres eigenen Fachgebietes, z.B. ein
mikrobiologische Beweise liefernder Pädiater oder eine
Kinderschutzbehörde ohne ausreichendes Spezialwissen. - Weitere
Erscheinungen sind Konformitätseffekt, Gruppendenken (z.B. Achtung
gegenüber den Älteren), übermäßiger Pflichteifer; Nicht-Übereinstimmung
wird als Unwissenheit betrachtet. - Eine Untersuchung ergab: Die
größten Probleme mit Expertengutachten waren "Vorurteil des Gutachters"
(35%), gefolgt von "Grundlagen des Expertenurteils nicht geliefert"
(14%).
Negieren von Beweismaterial der Eltern: In
MBP-Fällen geschieht es oft, daß medizinische Gutachter die
"Laienbeweise" ("anekdotische Beweise") der Eltern negieren oder
überhaupt ausschließen. Erkenntnisse von Laienzeugen können jedoch sehr
verläßlich sein; sie können geprüft werden; sie können bezüglich
Zuverlässigkeit gleich gut oder besser sein als wissenschaftliche und
gutachterliche Beweise.
Die "Theorie" als problematische Beweisgrundlage:
Nach dem Ausschlußprinzip aufgestellte "Theorien" wie MBP sind
über-simplifizierend und verleiten zu simplifizierenden Schlüssen.
Charakteristisch ist der Zirkelschluß: Woher wissen Sie, daß sie "MBP" hat? - Weil sie es getan hat! - Woher wissen Sie, daß sie es getan hat? - Weil sie MBP hat! Daher rührt die Schwierigkeit, Fehler nachzuweisen: Eine "Theorie", die keine Substanz hat, kann man auch nicht widerlegen.
Weitere problematische Beweisgrundlagen und Strukturen:
Eltern werden ohne klinische Konsultation als MBP-Fall eingeschätzt.
Die Einschätzung wird oft auch vorgenommen, ohne das Kind gesehen zu
haben. - Falsche Geständnisse an den Experten entstehen unter Nötigung
oder Erpressung durch Drohung mit dem Verlust von Kindern. - Die
finanzielle Seite: Zeugen, die von ihrer Gutachtertätigkeit leben,
liefern ihre Beweise für diejenige Seite maßgeschneidert, von der sie
angestellt sind, statt in erster Linie aus Verantwortlichkeit für das
Gerichtsverfahren. Die schwierige Lage "Eltern gegen Staat": Hohe
Gutachterkosten und ungleich verteilte Geldmittel. - Allzu starke
Vertrautheit zwischen der richterlichen Amtsperson und dem Gutachter,
wodurch letzterer einen übermäßigen Glaubwürdigkeitsvorschuß erhält. -
Der gegnerschaftliche statt erkenntnisorientierte Charakter des
Gerichtsprozesses: die Notwendigkeit, zu gewinnen, statt die Wahrheit
zu finden.
Risikogesellschaft, moralische Panik und ethischer Niedergang
Wir
leben in einer post-modernen Welt voller Risiken (Beck). Eine Antwort
darauf ist die "moralische Panik" (ein Begriff, der durch bekannte
Studien eingeführt wurde). Moralische Panik führt zu einer punitiven (=
der Strafe zugeneigten) Kultur und zu einer Atmosphäre der
Verdächtigung. Mitleid wird als verdächtig und als Schwächezeichen
gewertet. - Polar dazu der ethische Niedergang, hier z.B. erlebbar in
Meineid, Erfinden von Beweisen, Dokumentenfälschung, Ausschluß von
Beweisen, böswilligen Behauptungen, Misogynie (Weiberfeindlichkeit). -
Daraus ergibt sich die hohe Bedeutung von Vertrauen und Sozialem
Kapital.
In ihrem Vortrag gibt Dr. Helen Hayward-Brown außerdem zahlreiche Anregungen bezüglich möglicher Abhilfe. Eine dieser Abhilfen, die auch sogenannt "Außenstehende" betrifft, ist: Verantwortung übernehmen! - Elternberichte über das Justizsystem (international) sowie Fallstudien beschließen den Vortrag. Wer sie liest, wird sich der Problematik kaum entziehen können.
Die
gesamte Powerpoint-Präsentation des Originalvortrags in Einzelbildern,
der fortlaufende englische Originaltext sowie dessen deutsche
Übersetzung sind zu finden auf der Website www.petra-heller.com unter "Ärzte, Wissenschaftler und Politiker protestieren gegen das Unrecht".
Zum Gesamttext des Vortrages von Dr. Helen Hayward-Brown (anklicken)
NACH OBEN
Eidesstattliche
Versicherung von Dr. Helen Hayward-Brown, Dozentin für
Medizinsoziologie, Wissenschaftskritik und Ethik, Universität Western
Sidney, Australien, für Petra Heller im Sorgerechtsverfahren gegen das
Stadtjugendamt Bamberg (bitte
anklicken zur Ansicht des englischen Originals oder der deutschen durch
einen bei Gericht zugelassenen Übersetzer angefertigten Übersetzung)
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG AUS DER ENGLISCHEN SPRACHE
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG - Dr. Helen Hayward-Brown
1. Mein Name ist Dr. Helen Hayward-Brown
2. Meine Geschäftsadresse lautet PO Box 167, HAZELBROOK, NSW 2779, Australien
3. Ich arbeite als Wissenschaftlerin im Bereich medizinische Soziologie/Anthropologie und ethische Probleme im Gesundheitswesen
4.
Mir wurde 2003 der Doktortitel für meine Doktorarbeit mit dem Titel
"Fehldiagnostizierte Kinder, fehldiagnostizierte Eltern: Chronische
Erkrankungen und das Schreckgespenst Münchhausen-Stellvertretersyndrom"
(MSBP).
5.
Nach meiner Promotion habe ich zwei befristete Stellen als promovierte
wissenschaftliche Mitarbeiterin am Social Justice and Social Research
Centre der University of Western Sydney übernommen, um meine Studien
bezüglich der Sorgen und Probleme mit MSBP zu vertiefen.
6. ich habe außerdem eine Qualifikation sowie Berufserfahrung als Grundschullehrerin.
7. Ich habe ferner eine Qualifikation als Psychologin vom UNIFAM College of Counselting.
DAS MÜNCHHAUSEN STELLVERTRETERSYNDROM (MSBP): ALLGEMEINE PUNKTE MIT RELEVANZ FÜR DEN FALL HELLER
8.
Münchhausen-Stellvertretersyndrom ist ein Begriff der dazu verwendet
wird, das Verhalten einer Betreuungsperson (zumeist der Mutter) zu
beschreiben, welche mutmaßlich Erkrankungen vortäuscht oder herbeiführt
um die Aufmerksamkeit der Ärzte zu erlangen.
9.
Bei meinen Promotionsforschungen bin ich auf viele Fehler und Probleme
in Zusammenhang mit dieser Diagnose gestoßen - vielen Familien ist
durch diese Anschuldigung schwerer Schaden zugefügt worden.
10.
Bei MSBP handelt es sich um eine neue und kontroverse "Diagnose". MSBP
wird auch durch verschiedene andere Begriffe beschrieben, wie
herbeigeführte oder erfundene Erkrankung und kann als Syndrom, Störung
oder Verhaltensweise betrachtet werden. MSBP wird verschiedentlich als
pädiatrische oder psychiatrische "Diagnose" beschrieben.
11.
Bei MSBP handelt es sich nicht um eine definitive medizinische
Diagnose. Als Forschungsdiagnose taucht es nur unter dem Begriff
nachgeahmte Stellvertreterstörung im Anhand zum "diagnostischen und
statistischen Handbuch für Geisteskrankheiten" DSM IV auf.
12. Sir Roy Meadow prägte 1977 den Begriff MSBP in seinem grundlegenden Artikel im Lancet.
13. Sir Roy Meadow, ein Kinderarzt, war allgemein als weltweit führender Experte auf dem Gebiet MSBP anerkannt.
14.
Sir Roy Meadow ursprünglicher Artikel ist nicht wissenschaftlicher Art
und kann nur als persönliche Spekulation betrachtet
werden.
15.
Eine genaue Untersuchung von Meadows grundlegendem Artikel im Lancet
bringt sehr subjektive Bewertungen von zwei Fallstudien ans Licht. Die
zweite Fallstudie ist von besonderer Bedeutung. Hier wird ein Kind mit
Hypernatremia (exzessiver Natriumgehalt (Salz) im Blut) vorgestellt.
Das Kind wurde von Meadow und seinen Kollegen dazu gezwungen, 20 Gramm
Salz zu essen, Obwohl er der Mutter MSBP vorwirft, gibt Meadow zu, dass
er keine Ahnung hat wie es die Mutter schaffte, dass Kind dazu zu
bringen, große Mengen an Salz zu sich zu nehmen. Das Kind ist später
verstorben.
16.
Sir Roy Meadow wurde vom British General Medical Council wegen seiner
Beteiligung am Fall Clark (R gegen Sally Clark [2003] EWCA Crim 1020; 2
FCR 447) aus dem Ärzteverzeichnis gestrichen.
17.
Kürzlich wurde Sir Roy Meadow durch den UK High Court wieder in das
Ärzteverzeichnis aufgenommen, aus dem Urteil ging jedoch hervor, dass
Meadow in Bezug auf sein Gutachten falsch lag.
18.
Als Ergebnis des grundlegenden Falls Cannings (R gegen Angela Cannings
[2004] 1 All ER 725) wurde durch den britischen Generalstaatsanwalt
eine Nachuntersuchung von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Fällen
angeordnet, die einen Streit zwischen zwei Expertengremien betrafen.
19.
Anwälte in GB wurden gemahnt, das Gutachten von Sir Roy Meadow nach
dessen faktischen Fehlern im Fall Clark (R gegen Sally Clark [2003]
EWCA Crim 1020; 2 FCR 447) und den Erkenntnissen aus den späteren
Fällen Cannings und Patel mit großer Vorsicht zu behandeln.
20.
In den Fällen Re LU und Re LB [2004] EWCA Civ. 567 warnte Richterin
ButIer-Sloss vor dem "überdogmatischen Experten" und jenen, die
"wissenschaftlich voreingenommen" sind. Es hat den Anschein, dass im
Fall Heller Dr. Strauch wissenschaftlich voreingenommen ist - und am so
genannten "Confimnatory Bias" leidet, einem Phänomen, bei dem nur die Fakten wahrgenommen werden, die die eigene Meinung untermauern.
21.
Im gleichen Fall mahnte Richterin Butler-Sloss, dass die Ursache einer
Verletzung oder eines Vorfalls, die sich nicht wissenschaftlich
erklären lässt, unklar bleibt. Besondere Vorsicht, bemerkt die
Richterin, ist in Fällen angeraten, in denen sich die medizinischen
Experten nicht einig sind. Sie merkt auch an, dass Richter in
Fürsorgeverfahren niemals vergessen sollten, dass das, was heutzutage
als gesicherte medizinische Erkenntnis gilt, von der nächsten
Expertengeneration verworfen werden könnte, oder dass die
wissenschaftliche Forschung Licht in Winkel bringt, die momentan noch
im Dunkeln liegen.
22. Es sollte festgehalten werden, dass dies insbesondere auf den Fall der Familie Heller zutrifft. Es ist
unumstritten, dass viele Mediziner die Borreliosediagnose bestätigt
haben, und doch hat die anders lautende Meinung eines einzelnen
Mediziners dazu geführt, dass die Familie zerrissen und Petra Heller
ihr Sohn, Aeneas, weggenommen wurde. Die Tatsache, dass viele
Mediziner Petra Heller in Bezug auf die Borreliosediagnose unterstützt
haben, sollte ausreichen, um jedweden MSBP Vorwurf auszuräumen.
23.
Es ist einigermaßen schockierend, dass die diskreditierte MSBP
"Diagnose" in einigen Ländern wie Deutschland immer noch Anwendung
findet.
24.
MSBP wurde niemals in replizierten kontrollierten Studien untersucht,
um seine Daseinsberechtigung zu ermitteln. Von Fachleuten bewertete
Literatur basiert oftmals auf der Literatur anderer Fallstudien und
nicht auf der direkten Erfahrung mit Fällen. Die Literatur rekursiv. Anders gesagt, über MSBP wurde viel geschrieben, was zu der falschen Annahme führte, dass MSBP tatsächlich existiert.
25. Der Queensland Court of Appeal in Australien (R gegen LM [2004] QCA 192) hat
kürzlich befunden, dass Beweise in Zusammenhang mit der nachgeahmten
Stellvertreterstörung (FDP oder MSBP) als Sachverständigenbeweise nicht
zulässig sind, da sie nicht in Zusammenhang mit einer organisierten
oder anerkannten, zuverlässigen Erkenntnis oder Erfahrung stehen.
26.
Ein durch einen Psychiater erstelltes medizinisches Gutachten wurde in
diesem Fall für unzulässig befunden, da es nur einen geringen
Beweiswert aufwies und potentiell stark benachteiligend war.
27.
In diesem Fall wurde von der Justiz argumentiert, dass es sich bei MSBP
um eine Kreisdiagnose handelt, bei der von der Schuld ausgegangen wird.
Hierbei wird folgende Argumentation eingesetzt- "Woher wissen Sie, dass die Mutter das getan hat?" "Weil sie MSBP hat." "Woher wissen Sie, dass sie MSBP hat?" "Weil sie es getan hat."
28.
Es wurde in diesem Fall auch befunden, dass, wenn MSBP ein Begriff ist,
der dazu verwendet wird, eine Reihe von Verhaltensmustern zu
beschreiben, er in Zusammenhang mit der Feststellung der Schuld eines
Elternteils bezüglich der Schädigung eines Kindes nicht geeignet
ist. Beispielsweise sind im weiten Feld der Vergewaltigung bestimmte
Verhaltensmuster bekannt. Diese helfen jedoch nicht dabei,
festzustellen ob eine bestimmte der Vergewaltigung angeklagte Person
schuldig ist oder nicht.
29.
Ein von Kinderärzten erstelltes medizinisches Gutachten wurde in diesem
Fall ebenfalls ausgeschlossen, da befunden wurde, dass sich das
Gutachten auf einen medizinischen Begriff bezog, der für eine Kategorie
von Menschen verwendet wurde, die bestimmte Verhaltensweisen
aufzeigten, die von einer Jury hätten festgestellt werden können.
30.
Es sollte auch angemerkt werden, dass der Fall R gegen LM für
zivilrechtliche Verfahren von Relevanz ist. Kürzlich wurde in "Ein
Bezirksrat und eine Mutter und ein Vater und X, Y, Z [2005] EWHC 31
befunden, dass der Fall R gegen
LM
ein relevanter Präzedenzfall sei, dessen Argumente in einem
Zivilverfahren zuzulassen sind. Mit anderen Worten, es wurde befunden,
dass MSBP keine anerkannte Störung und somit in einem zivilrechtlichen
Kontext nicht zu gebrauchen ist.
31.
Zusammenfassend: MSBP stellt für einen Elternteil eine starke
Benachteiligung dar und geht von der Schuld des Elternteils aus. Ein
Elternteil wird in die Position gebracht, seine Unschuld beweisen zu
müssen.
32.
Der südafrikanische Supreme Court (DPP gegen Williams [1993] S4118)
befand, dass das von Professor David Southall, einem Kinderarzt und
"Experten" für MBSC, erstellte Gutachten, lediglich als Meinung eines
vielleicht gut informierten Laien gewertet werden könnte.
33.
Am 15.06.2004 wurde durch das British General Medical Council befunden,
dass sich Professor David Southall, ein starker Verfechter der
MSBP-Theorie, im Fall Clark des unangebrachten, verantwortungslosen und
irreführenden Verhaltens schuldig machte und seine professionelle
Stellung missbrauchte. Ihm wurde für einen Zeitraum von drei Jahren
untersagt, im Bereich Kindesschutz zu arbeiten.
34. Die "Diagnose" MSBP wird häufig auf Grundlage eines Profils des Elternteils erstellt.
35.
Profiling ist in umstrittenen Pädophiliefällen in vielen Ländern nicht
gestattet, daher sollte Profiling aufgrund seines stark
benachteiligenden Wesens auch in MSBP Fällen nicht erlaubt sein.
35.
Das Profiling von Eltern, gegen die der MSBP Vorwurf erhoben wird, ist
paradox und unsinnig. In Anhang A finden sie eine Tabelle welche die
Ungereimtheiten und Schwierigkeiten mit solchen Profilen aufzeigt.
37.
Es ist problematisch, die wohlbekannten fünf Daubert-Kriterien in Bezug
auf die Gültigkeit von MSBP als gerichtlich zulässige Theorie
anzuwenden.
Faktor 1: Kann die Expertentheorie getestet werden oder wurde sie getestet.
Es wurden keine Versuche unternommen, kontrollierte Studien von MSBP zu replizieren. Es wurden nur wenige Versuche unternommen, um in Fachkreisen Einigkeit über das MBPS zu erzielen. Seine Grundlagen in Meadows Originalartikel sind höchst fragwürdig.
Faktor 2: Wurde die Theorie einer Bewertung durch Fachleute und Veröffentlichung unterzogen.
Die
Literatur basiert im Allgemeinen auf Fallstudien mit nur wenigen
Versuchspersonen. Die Rekursivität der Literatur vermittelt einen
falschen Eindruck von Legitimität. Die Verfasser von durch Fachleute
überprüfter Literatur sind nicht immer die primär behandelnden Ärzte
und setzen reichlich "Sekundärliteratur" ein. Der Einsatz der
Epidemiologie ist mangelhaft.
Faktor 3: Ist die potenzielle Fehlerhäufigkeit einer Technik oder Theorie bekannt.
Die
hohe Anzahl von falschen MBPS ist in hohem Maße auf die übertriebene
Berücksichtigung von Anzeichen und Symptomen, unpräzisen und weit
gefassten Kriterien sowie auf eine extrem geringe Anzahl von gemeldeten
Fällen des Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms zurückzuführen, was es
wahrscheinlich macht, dass die Störung überdiagnostiziert wird (Mart
2002). Meine Forschungen ergeben einen hohen Prozentsatz von
Ungenauigkeiten in den Unterlagen als Basis für die Diagnose, z. B. die
Heranziehung der Akte eines falschen Kindes, gepaart mit mangelnden
handfesten Beweisen zur Unterlegung der Diagnose. Ich wurde zu Fällen
herangezogen, bei denen festgestellt wurde, dass kein MSBP vorlag.
Faktor 4: Gibt es Normen und Kontrollen und werden sie eingehalten.
Es
gibt keinen Konsensus über die Kriterien für eine Diagnose. Bei der
Operationalisierung des MSBP herrscht Uneinigkeit darüber, ob es dazu
die Herbeiführung einer Erkrankung zählt oder ob MBPS auch die
Übertreibung und Erfindung von Erkrankungen mit einschließt. Weiterhin
herrscht Uneinigkeit darüber, ob es als eine psychiatrische Krankheit
der Mutter oder ein pädiatrischer Zustand des Kindes gilt.
Keine amtliche Übernahme von Kriterien in das "diagnostische und statistische Handbuch für Geisteskrankheiten" DSM IV (R).
Faktor 5: Inwieweit wurde die Theorie anerkannt.
Die
medizinische Fachwelt kann sich nicht auf die Anerkennung des
Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms einigen. Es handelt sich um eine Diagnose,
die häufig von einer erlesenen Gruppe von "Experten" gestellt wird.
Eine vor kurzem im "British Medical Journal" geführte Debatte zeigt
eine große Uneinigkeit
innerhalb der medizinischen Fachwelt im Zusammenhang mit dem
Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Das Urteil des Queensland Court of
Appeal hat wiederholt, dass es sich nicht um eine organisierte oder
anerkannte, zuverlässige Erkenntnis oder Erfahrung handelt.
38.
In den USA wurden in den Fällen Staat gegen Lumbrera 845 P 2d609 (Kan
1992) und Commenwealth gegen Robinson 565 NE 2d 1229 (Mass 1991)
Gutachten bezüglich des Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom aufgrund
ihres Potenzials für Voreingenommenheit nicht zugelassen.
39.
Der Entzug des Sorgerechts eines Elternteils ist eine sehr ernste
Angelegenheit, die nicht leichtfertig entschieden werden darf. Die
Gerichte in den Vereinigten Staaten haben zum Beispiel immer wieder die
Auffassung vertreten, dass der Entzug des Sorgerechts das zivile
Äquivalent der Todesstrafe ist, da es keine höhere Strafe gibt, die der
Staat einem Elternteil in einem zivilen Zusammenhang auferlegen kann
als die, den Rechten der Eltern an ihrem Kind ein Ende zu setzen (Wiley
gegen Spratlan, 543 SW2d 349 (Tex. 1986)).
40.
Im Fall P., C. und S. gegen die britische Regierung vor dem
Europäischen Gerichtshof, 2003 (Antrag Nr. 56547/00) wurde die
britische Regierung zu einer Geldbuße von 84.000 EUR wegen Verletzung
der Menschenrechte verurteilt. In diesem Fall war gegen eine Mutter
zuvor der MBPS Vorwurf erhoben worden. Das Gericht entschied zugunsten
der Familie, ungeachtet einer etwaigen Schuld in Bezug auf den Vorwurf.
Es wurde befunden, dass zahlreiche andere Kriterien hätten in Betracht
gezogen werden müssen, bevor das Kind von Geburt an aus der Familie
entfernt wurde. Für den Rechtsanwalt der Familie war dieses Urteil von
erheblicher Bedeutung, da es selten vorkommt, dass Straßburg
entscheidet, dass ein Urteil falsch war, nachdem
ein Kind in fremde Obhut gegeben wird. Das lässt auf große Bedenken
beim Verdacht auf MBPS und den Entzug des Sorgerechts der Eltern auf
Grundlage eines derartigen Verdachts schließen. Der Urteilstenor lautet
wie folgt:
Es herrschte Einstimmigkeit darüber, dass ein Verstoß gegen Artikel 6 S 1 vorlag (das Recht auf einen fairen Prozess).
Es
herrschte Einigkeit darüber, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 (das
Recht auf Achtung des Familienlebens) gegenüber den klagenden Eltern
wegen der Entziehung ihres Kindes bei der Geburt vorlag.
Mit
6 Stimmen gegen 1, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 gegenüber den
Antragstellern bezüglich der Verfahren im Zusammenhang mit den Anträgen
auf das Sorgerecht und der Freigabeverordnung zur Adoption vorlag.
41. Es hat vor dem Europäischen Gerichtshof ähnliche Entscheide im Zusammenhang mit den folgenden Fällen gegeben: Venema gegen die Niederlande
35731/97 [2002] ECHR 817 KA gegen Finnland (27751/95 [2003] ECHR 27, TP
und KM gegen GB, 28945/95 [2000] ECHR 328 sowie Haase gegen Deutschland
[2004] (11057/02).
42.
Es ist anzumerken, dass die Mitarbeiter von Sozialdiensten oder
Kinderschutzdiensten sich vergewissern müssen, dass sie die
Gesetzgebung ihres Staates oder Landes beachten. Zu berücksichtigen ist
unbedingt ein vor kurzem
aufgetretener Fall in Sachen MBPS vor dem Federal Court in den USA -
der Fall CONNIE ROSKA, im Namen der minderjährigenKinder Rush und
Jessica Roska und
Maria Stewart, JAMES ROSKA, im Namen der minderjährigen Kinder Rusty
und Jessica Roska und Maria Stewart, Antragsteller - Berufungsbeklagte,
gegen MELINDA SNEDDON; SHIRLEY MORRISON, COLLEEN LASATER, Antragsgegner
- Berufungskläger, Nr. 04-4086 DAS BERUFUNGSGERICHT DER VEREINIGTEN
STAATEN FÜR DEN ZEHNTEN BEZIRK 2006 U.S. App. LEXIS 3126. In diesem Fall
wurde entschieden, dass die Mitarbeiter des Sozialdienstes der Familie
grundlos präventive Dienste verwehrt hatten und keinerlei Nachweis
dafür erbrachten, dass die Familie einen derartigen Dienst abgelehnt
hätten, wenn er ihr angeboten worden wäre. Es wurde die Möglichkeit
aufgeworfen, dass die Mitarbeiter des Kinderschutzdienstes für ihre
Handlungen persönlich haften könnten.
43.
Es gibt zahlreiche Faktoren, die zum falschen Verdacht auf MBPS
beitragen können. Dazu gehören die folgenden Faktoren, die im Fall
Heller von Bedeutung sein können:
-
Ein Kind, das an einer Krankheit leidet, über die in der Medizin
debatiert wird (z. B. chronisches Erschöpfungs-Syndrom, multiple
Chemikalienunverträglichkeit, Aufmerksamkeits-Deftzit /
Hyperaktivität-Störung, die Diagnose der Borreliose). Ärzte, die eine
derartige Diagnose ablehnen, werden einen Elternteil des MBPS
bezichtigen. Dies liegt im Fall Heller klar auf der Hand. In der
medizinischen Fachwelt herrscht Uneinigkeit über bestimmte Tests (Name
der Tests) auf Borreliose, was eindeutig eine Rolle bei den gegen Petra
Heller vorgebrachten Anschuldigungen gespielt hat. Wenn von mehreren
Ärzten Borreliose diagnostiziert wird, muss diese Diagnose auch als
gültig betrachtet werden
-
Ein Elternteil, das sich über medizinische Vernachlässsigung belagt hat
oder dazu in der Lage ist, sich über medizinische Vernachlässigung zu
belagen.
- Ein Elternteil, das sehr viele Frage über die medizinische Versorgung eines Kindes gesellt hat.
- Ein Elternteil, das mit einem Kind im Krankenhaus vorstellig wurde und mit Spezialisten, die sich stark für MSBP interessieren, interagiert hat.
- Ein Kind, das eine Impfreaktion zeigte, die nicht adäquat dokumentiert bzw. anerkannt ist.
-
Ein Kind, das möglicherweise Nebenwirkungen eines Medikamentes zeigte
(z.B. Cisaprid/Propulsid - ein Anti-Reflux-Medikament, das in
Großbritannien verboten ist und in den USA zurückgezogen wurde).
- Ein früh geborenes Kind - siehe Blakemore-Brown, (2002), Entwicklung der Frontallappen bei Frühgeborenen.
-
Ein Kind, das an Reflux- bzw. Magenproblemen gelitten hat, und
besonders, wenn ein Kind eine Fundoplicatio-OP hatte und dabei als
Nebenwirkung das 'Dumping-Syndrom' auftrat.
MÜNCHHAUSEN-STELLVERTRETERSYNDROM: SPEZIFISCHE PUNKTE IN BEZUG AUF DEN FALL HELLER:
44.
Ich bin zwar keine praktische Ärztin, doch ich kann - aufgrund einer
rationalen Beurteilung der Vorfälle, die im Fall Heller auftraten - auf
wichtige Punkte aufmerksam machen.
45.
Der Fall Heller ist typisch für eine falsche Anschuldigung von MSBP,
bei der es keine Übereinstimmung zwischen den Experten auf der eienn
Seite und in diesem Fall - der Diagnose und Behandlung von Borreliose
gibt. Es ist vor allem
bekannt, dass viele praktische Ärzte die starren Überwachungskriterien
der CDC (Centers for Disease Control), einschließlich ELISA
(heterogener Enzym-lmmunassay) und lmmunoblot, nicht als zuverlässige
Indikatoren für das Vorliegen einer Borreliose erachten. Viele Ärzte
meinen, dass die Borreliose eine klinische Diagnose sein sollte.
46.
Die Tatsache, dass zahlreiche Ärzte bei Aeneas Heller Borreliose
diagnostizierten und ihn auch daraufhin behandelten, weist stark darauf
hin, dass Aeneas an Borreliose leidet. Diese praktischen Ärzte haben
detaillierte Angaben über Aeneas' Erkrankung gemacht und die Diagnose
bestätigt.
47.
Es ist bekannt, dass viele praktische Ärzte die längere Einnahme von
IV-Antibiotika verschreiben, um die Borreliose erfolgreich zu
behandeln. Daher sollte man eine Mutter nicht beschuldigen, ein Kind
durch die längere Verabreichung von IV-Antibiotika falsch behandelt zu
haben, vor allem, wenn dies von einem Mediziner angeordnet wurde,
48.
Zudem haben eine Reihe von Ärzten bei Aeneas einen Mangel an
Antikörpern diagnostiziert - eine Erkrankung, die von einer Mutter
nicht erzeugt oder herbeigeführt werden kann.
49. Außerdem ist erwiesen, dass Aeneas aufgrund einer kürzlich durchgeführten Operation noch geschwächt war.
50.
Aeneas' Mutter, Petra, erscheint als eine intelligente Frau, die sich
einiges Wissen über die Borreliose und deren Behandlung angeeignet hat.
Eine Mutter sollte nicht dafür bestraft werden, dass sie sich
Kenntnisse über den Zustand ihres Kindes verschafft. Dies ist eine
normale Verhaltensweise für jedes intelligente Elternteil, das sich das
Beste für sein Kind wünscht. Vielen Müttern, die
fälschlicherweise des MSBP beschuldigt wurden, warf man zu breite
medizinische Kenntnisse vor, wo sie tatsächlich nur gut informierte
Elternteile waren.
51.
Es ist eine äußerst ernste Angelegenheit, die Behandlung eines Kindes
wegen der Beschuldigung von MSBP abzubrechen. Und es handelt sich um
eine noch ernstere Angelegenheit, wenn man diesen Schritt unternimmt,
obwohl medizinische Experten der Meinung waren, dass sich der Zustand
des Kindes aufgrund der längeren Einnahme bestimmter Antibiotika
verbessert hatte. Der Abbruch einer solchen längeren
Antibiotika-Einnahme könnte, nach Meinung einiger Experten, das Risiko
weiterer Körper- und Hirnschäden erhöhen.
52. Speziell im Fall von Aeneas war seitens Dr..... eine
langfristige Therapie mit Antibiotika und anderen Medikamenten DRINGEND
indiziert. Dem Kind diese unbedingt erforderliche Behandlung zu
versagen, kann von der internationalen Gemeinschaft nur als von den
Behörden abgesicherter Kindesmissbrauch angesehen werden.
53. Dr......erklärte zudem ausdrücklich, dass er das Kind, das Medikamenten Nebenwirkungen zeigte, zwischen den einzelnen Behandlungen stets wieder stabilisierte. Folglich waren die Symptome nicht von der Mutter verursacht.
54. Es ist offensichtlich, dass die langfristige Verabreichung von Antibiotika im Fall der Mutter erfolgreich war, die früher an den Rollstuhl gefesselt war, nach der Behandlung jedoch wieder zur Arbeit gehen konnte.
55. Es sind einige Fälle bekannt geworden, in denen Kinder starben bzw. ernsthaft erkrankten, nachdem man sie der mütterlichen Obhut entzogen hatte. Im Allgemeinen ist es die Mutter, die bei ihrem Kind Symptome und Schwierigkeiten am besten erkennt.
56.
Es sollte außerdem angemerkt werden, dass es bei den zuständigen
Kinder- und Jugendschutzbehörden üblich ist, die Symptome eines Kindes
nach Entfernung aus der mütterlichen Obhut zu bagatellisieren. Ein Kind
kann nach der Entfernung von seiner Mutter erkranken, weil ihm keine
angemessene medizinische Versorgung zuteil wird.
57.
Man sollte anmerken, dass es für eine Familie keine vorteilhafte
Erfahrung ist, wenn vor dem Kindergericht gegen sie ermittelt wird.
Darunter haben die betroffenen Familien lange Zeit zu leiden.
58.
Es ist in der Tat bekannt, dass die Trennung von einem Elternteil bei
einem Kind lang anhaltende emotionale Traumata zur Folge haben kann.
59. Es ist offensichtlich, dass die Gerichte in der vorliegenden Angelegenheit überstürzt handelten und das Kind aufgrund äußerst vager und allgemeiner Kriterien der Mutter wegnahmen.
60. Ich möchte anmerken, dass ich die Aktionen der Kinderschutzbehörde in diesem Fall im gleichen Licht beurteile wie die Aktionen der Kinderschutzbehörde im Fall Roska.
61.
Es sollte außerdem angemerkt werden, dass die Anordnungen, denen
zufolge die Mutter Petra Heller zwangsweise in eine psychiatrische
Einrichtung eingewiesen werden sollte, anscheinend nicht durch
Dokumente, in denen die spezifischen Punkte dieses Falles aufgeführt
waren, belegt werden konnten. Hier zeigt sich wieder eine Überreaktion,
bevor der Familie Hilfe in anderer Form angeboten wurde.
62.
Es ist von gravierender Bedeutung, wenn ein pensionierter Richter des
Obersten Gerichtshofes bemerkt, dass. Dr. Strauch in böser Absicht
gehandelt haben soll. In einem Treffen mit Frau Heller und dem Richter
gab Dr. Strauch bekannt, dass er eine öffentliche Konferenz über diese
Erkrankung abhalten würde. Dies erweckte den Eindruck, dass er auf Frau
Hellers Seite stand. Stattdessen überwies er die Mutter in eine
psychiatrische Einrichtung. Die Ärzte in dieser psychiatrischen
Einrichtung entließen Frau Heller, da sie keine psychischen Probleme
bei ihr feststellen konnten.
63.
Dr. Strauch hat Frau Heller nur bei einem einzigen Gespräch gesehen,
was sicher nicht genug ist, um eine so ernste Diagnose wie MSBP oder
paranoide Psychose zu stellen.
64.
Dr. Strauch gibt zu, dass Frau Heller in jeder Hinsicht - außer in
Bezug auf die Borreliose - normal ist. Da nach Meinung aller anderen
Experten eine Borreliose tatsächlich vorliegt, weist dies darauf hin,
dass Frau Heller an keinerlei psychischen Problemen leidet.
65. Dr. Strauch gibt an, dass Frau Heller in Bezug auf ihren Sohn, am Münchhausen-Syndrom bzw. am
Münchhausen-Stellvertretersyndrom leidet. Er spricht außerdem von einem
,generationsübergreifenden' MSBP. Die Tatsache, dass zahlreiche Ärzte
Frau Heller bescheinigten, dass sie, wie ihr Sohn, an Borreliose
leidet, auf den die Krankheit bereits ,in utero' übertragen worden sein
könnte, widerlegt Dr. Strauchs ,Diagnose'.
66.
Dr. Strauchs Bericht basiert anscheinend eher auf dem Hörensagen als
auf Beweisen und Tatsachen. Seine Behauptungen entbehren jeglicher
begleitender Dokumentation bzw. Untermauerung.
67. Dr. Strauchs Verweis auf das MSBP und das Selbstmordrisiko und seine Bezugnahme auf die Namenswahl des Kindes ist wilde Spekulation und kann weder als Beweis noch als Tatsache betrachtet werden.
68.
Unter den Ärzten, die MSBP ,diagnostizieren', ist es Mode geworden,
sich auf Eltern zu konzentrieren, die - ihrer Meinung nach - ihre
Kinder zu immer größeren Leistungen antreiben. In dieser Hinsicht
können sämtliche Kommentare von Dr. Strauch in Bezug auf Frau Hellers
Theaterhintergrund als Spekulation abgetan werden.
69.
Dr. Strauchs Bericht ist typisch für MSBP-Berichte, die sich auf
melodramatische Darstellungen und Übertreibungen stützen und dazu
führen, dass moralische Panik ausbricht und Kinder aus der Obhut ihrer
Eltern gerissen werden.
70.
Frau Heller hat bei der örtlichen Schule Anträge gestellt, damit für
Aeneas' Probleme entsprechende Einrichtungen zur Verfügung gestellt
werden. Meiner Erfahrung nach werden Eltern, die Unterstützung für die
Probleme ihrer Kinder fordern, oft fälschlicherweise des MSBP
beschuldigt. Es kommt sehr häufig vor, dass Schulen die Probleme von
Kindern mit chronischen Erkrankungen nicht verstehen.
71.
Meiner Ansicht nach ist dies einer der schwersten Fälle einer
fälschlichen Anschuldigung von MSBP, die ich in meiner zehnjährigen
Forschungsarbeit über dieses Thema erlebt habe.
Helen Hayward-Brown PhD 16. März 2006
Zeuge: 28. März 2006 LYDIA C ZANDSTRA IP NUMMER 116036
Anlage A
SYMPTOM | KRITIK | Unerklärte medizinische Probleme | Hält die medizinische Wissenschaft für begrenzt Hält das medizinische Fachwissen eines einzelnen Arztes für begrenzt Ignoriert medizinische Diskussion über Krankheiten wie CFS (chronisches Erschöpfungssyndrom) und MCS (multiple Chemikalienunverträglichkeit) und Borreliose Ignoriert
Auswirkungen von Medikamenten und Impfstoffen (S.B. Cisapride, in GB
mittlerweile verboten, in den USA vom Markt genommen) Ignoriert
Vorprobleme, beisielsweise ob Kind ein Frühchen ist oder unter Reflux-
oder anderen gastritischen Beschwerden leidet | Kind wird fern der Mutter gesund | Viele Krankheiten verschwinden spontan, insbesondere wenn das Kleinkind größer wird. Der
Entzug von der Hauptbetreuungsperson, die ein tiefgehendes Wissen um
die Schwierigkeiten des Kindes hat, gefährdet die Gesundheit des Kindes
(z.B. Temperaturtabellen, Gewichtszunahmen) Ignoriert Änderungen der Medikation (neu begonnen oder abgeschlossen) und Änderungen des Umfelds | Kenntnis der medizinischen Fachbegriffe | Trifft auf alle intelligenten, besorgten Eltern zu Eltern haben das Recht, über die Behandlung ihresKindes zu diskutieren Ein
Elternteil könnte eine Beschwerde über die medizinische Behandlung
gemacht haben, machen oder eine solche Beschwerde angedroht haben, und
der Vorwurf des Münchhausen-Stellvertretersyndroms wird erhoben, um
dies zu verhindern. Ein Facharzt mit großem Bezug zu MSBP könnte diesen Vorwurf nutzen, um schwierige Eltern zu bändigen. | Sehr aufmerksame Eltern (überfürsorgliche Eltern) | Alle Eltern, deren Kind krank ist, machen sich Sorgen | Nachlässige Eltern | Wie kann ein Elternteil überfürsorglich und nachlässig zugleich sein Das Schreierbeispiel nachlässiger Eltern: Mit anderen Eltern Kaffe | Eltern ziehen von einem Arzt zum andern und suchen häufig Mediziner auf. | Die Suche nach einer Diagnose ist für besorgte Eltern normal. Was ist denn eine "normale" Anzahl an Arztbesuchen? Die notierte Anzahl von Arztbesuchen ist generell falsch. | Anschuldigungen über sexuellen Missbrauch gegen den ehemaligen Partner | Als Vergeltungsmassnahme gegen die Mutter eingesetzt. | Mutter litt unter ähnlichen Krankheiten | Ignoriert genetische Zusammenhänge | Mutter hat Eheprobleme, Vater ist nicht da | Trifft auf viele Familie zu | Unstillbares Verlangen nach Lob als gute Mutter und öffentliche Anerkennung | Hält Frauen davon ab, sich an die Medien zu wenden | Weitere Unglücke wie Brände oder Unfälle | Trifft auf viele Familien zu | Netzwerkbildung mit anderen Müttern | Sich Unterstützung für falsche Anschuldigungen zu suchen ist normal | Allergienhistorien | Ignoriert aktuelle Forschungsergebnisse in Bezug auf Lebensmittelunverträglichkeiten und chemische Vergiftungen |
Es
wird hiermit beglaubigt, daß Vorliegendes eine sinngetreue und
gewissenhafte Übersetzung in die deutsche Sprache der in englischer
Sprache angebrachten Kopie des im Original vorgelegenen Schriftstücks
darstellt:
Karlsruhe, den 05.04.2006
Diplom-Übersetzer
... öffentlich bestellter und vereidigter Urkundenübersetzer der
englischen und griechischen Sprache für Baden-Württemberg
NACH OBEN
GLIEDERUNG DES PSYCHIATRISCHEN GUTACHTENS von Dr. Mario Gmür
- Fragen des Anwaltes an den Gutachter
- Meine Stellungnahme stützt sich auf.
- Der Lebenslauf der Expl..
- Ergänzungen betr. die Krankheitsverläufe.
- Psychostatus / Meine eigenen psychopathologischen Befunde
- Beurteilung
- Abschließend beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
PSYCHIATRISCHES GUTACHTEN über Frau Petra Heller vom 14. Dezember 2005 PD Dr. med. Mario Gmür FMH für Psychiatrie und Psychotherapie Rechtsanwälte den 14. Dezember 2005 Psychiatrischer Bericht über Frau Petra Heller, geb. 06.04.1963 / Betreuungsverfahren Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Mit
Schreiben vom 30. November 2005 beauftragten Sie mich mit einer
psychiatrischen Abklärung Ihrer oben erwähnten Mandantin und dabei folgende Fragen zu beantworten: 1.
Leidet Frau Heller an einer psychischen Krankheit, geistigen oder
seelischen Behinderung, insbes. an einer alles übersteigernden
Egozentrik? 2. Kann Frau Heller ihren Willen frei bestimmen und nach dieser Einsicht handeln? 3. Leidet Frau Heller an einer Überhöhung der eigenen Person? Meine Stellungnahme stützt sich auf folgende Unterlagen: 1. Meine Untersuchungsgespräche mit Ihrer Mandantin (in der Folge von mir in der Regel "Explorandin / Expl. " genannt) in meiner Praxis vom 30.11.05 (2 Std. Dauer) und 05.12.05 (2 Std. Dauer).
2.
Schriftliche Zusammenfassung der Vorgeschichte durch die Expl. zu
meinen Händen ("Lebenslauf Petra Heller", 3 Seiten, "Die Geschichte
eines grausamen Sorgerechtsentzuges", 5 Seiten, und "Ergänzung zur
Chronologie", 8 Seiten).
3.
Das mir von der Expl. zur Verfügung gestellte Dossier mit Unterlagen
betr. ihre medizinischen Abklärungen und Behandlungen der Borreliose,
die medizinischen und psychologischen Abklärungen ihres Sohnes und die
z.T. damit zusammenhängenden Betreuungsverfahren: "Betr. Chronologie neuer Fall Aeneas ": 1. Beschwerde von RA.... an
Amtsgericht Bamberg vom 29.11.05; 2. Verfügung des Amtsgerichtes
Bamberg vom 10.11.05; 3. Beschluss des Stadtjugendamtes Bamberg vom
02.08.04; "Laborwerte von Aeneas ": 1. Ärztliches Attest von Dr. med...... D-96....... über Aeneas, vom 29.07.04; 2. ärztliches Attest von Dr. med... (Adresse s. oben) über Aeneas, vom 06.08.04; 3. ärztliches Attest von Dr. med......... über Aeneas, vom 20.08.04; 4. ärztliche Bescheinigung von Dres. med.......... , D-9E...... , über Aeneas, vom 05.08.04; 5. ärztliche Bescheinigung von Dres. med........... D96.......... über Aeneas, vom 23.07.04; 6. Bericht über konsiliarischen Besuch der Fam. Heller von Frau Dr. med......... Schweiz, vom 17.07.04; 7. Laborwerte des Labors......... über Aeneas, z.Hd. von Frau Dr. med.......... vom 31.08.04; 8. Attest über Aeneas von
Drs........
D-89..... , vom 10.01.04; 9. ärztlicher Attest über Aeneas
von
Drs.........
D-89.... , vom 19.08.04; 10. Bescheinigung über Aeneas von Dr. med........ Augenarzt, vom 06.10.03; 11. gutachterliche Stellungnahme zu Diagnostik und Therapie bei Borreliose von Dr. med......, D-75...... , vom 23.08.04; 12. ärztlicher Bericht betr. Aeneas von Dr. med................... USA, vom 23.08.04; 13. ärztlicher Attest über Aeneas von Dr. med...... , D 75...... ,
vom 09.05.05; 14. Brief von Prof. Dr. med.....Facharzt für Innere
Medizin, Arbeitsmedizin, der medizinischen Poliklinik der Universität
Würzburg, D-97...., z.Hd. von Frau RAIn....... D-86.... vom 13.09.04; 15. ärztliche Stellungnahme von Prof. Dr. med......D30...... vom 16.09.04; 16. Testresultate von Medical Diagnostic Laboratories, über Aeneas Heller, z.Hd. von Frau Dr. med.... vom 20.07.04; 17. Untersuchungsergebnisse des Labors Dr. med....., D-76... , über Aeneas, vom 10.07.01; 18. Laborwerte betr. Aeneas von Labor.................,D-50..... , z.Hd. von Frau Dr. med........ D-960 vom 12.07.00; "Laborwerte von Petra Heller ": 1. Ärztliches Attest über Petra Heller von Dr. med..... D-75 vom 27.07.04; 2. ärztlicher Bericht von Dr. med. D-75 über Petra Heller, z.Hd. von Dr. med. D960 vom 28.06.02; 3. ärztlicher Bericht von Dr. med. z.Hd. von Dr. med... D-960...... vom 26.04.01; 4. ärztlicher Bericht mit Laborwerten über Petra Heller, von Prof. Dr. med..... Medizinische Poliklinik, D-97....Würzburg, adressiert an die Patientin, vom 26.03.01; 5. ärztlicher Bericht von Dr. med. ...... , Chefarzt, innere Abteilung der..Kliniken, D-96..vom 20.09.02; "Krankengeschichte von Petra Heller ": 1. Laborärztlicher Befundbericht über Petra Heller, von Dr. med.......Laborarzt, D-97 Würzburg, z.Hd. des Kreiskrankenhauses Bad...... D-976....vom 27.06.02; 2. Laborbericht des medizinischen Labors Dr..... D-9....vom 02.02.01; 3. Laborbericht des Labors an der.... 25,1)-50.... , an Praxis Drs. med......, vom 21.08.00; 4. Laborbericht von Dr. med.....Medizinische Klinik IR, D-91... Erlangen, vom 07.02.00; 5. Laborbericht des Marienhospitals Stuttgart, vom 14.01.00; "Kinderärztliche Studie zur Langzeitantibiotika von Dr. Horowitz USA": Bericht von Dr. med. , Facharzt für Orthopädie, D-9E , über Petra Heller, vom 27.05.04. "Weitere Unterlagen": 1. Bericht von Drs....... D-89......., an Dr.med.... vom 19.05.01; 2. Bericht über Petra Heller von Dr. med. D-75..... , an Dr. med...D-96.., vom 26.04.01; 3. Bericht von Prof. Dr. med..... Bayrische Julius-MaximiliansUniversität Würzburg (mit Laborwerten), vom 26.03.01; 4. Bericht von Kliniken (Adresse s. oben), über Petra Heller (an sie adressiert), vom 20.09.02; 5. Bericht von Dr. med.......D-75...an Dr. med.....vom
28.06.02; 6. Bericht von Dr. med. (Adresse s. oben) über Aeneas, vom
23.08.04; 7. Bescheinigung des Schulpsychologischen Dienstes Bamberg
über Aeneas vom 17.04.95; 8. Zwischenzeugnis der Kunigundenschule
Bamberg über Aeneas, vom 13.02.04; 9. Gedächtnisprotokoll
von..... Bezirkstagspräsident, D -96.... , vom 09.08.04; 10. Eidesstattliche Versicherung von.................Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, vom 07.08.04; 11. Bericht von Dr.
med. Strauch, Medizinaldirektor, Landratsamt Bamberg, Gesundheitswesen
und Ernährungsberatung, z.Hd. des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg,
D-95021 Bamberg, betr. Petra Heller, vom 02.08.04; 12. medizinisches
Gutachten des Universitätsklinikums Erlangen, Prof. Dr. Dr. h.c. W.
Rascher, Direktor der Klinik, an die Stadt Bamberg, Stadtjugendamt
Bamberg, D-96301 Bamberg, vom 18.08.04; 13. ergänzender Bericht von
Pro£ Rascher, Universitätsklinik Erlangen (s. oben) an das Amtsgericht
Bamberg, D-96047 Bamberg, über "Stadtjugendamt Bamberg, Bamberg, gegen
Petra Heller, Bamberg, wegen elterlicher Sorge", 13.09.04; 14. Bericht
der Abt. für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, D-91054
Erlangen (unterschrieben von Prof. Moll, Dr. med. Kratz und Dr. med.
Pfaffenberger) an das Amtsgericht Bamberg, D- 96047 Bamberg, vom
13.09.04; 15. Zwischenbeschluss des Amtsgerichtes Bamberg vom
15.02.05; 16. Brief des Universitätsklinikums Erlangen, Abt. für
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie D-91054 Erlangen (Dr.
med. Kratz und Dr. med. Pfaffenberger), an die Stadt Bamberg, vom
21.12.04.
Der Lebenslauf der Expl. gemäss ihrer Darstellung in der Exploration Die
Expl. sei am 06.04.1963 als fünftes von sechs Kindern geboren worden.
Ihr Vater war Diplom-Chemiker, die Mutter Hausfrau. Beide leben noch
und wohnen im gleichen Hause wie sie in Bamberg. Die älteste Schwester
ist Lehrerin von Beruf, der ältere Bruder Ingenieur, eine ältere
Schwester Geografin und der jüngere Bruder Arzt, die jüngere Schwester
Lehrerin.
Die Expl. sei ein robustes und sportliches Mädchen
gewesen, das nur selten krank gewesen sei. Sie besuchte von 1969 - 1974
die Grundschule in Bamberg, sodann von 1974 - 1983 das Gymnasium, das
sie im Alter von 20 Jahren mit einem Abitur abschloss. Es folgte dann
ein privates Schauspielstudium von 1983 - 1984, sodann von 1984 - 1987
ein privates Gesangsstudium. Von 1985 - 1987 absolvierte sie ein
Studium am "Opernstudio Gernot-Haindl" / München. Sodann absolvierte
sie von 1987 - 1992 ein Gesangsstudium an der "Akademie der musischen
Künste" Prag, Hochschule für Musik, und erhielt auch ein Stipendium im
Rahmen des internationalen Studienaustausches des "Deutschen
Akademischen Austauschdienstes" DAAD. Dieses Studium sei an der
Hochschule in Deutschland anerkannt worden. Die Expl. erhielt einen
Abschluss mit Magister Artium. Von
1987 - 1992 absolvierte die Expl. ein Ausdruckstanzstudium nach
"Isadora Duncan" an der Schule von "Eva Blazickova/Jarmila
Jerabkova/Prag". Von
1992 - 1999 folgte eine rege Tätigkeit als Konzernsängerin in Bamberg,
Würzburg, Nürnberg, München und in andern Städten. Dabei sei es auch zu
einer Zusammenarbeit mit dem Streichquartett der Bamberger Symphoniker
gekommen, wobei sie vorwiegend Bachkantaten aufführte aber auch andere
Liederabende gab. Daneben betrieb sie eine Tätigkeit als private
Gesangslehrerin, als Tanzlehrerin in Volkshochschulen und in einer
Musikschule in Bamberg und bis 1996 auch im Raum Thalmässing, wo der
leibliche Vater von Aeneas wohnte und als Bildhauer arbeitete (s.
unten). Von
1996 - 1999 hatte die Expl. einen Lehrauftrag im Fach Gesang an der
Universität Bamberg, Fakultät für Pädagogik, Abteilung Musik. Am
17.04.1995 wurde ihr Sohn Aeneas als Frühgeburt in der 30.
Schwangerschaftswoche geboren. Die Expl. wohnte damals zusammen mit dem
leiblichen Vater von Aeneas, T..in der gemeinsamen Wohnung bei
Thalmässing. Aeneas habe während ca. 1'/2 Jahren wegen Pulsabfällen und
Atemstillständen per Monitor überwacht werden müssen. Auch später habe
er jede Nacht an Schlafstörungen wegen Gelenkschmerzen gelitten. Zudem
seien bei ihm Bauchschmerzen, später Kopfschmerzen, Sehstörungen und
schlechtes Hören etc. aufgetreten. Ansonsten sei Aeneas ein
aufgewecktes, fröhliches, kontaktfreudiges Kind gewesen, das sich gut
entwickelt habe. Zu ergänzen sei, dass im Mai 1995 der geplante
Hochzeitstermin mit T.. dem leiblichen Vater von Aeneas, wegen der Frühgeburt habe abgesagt werden müssen. Am O 1.0 L 1996 habe dann T... sie
und Aeneas verlassen. Die Expl. zog dann mit Aeneas nach Bamberg in das
Zweifamilienhaus ihrer Eltern, die sie tatkräftig dabei unterstützt
hätten, Aeneas grosszuziehen. Die
Wohnsituation stellte sich (bis heute) wie folgt dar: Im
Zweifamilienhause wohnten ihre Eltern im Erdgeschoss, im 1. Stock die
Grossmutter (Urgrossmutter von Aeneas) und ihre Tante, in der
Dachwohnung Aeneas und die Expl.. Beide Eltern seien auch heute noch
für ihr Alter recht rüstig, ebenfalls Tante und Grossmutter. Im
Winter 1998 - Aeneas war damals drei Jahre alt - lernte die Expl. ihren
zukünftigen Ehemann, Herrn Markus Sperlein, kennen. Dieser hatte
Geschichte und Musikwissenschaft studiert und auch mit einem Magister
Artium abgeschlossen. Er ist Organist in mehreren katholischen
Kirchen, Cembalist, Countertenor, Leiter eines
Männervokalensembles...., durch Auftritte in Funk und Fernsehen bekannt
und betreibt eine regelmässige Konzerttätigkeit mit Capella Antiqua
Bambergensis. Im
Frühjahr 1999 sei die Expl. an Borreliose, mit Lyme-Arthritis und
Meningitis erkrankt. Sie habe an Lähmungen gelitten, an Seh- und
Hörstörungen, sei an Krücken gegangen und schliesslich auch
rollstuhlabhängig geworden. Es sei dann ein jahrelanger Verlauf
erfolgt, mit Rückfällen und intensiver Antibiotikatherapie. Seit
einigen Monaten sei aber eine definitive Heilung eingetreten und die
Expl. wieder in der Lage, ihre berufliche Tätigkeit aufzunehmen, die
sie habe unterbrechen müssen. Im Sommer 2000 habe Dr.... ,
Rheumatologe in.. , bei Aeneas erstmals die Diagnose Borreliose
gestellt. Die ärztlich verordneten Antibiotika hätten zunächst zu einer
Besserung der Beschwerden bei ihm geführt. Die Krankenkasse habe die
Kosten für die Therapie auf Antrag der behandelnden Ärzte übernommen.
In Deutschland werde seit der Einführung der Budgets eine so teure
Behandlung nur noch von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie
medizinisch unbedingt notwendig sei. Im November 2000 heiratete die Expl. ihren damaligen Lebenspartner, Markus Sperlein, nach zweijähriger Bekanntschaft. Von
2000 - 2005 sei sie mit verschiedenen Antibiotikaregimen, bis zu ihrer
Gesundung vor einigen Monaten, behandelt worden. Ende 2003 habe sie zum
ersten Mal nach ihrer Erkrankung wieder als Konzertsängerin auftreten
können, mit "Messa di Voce". Von 2003 - 2005 habe sie Auftritte mit
"Messa di Voce" einige Male wiederholen können.
Ergänzungen betr. die Krankheitsverläufe bei der Expl. und bei Aeneas Wie
bereits erwähnt, sei Aeneas am 17. April 1995 als hochgradige
Frühgeburt in der 30. Schwangerschaftswoche in Erlangen geboren worden.
Die Ärzte hätten die Wehen 70 Stunden lang hinauszögern können, um die
Reifung der Lunge noch im Mutterleib zu beschleunigen. Gleichzeitig
habe sie eine Cortisonbehandlung erhalten, um die Gefahr einer
Augenschädigung bis zur Erblindung des Neugeborenen zu verhindern. Als
Ursache für die Frühgeburt hätten die Ärzte eine wahrscheinliche
Infektion angegeben. Aeneas habe mehrere Tage nach seiner Geburt eine
sehr hohe Anzahl von weissen Blutkörperchen aufgewiesen. Deshalb habe
er für einige Tage Antibiotika erhalten. Lange habe er dann an
Pulsabfällen und Bradykardien gelitten und habe daher noch mehrere
Monate nach seinem ersten Geburtstag einen Atemüberwachungsmonitor
gebraucht, wenn er nachts geschlafen habe. Nach der Geburt sei die
Expl. wochenlang mit Aeneas im Krankenhaus geblieben, um ihn für das
Stillen regelmässig anlegen zu können, da dieser an Saugschwäche
gelitten habe. Im Frühjahr 1995 habe Aeneas einen ersten Zeckenbiss
unter dem Schlüsselbein gehabt, welcher im Klinikum Nord in Nürnberg
behandelt worden sei. Der Vater von Aeneas habe sie kaum unterstützt
und sei oft abwesend gewesen. Gegen
Ende des Jahres 1995 sei die Expl. an einer Lungenentzündung erkrankt
und sei körperlich völlig erschöpft gewesen, auch wegen der
beruflichen Strapazen. Nach dem Wegzug von
T...... und
dem Umzug der Expl. zu ihren Eltern habe Aeneas plötzlich Ängste gehabt
vor den Besuchen seines Vaters, der ihn bis damals über 1`/4 Jahre lang
regelmässig ohne Probleme abgeholt hatte. Es sei in der Folge zu
Spannungen zwischen ihr und T gekommen. Sie habe ihm vorgeschlagen,
eine Therapie für getrennte Paare zu beginnen. Es sei dann zu einem
umgangsrechtlichen Prozess gekommen. Bei der zweiten Instanz am
Oberlandesgericht Bamberg sei dann eine Vereinbarung getroffen worden,
dass das Besuchsrecht von T..... für 1'/z Jahre ausgesetzt würde und Aeneas in Psychotherapie zur Kinderpsychologin... gehen soll. Die Expl. habe zugestimmt. Seit
Ende 1996 habe sie als Gesangslehrerin mit kleinem Lehrauftrag an der
Fakultät für Pädagogik an der Universität Bamberg und als
Privatlehrerin wieder zu arbeiten angefangen. Es kamen gelegentliche
Konzerte und Auftritte als Ausdruckstänzerin hinzu. Aeneas wurde von
der Tante ... betreut, welche
die Expl. darauf aufmerksam gemacht habe, dass er beim Schlafen heftig
schwitze, sehr schlecht esse und fast nach jeder Mahlzeit über
Bauchschmerzen geklagt habe, dann auch über Gelenkschmerzen, vor allem
in den Knien. Auf Drängen der Tante habe sie den Kinderarzt aufgesucht,
von dem sie sich nicht ernst genommen gefühlt habe wegen seinen
Kommentars "das wächst sich aus". Im Frühjahr 1999 - Aeneas war jetzt
4 Jahre alt, - sei sie dann an der Lyme-Arthritis erkrankt (s. oben).
Im Sommer 1999 habe dann Aeneas eine Zecke unter dem Handgelenk gehabt,
die sie selber entfernt habe. Ca. im Sommer 1999 habe Aeneas eines
morgens Sehschwierigkeiten gehabt, sei auf allen Vieren gekrochen und
habe dabei immer ein Bein gestreckt. Die Kinderklinik Bamberg habe bei
der Ultraschalluntersuchung einen Flüssigkeitserguss in der linken
Hüfte festgestellt. Der Antikörper
-Titer sei negativ gewesen. Zwei Jahre später habe dann Dr. med......im
Arztbrief an den Kinderarzt Dr.....geschrieben, der Hüfterguss sei
typisch für eine Borreliose-Erkrankung gewesen. Er meinte auch, man
hätte schon damals in der Kinderklinik eine sog.
Western-Blot-Blutuntersuchung bei Aeneas machen müssen, und er hätte
damals schon Infusionen mit Antibiotika gebraucht. Zu diesem Zeitpunkt
hätten sich dann die Kinderärzte in Bamberg, welche alle in der
genannten Kinderklinik ausgebildet worden seien, sich äusserst
reserviert ihr gegenüber verhalten. Im
Sommer 2000 habe dann Dr......in Ulm eine Blutuntersuchung von Aeneas
angeraten resp. veranlasst, als er von dessen Frühgeburt erfuhr. Er
habe die Vermutung geäussert, dass Aeneas bereits in der
Schwangerschaft mit Borreliose infiziert worden sei. Sie habe damals
das erste Mal von dieser Möglichkeit erfahren. Im Herbst 2000 habe
Aeneas dann prompt mit einer Besserung der Bauchbeschwerden auf eine
Antibiotikatherapie reagiert und habe erstmals -jetzt 5 Jahre alt -
nachts durchgeschlafen. Die Gelenkschmerzen hätten sich jedoch
nicht gebessert. In der Folge habe Aeneas von Dr......immer wieder
Antibiotika in Tablettenform erhalten, wenn nach Absetzen der Therapie
Verschlimmerungen aufgetreten seien.
Im Februar 2001 dann Kontaktaufnahme mit zwei Spezialisten, Dr.....und
Prof..., welche beide eine fortgesetzte und z. T. intensive
Antibiotikatherapieempfahlen und ihr Hoffnungen auf eine definitive
Heilung machten. Im April 2001 erlitt Aeneas den dritten Zeckenbiss am
linken Oberarm. Etwa zwei bis drei Wochen später hatte er
Schwächezustände, habe vorübergehend nicht allein stehen können und sei
apathisch im Bett gelegen. Er habe gesagt: "Mama, ich kann meinen Arm
nicht mehr heben". Dr....habe nun eine ausgedehnte Infusionstherapie
für unumgänglich gehalten. Aeneas habe ambulant in der Kinderklinik
Bamberg über mehrere Wochen hinweg täglich Infusionen erhalten.
Vormittags habe er den Kindergarten besucht. In der Folge
Weiterbehandlung von Aeneas auf Empfehlung von Dr. ....mit Infusionen
im "gepulsten Regime". Endlich sei ein Hausarzt gefunden worden, der
bereit war, die teure Behandlung auf sein "Medikamenten-Budget" zu
nehmen. Die Beschwerden von Aeneas hätten sich sehr langsam gebessert,
die Lähmungserscheinungen hätten sich zurückgebildet. Im Herbst 2001
Kontakt mit Dr. med. Hellenthal (über die Sendung "Fliege"), einem
Spezialisten für die Ausheilung chronischer Borreliose und für die
Stützung des Immunsystems während Antibiotika-Therapien. Verordnung
(resp. Empfehlung) einer glutenfreien Ernährung, täglicher
Bewegungstherapie und von Vitaminen und Spurenelementen. Im Frühjahr
2002 Einschulung von Aeneas in die Regelschule. Aus äusseren Gründen
Wechsel des Kinderarztes, der die von der Kasse finanzierte Therapie übernimmt
und nach Anweisungen von Dr.. durchführt. Im Mai 2002 erleidet die
Expl. eine pseudomembranöse Kolitis als Folge eines Absetzens von
Laktobazillen. Daher Absetzen der iv.-Antibiotikatherapie mit
nachfolgender deutlicher Verschlechterung des Gesundheitszustandes.
Nach Wiederaufnahme der iv.-Antibiotikabehandlung wegen eines
Meningismus durchschlagender Erfolg, Abklingen der
Lähmungserscheinungen und der Schwindelanfälle. Ende 2002 Kontaktaufnahme mit Dr. in
den USA, einem Kinderarzt mit grosser Erfahrung in der Behandlung von
Lyme-Borreliose. Dieser rät aufgrund eines Aktenstudiums (Laborwerte)
eine durchgehende Behandlung von Aeneas ohne Intervalle. In der Folge
Verabreichung von Infusionen an fünf Tagen pro Woche. Als Folge davon
Abklingen der Symptomatik. Ende der 2. Klasse (nach einem
Fahrradunfall von Aeneas) Lesestörungen bei Aeneas, die im Widerspruch
zu seiner allgemeinen Sprachbegabung gestanden habe. Die
Klassenlehrerin habe auf die Beunruhigung der Expl. abweisend reagiert.
Der Augenarzt Dr. Hellenthal habe die Leseschwäche mit Sehstörungen
als Folge der Borreliose erklärt. Er vermutete die Ursache der
Sehstörung im Gehirn, nachdem eine augenärztliche Untersuchung in
Bamberg keinerlei Schaden am Auge selber ergeben habe. Im Herbst 2003
habe Dr..... bei
einer Telefonberatung empfohlen, eine Behandlung 7 Tage die Woche
durchzuführen, weil seit dem Fahrradunfall die Symptome sich
ungenügend zurückgebildet hätten. Frau Dr...
habe diese Empfehlung befolgt. Die
Schule habe allgemein für die Borrelioseerkrankung von Aeneas sehr
wenig Verständnis gezeigt. Seine Lehrerin habe sich geweigert, die
ärztlichen Atteste anzusehen. Die Schulleitung erklärte sich bereit,
das Prüfungs- und Unterrichtsmaterial für Aeneas vergrössern zu lassen,
um die vom Augenarzt bestätigten Visus-Abfälle zu kompensieren. Aeneas
habe trotz seiner Erkrankung mit Erfolg alle Hauptfächer des
Unterrichtes besucht und einmal pro Woche die Vorstufe des Domchors.
Seine Schulkameraden mieden aber zusätzlich zunehmend den Kontakt mit
ihm. Von seiner Lehrerin fühlte er sich wegen ihrer psychologisch
ungeschickten Art gekränkt. Die Expl. und ihr Ehemann baten den
Direktor und die Schulrätin, auf die Lehrerin einzuwirken, Aeneas nicht
länger zu hänseln. Aber auch die Schulrätin habe sich am Telefon
taktlos verhalten und das Gespräch ohne Einwilligung der Expl. auf
Mithören gestellt. Im
März 2004 konnten Aeneas von seinem Internisten Dr...und von der Ärztin
Frau Dr...keine Infusionen mehr gesteckt werden.
Dr..
habe daher Aeneas in die Chirurgie
überwiesen, um ihm einen Port legen zu lassen. Dank dem
unproblematischen Zugang für die Infusion habe nun die Therapie viel
konsequenter durchgeführt werden können. Eine vorübergehende
Verschlimmerung der Symptome bei Aeneas sei mit sog.
Jarisch-HerxheimerReaktionen von den Ärzten erklärt worden. Diese
seien aber als unerwünschte Nebenwirkungen im Grunde genommen ein
Beweis für den Erfolg der Therapie. Auf Verordnung von Frau Dr... habe
die Expl. einen Kurs im Legen von Port-Infusionsnadeln besucht, so dass
sie zu Hause problemlos die verordneten Infusionen selbst habe
verabreichen können. Das sei ab März 2004 der Fall gewesen und nicht,
wie Pro£ Rascher geschrieben habe "seit wenigstens 3 Jahren", sondern
eben erst seit 4 Monaten vor Wegnahme von Aeneas. Aeneas sei mit dem
Port völlig problemlos umgegangen. Wenn er keine Beschwerden gehabt
habe, sei er geschwommen, Fahrrad gefahren, habe Fussball gespielt und
sich mit seinen Freunden gebalgt. Die Lehrerin habe gewollt, dass
Aeneas deshalb die 3. Klasse wiederholen solle. Die Expl. und ihr
Ehemann hätten aber ein Vorrücken in die 4. Klasse auf Probe beantragt. Bald
darauf hätten sie plötzlich ein Schreiben der Schulrätin erhalten,
welche angekündigt habe, Aeneas müsse sich einer schulärztlichen
Untersuchung unterziehen, weil die Therapie angeblich keinen Erfolg
zeitige. Der Vorgesetzte der Schulrätin, der leitende
Regierungsschuldirektor.. in
Bayreuth, habe aber diese Untersuchung als nicht notwendig erachtet,
da "unzählige Atteste" vorlägen, welche die Behandlung für indiziert
bezeichneten. Er habe darauf in zwei Telefongesprächen mit Schul- und
Gesundheitsamt die schulärztliche Untersuchung abgesagt. Ausserdem habe
er den probeweisen Besuch der 4. Klasse bewilligt. Wenige
Tage später habe die Expl. nach Dienstschluss einen Anruf vom ihr
völlig unbekannten Dr. Weichert vom Gesundheitsamt erhalten. Dieser
habe unverzüglich Auskunft verlangt darüber, wo Aeneas seinen Port
gelegt bekommen habe. Als die Expl. nicht einem für sie "wildfremden
Anrufer" am Telefon habe Auskunft geben wollen, habe er gedroht",...
die Polizei und das Gesundheitsamt vorbei zu schicken". Ein Freund
ihrer Eltern, ehemaliger vorsitzender Richter am Oberlandgericht
Bamberg habe ihnen gegenüber bestätigt, dass das Verhalten von Dr.
Weichert vollkommen unkorrekt gewesen sei. Er habe selber den
Vorgesetzten von Dr. Weichert, den Medizinaldirektor Dr. Strauch,
angerufen, um das Fehlverhalten zu monieren. Herrhabe dann für den
19.07.2004 ein klärendes Gespräch zwischen Dr. Strauch, der Exp. und
ihrem Mann in seiner Anwesenheit vereinbart. Inhalt dieses Gespräches
seien Fragen gewesen bezüglich der Borreliose. Die Expl. sei aber von
Dr. Strauch bei diesem Gespräch nicht untersucht worden. Er habe dafür
auch keinen behördlichen Auftrag gehabt. Aeneas habe er nie gesehen. Er
habe ihr nicht gesagt, dass er ein Gutachten über sie anfertigen wolle. Am
03.08.04 sei die Expl. morgens um 09.00 Uhr von Mitarbeitern des
Jugendamtes mit der Polizei überfallen worden. Man habe ihr das Kind,
Aeneas, weggenommen, und sie in die Nervenklinik eingeliefert. Sie sei
völlig ahnungslos gewesen. Weder das Jugendamt, noch das Gericht,
hätten zuvor in irgendeiner Form Kontakt mit ihr aufgenommen. Dr.
Strauch, Medizinaldirektor des Gesundheitsamtes Bamberg, habe in seinem
Gutachten vom 19.07.04 ihr ein "Münchhausen-by-proxy-Syndrom"
unterstellt, ohne sie untersucht zu haben oder sie um ihr
Einverständnis für ein Gutachten zu bitten. Am 04.08.2004 sei die Expl. auf Beschluss des Vormundschaftsrichters Dr. Lassmannzur entlassen worden. Im
August 2004, anlässlich eines Gespräches im Jugendamt Bamberg in
Gegenwart mehrerer Zeugen, habe die Expl. den Kompromissvorschlag
gemacht, die medizinische Sorge von Aeneas sei dem Jugendamt zu
überlassen, wenn das Kind sofort nach Hause käme. Im August dann
plötzliche Anhörung vor Gericht, nach einem Pressebericht, nachdem
diese vorgängig auf die lange Bank geschoben worden sei. Im September
2004 Verweigerung der Kontaktaufnahme der Expl. mit Aeneas. Am
30.09.04 Beschluss, der Mutter die elterliche Sorge weiterhin
vorläufig zu entziehen. Im Herbst 2004 veröffentlichte der
Stadtanzeiger Bamberg eine Stellungnahme zum Fall Aeneas. Ende Oktober
2004 Entfernung des Port, was Fastenaktionen von Ärzten auslöst. Im
November 2004 befasst sich die Expl. mit einem ähnlichen Fall (,,N.K.")
eines Knaben, der eine zehnjährige Leidenszeit hinter sich hatte, in
welchem mehrere Kliniken dessen Borreliose-Erkrankung nicht erkannt
hätten. Am 03. Dezember 2004 erster Bericht in der Augsburger
Allgemeinen, 09. Februar 2005 Anhörung durch das Amtsgericht Bamberg
mit Beschluss der Begutachtung von ihr durch einen Psychiater betr.
Erziehungsfähigkeit/Sorgerechtsverfahren. Im Februar 2005 Beschluss
des Amtsgerichtes Bamberg, alle vier Angehörigen (Stiefvater,
Grossmutter, Grossvater und Grosstante) müssten sich einer
psychiatrischen Begutachtung unterziehen, bevor sie Aeneas sehen
dürften. Alle Beteiligten legten Widerspruch dagegen ein. In der Folge
wiederholte Verweigerungen einer Kontaktaufnahme mit Aeneas durch die
Mutter und Bekannte von ihr, z.B. auch Dr. Hellenthal, und
fortgesetzte Berichterstattungen über den Fall in vielen
Fernsehstationen und Printmedien. Seit September 2005 Veranstaltung von
sog. Samstags-Demonstrationen (Protestaktionen).
Psychostatus / meine eigenen psychopathologischen Befunde Die
Expl. nahm mit mir telefonisch Kontakt auf, nachdem sie von einem
Kinderpsychiater, Dr.
med...,
der einige ihm zur Verfügung gestellte
Unterlagen über die Affäre gelesen hatte, an mich weiterempfohlen
worden war. Sie ersuchte dringend um einen Termin, um ihr Anliegen
erläutern zu können. Dabei wurde deutlich, dass sie in einer Notlage
war und für die Behebung ihrer misslichen sozialen Situation und
insbes. die Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche Unterstützung und
Schützenhilfe suchte. Sie erklärte, dass ihr zu Unrecht ein
"Münchhausen-by-proxy-Syndrom" angelastet werde und dass sie daher für
ihren neuen Anwalt ein Gutachten brauche. Sie erklärte, dass sie in der
Schweiz Zuflucht vor einer neuerlichen Unterbringung in einer
psychiatrischen Klinik, mit welcher sie rechnen müsse, gesucht habe.
Sie zeigte ein starkes Widerstreben, meine Fragen, mit denen ich mich
kursorisch über ihr Anliegen ins Bild setzen wollte, am Telefon zu
beantworten, und insistierte auf einem persönlichen Vorbeikommen. Zur
ersten Besprechung erschien sie dann auf meinen Wunsch mit einer
Zusammenstellung eines Dossiers mit den wichtigsten Dokumenten betr.
ihre Affäre und mit Übersichtsdarstellungen der Vorgeschichte und des
Verlaufes. Vom
Habitus her war die Expl. unauffällig, mittelgross gewachsen und
schlank, ordentlich, ohne nennenswerten Auffälligkeiten gekleidet. Sie
erscheint von kräftig-drahtiger Konstitution, wirkte aber etwas
abgehärmt und erschöpft, wie innerlich zerrieben von der sie
belastenden Affäre um ihren Sohn und um ihr Sorgerecht. Es
ist festzuhalten, dass sie grundsätzlich bei klarem Bewusstsein war,
allseits, d.h. in Bezug auf ihre persönlichen Verhältnisse, den Zeit
und den Ort klar orientiert. Auch ihre Auffassung, d.h. das
Verständnis der Gesprächssituation, erschien nicht beeinträchtigt.
Merkfähigkeit und Gedächtnis waren intakt, sie hatte viele Daten
präsent, konnte auf im Gespräch angesprochene Themen wieder Bezug
nehmen und hatte auch ihr Dossier "im Kopf'. Sie machte einen
intelligenten und gebildeten Eindruck, drückte sich korrekt und auch in
gehobener Sprache aus, entsprechend ihrem weit überdurchschnittlich
hohen Bildungsniveau. Ihr
Zustand war geprägt von einer starken Emotionalisierung und Unruhe, die
ganz im Zusammenhang mit der sie bedrückenden Affäre und Krise im
Zusammenhang schienen und nachvollziehbar wirkten. Sie war innerlich
erregt und aufgewühlt, wirkte nervös und überreizt, aufgelöst und
verzweifelt. Ihr Gesprächsverhalten war entsprechend drängend und
ungeduldig, mit einem starken Erwartungsdruck, z.T. auch etwas
ausufernd und weitläufig, repetitiv. Es bereitete ihr Mühe, ein
Gesprächsthema zu beenden und auf sich beruhen zu lassen, weil sie von
den aufgewühlten Emotionen weitergetragen wurde und sich dann in
Details verlor, die sich ihrer Erinnerung aufdrängten. Das emotionale
Mitteilungsbedürfnis nahm immer wieder Überhand und wirkte auf den
Gesprächspartner überfahrend und konnte das Bedürfnis nach besonnener
klärender Darstellung oft nur schwer befriedigen. Z.T. erschien sie
auch motorisch etwas unruhig, agitiert, erhob sich vom Sitz, wie um
ihren Äusserungen verstärkten Nachdruck zu verleihen. Z.T. verfiel sie
dann auch in fassungsloses Weinen, wenn sie von Gefühlen der Empörung
über die von ihr als demütigend erlebten Unbilden erfasst wurde. Ihr
Zustand war auch beherrscht von der Angst, nicht genügend verstanden
und ernst genommen zu werden. Diesbezüglich offenbarte sie eine
deutliche Überempfindlichkeit, eine Beeinträchtigungshaltung, die aber
im Lichte der Brisanz der sie belastenden Erlebnisse und Ereignisse
nicht realitätsfremd erschien. Grundsätzlich
bestand bei ihr keine Symptomatik, welche etwa auf eine Psychose
schizophrener oder manisch-depressiver Art hinweisen würde. Das Denken
war weder beschleunigt, wie bei manischen Zuständen, noch verlangsamt,
wie bei depressiven Verfassungen. Abgesehen von der beschriebenen
Emotionalisierung und ausufernden Weitläufigkeit, welche den Wunsch
einer konzisen, sich auf das Wesentliche beschränkenden Darstellung
missachteten, war es aber nicht in psychopathologisch relevantem Sinne
aufgelockert, sprunghaft oder gar inkohärent und verfolgte, insbes.
auch in den von ihr verfassten schriftlichen Unterlagen, eine klare,
nachvollziehbare Linie. Es war, unabhängig von der Richtigkeit der von
ihr bezogenen Positionen in der sich über Monate und Jahre hinziehenden
Streitangelegenheit, folgerichtig und logisch. Es bestanden keine
Wahnstimmung, keine Wahnbereitschaft, keine Wahneinfälle und
Wahngedanken im Sinne der psychopatbologischen Lehre der Schulmedizin.
Dezidierte und feste Meinungen betrafen ausschliesslich die
Borreliosethematik. Ihre Haltung erschien dabei insoweit nicht
autistisch, als es keine eigensinnig-verschrobene Züge aufwies, sondern
sich auf ärztliche Autoritäten bezog, die sie konsultiert hatte und die
sie mit medizinischem Beweismaterial versorgt hatten. Ihre Argumente
waren auch nicht magischer oder mystischer Art, sondern bezogen sich
auf Erfahrungen der Realität, wie z.B. die Zeckenstiche bei ihrem Sohn,
gewisse Zusammenhänge zwischen Ein- und Absetzen der Medikation und
Entwicklung (Besserungen und Verschlechterungen) ihrer Symptomatik,
ebenso wie bei ihrem Sohn. Ihre Kritik an dem Vorgehen der Behörden
bezog sich ebenfalls an realen Vorkommnissen und entsprach, unabhängig
von allfälligen parteilichen Einseitigkeiten und allfälligen üblichen
Missverständnissen, einer durchaus vertretbar-logischen Argumentation. Es
waren auch keine Anzeichen eines übersteigerten Fanatismus im Sinne
eines Abhebens in ideologische Verstiegenheit zu erkennen. Vielmehr
beschränkte sich ihre kämpferische Haltung auf das Anliegen, das Kind
und ihre Mutterrechte wieder zurückzuerhalten. Der mediale Rummel ist
für sie nur Mittel zu diesem Zweck und ihr im übrigen unangenehm, weil
sie die Aufmerksamkeit
der Öffentlichkeit nicht in dieser Sache, sondern als Künstlerin und
Konzertsängerin sucht. Ihre Muttergefühle, die Sehnsucht nach dem Kind
und die Sorge um sein Schicksal, drückt sie mit nachvollziehbarer, von
Trauer und Wut geprägter Emotionalität aus. Bezüglich ihrer von der
universitären Medizin in Frage gestellten und als abwegig gewerteten
Ansichten hält sie sich ganz an die von den von ihr konsultierten
Fachkompetenzen und - referenten zur Verfügung gestellten Materialien
und Befunde.
Beurteilung Einleitung Die
psychiatrische Beurteilung Ihrer Mandantin, Frau Petra Heller, geb.
06.04.1963, beruht auf einer zweimal zwei Stunden dauernden
psychiatrischen Exploration und Untersuchung in meiner Praxis, drei
schriftlichen Darstellungen der Vorgeschichte durch die Expl. und dem
mir zur Verfügung gestellten Dossier betr. Krankheitsgeschichte und
Sorgerechtsverfahren. Diese Unterlagen sind im Quellenverzeichnis (s.
S. 2-4) aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass sie dem Leser meines
Berichtes zur Verfügung stehen. Auch halte ich fest, dass die jeweils
rechtsanwendende Instanz abschliessend die gültigen Sachverhalte fest
zu stellen hat und der psychiatrische Experte sich in seiner
unabhängigen, rein fachlichen Beurteilung darauf abzustützen und bei
diesbezüglichen Aenderungen allf. notwendige Korrekturen und/oder
Ergänzungen vorzunehmen hat. Die diagnostische Beurteilung Es
stellt sich zunächst die Frage, ob die Expl. an einer psychiatrischen
Krankheit resp. einer psychischen Störung leidet, die gemäss ICD-10
oder DSM IV diagnostiziert werden kann. Als Grundlage für die
Beantwortung dieser Frage muss man sich erstens auf die Lebensgeschichte und zweitens auf den aktuellen Zustand beziehen. Nimmt
man die Lebensgeschichte in den Blick, so ist festzustellen, dass,
gemäss den vorhandenen Informationen, die Expl. nie an einer
psychiatrischen Krankheit gelitten hat. Sie war auch nie in stationärer
oder ambulanter psychiatrischer Behandlung. Folgende Krankheiten können
ausgeschlossen werden: Eine schizophrene oder manisch-depressive
Psychose, eine Suchtkrankheit resp. ein Abhängigkeitssyndrom wie
Tablettensucht, Alkoholismus und Drogenabhängigkeit; eine
Minderintelligenz und Minderbegabung; psychosomatische Krankheiten wie
z.B. Herzneurose, Hypochondrie etc. (gemäss ICD-10 sog.
Somatisierungsstörungen). In
Anbetracht der auffallend guten beruflichen Lebensbewährung und der
geordneten und harmonischen privaten Verhältnisse ist auch eine Neurose
und eine Persönlichkeitsstörung von klinisch relevanter Ausprägung
diagnostisch auszuscheiden. Bis
zu ihrer Erkrankung an einer Borreliose (s. unten) im Frühjahr 1999,
war die psychiatrische Anamnese (Vorgeschichte) bei ihr bland. Die
Lebens- und soziale Bewährungsgeschichte weisen die Expl. als
überdurchschnittlich intelligente, begabte, tüchtige, anpassungsfähige
und konfliktfähige Persönlichkeit aus. Sie hat erfolgreich eine Abitur
absolviert, anschliessend eine solide, qualifizierte und vielseitige
Ausbildung als Konzertsängerin und Künstlerin, und sich dann als
Solistin in zahlreichen Konzertveranstaltungen einen Namen gemacht. Sie
hat sich dabei als sehr lernfähig, initiativ und kooperativ erwiesen,
indem sie auch kreativinnovative Formen der Interpretationskunst
mitrealisieren half Ihrer Konzerttätigkeit nach zu schliessen war sie
nicht eine Künstlerin der schrillen Töne, sondern zeichnete sich eher
durch einen feinsinnigen und distinguierten Stil aus. Ihr beruflicher
Leistungsausweis lässt auch auf hohe Professionalität, Disziplin und
Umstellfähigkeit schliessen. Am Rande darf bemerkt werden, dass die
Expl. auch über einen guten Leumund verfügt, ohne Vorstrafen. Sie
ist ferner auch in geordneten und intakten Verhältnissen aufgewachsen,
zeigte keine Anzeichen von Schwererziehbarkeit oder dissozialen
Verhaltensstörungen in Kindheit und Jugend. Und sie lebt heute in
einer einvernehmlichen und stabilen Beziehung sowohl zu ihrem Ehemann,
dem Stiefvater ihres Kindes, als auch zu ihrer Herkunftsfamilie
(Eltern, Grosseltern und Tante), mit der sie seit Jahren gemeinsam das
gleiche Haus in Bamberg bewohnt Ferner
ist hervorzuheben, dass die Expl. Schwierigkeiten und Unbilden im Leben
jeweils mit bemerkenswerter Zähigkeit, Tapferkeit und Geschick
bewältigt hat: Die schwere Frühgeburt mit den nachhaltigen Störungen
ihres Kindes (1995), die Trennung von dessen Vater, der sich von ihr
distanzierte (1996), den Streit um das Umgangsrecht und schliesslich
ihre eigene schwere Erkrankung an einer Borreliose. Dabei fällt auf,
dass die Expl. nicht etwa eigensinnig und stur ihre eigenen Lösungen
durchzuboxen versuchte, sondern auch durch konziliantes und
entgegenkommendes Einlenken Kompromisse ermöglichte, was sich etwa bei
der Einigung mit dem Kindesvater im erwähnten umgangsrechtlichen
Prozess am Oberlandesgericht Bamberg und bei der Unterstützung einer
Psychotherapie für ihr Kind zeigte. In diese Richtung weist auch ihre
Bereitschaft, auf anderer Leute Rat zu hören und deren Hilfe in
Anspruch zu nehmen. Die Folgen der körperlichen Erkrankungen der Expl. und ihres Kindes und deren diagnostische Bedeutung Eine
Zäsur im Leben der Expl. stellt ihre Erkrankung an einer Borreliose
dar. Ich gehe davon aus, dass diese von Ärzten aufgrund der
festgestellten Symptomatik und Laborwerte gestellte Diagnose nicht
angezweifelt ist, wenn auch in der akademischen Diskussion ein
theoretischer Zweifel nie von vornherein ganz auszuschliessen ist.
Diese Krankheit bescherte ihr schmerzhafte und vorübergehend
invalidisierende Symptome durch die Lyme-Arthritis, Meningitis,
Lähmungen, Seh- und Hörstörungen. Diese Symptomatik ging auch mit einer
Beeinträchtigung ihrer sozialen Integrität einher. Sie war psychisch
und beruflich aus der Bahn geworfen. Sie konnte ihre Konzerttätigkeit,
schon gar nicht mehr im bisherigen Umfang, nicht weiterführen und war
auch in der Ausübung familiärer Pflichten beeinträchtigt und auf Hilfe
angewiesen. Theoretisch kann ich nicht ausschliessen, dass bei der
Symptombildung auch eine funktionelle Überlagerung mitgewirkt haben
dürfte, was durch die Ängstlichkeit und Verunsicherung verständlich
wäre. Es besteht aber hier die Gefahr einer Fehlinterpretation. Bereits
vor der schweren Erkrankung an einer Borreliose war die Expl. durch die
Frühgeburt und die Folgeschäden bei ihrem Kind einer starken Belastung
als Mutter ausgesetzt. Sie bemühte sich lange, ihre Doppelrolle als
Mutter und berufstätige Künstlerin weiterzuführen und zeigte sich auch
flexibel in der Inanspruchnahme der Hilfe ihrer Verwandten. Unabhängig
von der Frage, ob nun Aeneas tatsächlich an einer Borreliose oder an
den psychischen Auswirkungen von Überängstlichkeit, Projektionen und
Fehldiagnosen litt, waren insbes. die weitere Entwicklung des
Störungsverlaufes und die im Zusammenhang damit aufgetretenen
Spannungen bis hin zum Kindsentzug eine aussergewöhnliche seelische
Belastung für die Expl. Diese war auch in dem von mir beschriebenen
psychopathologischen Bild, welches von gesteigerter Emotionalisierung,
Nervosität, Unruhe, Reizbarkeit etc. gekennzeichnet war (s. S. 11),
deutlich zu erkennen. Dieses Zustandsbild entspricht diagnostisch einer
depressiven Entwicklung, einer Erschöpfungsdepression, wobei die
genaue Zuordnung zu einer ICD-10 Diagnostik möglicherweise von
verschiedenen psychiatrischen Diagnostikern nicht identisch gehandhabt
würde. Es käme m.E. die Diagnose einer Belastungsstörung (ICD-10 F
43.0) (allerdings im Vergleich zu der diesbezüglichen ICD -
Beschreibung eine protrahierte und auch nur mildere Form), einer
Anpassungsstörung (ICD-10 F 43.2) aber auch einer sog. andauernden
Persönlichkeitsänderung gemäss ICD-10 F 62.8 differenzialdiagnostisch
in Frage. Vor allem die erzwungene Trennung vom Kind und das damit
verbundene politische Seilziehen um dieses sind die wesentlichen
Faktoren, welche den beschriebenen Zustand hervorriefen. Das Verhalten der ExpL gegenüber ihrem Kind Aeneas hinsichtlich der Betreuung seiner gesundheitlichen Störungen Es
ist bekannt, dass die Borreliose eine Krankheit ist, die bezüglich
Aetiologie (Ursache) und Erscheinungsformen erst seit ein bis zwei
Jahrzehnten genauer erforscht und erkannt worden ist und beispielsweise
Mitte des letzten Jahrhunderts im Unterschied zu den meisten andern
Infektionskrankheiten so gut wie unbekannt war. Ferner gehört die
Borreliose auch heute noch zu jenen Krankheiten, die auch auf
akademischer Ebene umstritten und kontrovers beurteilt und diskutiert
werden. Die Streitpunkte betreffen sowohl Diagnostik als auch die
Indikation von therapeutischen Massnahmen. Hinsichtlich der Diagnostik
bestehen vor allem unterschiedliche Auffassungen bezüglich den
Stellenwert der Serologie (Laborbefunde). Prof. Rascher weist in
seinem Gutachten von 18.08.2004 auf S. 8, Abschn. 2 - 3, darauf hin.
Ebenfalls vertritt die universitäre Schuldmedizin die Ansicht, dass
eine langjährige antibiotische Therapie wegen einer Borreliose im
Folgestadium medizinisch nicht begründet und nicht indiziert sei (s.
Prof. Rasch, S. 8, drittunterster Abschn.). Für
die Beurteilung der Expl. entscheidend ist aber hier schlicht die
Tatsache, dass sie mit ihrer Erkrankung und mit dem Auftreten von
gesundheitlichen Störungen bei ihrem Sohn (unabhängig davon, wie diese
diagnostisch zu werten sind) in ein Spannungsfeld von
Diskussionen geriet, erstens innerhalb der akademischen Zunft,
zweitens zwischen einer universitärinstitutionellen und einer
peripheren hausärztlichen Medizin und drittens zwischen Schulmedizin
und paramedizinischen Theorien, die sich um das Krankheitsbild der
Borreliose ranken. Es
kann nicht an mir sein, in der Frage der richtigen Diagnose bei Aeneas
gewissermassen das Schlusswort zu sprechen. Falls Aeneas an einer
Borreliose leiden sollte, so wäre er zweifellos das Opfer einer
Fehlbeurteilung durch die universitäre Medizin. Falls er, wie Prof.
Rascher offenbar annimmt, nicht an Borreliose erkrankt ist (auch
aufgrund einer angeblich fehlenden Borreliose-Serologie), so wäre er
(und auch die Expl.) das Opfer einer Irreführung durch
Überinterpretation, Überdiagnostik und Übereifer seitens der von ihr
konsultierten Ärzte und Labors. Entscheidend
ist aber, dass die Expl. selber nicht ein genuines unvernünftiges
Verhalten an den Tag gelegt hat. Sowohl bei der eigenen diagnostischen
Auffassung bezüglich der Krankheit von Aeneas als auch bei der
Einleitung und Durchführung von
therapeutischen Massnahmen hat sie sich immer an die Auskünfte und
Ratschläge von diplomierten und lizensierten Ärzten gehalten. Auch ihre
eigenen Schlussfolgerungen beruhten jeweils auf einer aus dem
Erfahrungs- und Verständnishorizont eines Laien nachvollziehbaren
Evidenz. Es ist nachvollziehbar, dass ihr die These
"Borreliose-Krankheit" von Aeneas einleuchten musste, wenn er dreimal
eine Zecke eingefangen hatte. Es gibt auch keinen Grund anzunehmen,
weshalb sie Befunde und Erläuterungen von Ärztinnen und Ärzten
refüsieren sollte. Dass sie eigene Beobachtungen z.T. selektiv
interpretiert und in ein Gesamtbild einfügt, ist ein
normalpsychologischer Vorgang. Ihre Vorstellungen von der Krankheit
ihres Sohnes tragen keine wahnhaften Züge im Sinne eines
unkorrigierbaren Irrtums, einer autistischen (eigensinnigen)
Beurteilung, sie sind auch nicht geprägt von magischen und mystischen
oder irgendwelchen verschrobenen Zügen. Das wäre beispielsweise der
Fall, wenn sie die Borrelioseerkrankung mit Ausserirdischen in
Verbindung bringen würde oder mit anderen abstrusen Zusammenhängen
begründen würde. M.a.W.
könnte es sich im Falle einer Fehldiagnose bei Aeneas schlicht um einen
Irrtum handeln und bei der Unterstützung einer
exzessiv-unverhältnismässigen Behandlung um eine falsche Strategie aus
einer unbegründeten Hoffnung heraus, jedoch nicht um eine eigentliche
Wahnerscheinung. Auch
der Kampf um das Kindsrecht resp. Sorgerecht, darf m.E. nicht als
uneinsichtig und fanatisch abqualifiziert werden, dieser ist einfühlbar
und nachvollziehbar. Auch die Sorge um das Kindswohl und die Empörung
über die drastischen Vorgehensweisen der Behörden erscheinen
nachvollziehbar und stehen in keinem wahnhaft oder absurd-verstiegenen
Zusammenhang, sondern sind Ausdruck einer kämpferischen Interessenwahrnehmung. Geht
man davon aus, dass bei Aeneas eine fehldiagnostizierte Borreliose und
somit ein inadäquater Behandlungsexzess vorliegt, oder dass jedenfalls
diese Auffassung seitens der Schul- und Gesundheitsbehörden in Bamberg
vorherrschte, so wäre eine Intervention der Behörden zwar verständlich
und angebracht gewesen. Indessen erscheint die Vorgehensweise der
Behörden, soweit auf die berichteten Erfahrungen der Expl. abzustellen
ist, unsensibel, plump, verletzend und verunsichernd. Es gibt m.E.
keinen Anhaltspunkt dafür, dass mit der Expl. und ihren Angehörigen
nicht wiederholte vernünftige aufklärende Gespräche hätten geführt
werden können. Sie ist in der Lage, soviel ich selber auch im Gespräch
mit ihr erfahren habe, verschiedene Gesichtspunkte und Argumente
anzuhören, zu verstehen und diese gegeneinander abzuwägen. Das Vorgehen
der Behörden erscheint aus psychologischer Sicht (von den
formaljuristischen Fragen, die ich nicht beurteilen will, abgesehen)
als sehr traumatisierend. Es ist auch nachvollziehbar, daß bei der
Expl. daher ein Vertrauensverlust ist. Zur Frage einer übersteigerten Egozentrik und Überhöhung der eigenen Person Die
Ausdrücke ,übersteigernde (oder übersteigerte) Egozentrik und
,Überhöhung der Person' sind zunäthst kein fachpsychiatrischen
Begriffe. Eine derartige Persönlichkeitseigenschaft kommt aber im
Bereiche psychiatrischer Diagnostik vor allem bei Manien, bei
Schizophrenien, bei Wahnkrankheiten, bei schweren narzisstischen
Persönlichkeitsstörungen, manchmal auch bei Suchtkrankheiten, vor. Wie
ich bereits ausgeführt habe, liegen solche Krankheitsbilder und
psychischen Störungen bei der Expl. nicht vor. Eine grosse Sorge um das
Wohlbefinden des eigenen Kindes, das engagierte Interesse an den
medizinischen Befunden und Zusammenhängen, die Teilnahme an der auch
in der Öffentlichkeit geführten Diskussion und auch der Kampf um den
Erhalt des Erziehungsrechtes sind nicht Ausdruck einer Egozentrik von
pathologischem Mass. Die Expl. ist zweifellos eine engagierte und
sthenisch durchsetzungsfähige, konfliktfähige Persönlichkeit. Dies zu
pathologisieren käme m. E. einem Missbrauch psychiatrischer Diagnostik
gleich. Die Bestimmung des freien Willens und der Handlungsfähigkeit gemäss ihrer Einsicht Es
gibt keine Hinweise dafür, dass die Expl. ihren Willen nicht frei
bestimmen kann. Im Gegenteil, sie erweist sich ja eben als
willensstarke Person. Sie ist kritikfähig und auch in der Lage, sich
von neuen Argumenten und Gesichtspunkten leiten zu lassen und diese in
ihrer Einsichtsbildung zu berücksichtigen. Sie zeigt m.E. eine
natürliche Autoritätsgläubigkeit, indem sie Fachärzte und Experten
konsultiert und ihre Handlungen danach ausrichtet. Die Tatsache, dass
sie in einer kontroversen Frage sich auf die eine Seite schlägt, und
allenfalls auch auf die falsche Seite schlagen könnte, dass sie auch
Opfer eines Irrtums werden könnte, ist kein Hinweis auf eine
pathologisch fundierte Unfähigkeit, ihren eigenen Willen zu bestimmen
und nach ihrer Einsicht zu handeln. Abschliessend beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Frage 1.: Frau
Heller leidet an keiner psychischen Krankheit wie Schizophrenie,
manisch-depressives Kranksein, Minderintelligenz, Minderbegabung,
Abhängigkeitssyndrom (Tablettensucht, Alkoholismus und
Drogenmissbrauch), hirnorganische Störung, Persönlichkeitsstörung,
Neurose, psychosomatische
Krankheiten. Es besteht bei ihr keine krankhafte Egozentrik ("alles
übersteigernde Egozentrik"). Es besteht bei ihr allerdings aufgrund der
starken Belastung durch ihre eigene Erkrankung an Borreliose, die
Frühgeburt ihres Sohnes und die Folgen davon, sowie durch die
Streitigkeiten um das Sorgerecht für ihren Sohn und die Trennung von
ihm eine Veränderung ihrer Persönlichkeit im Sinne einer
(differenzialdiagnostisch) Belastungsreaktion, Anpassungsstörung oder
Persönlichkeitsänderung (s. ICD-10 Zuordnung oben). Im Übrigen handelt
es sich bei ihr um eine sehr intelligente, kultivierte, tüchtige,
durchsetzungsfähige und konfliktfähige sowie auch anpassungsfähige
Persönlichkeit. Frage 2: Frau
Heller kann ihren Willen frei bestimmen und nach dieser Einsicht
handeln. Sie ist, wie alle Durchschnittspersonen, vor Irrtum und vor
Opfer falscher Beratungen nicht gefeit. Frage 3.: Frau Heller leidet nicht an einer "Überhöhung der eigenen Person".
Mit freundlichen Grüssen (handsschriftliche Unterschrift) PD Dr. med. M. Gmür NACH OBEN
Inhaltsverzeichnis "Ärzte, Wissenschaftler und Politiker protestieren gegen das Unrecht"
-
die Eidesstattliche Versicherung (schriftlich) für Petra Heller durch
die Dozentin für Medizinsoziologie, Wissenschaftskritik und Ethik, Dr.
Helen Hayward-Brown vom 16. März 2006 -> als Lauftext
- das psychiatrisches Gutachten über Petra Heller von Pd Dr. Mario Gmür, Facharzt für Psychiatrie -> als Lauftext
- die Stellungnahme des Borreliosespezialisten Dr. Wolfgang Klemann im Bericht von "Pro 7" vom 20. März 2006
-
den Link Die Stellungnahme von Dr. phil. Karin Jäckel, 80-fache
Buchautorin, Mitglied des deutschen Journalistenverbandes unter der
Rubrik "Elternkummer" im Link "Das Jugendamt, eine Kinderklaubehörde?"
auf ihrer Homepage
- Die Stellungnahme vom 23.08.2004 des Borreliosespezialisten Dr. Jones, USA zur Vorlage beim Amtsgericht Bamberg
-
Die Schreiben der Präsidentin der Nicht-Regierungs-Organisationen des
Europarates, Frau Anneliese Oeschger bezüglich der Angelegenheit Heller
-die Leumundszeugnisse des ehemaligen Bezirkstagspräsidenten, des Oberbürgermeisterkandidaten Bambergs und des Vorsitzenden der Partei Bibeltreuer Christen, Kreisverband Bamberg-Forchheim
Weiter finden sie die wissenschaftlichen Ausarbeitungen und nachrichtlichen Meldungen zur Fragestellung Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom, "Erfindung" eines Falschgutachters - Sir Roy Meadow, Ritter von Grossbritannien?:
-
ein E-Mail von Volker Laubert, Aktion Rechte Für Kinder e. V.: Absturz
des "Münchhausen-by-proxy-Syndrom" - Erfinders Sir Roy Meadow in England
- Artikel aus dem "GUARDIAN": "Professors Zeugenaussagen irreführend" (anklicken)
-
den Artikel "Münchhausen-by-proxy-Syndrom und Lyme-Borreliose:
Ärztliche Hexenjagd oder diagnostisches Rätsel?" von Dr. med.
Virginia Sherr, Psychiatrieärztin im englischen Original und eine
deutsche Zusammenfassung derselben Veröffentlichung
-
verschiedene einschlägige Zitate aus demselben Artikel in Deutsch (Die
deutsche Übersetzung des ganzen Artikels wird demnächst auf die Seite
gesetzt)
-
den Vortrag von Dr. Helen Hayward-Brown, Universität Western-Sidney vom
20. Februar 2006 "Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom und das
gerichtsmedizinische Gutachterwesen" im englischen Original als Link
(PowerPoint-Präsentation) und dessen deutsche Übersetzung als Lauftext
- eine deutsche Zusammenfassung des Vortrages von Dr. Helen Hayward-Brown
- Die Eidesstattliche Erklärung von Dr. Helen Hayward Brown für Petra Heller zur Vorlage beim Amtsgericht Bamberg
NACH OBEN
Gebt mir mein Kind...English section...Richter Herbst reißt...Entmündigung... Ärzte und Wissenschaftler protestieren...Demonstrationen...Medienberichte...Offene Briefe...Wie man die Opfer...Aktuelles...Andere betroffene Kinder...Was der Gerichtsgutachter...Die Vorgaben Dr. Strauchs...Die "Arbeit" des Jugendamtes...Kontakt
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